Die Stadt Wuppertal hat über 350.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist eine wachsende Kommune im Zentrum des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie ist als Schulträgerin für die allgemeinbildenden Schulen der Stadt verantwortlich. Mit der Wahrnehmung der Bauherrenaufgabe ist das Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal (GMW) beauftragt, das sich zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt befindet. Der Schulentwicklungsplan der Stadt Wuppertal (Stand 2022) geht für die Schuljahre 2021/22 bis 2025/26 von einem Anstieg der Schülerzahlen in der Primarstufe um ca. 10% aus. Auf Grundlage der noch nicht eingeschulten Altersjahrgänge und auf Basis der aktuellen Einwohnerstatistik der Stadt Wuppertal, lassen sich die zukünftigen Schülerzahlen für die Primarstufe in dem mittelfristigen Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2027/28 ermitteln, Wanderungsbewegungen sind bei der Prognose der zukünftigen Schülerzahlen ebenfalls einbezogen. Aufgrund der sehr kurzfristigen Raumbedarfsanforderungen ist es notwendig geworden, vor einer längerfristigen Erweiterungsoption an den Standorten temporäre / mobile Interimsbauten bis zum Schuljahreswechsel 2025/26 zu errichten. Zur Sicherstellung der Bedarfe an Schulplätzen in der Primarstufe wurden vom Stadtbetrieb Schulen Wuppertal acht Standorte identifiziert. Diese verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet von Wuppertal. Durch das GMW und einen externen Partner wurden die Standorte hinsichtlich ihrer Potentiale der Erweiterung mit temporären Klassenanlagen untersucht, die Aufstellorte definiert und die erforderlichen Baugenehmigungen eingeholt. Das GMW als Auftraggeberin („AG“) vergibt den Kauf, die Miete und die Versetzung von mobilen Klassen-anlagen an ihren Standorten in Gelsenkirchen für eine Aufstellung im 2. Quartal 2025 und eine fristgerechte Inbetriebnahme zum Schuljahr 2025/26 (01.08.2025). Die Standzeit der Anlagen beträgt vorerst 48 Monate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-27.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bezugsfertige Bereitstellung von mobilen Klassenanlagen für die Stadt Wuppertal
Referenznummer: 2024-I-074
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Wuppertal hat über 350.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist eine wachsende Kommune im Zentrum des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie ist als...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Wuppertal hat über 350.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist eine wachsende Kommune im Zentrum des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie ist als Schulträgerin für die allgemeinbildenden Schulen der Stadt verantwortlich. Mit der Wahrnehmung der Bauherrenaufgabe ist das Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal (GMW) beauftragt, das sich zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt befindet.
Der Schulentwicklungsplan der Stadt Wuppertal (Stand 2022) geht für die Schuljahre 2021/22 bis 2025/26 von einem Anstieg der Schülerzahlen in der Primarstufe um ca. 10% aus. Auf Grundlage der noch nicht eingeschulten Altersjahrgänge und auf Basis der aktuellen Einwohnerstatistik der Stadt Wuppertal, lassen sich die zukünftigen Schülerzahlen für die Primarstufe in dem mittelfristigen Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2027/28 ermitteln, Wanderungsbewegungen sind bei der Prognose der zukünftigen Schülerzahlen ebenfalls einbezogen. Aufgrund der sehr kurzfristigen Raumbedarfsanforderungen ist es notwendig geworden, vor einer längerfristigen Erweiterungsoption an den Standorten temporäre / mobile Interimsbauten bis zum Schuljahreswechsel 2025/26 zu errichten.
Zur Sicherstellung der Bedarfe an Schulplätzen in der Primarstufe wurden vom Stadtbetrieb Schulen Wuppertal acht Standorte identifiziert. Diese verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet von Wuppertal. Durch das GMW und einen externen Partner wurden die Standorte hinsichtlich ihrer Potentiale der Erweiterung mit temporären Klassenanlagen untersucht, die Aufstellorte definiert und die erforderlichen Baugenehmigungen eingeholt.
Das GMW als Auftraggeberin („AG“) vergibt den Kauf, die Miete und die Versetzung von mobilen Klassen-anlagen an ihren Standorten in Gelsenkirchen für eine Aufstellung im 2. Quartal 2025 und eine fristgerechte Inbetriebnahme zum Schuljahr 2025/26 (01.08.2025). Die Standzeit der Anlagen beträgt vorerst 48 Monate.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Mobile, modulare Containergebäude📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Wuppertal hat über 350.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist eine wachsende Kommune im Zentrum des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie ist als...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Wuppertal hat über 350.000 Einwohnerinnen und Einwohner und ist eine wachsende Kommune im Zentrum des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie ist als Schulträgerin für die allgemeinbildenden Schulen der Stadt verantwortlich. Mit der Wahrnehmung der Bauherrenaufgabe ist das Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal (GMW) beauftragt, das sich zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt befindet.
Der Schulentwicklungsplan der Stadt Wuppertal (Stand 2022) geht für die Schuljahre 2021/22 bis 2025/26 von einem Anstieg der Schülerzahlen in der Primarstufe um ca. 10% aus. Auf Grundlage der noch nicht eingeschulten Altersjahrgänge und auf Basis der aktuellen Einwohnerstatistik der Stadt Wuppertal, lassen sich die zukünftigen Schülerzahlen für die Primarstufe in dem mittelfristigen Planungszeitraum bis zum Schuljahr 2027/28 ermitteln, Wanderungsbewegungen sind bei der Prognose der zukünftigen Schülerzahlen ebenfalls einbezogen. Aufgrund der sehr kurzfristigen Raumbedarfsanforderungen ist es notwendig geworden, vor einer längerfristigen Erweiterungsoption an den Standorten temporäre / mobile Interimsbauten bis zum Schuljahreswechsel 2025/26 zu errichten.
Zur Sicherstellung der Bedarfe an Schulplätzen in der Primarstufe wurden vom Stadtbetrieb Schulen Wuppertal acht Standorte identifiziert. Diese verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet von Wuppertal. Durch das GMW und einen externen Partner wurden die Standorte hinsichtlich ihrer Potentiale der Erweiterung mit temporären Klassenanlagen untersucht, die Aufstellorte definiert und die erforderlichen Baugenehmigungen eingeholt.
Das GMW als Auftraggeberin („AG“) vergibt den Kauf, die Miete und die Versetzung von mobilen Klassen-anlagen an ihren Standorten in Gelsenkirchen für eine Aufstellung im 2. Quartal 2025 und eine fristgerechte Inbetriebnahme zum Schuljahr 2025/26 (01.08.2025). Die Standzeit der Anlagen beträgt vorerst 48 Monate.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance##Besonders geeignet für:selbst##Besonders geeignet für:startup#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wuppertal”
Ort der Leistung: Wuppertal, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 60 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-28 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-28 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es findet keine öffentliche Submission statt.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014)
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zu § 22 des Gesetzes über die unternehmermischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung zu § 22 des Gesetzes über die unternehmermischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorg-faltspflichtgesetzt – LkSG)
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Zertifizierung nach Norm ISO 9001” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Haftpflichtversicherung: Eigenerklärungen bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung (mit Abdeckung der Risiken für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Haftpflichtversicherung: Eigenerklärungen bezüglich des Bestehens oder des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung (mit Abdeckung der Risiken für Container zu Bildungszwecken). Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Mindeststandard: Diese Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensereignis aufweisen:
— Personenschäden: 3.000.000 Euro (je Schadensfall)
— Sach- und sonstige Schäden: 3.000.000 Euro (je Schadensfall)
Diese Deckungssummen müssen jährlich mindestens zweimal in voller Höhe zur Verfügung stehen (d.h. „zweifach maximiert“ sein).
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren: Mindeststandard: Gesamtumsatz in den letzten drei Jahren im Durchschnitt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren: Mindeststandard: Gesamtumsatz in den letzten drei Jahren im Durchschnitt von mindestens 2 Mio. Euro netto pro Jahr.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen / Referenzprojekte: Jeder Bieter bzw. jede Bietergemeinschaft müssen Referenzen über vergleichbare Leistungen.
Vergleichbar ist eine Leistung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen / Referenzprojekte: Jeder Bieter bzw. jede Bietergemeinschaft müssen Referenzen über vergleichbare Leistungen.
Vergleichbar ist eine Leistung, welche Bauvorhaben in Containerbauweise umfasst und sich auf die Nutzung zu Bildungszwecken bezieht. Mindeststandard: mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Jahren.
Es müssen je Referenz mind. 60 (Schul-)Container zur Miete mit einer Laufzeit von mind. 36 Monaten aufgestellt worden sein. Bei noch laufenden Referenzen muss der Mietzeitraum mind. zu 2/3 erfüllt sein.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
Nationale Registrierungsnummer: 98005_10000257
Postanschrift: Lise-Meitner-Straße 15-25
Postleitzahl: 42119
Postort: Wuppertal
Region: Wuppertal, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@pd-g.de📧
Telefon: +49 00000000📞
Adresse des Käuferprofils: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://bieterportal.pd-g.e-va.eu/?tid=d08c8c6b88cc1c25333237c1159129b6🌏
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
“1) Hinweis: die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von finanziellen Mitteln (Haushaltsvorbehalt). Der Zuschlag ist abhängig von einem...”
1) Hinweis: die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von finanziellen Mitteln (Haushaltsvorbehalt). Der Zuschlag ist abhängig von einem entsprechenden Ratsbeschluss, dieser erfolgt voraussichtlich am 11. November 2024). Sofern die erwarteten Mittel nicht bereitgestellt werden, kann das Verfahren aufgehoben werden.
2) Der angegebene Auftragswert ist rein fiktiv und entspricht nicht dem realen Auftragswert. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV wird von der Veröffentlichung des Auftragswertes abgesehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 98137_10003506
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln 5
Postleitzahl: 50606
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 00000000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 191-589767 (2024-09-27)