Betrieb und Bewirtschaftung Wertstoffhöfe inklusive Transport und teilweise Entsorgung der angenommenen Abfälle Los 1 - Wertstoffhof Burg Los 2 - Wertstoffhof Genthin Los 3 - Wertstoffhof Gommern
Der Landkreis Jerichower Land nimmt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) die Aufgabe der Abfallbewirtschaftung im Landkreis Jerichower Land wahr. Der Betrieb und die Bewirtschaftung der WSH soll an einen Dritten, nachfolgend als Auftragnehmer (AN) bezeichnet, vergeben werden. Hierzu schreibt der Landkreis Jerichower Land, nachfolgend als Auftraggeber (AG) bezeichnet, den Betrieb und die Bewirtschaftung der WSH in einem offenen Verfahren gemäß § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) neu aus. Die zu vergebene Leistung wird in drei Gebietslosen ausgeschrieben: Los 1 - Wertstoffhof Burg Los 2 - Wertstoffhof Genthin Los 3 - Wertstoffhof Gommern. Die Beauftragung des AN erfolgt nach Maßgabe des § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und bedeutet keine Übertragung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungszuständigkeit des AG. Die Leistung beginnt am 01.01.2025. Die Laufzeit endet zum 31.12.2026. Der AG kann nach § 23 der Besonderen Vertragsbedingungen die Laufzeit einmalig um 1 Jahr, d.h. bis zum 31.12.2027 verlängern (einseitige Verlängerungsoption des AG). Spätestens sechs Monate vor Vertragsende, d. h. bis zum 30.06.2026, muss die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den AG schriftlich angezeigt werden. Die Leistungsbeschreibung gilt für alle Lose. Sollten losbezogenen Änderungen oder erweiterter Leistungsumfang verlangt werden, ist dies durch Benennung des betreffenden Loses gekennzeichnet. Die Leistung des Betriebs und der Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe umfasst folgende Teilleistungen: - Betrieb der Wertstoffhöfe mit Mitarbeitern des AN in der Form, um alle Aufgaben wie z. B. Übernahme aller Abfälle, Annahmekontrolle und Gebühreneinzug (gem. Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung i. V. m. der Kassenvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung des AGs) zu erfüllen, - Annahme der näher definierten Abfallarten und Einweisung der Anlieferer bzw. Hilfestellung zur ordnungsgemäßen Übergabe der Abfälle, - Bereitstellung der erforderlichen Behälter/Container (siehe Tabelle 6) zur Annahme der Abfälle sowie der Transportmittel zum ggf. erforderlichen Transport der Abfälle auf dem Wertstoffhof und von dort zu den Entsorgungsanlagen, - Bewirtschaftung bzw. Unterhaltung der Wertstoffhöfe (z. B. Reinigung, Winterdienst), insbesondere Sicherstellung der Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit auf den WSH, - Einzug von Gebühren im Namen/Auftrag des AG bei Annahme bestimmter Abfälle sowie Vorhaltung und Verkauf von Big Bags für asbesthaltige Baustoffe und Dämmmaterial sowie LDPE-Entsorgungssäcke, - Vorbereitung der Beförderung der Abfälle zur Verwertung/Beseitigung sowie Beförderung und Verwertung/Beseitigung von definierten Abfallarten, - Quittierung und Dokumentation der angelieferten Abfallmengen getrennt nach Abfallarten, - Führen eines Betriebstagebuches mit u. a. aktuelle Dokumentation etwaiger Einzelnachweise des AGs zum Umgang mit bestimmten Abfallarten, Anlieferern oder im Zusammenhang mit weiteren betrieblichen Belangen des WSH (u. a. besondere Vorkommnisse (Havarien, Brände, Unfälle), Betriebsstörungen und deren Ursachen sowie eingeleitete Maßnahmen, Betriebsordnung, Register über angenommene und abgegebene Abfälle, Art und Umfang von Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten), - digitale Registerführung sowie monatliche sowie jährliche (Zusammenfassung) Meldung an den AG, - Meldung der Gesamtübersicht über alle angenommenen Abfallarten einschließlich Abfallschlüsselnummern und Mengen des vorangegangenen Jahres bis zum 31. März des Folgejahres an den AG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-16.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb und Bewirtschaftung Wertstoffhöfe inklusive Transport und teilweise Entsorgung der angenommenen Abfälle
Los 1 - Wertstoffhof Burg
Los 2 - Wertstoffhof Genthin
Los 3 - Wertstoffhof Gommern
Referenznummer: ZVS/75/065/24
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Jerichower Land nimmt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) die Aufgabe der Abfallbewirtschaftung im Landkreis Jerichower Land...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Jerichower Land nimmt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) die Aufgabe der Abfallbewirtschaftung im Landkreis Jerichower Land wahr.
Der Betrieb und die Bewirtschaftung der WSH soll an einen Dritten, nachfolgend als Auftragnehmer (AN) bezeichnet, vergeben werden. Hierzu schreibt der Landkreis Jerichower Land, nachfolgend als Auftraggeber (AG) bezeichnet, den Betrieb und die Bewirtschaftung der WSH in einem offenen Verfahren gemäß § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) neu aus. Die zu vergebene Leistung wird in drei Gebietslosen ausgeschrieben:
Los 1 - Wertstoffhof Burg
Los 2 - Wertstoffhof Genthin
Los 3 - Wertstoffhof Gommern.
Die Beauftragung des AN erfolgt nach Maßgabe des § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und bedeutet keine Übertragung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungszuständigkeit des AG.
Die Leistung beginnt am 01.01.2025. Die Laufzeit endet zum 31.12.2026. Der AG kann nach § 23 der Besonderen Vertragsbedingungen die Laufzeit einmalig um 1 Jahr, d.h. bis zum 31.12.2027 verlängern (einseitige Verlängerungsoption des AG). Spätestens sechs Monate vor Vertragsende, d. h. bis zum 30.06.2026, muss die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den AG schriftlich angezeigt werden.
Die Leistungsbeschreibung gilt für alle Lose. Sollten losbezogenen Änderungen oder erweiterter Leistungsumfang verlangt werden, ist dies durch Benennung des betreffenden Loses gekennzeichnet. Die Leistung des Betriebs und der Bewirtschaftung der Wertstoffhöfe umfasst folgende Teilleistungen:
- Betrieb der Wertstoffhöfe mit Mitarbeitern des AN in der Form, um alle Aufgaben wie z. B. Übernahme aller Abfälle, Annahmekontrolle und Gebühreneinzug (gem. Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung i. V. m. der Kassenvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung des AGs) zu erfüllen,
- Annahme der näher definierten Abfallarten und Einweisung der Anlieferer bzw. Hilfestellung zur ordnungsgemäßen Übergabe der Abfälle,
- Bereitstellung der erforderlichen Behälter/Container (siehe Tabelle 6) zur Annahme der Abfälle sowie der Transportmittel zum ggf. erforderlichen Transport der Abfälle auf dem Wertstoffhof und von dort zu den Entsorgungsanlagen,
- Bewirtschaftung bzw. Unterhaltung der Wertstoffhöfe (z. B. Reinigung, Winterdienst), insbesondere Sicherstellung der Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit auf den WSH,
- Einzug von Gebühren im Namen/Auftrag des AG bei Annahme bestimmter Abfälle sowie Vorhaltung und Verkauf von Big Bags für asbesthaltige Baustoffe und Dämmmaterial sowie LDPE-Entsorgungssäcke,
- Vorbereitung der Beförderung der Abfälle zur Verwertung/Beseitigung sowie Beförderung und Verwertung/Beseitigung von definierten Abfallarten,
- Quittierung und Dokumentation der angelieferten Abfallmengen getrennt nach Abfallarten,
- Führen eines Betriebstagebuches mit u. a. aktuelle Dokumentation etwaiger Einzelnachweise des AGs zum Umgang mit bestimmten Abfallarten, Anlieferern oder im Zusammenhang mit weiteren betrieblichen Belangen des WSH (u. a. besondere Vorkommnisse (Havarien, Brände, Unfälle), Betriebsstörungen und deren Ursachen sowie eingeleitete Maßnahmen, Betriebsordnung, Register über angenommene und abgegebene Abfälle, Art und Umfang von Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten),
- digitale Registerführung sowie monatliche sowie jährliche (Zusammenfassung) Meldung an den AG,
- Meldung der Gesamtübersicht über alle angenommenen Abfallarten einschließlich Abfallschlüsselnummern und Mengen des vorangegangenen Jahres bis zum 31. März des Folgejahres an den AG.
1️⃣
Interne Kennung: Los 1 - Wertstoffhof Burg
Titel: Betrieb und Bewirtschaftung des Wertstoffhofs Burg inklusive Transport und teilweise Entsorgung der angenommenen Abfälle
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Art und Umfang sind bereits beschrieben und für alle drei Lose gleich.”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Postanschrift: Berliner Chaussee 138
Postleitzahl: 39288
Stadt: Burg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Jerichower Land🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AG kann den Vertrag einmalig bis zum 31.12.2027 verlängern (einseitiges Verlängerungsrecht des AG). Die Verlängerung des Vertrages muss mindestens sechs...”
Beschreibung der Optionen
Der AG kann den Vertrag einmalig bis zum 31.12.2027 verlängern (einseitiges Verlängerungsrecht des AG). Die Verlängerung des Vertrages muss mindestens sechs Monate vor Vertragsende, d. h. bis zum 30.06.2026 gegenüber dem Auftragnehmer schriftliche angezeigt werden.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Los 2 - Wertstoffhof Genthin
Titel: Betrieb und Bewirtschaftung des Wertstoffhofs Genthin inklusive Transport und teilweise Entsorgung der angenommenen Abfälle
Postanschrift: Am Mühlenfeld 16
Postleitzahl: 39307
Stadt: Genthin
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: Los 3 - Wertstoffhof Gommern
Titel: Betrieb und Bewirtschaftung des Wertstoffhofs Gommern inklusive Transport und teilweise Entsorgung der angenommenen Abfälle
Postanschrift: Rudolph-Diesel-Straße
Postleitzahl: 39245
Stadt: Gommern
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Los 1 - Wertstoffhof Burg”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
“Der AN ist bei Durchführung der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehenden Maßnahmen verpflichtet, die geltenden Vorschriften, insbesondere...”
Zentrale Elemente des Verfahrens
Der AN ist bei Durchführung der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung stehenden Maßnahmen verpflichtet, die geltenden Vorschriften, insbesondere arbeitsschutz- und umweltrechtliche Auflagen zu berücksichtigen und bei der Leistungserbringung eine geringstmögliche Beeinträchtigung der Umwelt zu gewährleisten.
Der AN hat bei der Erbringung seiner Leistungen alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Anforderungen des KrWG und der dazugehörenden untergesetzlichen Regelwerke, des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) und der jeweils gültigen Abfallentsorgungs- sowie Abfallgebührensatzung des Landkreises Jerichower Land zu berücksichtigen. Der AG ist berechtigt, die Tätigkeiten des AN jederzeit selbst oder durch Dritte ohne vorherige Anmeldung zu kontrollieren. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des AN auf einen Dritten bedarf der Zustimmung des AG.
Für die Leistungserbringung ist durch den AN qualifiziertes Personal einzusetzen. Es ist durch den AN zu gewährleisten, dass durch das Personal die arbeitsschutzrechtlichen, straßenverkehrsrechtlichen und sonstigen Vorschriften eingehalten werden. Weiterhin sind die WSH stets mit ausreichend Personal, mindestens aber mit zwei Personen pro WSH, zu besetzen.
Der AN hat sicherzustellen, dass ein weisungsbefugter Mitarbeiter von Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 Uhr sowie Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr für den AG erreichbar ist. Sämtliches Personal, welches unmittelbaren Kontakt mit den Abfallanlieferern hat, muss die deutsche Sprache in ausreichendem Umfang beherrschen.
Auf den Wertstoffhöfen werden zur Beantwortung von Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe von Abfällen Telefone (Mobilfunktelefone) zur Erreichbarkeit gestellt. Das Leistungsspektrum des AN umfasst neben der Auskunft vor Ort auch die Entgegennahme der Telefonanrufe auf den Wertstoffhöfen sowie die Beantwortung der telefonischen Rückfragen.
Der AG erwartet, dass der AN ein gutes Gesamterscheinungsbild bei der Leistungserbringung gewährleistet und somit zu einem positiven Bild der Abfallwirtschaft im Landkreis Jerichower Land beiträgt. Der AN ist verpflichtet, sein für die ausgeschriebenen Leistungen eingesetztes Personal über alle die Leistung betreffenden rechtlichen Änderungen zu informieren und ent-sprechend zu schulen.
Die verwendeten Behälter/Container müssen den geltenden Normen, Regelungen und Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Der AN hat bei den verwendeten Containern mindestens einmal jährlich eine Prüfung gemäß der „DGUV-Regel Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter – DGUV 114–011“ in der aktualisierten Fassung oder vergleichbar durchzuführen. Die Dokumentation der Prüfung ist dem AG auf Anforderung vorzulegen.
Die benötigte Containergröße und -anzahl ist durch den AN unter Berücksichtigung des Platzangebotes sowie der Gewährleistung eines störungsfreien Ablaufes und durchgängigen Nutzungsmöglichkeit der Bürger während den Öffnungszeiten selbst festzulegen und an den Bedarf anzupassen. Die verwendeten Behälter/Container müssen in optisch und technisch einwandfreiem Zustand sein. Die Gestellung sowie die Wartung und Reparatur der Behälter/Container ist Gegenstand der Leistung des AN. Die Container/Behälter sind mit Beschilderungen zu versehen (z. B. durch Magnetschilder), welche dem Anlieferer eine eindeutige Zuordnung der Abfallarten zu den entsprechenden Containern ermöglicht. Der AN hat fortlaufend für die richtige Beschilderung während des gesamten Leistungszeitraumes zu sorgen.
Der AG kann nach der Erstgestellung Änderungen, insbesondere den Abzug von Containern oder die Gestellung zusätzlicher Container fordern. Sie sind binnen vier Wochen nach Mitteilung des Auftraggebers umzusetzen.
Der Tausch der Container auf dem Wertstoffhof erfolgt im wirtschaftlichen Ermessen des AN so, dass dem AG dadurch keine Mehraufwendungen entstehen und ausschließlich Container getauscht werden, deren Kapazität ausgeschöpft ist. Unnötige Transporte mit zum Beispiel halbleeren Containern sind zu vermeiden. Für den Tausch und die Gestellung der Container bzw. Behälter, welche nicht durch den AN zu stellen sind (siehe Tabelle 6), stimmt sich der AN mit dem AG bzw. mit dem nach Beauftragung genannten beauftragten Dritten des AG eigenverantwortlich ab.
Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Rechnungen akzeptiert und beglichen werden können, die auf Wiegung von Abfällen in einem geeichten Messbereich zugelassener Waagen beruhen. Für Waagen an Entsorgungsanlagen, welche Gegenstand des Angebotes des AN sind, sind die Nachweise zur gültigen Eichung der Waagen vom AN vor Leistungsbeginn vorzu-legen. Die Ein- und Ausgangswiegung der Abfälle an Übergabestellen bzw. Entsorgungsanlagen hat einschließlich des Fahrers des Sammel- bzw. Transportfahrzeuges zu erfolgen. Beifahrer (Lader) sind nicht mit zu verwiegen.
Der AG behält sich vor, im Rahmen der Prüfung der Angebote die Anlagen zu besichtigen und ggfs. Einsicht in die Betriebstagebücher und Genehmigungsunterlagen zu nehmen. Die vorgesehenen Entsorgungsanlagen müssen für die in der Leistungsbeschreibung genannten Abfallschlüsselnummern genehmigt bzw. zertifiziert sein.
An den WSH sind grundsätzlich alle Abfallarten des Annahmekataloges anzunehmen (siehe Anhang 4). Jedoch wurde in den vergangenen Jahren nicht alle Abfallarten des Annahmekatalogs durch die Bürgerinnen und Bürger angeliefert. Demnach enthalten die nachfolgenden Tabellen nicht alle Abfallarten des Annahmekatalogs sondern nur diejenigen, welche in den vergangenen drei Jahren auch abgegeben wurden.
Die Prognose der Abfallmengen der WSH Burg und Genthin beruht auf den in den Jahren 2021, 2022 und 2023 abgegebenen Abfallmengen je Abfallart.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-17 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-17 14:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-10-17 14:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-10 📅
Zusätzliche Informationen:
“Erklärungen und Nachweise können entsprechend der Regelungen des § 56 VgV unter Nachfristsetzung nachgefordert werden. Nach Ablauf der zu setzenden...”
Zusätzliche Informationen
Erklärungen und Nachweise können entsprechend der Regelungen des § 56 VgV unter Nachfristsetzung nachgefordert werden. Nach Ablauf der zu setzenden Nachfrist werden unvollständige Angebote ausgeschlossen.
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Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Feststellung der erforderlichen Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Leistungsfähigkeit (wirtschaftlich/finanziell sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Feststellung der erforderlichen Eignung (Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Leistungsfähigkeit (wirtschaftlich/finanziell sowie technisch/beruflich)) sind die nachfolgenden Unterlagen dem Angebot beizufügen. Eigenerklärungen des Bieters müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren ausgestellt werden. Die Formulare im Anhang des Angebotsschreibens (Teil II) sind zu verwenden.: – Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB (Formular 1),
– Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl. Unfallkasse und Beitragsleistungen (Formular 5),
– Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall, oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall (Formular 6 und Formular 7):
- Personen-, Sach- und Umweltschäden: 1.500.000 €
- Vermögensschäden: 300.000 €
Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über 1.800.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ist der Auftragnehmer Leistungserbringer mehrerer Wertstoffhöfe, muss eine Versicherungssumme nachgewiesen werden, die insgesamt die maximierte Deckungssumme erreicht, d.h. insgesamt 3.600.000 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
– Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis nicht älter als sechs Monate über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,
– Auf Grund des § 11 TVergG LSA muss sich der Bieter bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, seinen Arbeitnehmern und -innen bei der Ausführung dieser Leistung Arbeitsbedingungen zu gewähren, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist. Weiterhin verpflichtet sich der Bieter bei Angebotsabgabe schriftlich, dass er bei Auf-tragsausführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlt (Anlage 2).
– Erklärung über mindestens eine Referenz zur ausgeschriebenen Leistung oder vergleichbar zur ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Benennung der durchgeführten Leistung und Durchführungszeitraum, Benennung des Auftraggebers inklusive eines Ansprechpartners (Formular 8)
– Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes hat der Bieter den/die Nachunternehmer bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen und die Erklärung zum Nachunternehmereinsatz einzureichen (Formular 3 und Anlage 3).
Des Weiteren sind folgende auftragsbezogene Erklärungen und Nachweise durch die Bieter einzureichen.
– Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte)
– Kurze Erläuterungen zum Konzept der Leistungserbringung (Umsetzung der Leistung, Angabe der einzusetzenden Container, Fahrzeuge etc.),
– Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 57 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Efb-Zertifikat) wie folgt (oder gleichwertige Nachweise des jeweiligen Landes) der im Teil I (Bewerbungsbedingungen) genannten Abfallschlüssel über das Lagern und ggf. Befördern/Behandeln.
Nur nach Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
– ggf. Auszug der Genehmigung der angebotenen Entsorgungsanlagen.
Die beizubringenden Nachweise/Bescheinigungen dürfen, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gemäß Punkt 4.1, nicht älter als sechs Monate sein. Das Efb-Zertifikat kann im Gegensatz dazu auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, muss jedoch zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein.
Es wird darum gebeten, dass eine Verpflichtungserklärung und die Nachweise der Nachunternehmer, soweit diese bei Angebotsabgabe feststehen, bereits mit dem Angebot abgegeben werden.
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Ausschlussgrund: distorsion
nati-ground
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebotes. Sollten solche Absprachen erst nach der Zuschlagserteilung bekannt werden, behält...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss des Angebotes. Sollten solche Absprachen erst nach der Zuschlagserteilung bekannt werden, behält sich der AG das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und gemäß den Vertragsunterlagen (Teil IV der Vergabeunterlagen) Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
“Von der Wertung ausgeschlossen werden gemäß § 57 VgV Angebote von Unternehmen, die die geforderten Eignungskriterien nicht erfüllen und insbesondere alle...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Von der Wertung ausgeschlossen werden gemäß § 57 VgV Angebote von Unternehmen, die die geforderten Eignungskriterien nicht erfüllen und insbesondere alle Angebote,
- die nicht form- und fristgerecht eingegangen sind, es sei denn der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
- die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
- in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
- bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden,
- die nicht die geforderten Preisangaben enthalten,
- die nicht zugelassene Nebenangebote enthalten.
Hat der Bieter den nicht form- und fristgerechten Eingang des Angebotes nicht zu verschulden, so ist der Grund plausibel nachzuweisen.
Erklärungen und Nachweise können entsprechend der Regelungen des § 56 VgV unter Nachfristsetzung nachgefordert werden. Nach Ablauf der zu setzenden Nachfrist werden unvollständige Angebote ausgeschlossen.
“Der Landkreis Jerichower Land liegt mit einer Fläche von 157.743 ha im Nordosten Sachsen-Anhalts. Angrenzende Landkreise bzw. Städte sind im Nordwesten und...”
Zusätzliche Informationen
Der Landkreis Jerichower Land liegt mit einer Fläche von 157.743 ha im Nordosten Sachsen-Anhalts. Angrenzende Landkreise bzw. Städte sind im Nordwesten und Norden der Landkreis Stendal, im Nordosten und Osten die beiden brandenburgischen Landkreise Havelland und Potsdam-Mittelmark, im Süden der Landkreis Anhalt-Bitterfeld, im Südwesten der Salzlandkreis und die kreisfreie Stadt Magdeburg sowie im Westen der Landkreis Börde. Zum 31. Dezember 2023 lebten im Landkreis Jerichower Land 89.914 Einwohner in acht Gemeinden bzw. Städten.
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Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141529
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345 514-1529📞
URL: http://lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141529
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345 514-1529📞
URL: http://lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“siehe Pkt. 3.4 Teil I - Bewerbungsbedingungen” Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 182-559713 (2024-09-16)