Winterdienst an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen Winterdienst-Komplettvergabe Fahrbahn für die Straßenmeisterei Aurich und Wittmund für die Winterperioden 2024-2025 bis 2029-2030, 4 Lose
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb, Wartung und Unterhaltung -WD-Kompl. Fahrbahn 2024-30 SM Aurich, Wittmund
Kurze Beschreibung:
“Winterdienst an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen Winterdienst-Komplettvergabe Fahrbahn für die Straßenmeisterei Aurich und Wittmund für die...”
Kurze Beschreibung
Winterdienst an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen Winterdienst-Komplettvergabe Fahrbahn für die Straßenmeisterei Aurich und Wittmund für die Winterperioden 2024-2025 bis 2029-2030, 4 Lose
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Produkte/Dienstleistungen: Schneeräumung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“WD Kompl.- Fahrbahn 2024-30 SM-Aurich; Gestellung von Fahrzeugen, Geräte inkl. Personal”
Ort der Leistung: Aurich🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“SM Aurich” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
3️⃣
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“SM Wittmund” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-22 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Aurich Eschener Allee 31 26603 Aurich
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Gemäß § 14 EU VOB/A erfolgt die Öffnung der Angebote lediglich mit mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers - Bieter und Bevollmächtigt sind bei der...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Gemäß § 14 EU VOB/A erfolgt die Öffnung der Angebote lediglich mit mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers - Bieter und Bevollmächtigt sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - ob über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; - ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet; - dass nachweislich kein schweren Verfehlungen begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; - dass die Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Angaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (soweit landesspezifisch erforderlich) ordnungsgemäß erfüllt wurde; - dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung des Unternehmens abgegeben wurden; Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den EUBewerbungsbedingungen genannten - z. T. erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweise entsprechend Eigenerklärung zur Eignung nach HVA L-StB; - Liste mit erbrachten vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, mit Angabe des Leistungsgegenstandes, des Abrechnungswertes, der Lieferzeit und des Auftraggebers und dessen diesbezüglicher Erklärung (Referenz); - Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag; - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre; - wegen der Möglichkeit der Erfüllung der zu erbringenden Leistungen durch andere Unternehmen die Namen der anderer Unternehmen; - Verpflichtungserklärung für Leistungen der anderen Unternehmen; - Nachweis oder Darstellung der geplanten Maßnahmen, wie die Anforderung gem. § 3 "Vertragsbedingungen, Ein- satz" gewährleistet werden soll, spätestens 45 Minuten nach Einsatzaufforderung der Straßenmeisterei vor Ort den Winterdienst durchzuführen; - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 6 Monate); - Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)"; - Bieterangaben-Verzeichnis (je Los 1 Vordruck); - Zulassungsbescheinigung I für die Fahrzeuge (in Kopie); - Eigenerklärung des Bieters zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Mindestentgelte); - Eigenerklärung des Bieters zu § 11 NTVergG (soziale Kriterien) Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung der Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung der Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBI. NR 20/2013, 07.11.2013), geändert durch Gesetz vom 20-11-2019 (Nds. GVBI. Nr. S.354). Hierzu sind Eigen- und Verpflichtungserklärungen entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten Anforderungen in geeigneter Weise zu kontrollieren.
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6D8L9” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-2943📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-2943📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 016-044521 (2024-01-22)