3 Zu erbringende Leistung für Los 1 & Los 2 Benötigt wird die Leistung arbeitsmedizinische Betreuung und Arbeitssicherheit. Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt (siehe 2.). Zu diesem Zweck soll jeweils eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Dargestellt wird im Folgenden der größtmögliche Aufgabenumfang. Die von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer zu erbringenden einzelnen Leistungspositionen können jetzt noch nicht abgeschätzt werden. Deshalb soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, aus der die NBank als Auftraggeberin Leistungen abruft. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Daher wird bei dieser Vergabe nach Fachgebieten in die Lose, Betriebsarzt und Arbeitssicherheit aufgeteilt, so dass auch kleine und mittlere Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen und beim Zuschlag berücksichtigt werden können. Ein erfolgreicher Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden ist dem öffentlichen Auftraggeber sehr wichtig. Eine offene betriebliche Kommunikationskultur trägt wesentlich zum guten Gelingen bei und wird auch von unseren Partnern erwartet. 3.1 Erreichbarkeit und Reaktionszeit für Los 1 & Los 2 Art, Umfang und Zeitpunkt der einzelnen Leistungen werden mit den Wünschen der Auftraggeberin abgestimmt. Im Übrigen verpflichtet sich der Auftragnehmer betriebliche Erfordernisse der Auftraggeberin zu berücksichtigen und insbesondere eine zeitnahe Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Die Auftraggeberin erwartet eine sehr gute Erreichbarkeit und zielorientierte Kommunikation mit den Ansprechpartnern der Auftragnehmer. Eine entsprechende Kommunikationskette wird nach Auftragserteilung erstellt. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von 24Std. Bei Anfragen innerhalb der normalen Wochenarbeitszeiten um z.B. detaillierte Terminabsprachen festzulegen. Das Einhalten von gemeinsam vereinbarten Terminen ist zu gewährleisten. Bei einer vorübergehenden Verhinderung des Betriebsarztes bzw. der Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt der Auftragnehmer eine geeignete Vertretung sicher. Die Auftraggeberin wird hiervon im Vorfeld ohne gesonderte Aufforderung unverzüglich unterrichtet. Die Vertretung benötigt eine gleichwertige Qualifikation wie der zu Ver-tretende. Die Auftraggeberin entscheidet nach billigem Ermessen, ob die Qualifikationen der Vertretung als gleichwertig anzusehen sind. 3.2 Qualitätssicherung für Los 1 & Los 2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen kontinuierlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen zu unterziehen und der Auftraggeberin diese transparent mitzuteilen. Mindestens alle 6 Monate oder anlassbezogen ist dem Auftraggeber diesbezüglich Bericht zu erstatten. 3.3 Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Mitarbeiter Der betreuende Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen über die erforderliche Fachkunde gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben so-wie die zur Durchführung der Untersuchungen erforderlichen Ermächtigungen der staatlichen Aufsichtsbehörden. Folgende Qualifikationen sind zu erbringen: Los 1 Die eingesetzte betriebsmedizinische Fachkraft muss nachweisen, dass sie berechtigt ist: 1. die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" (Nachzuweisen durch die Vorlage der Urkunde der zuständigen Landesärztekammer, oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen). oder 2. die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" (Nachzuweisen durch Vorlage der Urkunde zur Schwerpunktprüfung "Betriebsarzt" der zuständigen Ärztekammer.) Zusätzlich zu den oben genannten Bezeichnungen muss er mind. 5 Jahre bei einem vergleichbaren Unternehmen (Betreuungsgruppe III) für die arbeitsmedizinische Betreuung tätig gewesen sein (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf, namentliche Nennung der vorherigen Unternehmen und Nennung der Tätigkeitszeiträume). Los 2 Die eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit muss nachweisen, dass sie über die folgenden Qualifikationen verfügt: 1. min. 5 Jahre Berufserfahrung in der sicherheitstechnischen Betreuung bei einem vergleichbaren Unternehmen (Betreuungsgruppe III), (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf, namentliche Nennung der vorherigen Unternehmen und Nennung der Tätigkeitszeiträume). 2. Für jede eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gem. § 7 ASiG ist der Nachweis der Qualifikation als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister mit Angebotsabgabe vorzulegen (nachzuweisen durch nicht beglaubigte Kopie der Fortbildungsbescheinigung, der Abschlussurkunde oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen). Entsprechende Nachweise der eingesetzten Personen sind den Angebotsunterlagen beizufügen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das vor Ort tätige Personal regelmäßig fortzubilden, um jederzeit die sich aus dem ASiG, dem ArbSchG sowie aus den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung ergebenden Aufgaben nach neuesten Erkenntnissen und Methoden so-wie nach Bestimmungen der DGUV Vorschrift 2 erfüllen zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-06.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsarzt und Arbeitssicherheit
Referenznummer: RE 2024.66
Kurze Beschreibung:
“3 Zu erbringende Leistung für Los 1 & Los 2 Benötigt wird die Leistung arbeitsmedizinische Betreuung und Arbeitssicherheit. Die Leistung wird in zwei Lose...”
Kurze Beschreibung
3 Zu erbringende Leistung für Los 1 & Los 2 Benötigt wird die Leistung arbeitsmedizinische Betreuung und Arbeitssicherheit. Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt (siehe 2.). Zu diesem Zweck soll jeweils eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Dargestellt wird im Folgenden der größtmögliche Aufgabenumfang. Die von der Auftragnehmerin / dem Auftragnehmer zu erbringenden einzelnen Leistungspositionen können jetzt noch nicht abgeschätzt werden. Deshalb soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden, aus der die NBank als Auftraggeberin Leistungen abruft. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Daher wird bei dieser Vergabe nach Fachgebieten in die Lose, Betriebsarzt und Arbeitssicherheit aufgeteilt, so dass auch kleine und mittlere Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen und beim Zuschlag berücksichtigt werden können. Ein erfolgreicher Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden ist dem öffentlichen Auftraggeber sehr wichtig. Eine offene betriebliche Kommunikationskultur trägt wesentlich zum guten Gelingen bei und wird auch von unseren Partnern erwartet. 3.1 Erreichbarkeit und Reaktionszeit für Los 1 & Los 2 Art, Umfang und Zeitpunkt der einzelnen Leistungen werden mit den Wünschen der Auftraggeberin abgestimmt. Im Übrigen verpflichtet sich der Auftragnehmer betriebliche Erfordernisse der Auftraggeberin zu berücksichtigen und insbesondere eine zeitnahe Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Die Auftraggeberin erwartet eine sehr gute Erreichbarkeit und zielorientierte Kommunikation mit den Ansprechpartnern der Auftragnehmer. Eine entsprechende Kommunikationskette wird nach Auftragserteilung erstellt. Der Auftragnehmer gewährleistet eine Reaktionszeit von 24Std. Bei Anfragen innerhalb der normalen Wochenarbeitszeiten um z.B. detaillierte Terminabsprachen festzulegen. Das Einhalten von gemeinsam vereinbarten Terminen ist zu gewährleisten. Bei einer vorübergehenden Verhinderung des Betriebsarztes bzw. der Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt der Auftragnehmer eine geeignete Vertretung sicher. Die Auftraggeberin wird hiervon im Vorfeld ohne gesonderte Aufforderung unverzüglich unterrichtet. Die Vertretung benötigt eine gleichwertige Qualifikation wie der zu Ver-tretende. Die Auftraggeberin entscheidet nach billigem Ermessen, ob die Qualifikationen der Vertretung als gleichwertig anzusehen sind. 3.2 Qualitätssicherung für Los 1 & Los 2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Leistungen kontinuierlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen zu unterziehen und der Auftraggeberin diese transparent mitzuteilen. Mindestens alle 6 Monate oder anlassbezogen ist dem Auftraggeber diesbezüglich Bericht zu erstatten. 3.3 Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Mitarbeiter Der betreuende Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen über die erforderliche Fachkunde gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben so-wie die zur Durchführung der Untersuchungen erforderlichen Ermächtigungen der staatlichen Aufsichtsbehörden. Folgende Qualifikationen sind zu erbringen: Los 1 Die eingesetzte betriebsmedizinische Fachkraft muss nachweisen, dass sie berechtigt ist: 1. die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" (Nachzuweisen durch die Vorlage der Urkunde der zuständigen Landesärztekammer, oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen). oder 2. die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" (Nachzuweisen durch Vorlage der Urkunde zur Schwerpunktprüfung "Betriebsarzt" der zuständigen Ärztekammer.) Zusätzlich zu den oben genannten Bezeichnungen muss er mind. 5 Jahre bei einem vergleichbaren Unternehmen (Betreuungsgruppe III) für die arbeitsmedizinische Betreuung tätig gewesen sein (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf, namentliche Nennung der vorherigen Unternehmen und Nennung der Tätigkeitszeiträume). Los 2 Die eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit muss nachweisen, dass sie über die folgenden Qualifikationen verfügt: 1. min. 5 Jahre Berufserfahrung in der sicherheitstechnischen Betreuung bei einem vergleichbaren Unternehmen (Betreuungsgruppe III), (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf, namentliche Nennung der vorherigen Unternehmen und Nennung der Tätigkeitszeiträume). 2. Für jede eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gem. § 7 ASiG ist der Nachweis der Qualifikation als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister mit Angebotsabgabe vorzulegen (nachzuweisen durch nicht beglaubigte Kopie der Fortbildungsbescheinigung, der Abschlussurkunde oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen). Entsprechende Nachweise der eingesetzten Personen sind den Angebotsunterlagen beizufügen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das vor Ort tätige Personal regelmäßig fortzubilden, um jederzeit die sich aus dem ASiG, dem ArbSchG sowie aus den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung ergebenden Aufgaben nach neuesten Erkenntnissen und Methoden so-wie nach Bestimmungen der DGUV Vorschrift 2 erfüllen zu können.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“3.4 Berechnungsgrundlage für den Leistungsumfang Los 1 & Los 2 Aufgrund der Verwaltungstätigkeit ist die Auftraggeberin in die Betreuungsgruppe 3...”
Beschreibung der Beschaffung
3.4 Berechnungsgrundlage für den Leistungsumfang Los 1 & Los 2 Aufgrund der Verwaltungstätigkeit ist die Auftraggeberin in die Betreuungsgruppe 3 einzuordnen. Dies bedeutet eine Einsatzzeit von insgesamt 0,5 Stunden für arbeitsmedizinische Betreuung und Arbeitssicherheit pro Mitarbeiter pro Jahr in der Grundbetreuung. Auf Basis dieser Eingruppierung und der bisherigen Erfahrungen ergeben sich voraussichtlich die folgenden Schlüsselaufteilungen: Fachkraft für Arbeitssicherheit: 0,3 Stunden / Jahr / Beschäftigte Betriebsarzt: 0,2 Stunden / Jahr / Beschäftigte Die Anzahl der Beschäftigten beträgt derzeit 830 Mitarbeiter/innen. Die Beschäftigungsverhältnisse teilen sich wie folgt auf: Beschäftigte in Vollzeit bzw. mit mehr als 30 Wochenstunden: 687 Beschäftigte mit unter 30 Wochenstunden, Faktor 0,75 63 Beschäftigte mit unter 20 Wochenstunden, Faktor 0,5 80 Daraus ergibt sich für die Berechnung des Stundenumfangs der Grundbetreuung die folgende maßgebliche Mitarbeiterzahl: 774,5. Nach der aktuellen Schlüsselaufteilung ergibt sich somit für die Grundbetreuung der folgende Stundenumfang: Los 1 Betriebsarzt: 0,2 Std. x 774,5 Mitarbeiter = 154,9 Std. pro Jahr (Schätzwert) Für den Fall, dass sich die Schlüsselverteilung ändert (von 0,2 auf 0,3) ergibt sich für den Betriebsarzt im Rahmen der Grundbetreuung ein Höchstwert i.H.v. 232,35 Stunden. Los 2 Arbeitssicherheit 0,3 Std. x 774,5 Mitarbeiter = 232,35 Std. pro Jahr (Schätzwert = Höchstwert) 3.5 Leistungsgegenstand für Los 1 Betriebsarzt Die zu erbringenden Leistungen des Betriebsarztes gliedern sich in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung wie folgt auf: 3.5.1 Grundbetreuung Der Auftragnehmer übernimmt die arbeitsmedizinische Betreuung und Aufgaben gemäß den einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz § 3 ASiG, dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in der jeweiligen gültigen Fassung. Der Umfang der Leistungen für die Grundbetreuung ergibt sich aus der Berechnung unter Punkt 3.3 und beträgt 154,9 Stunden pro Jahr (Schätzwert). 3.5.2 Betriebsspezifischen Betreuung: Für die betriebsspezifische Betreuung wurde aus den bisherigen Erfahrungswerten ein Aufwand von ca. 60 Stunden (Schätzwert) für den Betriebsarzt pro Jahr angenommen. Es werden jedoch über die gesamte Vertragslaufzeit maximal 400 Stunden (Höchstmenge) für die betriebsspezifische Betreuung abgerufen. Die betriebsspezifische Betreuung wird nach Aufwand und Nachweis zu einem festgelegten Stundensatz abgerechnet. Die betriebsspezifischen Aufgaben werden zusammen mit der Personalabteilung von der Auftraggeberin festgelegt und sind beispielsweise: - Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements - Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse oder der Arbeitszeitgestaltung - Festlegung von Maßnahmen und Umfang der arbeitsmedizinischen Vor-sorge. - Der Auftragnehmer unterstützt und plant zusammen mit der Auftraggeberin regelmäßige Veranstaltungen zur Sicherstellung der Gesundheit der Mitarbeiter; wie z.B. Gesundheitstag, Grippeschutzimpfungen, Sehteste. - Ort der Veranstaltungen ist jeweils unsere Hauptniederlassung in Hanno-ver. - Der Betriebsarzt beteiligt sich am Prozess des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). 3.6 Leistungsgegenstand für Los 2 Arbeitssicherheit Die zu erbringenden Leistungen der Arbeitssicherheit gliedern sich in Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung wie folgt auf: 3.6.1 Grundbetreuung Der Auftragnehmer übernimmt die Arbeitssicherheit und Aufgaben gemäß den einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen wie z.B. dem Arbeitsschutzgesetz § 6 ASiG, dem "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit", Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) in der jeweiligen gültigen Fassung. Der Umfang der Leistungen für die Grundbetreuung ergibt sich aus der Berechnung unter Punkt 3.3 und beträgt 232,35 Stunden pro Jahr (Schätzwert). 3.6.2 Betriebsspezifischen Betreuung: Für die betriebsspezifische Betreuung wurde aus Erfahrungswerten ein Aufwand von ca. 40 Stunden (Schätzwert) für die Arbeitssicherheit pro Jahr geschätzt. Es werden jedoch über die gesamte Vertragslaufzeit maximal 400 Stunden (Höchst-menge) für die betriebsspezifische Betreuung abgerufen. Die betriebsspezifische Betreuung wird nach Aufwand und Nachweis zu einem festgelegten Stundensatz abgerechnet. Die betriebsspezifischen Aufgaben werden im Rahmen der Fachgruppe Gesundheit und im Rahmen des Arbeitsschutzausschuss von der Auftraggeberin festgelegt und sind beispielsweise: - Beratung bei der Einführung moderner Arbeitskonzepte wie Open-Space-Büros, um Lärmbelastungen, Lichtverhältnisse und Raumklima zu optimieren. - Planung für den Umgang mit Szenarien wie Bombendrohungen, Einbruch oder Cyberangriffen.
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Zusätzliche Informationen:
“6 Aufgaben der Auftraggeberin für Los 1 & Los 2 - Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Betreuung...”
Zusätzliche Informationen
6 Aufgaben der Auftraggeberin für Los 1 & Los 2 - Die Auftraggeberin wird dem Auftragnehmer alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Betreuung erforderlichen Informationen und Auskünfte erteilen sowie notwendige Unterlagen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vollständig und rechtzeitig übergeben, soweit sie der Auftraggeberin vorliegen und zur Beurteilung notwendig sind. - Die Auftraggeberin ermöglicht dem Betriebsarzt / der Betriebsärztin die Untersuchungen in geeigneten Räumen durchzuführen. Die Festlegung von Terminen für Betriebsbegehungen, Arbeitsplatzbesichtigungen und die Teilnahme an Sitzungen der Fachgruppe Gesundheit und Arbeitsschutzausschusssitzungen erfolgen nach vorheriger Absprache. 7 Dokumentationspflicht, Jahresbericht für Los 1 & Los 2 - Der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin fertigt jährlich einen Bericht über die Leistungen, die sie im Rahmen der arbeitsmedizinischen erbracht hat, an. - Der Bericht beinhaltet einen Abgleich der erbrachten mit den vereinbarten Leistungen sowie eine Aufstellung der erzielten Ergebnisse im Berichtszeitraum. Er zeigt Veränderungen und Schwerpunkte der Bedarfssituation auf und trifft Aussagen zur Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin. Er ist strukturiert nach Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung sowie nach den einzelnen Aufgabenfeldern sowie den sonstigen Leistungen. Der Bericht stellt nach Möglichkeit einen Gesamtbezug zur Lage des Gesundheitsschutzes im Gesamtunternehmen der Auftraggeberin her und beleuchtet einzelne Ereignisse. Neben der Dokumentation stellt der Bericht die Grundlage für die weitere arbeitsmedizinische Betreuung dar und dient der Qualitätssicherung. - Der Berichtszeitraum umfasst dabei das Kalenderjahr und ist spätestens bis zum 15.02. des Folgejahres in elektronischer Form zu übermitteln. Arbeitsmedizinische Belange, die sich auf die medizinische Betreuung des Folgejahres auswirken, sind bereits bis zum 30.11. zu kommunizieren, damit sie zwecks Budgetplanung im Folgejahr berücksichtigt werden können. 8 Vergütung und Zahlungsmethoden für Los 1 & Los 2 - Die Auftragnehmerin entrichtet für die Leistungen nach diesem Vertrag an den Auftragnehmer eine Vergütung je Einsatzstunde. Berechnungsgrundlage sind die vereinbarten und auch tatsächlich erbrachten Einsatzzeiten der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung sowie ggf. sonstig vereinbarten Leistungen. Für Wegzeiten und sonstige Auslagen wird keine Vergütung entrichtet. - Die Einsatzzeit errechnet sich aus der tatsächlich aufgewendeten Zeit der jeweiligen Leistungserbringung (z.B. Gesundheitstag, Beratungen etc.) sowie je nach Einzelfall einen angemessenen Anteil für notwendige Vor- und Nachbereitungszeiten. Jeder Einsatz bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Ohne Zustimmung erfolgt keine Vergütung. - Der Stundensatz wird bis zum Vertragsende festgeschrieben. Eine Erhöhung der Honorarsätze darf nur auf Basis des Verbraucherpreisindexes für Deutschland erfolgen, wenn sich der veröffentlichte Verbraucherpreisindex gegenüber dem für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichten VPI um mind. 2 Prozent ändert. 8.1 Rechnungsstellung - Der Auftragnehmer stellt monatlich eine prüffähige Rechnung über die erbrachten Leistungen aus. Die einzelnen Abrechnungspositionen werden hierbei detailliert aufgeführt. Sie weisen die im Abrechnungszeitraum jeweils erbrachten Leistungen der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung sowie die sonstigen Leistungen mit Datum, Anzahl und Art der erbrachten Leistung, den Einsatzstundensatz sowie die erforderliche Mehrwertsteuer aus. - Sollten Rückfragen zur Rechnung seitens der Auftraggeberin bestehen, wendet er sich innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszustellung zwecks Klärung an den Auftragnehmer. Nach Klärung der Rückfragen begleicht die Auftraggeberin schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von weiteren 14 Tagen die Rechnung. - Sollten keine Rückfragen aufkommen begleicht die Auftraggeberin die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungszustellung, ohne Abzug von Skonto. - Rechnungen sind als PDF-Datei an folgende Mailadresse zu senden: rechnungen@nbank.de 9 Schweigepflicht für Los 1 & Los 2 - Der Auftragnehmer / die Auftragnehmerin sowie die für ihn / sie tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten und Informationen verpflichtet, die Ihnen im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen. Dies gilt auch für Angelegenheiten der Auftraggeberin (einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse). Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. - Die Auftragnehmerin hat die für Ihre Tätigkeit notwendigen Aufzeichnungen so anzufertigen zu lassen und diese so aufzubewahren, dass die Schweigepflicht gewahrt ist. 10 Vertragsbedingungen für Los 1 & Los 2 Neben dieser Leistungsbeschreibung werden folgende Dokumente in folgender Reihenfolge Vertragsbestandteil: - Verpflichtungserklärung zum Datenschutz - Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL/B - Angebot des Auftragnehmers Durch den Bieter vorgelegte allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Im Falle von Widersprüchen mit den von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Vertragsbestandteilen, gilt das Angebot des Auftragnehmers nachrangig
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“5 Leistungsort für Los 1 & Los 2 Für die arbeitsmedizinische Betreuung (Los 1) werden die Leistungen vorzugsweise im Hauptgebäude und den umliegenden...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
5 Leistungsort für Los 1 & Los 2 Für die arbeitsmedizinische Betreuung (Los 1) werden die Leistungen vorzugsweise im Hauptgebäude und den umliegenden Nebenstellen der Auftraggeberin nach vorheriger Terminabsprache erbracht. Nach Absprache soll eine arbeitsmedizinische Betreuung bei Bedarf auch in den weiteren Geschäftsstellen erfolgen. Die Leistungen für die sicherheitstechnische Betreuung (Los 2) werden im Hauptgebäude sowie in den weiteren u.a. Geschäftsstellen der Auftraggeberin nach vorheriger Terminabsprache erbracht. Es handelt sich hierbei um folgende Anschriften: - Hauptgebäude (Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover) - Nebenstelle (Günther-Wagner- Alle 17, 30177 Hannover) - Nebenstelle (Podbielskistraße 158, 30177 Hannover) - Geschäftsstelle Lüneburg (Stadtkoppel 12, 21337 Lüneburg) - Geschäftsstelle Oldenburg (Ammerländer Heerstraße 231, 26129 Oldenburg) - Geschäftsstelle Osnabrück (Kamp 81/83, 49074 Osnabrück) - Geschäftsstelle Braunschweig (An der Martinikirche 3, 38100 Braun-schweig)
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Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-10 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist das beige-fügte Formular auszufüllen und zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist das beige-fügte Formular auszufüllen und zu unterzeichnen und der entsprechende Nach-weis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister zu erbringen (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für Los 1 anzugeben, dass eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für Los 1 anzugeben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 Mio. EUR für Sach- bzw. 5 Mio EUR für Personenschäden besteht und diese Beträge pro Versicherungsjahr 3-fach zu Verfügung stehen (nachzuweisen durch eine Versicherungsbestätigung der Versicherung). Der Auftragnehmer bestätigt zusätzlich, dass die genannte Versicherung mit den genannten Versicherungssummen für die Dauer des Auftrags fortbestehen wird (Anlage 10 der Vergabeunterlagen). Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für Los 2 anzugeben, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 Mio. EUR für Sach- bzw. 5 Mio EUR für Personenschäden besteht und diese Beträge pro Versicherungsjahr 3-fach zu Verfügung stehen (nachzuweisen durch eine Versicherungsbestätigung der Versicherung). Der Auftragnehmer bestätigt zusätzlich, dass die genannte Versicherung mit den genannten Versicherungssummen für die Dauer des Auftrags fortbestehen wird (Anlage 10 der Vergabeunterlagen). Der Auftragnehmer übernimmt für das jeweilige Los die Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und sonstige Schäden, die auf schuldhaftes Handeln (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) im Rahmen der Betreuung zurückzuführen sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot je Los geeignete Referenzen über früher ausgeführte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot je Los geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre bei einem Auftraggeber, welcher der Betreuungsgruppe drei zugeordnet ist, erbracht wurden. Dabei ist eine jeweilige Kurzbeschreibung der Leistung, der Auftraggeber sowie Leistungsumfang und Leistungszeitraum zu nennen. Es sind maximal fünf, aber mindestens drei Referenzaufträge zu nennen. Auf Anfrage der NBank muss der Bieter dazu in der Lage sein, nähere Informationen zum jeweiligen Auftraggeber inkl. namentlicher unter Nennung eines Ansprechpartners sowie dessen Rufnummer zur Verfügung zu stellen. Bitte nutzen Sie das beigefügte Formular (Anlage 06 der Vergabeunterlagen).
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Dritte: Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Dritte: Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner mit Angabe der Namen vorzulegen (formlos bzw. Eigenerklärung). Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden (Anlage 08 und 08a).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu unterzeichnen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu unterzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen (Anlage 03 der Vergabeunterlagen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zum Unternehmen: Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner) zum Unternehmen des Bieters sowie Kurzdarstellung des Unternehmens (z. B....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zum Unternehmen: Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner) zum Unternehmen des Bieters sowie Kurzdarstellung des Unternehmens (z. B. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit) und der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau) bezogen auf die geforderte Leistung (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bietergemeinschaft: Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, eine Erklärung, welche Leistungen vom welchem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bietergemeinschaft: Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, eine Erklärung, welche Leistungen vom welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden (formlos), Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren gegenüber den NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ansprechpartner / Stellvertreter: Nennung eines Ansprechpartners und seines geeigneten Stellvertreters, der den Auftrag für die NBank federführend...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ansprechpartner / Stellvertreter: Nennung eines Ansprechpartners und seines geeigneten Stellvertreters, der den Auftrag für die NBank federführend bearbeitet (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Preisblatt/Preisangabe: Mit dem Angebot ist das jeweilige ausgefüllte Preisblatt einzureichen (Anlage 02a für der Vergabeunterlagen für Los 1 und Anlage 02b...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Preisblatt/Preisangabe: Mit dem Angebot ist das jeweilige ausgefüllte Preisblatt einzureichen (Anlage 02a für der Vergabeunterlagen für Los 1 und Anlage 02b der Vergabeunterlagen für Los 2). Für Wegzeiten und sonstige Auslagen wird keine Vergütung entrichtet.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestentgelterklärung: Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen). Ausländische Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestentgelterklärung: Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiter: Los 1 Die eingesetzte betriebsmedizinische Fachkraft muss nachweisen, dass sie berechtigt ist: 1. die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiter: Los 1 Die eingesetzte betriebsmedizinische Fachkraft muss nachweisen, dass sie berechtigt ist: 1. die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" (Nachzuweisen durch die Vorlage der Urkunde der zuständigen Landesärztekammer, oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen). oder 2. die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" (Nachzuweisen durch Vorlage der Urkunde zur Schwerpunktprüfung "Betriebsarzt" der zuständigen Ärztekammer.) Zusätzlich zu den oben genannten Bezeichnungen muss er mind. 5 Jahre bei einem vergleichbaren Unternehmen (Betreuungsgruppe III) für die arbeitsmedizinische Betreuung tätig gewesen sein. (nachzuweisen durch tabellarischen Lebens-lauf durch namentliche Nennung der vorherigen Unternehmen und Nennung der Tätigkeitszeiträume). Los 2 Die eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit muss nachweisen, dass sie über die folgenden Qualifikationen verfügt: 1. min. 5 Jahre Berufserfahrung in der sicherheitstechnischen Betreuung bei einem vergleichbaren Unternehmen (Betreuungsgruppe III), (nachzuweisen durch tabellarischen Lebenslauf durch namentliche Nennung der vorherigen Unternehmen und Nennung der Tätigkeitszeiträume). 2. Für jede eingesetzte Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gem. § 7 ASiG ist der Nachweis der Qualifikation als Sicherheitsingenieur, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister mit Angebotsabgabe vorzulegen (nachzuweisen durch nicht beglaubigte Kopie der Fortbildungsbescheinigung, der Abschlussurkunde oder vergleichbare andere Zertifikate, oder andere gleichwertige Nachweise, die die Qualifikation entsprechend belegen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Verpflichtungserklärung zum Datenschutz: Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Datenschutz einzureichen (Anlage 04 der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verpflichtungserklärung zum Datenschutz: Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Datenschutz einzureichen (Anlage 04 der Vergabeunterlagen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bestätigung KMU/Großunternehmen: Angaben, ob das Unternehmen des Bieters ein KMU oder ein Großunternehmen ist. (Anlage 10 der Vergabeunterlagen). Dies sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bestätigung KMU/Großunternehmen: Angaben, ob das Unternehmen des Bieters ein KMU oder ein Großunternehmen ist. (Anlage 10 der Vergabeunterlagen). Dies sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanz-summe sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation: Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation: Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation (Anlage 09) einzureichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y645635” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131 15-3308📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131 15-3308📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
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Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2024/S 239-749581 (2024-12-06)