Gemäß § 5 des Brandenburgischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (BbgGDG) koordinieren, initiieren und unterstützen die Landkreise und kreisfreien Städte Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit sowie gesunder Lebensbedingungen. Die Landkreise und kreisfreien Städte wirken auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention, Vorsorge, Versorgung sowie der Rehabilitation hin. Es ist beabsichtigt einen Betreibervertrag abzuschließen, um den Betrieb einer Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen (KBS) in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) zu gewährleisten. Die Leistungen der KBS werden durch die LHP an den Auftragnehmenden/die Auftragnehmende übertragen. Der/Die Auftragnehmende der KBS wird im Auftrag der LHP die kommunale Verpflichtung zur Bereitstellung eines unverzichtbaren ambulanten gemeindepsychiatrischen Basisangebotes wahrnehmen. Die KBS ist mit ihrem Angebot gemeindenaher und bedarfsorientierter psychosozialer Hilfen Teil des regionalen gemeindepsychiatrischen Versorgungsnetzes für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, für Menschen aus ihrem sozialen Umfeld und die allgemeine Öffentlichkeit. Eine Grundlage für diese Leistungsbeschreibung der KBS ist unter anderem die "Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) über die Gewährung von Zuwendungen an die Landkreise und kreisfreien Städte für ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS) und für Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch Kranke" sowie die dazugehörigen Anlagen . Für diese Leistungsbeschreibung sind aus der o.g. Richtlinie und ihren Anlagen nur die Inhalte zur KBS relevant. Der oder die Auftragnehmende muss diese Richtlinie inklusive Anlagen vollumfänglich umsetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-31.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb einer Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit einer psychischen Erkrankung in der Landeshauptstadt Potsdam
Referenznummer: OV-L-3301-228-24
Kurze Beschreibung:
“Gemäß § 5 des Brandenburgischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (BbgGDG) koordinieren, initiieren und unterstützen die Landkreise und...”
Kurze Beschreibung
Gemäß § 5 des Brandenburgischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (BbgGDG) koordinieren, initiieren und unterstützen die Landkreise und kreisfreien Städte Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit sowie gesunder Lebensbedingungen. Die Landkreise und kreisfreien Städte wirken auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention, Vorsorge, Versorgung sowie der Rehabilitation hin. Es ist beabsichtigt einen Betreibervertrag abzuschließen, um den Betrieb einer Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen (KBS) in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) zu gewährleisten. Die Leistungen der KBS werden durch die LHP an den Auftragnehmenden/die Auftragnehmende übertragen. Der/Die Auftragnehmende der KBS wird im Auftrag der LHP die kommunale Verpflichtung zur Bereitstellung eines unverzichtbaren ambulanten gemeindepsychiatrischen Basisangebotes wahrnehmen. Die KBS ist mit ihrem Angebot gemeindenaher und bedarfsorientierter psychosozialer Hilfen Teil des regionalen gemeindepsychiatrischen Versorgungsnetzes für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, für Menschen aus ihrem sozialen Umfeld und die allgemeine Öffentlichkeit. Eine Grundlage für diese Leistungsbeschreibung der KBS ist unter anderem die "Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) über die Gewährung von Zuwendungen an die Landkreise und kreisfreien Städte für ambulante Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke (BBS) und für Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch Kranke" sowie die dazugehörigen Anlagen . Für diese Leistungsbeschreibung sind aus der o.g. Richtlinie und ihren Anlagen nur die Inhalte zur KBS relevant. Der oder die Auftragnehmende muss diese Richtlinie inklusive Anlagen vollumfänglich umsetzen.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ab dem 01.01.2025 vereinbart die LHP mit dem oder der Auftragnehmenden die Schaffung und den Betrieb einer KBS in der LHP. Die KBS beinhaltet grundlegend...”
Beschreibung der Beschaffung
Ab dem 01.01.2025 vereinbart die LHP mit dem oder der Auftragnehmenden die Schaffung und den Betrieb einer KBS in der LHP. Die KBS beinhaltet grundlegend folgende Aufgabenschwerpunkte: - Die Ziele und Aufgaben der KBS sind u. a. der Richtlinie des MSGIV sowie der dazugehörigen Anlage zu entnehmen (vgl. Kapitel 2.1). - Des Weiteren beinhaltet die Arbeit der KBS auch die Themen Gesundheitsförderung Prävention und Gesundheitsförderung im Bereich der seelischen Gesundheit (vgl. Kapitel 2.2). - Essenziell im Rahmen der Arbeit der KBS sind zudem Antistigma-Aktivitäten, die für Menschen mit psychischen Erkrankungen einen wichtigen Aspekt im Sinne der Verbesserung von Inklusion und Teilhabe darstellen (vgl. Kapitel 2.3). - Eine ebenso wichtige und notwendige Arbeitsgrundlage ist die Netzwerk- und Gremienarbeit (vgl. Kapitel 2.4). Die Auflistung ist nicht abschließend. 3. Strukturelle Rahmenbedingungen Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Bedarf, dem Versorgungsauftrag und den vorhandenen personellen Ressourcen. Der oder die Auftragnehmende verpflichtet sich, Öffnungszeiten von insgesamt mindestens 40 Stunden pro Woche zu gewährleisten. Zudem, verpflichtet sich der/die Auftragnehmende, die KBS an mindestens einem Tag in der Woche auch in den Abendstunden (mindestens bis 20:00 Uhr) zu öffnen. Während der Öffnungszeiten ist die KBS telefonisch und per E-Mail erreichbar. Außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Anrufbeantworter zu schalten, der auf die Notfallkontakte in der LHP verweist und im E-Mail-Programm ist eine automatische Abwesenheitsnotiz mit Notfallkontakten einzurichten. 3.1 Personal Der Betrieb der KBS ist durch den Einsatz entsprechender Fachkräfte in ausreichendem Umfang zu gewährleisten. Als Fachkraft gelten nach der Richtlinie des MSGIV insbesondere Psychologen/Psychologinnen, Sozialarbeiter/Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen, Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerinnen mit psychiatrischer Zusatzausbildung, Heilpädagogen/Heilpädagoginnen, Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerinnen und pädagogisches Personal mit sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung. Die beschäftigten Fachkräfte der KBS weisen neben der erforderlichen fachlichen und sozialen Kompetenz, Berufserfahrung (Erfahrung in der Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. seelischen Behinderungen), einen in Deutschland staatlich anerkannten Fachschul- bzw. Hochschulabschluss vor. Bei Einsatz von Personal mit einem vergleichbaren Abschluss, muss im Vorfeld die schriftliche Bestätigung durch die LHP erfolgen. Die Leitungskraft muss über Erfahrung in der Leitung einer Beratungsstelle und Personalverantwortung verfügen. Zudem ist ein Erfahrungsexperte oder eine Erfahrungsexpertin als Ergänzung der o.g. Fachkräfte in der KBS einzusetzen, diese unterstützen maßgeblich die trialogische Zusammenarbeit in der KBS. Vereinzelt können auch Honorarkräfte eingesetzt werden.Vor Leistungsbeginn sind dem Fachbereich Öffentlicher Gesundheitsdienst der LHP die Qualifikationsnachweise aller Mitarbeitenden einzureichen. Des Weiteren ist der oder die Auftragnehmende in der Pflicht, für die einzustellenden Mitarbeitenden und eingesetzten Honorarkräfte erweiterte Führungszeugnisse einzuholen und diese eigenständig zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist der LHP in Form einer unterzeichneten Eigenerklärung zu übersenden. Die LHP behält sich das Recht vor, ggf. die Prüfung der Führungszeugnisse vorzunehmen. Zusätzlich muss die Anlage 4: Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung - Fachpersonal der Richtlinie des MSGIV bei der LHP jeweils auf Abruf eingereicht werden. Der oder die Auftragnehmende hat ein Sicherheitskonzept für die Mitarbeitenden und Honorarkräfte sowie ein Kinderschutzkonzept zu entwickeln. Beides sind Anlagen des Konzeptes. 3.2 Lage und Ausstattung der Einrichtung Die KBS muss für die Besuchenden diskriminierungs- und barrierefrei erreichbar im Potsdamer Stadtgebiet liegen. Zudem muss die KBS in der Nähe zu Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs liegen. Die Entfernung zwischen der KBS und der Haltestelle sollte nicht mehr als 10 Gehminuten betragen. Ein Wegeleitsystem ist vorzuhalten. Die KBS ist in diskriminierungs- und barrierefreien Räumlichkeiten gemäß dem "Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz) vorzuhalten. Die notwendige Möblierung, technische Ausstattung sowie Ausstattung mit Arbeits- und Büromaterialien müssen gegeben sein.
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Zusätzliche Informationen:
“Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen....”
Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http:// vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-03 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-03 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: -...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen. - Eigenerklärung über die Unternehmensdarstellung (Bieter) mit folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Rechtsform, Registerart, Nummer der Eintragung, Registergericht, Genehmigungsnummer/-behörde, Unternehmensträger (z.B. Inhaber, Gesellschafter), Stammmkapital (soweit einschlägig), Vertretungsberechtigte Personen bzw. Organe (z.B. Geschäftsführer) sowie Geschäftsfelder des Unternehmens (Formular 4.5) Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung zur Unternehmensdarstellulng von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: -...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über mindestens eine abgeschlossene unternehmensbezogene geeignete Referenz (Formular 4.6) aus den letzten fünf Jahren, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar ist. Als vergleichbare Leistung wird angesehen: Betrieb einer Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit einer psychischen Erkrankung Folgende Angaben innerhalb der Eigenerklärung sind zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Beschreibung der Leistung - Auftraggeber - Vorgangsnummer (sofern vorhanden) Hinweis: Als Referenz wird auch der Leistungszeitraum gewertet, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen ist, aber die wesentlichen, mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen, erbracht wurden. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerische Referenz für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen. (sofern einschlägig). - Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2) (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4). Sonstige Vergabeunterlagen: - VgV Bewerbungsbedingungen - Informationsblatt eVergaben - Infodatenblatt Datenverarbeitung Vergaben
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sofern nicht anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. - Vereinbarung zur Einhaltung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Sofern nicht anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz für Nachunternehmer (Formular 5.4) (sofern einschlägig) Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV möglich. Sonstige zu den Vergabeunterlagen zugehörige Dokumente: - Betreibervertrag - Infodatenblatt Datenverarbeitung Verträge - Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach § 28 DS-GVO