Es soll der beigefügte Bezugsvertrag zu Extron Komponenten und Dienstleistungen geschlossen werden. Der Kauf erfolgt in Einzelaufträgen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers (AG) entsprechen. Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben. Für den Vertragszeitraum kann der Auftraggeber keine Umsatzzusagen machen, es werden aber Höchstmengen definiert. Es dürfen ausschließlich für den europäischen Markt geeignete Originalprodukte angeboten werden. Die AG kann den AN mit der Montage, Konfiguration und Inbetriebnahme der über diesen Rahmenvertrag beschafften Produkte in seinen Liegenschaften beauftragen. Für diese Dienstleistung kann der AN den im Angebot angegebenen Stundensatz und ggfls, Fahrtkostenpauschale fordern. Vor-Ort-Einsätze müssen innerhalb von 2 Stunden mit eigenen Mitarbeitern des Auftragnehmers ausgeführt werden, wobei mind. 1 Mitarbeiter über die "Extron Control Professional Zertifizierung" verfügen muss, da bei einem technischen Ausfall der Medientechnik, in einem Hörsaal oder Seminarraum, der Lehrbetrieb unterbrochen ist und dieser kurzfristig wiederherzustellen ist. Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung von Vor-Ort-Leistungen die TAB der Medientechnik zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-07.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bezugsvertrag Extron
Referenznummer: 2024_179_MS
Kurze Beschreibung:
Es soll der beigefügte Bezugsvertrag zu Extron Komponenten und Dienstleistungen geschlossen werden.
Der Kauf erfolgt in Einzelaufträgen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers (AG) entsprechen. Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben. Für den Vertragszeitraum kann der Auftraggeber keine Umsatzzusagen machen, es werden aber Höchstmengen definiert.
Es dürfen ausschließlich für den europäischen Markt geeignete Originalprodukte angeboten werden.
Die AG kann den AN mit der Montage, Konfiguration und Inbetriebnahme der über diesen Rahmenvertrag beschafften Produkte in seinen Liegenschaften beauftragen. Für diese Dienstleistung kann der AN den im Angebot angegebenen Stundensatz und ggfls, Fahrtkostenpauschale fordern. Vor-Ort-Einsätze müssen innerhalb von 2 Stunden mit eigenen Mitarbeitern des Auftragnehmers ausgeführt werden, wobei mind. 1 Mitarbeiter über die "Extron Control Professional Zertifizierung" verfügen muss, da bei einem technischen Ausfall der Medientechnik, in einem Hörsaal oder Seminarraum, der Lehrbetrieb unterbrochen ist und dieser kurzfristig wiederherzustellen ist.
Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung von Vor-Ort-Leistungen die TAB der Medientechnik zu berücksichtigen.
Es soll der beigefügte Bezugsvertrag zu Extron Komponenten und Dienstleistungen geschlossen werden.
Der Kauf erfolgt in Einzelaufträgen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers (AG) entsprechen. Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben. Für den Vertragszeitraum kann der Auftraggeber keine Umsatzzusagen machen, es werden aber Höchstmengen definiert.
Es dürfen ausschließlich für den europäischen Markt geeignete Originalprodukte angeboten werden.
Die AG kann den AN mit der Montage, Konfiguration und Inbetriebnahme der über diesen Rahmenvertrag beschafften Produkte in seinen Liegenschaften beauftragen. Für diese Dienstleistung kann der AN den im Angebot angegebenen Stundensatz und ggfls, Fahrtkostenpauschale fordern. Vor-Ort-Einsätze müssen innerhalb von 2 Stunden mit eigenen Mitarbeitern des Auftragnehmers ausgeführt werden, wobei mind. 1 Mitarbeiter über die "Extron Control Professional Zertifizierung" verfügen muss, da bei einem technischen Ausfall der Medientechnik, in einem Hörsaal oder Seminarraum, der Lehrbetrieb unterbrochen ist und dieser kurzfristig wiederherzustellen ist.
Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung von Vor-Ort-Leistungen die TAB der Medientechnik zu berücksichtigen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Audiovisuelle Geräte📦
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: 2024_179_MS
Beschreibung der Beschaffung:
Es soll der beigefügte Bezugsvertrag zu Extron Komponenten und Dienstleistungen gemäß der beigefügten Leistungsbeschreibung geschlossen werden.
1 Einleitung
Aktuell sind ca. 460 Räume der UM mit medientechnischen Anlagen ausgestattet. In den nächsten Jahren sind teilweise Erneuerungen von Bestandsanlagen sowie Neuinstallationen in bisher medientechnisch noch nicht ausgestatteten Räumen geplant.
Die AG kann den AN mit der Montage, Konfiguration und Inbetriebnahme der über diesen Rahmenvertrag beschafften Produkte in seinen Liegenschaften beauftragen. Für diese Dienstleistung kann der AN den im Angebot angegebenen Stundensatz und ggfls, Fahrtkostenpauschale fordern. Vor-Ort-Einsätze müssen innerhalb von 2 Stunden mit eigenen Mitarbeitern des Auftragnehmers ausgefü
2 Vertragsbestandteile
Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
- Dieser Bezugsvertrag,
- die zusätzlichen Vertragsbedingungen nach TVgG-NRW,
-- die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes (Formular 512 EU) in der bei Ver-tragsabschluss geltenden Fassung,
- die ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hard- und Software (EVB-IT-Kauf) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung und
- die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung vom IT-Dienstleistungen (EVB-IT-Dienstleistung) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) sind ausgeschlossen.
3 Art und Umfang/Produktbeschreibung
3.1 Allgemein
Über diesen Vertrag sollen Komponenten des Herstellers Extron gekauft werden. Der Kauf erfolgt in Einzelaufträgen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers (AG) entsprechen. Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben. Für den Vertragszeitraum kann der Auftraggeber keine Umsatzzusagen machen. Es werden aber Schätzwerte und Höchstmengen angegeben.
3.2 Projekte
Für Projekte von besonderem Umfang oder Bedeutung können abweichend von den im Leistungsverzeichnis genannten Preisen besondere Projektpreise vereinbart werden.
4 Bezugsleistungen
Die über diesen Vertrag bezogenen Waren müssen der aktuellen Hardwareversion entsprechen und als Original Extron Ware in Originalverpackung fabrikneu geliefert werden. Die Ware darf zuvor nicht im Besitz eines anderen Endkunden gewesen oder auf andere Weise verwendet worden sein.
Im Rahmen dieses Vertrages werden keine Preise für einzelne Komponenten oder Produkte festgelegt. Es wird lediglich ein Rabattsatz auf alle Extron Produkte festgelegt.
4.1.1 Hardware-Ersatz
Sämtliche Kosten für einen Tausch von defekter Hardware und für im Rahmen einer Fehlerana-lyse als fehlerhaft vermutete Hardware, einschließlich Transport- und Verpackungskosten so-wie das Transportrisiko trägt der Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer hat den Lieferscheinen die Seriennummern der Geräte aus der Lieferung beizufügen.
5 Auftrags-, Liefer- und Rechnungsbedingungen
5.1 Währung
Vertragswährung ist der Euro (EUR); alle Aufträge, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind in Euro zu erstellen.
5.2 Preisbildung
Die Preisbildung erfolgt über die offizielle, Euro-basierende Preisliste des Herstellers für den deutschen Raum, auf die die für diesen Bezugsvertrag angebotenen Rabattsätze Anwendung finden. Die jeweils aktuelle Preisliste ist dem AG durch den AN elektronisch als PDF-Datei zur Verfügung zu stellen. Wird durch den Hersteller eine neue Preisliste ausgegeben ist diese in-nerhalb von 10 Werktagen durch den AN an den AG zu übermitteln (elektronisch als PDF-Datei).
Beim Erscheinen neuer Produkte, welche noch nicht in der aktuellen UVP-Preisliste aufgeführt sind, sind die entsprechenden UVP-Preise innerhalb von 10 Werktagen nach der Bekanntgabe durch den Hersteller vom AN an den AG elektronisch zu übermitteln. Die auf die Preise der UVP-Preisliste gewährten Rabatte gelten in diesem Fall automatisch auch für diese neuen Produkte.
5.3 Sonstige Bedingungen
Aufträge zu diesem Vertrag werden ausschließlich schriftlich erteilt. Die Abwicklung erfolgt über Einzelaufträge, für die keine Gebühren oder Mindermengenaufschläge erhoben werden können. Aufträge, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind in Euro zu erstellen. Die Aufträge sind binnen 5 Werktagen nach Auftragseingang schriftlich unter Angabe der Auftragsnummer des Auftraggebers, des Auftragseingangsdatums, sowie des voraussichtlichen Lieferdatums zu bestätigen.
Rechnungsstellungen werden erst nach vollständiger Lieferung eines Auftrages wirksam. Als Rechnungsdatum gilt das Datum der Rechnung, frühestens jedoch der Tag der mängelfreien vollständigen Lieferung. Die Ware ist frei Verwendungsstelle auf Risiko des Auftragnehmers in bestimmungsgemäßen Verpackungen zu liefern.
Der Auftragnehmer hat den Lieferscheinen die Seriennummern der Geräte aus der Lieferung beizufügen.
Das Zahlungsziel für Rechnungen ist 30 Tage, besondere Rabatte sowie Skonto für frühere Zahlungen können gesondert angeboten werden.
Die AG kann den AN mit der Montage, Konfiguration und Inbetriebnahme der über diesen Rahmenvertrag beschafften Produkte in seinen Liegenschaften beauftragen. Für diese Dienstleistung kann der AN den im Angebot angegebenen Stundensatz und ggfls, Fahrtkostenpauschale fordern. Vor-Ort-Einsätze müssen innerhalb von 2 Stunden mit eigenen Mitarbeitern des Auftragnehmers ausgeführt werden, wobei mind. 1 Mitarbeiter über
die "Extron Control Professional Zertifizierung" verfügen muss, da bei einem technischen Ausfall der Medientechnik, in einem Hörsaal oder Seminarraum, der Lehrbetrieb unterbrochen ist und dieser kurzfristig wiederherzustellen ist.
Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung von Vor-Ort-Leistungen die TAB der Medientechnik zu berücksichtigen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Parteien Münster.
Es soll der beigefügte Bezugsvertrag zu Extron Komponenten und Dienstleistungen gemäß der beigefügten Leistungsbeschreibung geschlossen werden.
1 Einleitung
Aktuell sind ca. 460 Räume der UM mit medientechnischen Anlagen ausgestattet. In den nächsten Jahren sind teilweise Erneuerungen von Bestandsanlagen sowie Neuinstallationen in bisher medientechnisch noch nicht ausgestatteten Räumen geplant.
Die AG kann den AN mit der Montage, Konfiguration und Inbetriebnahme der über diesen Rahmenvertrag beschafften Produkte in seinen Liegenschaften beauftragen. Für diese Dienstleistung kann der AN den im Angebot angegebenen Stundensatz und ggfls, Fahrtkostenpauschale fordern. Vor-Ort-Einsätze müssen innerhalb von 2 Stunden mit eigenen Mitarbeitern des Auftragnehmers ausgefü
2 Vertragsbestandteile
Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
- Dieser Bezugsvertrag,
- die zusätzlichen Vertragsbedingungen nach TVgG-NRW,
-- die zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes (Formular 512 EU) in der bei Ver-tragsabschluss geltenden Fassung,
- die ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hard- und Software (EVB-IT-Kauf) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung und
- die ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung vom IT-Dienstleistungen (EVB-IT-Dienstleistung) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) sind ausgeschlossen.
3 Art und Umfang/Produktbeschreibung
3.1 Allgemein
Über diesen Vertrag sollen Komponenten des Herstellers Extron gekauft werden. Der Kauf erfolgt in Einzelaufträgen, die im Umfang und Zeitpunkt dem Bedarf und den Möglichkeiten des Auftraggebers (AG) entsprechen. Der Auftragnehmer kann keine Bearbeitungsgebühren oder Mindermengenaufschläge erheben. Für den Vertragszeitraum kann der Auftraggeber keine Umsatzzusagen machen. Es werden aber Schätzwerte und Höchstmengen angegeben.
3.2 Projekte
Für Projekte von besonderem Umfang oder Bedeutung können abweichend von den im Leistungsverzeichnis genannten Preisen besondere Projektpreise vereinbart werden.
4 Bezugsleistungen
Die über diesen Vertrag bezogenen Waren müssen der aktuellen Hardwareversion entsprechen und als Original Extron Ware in Originalverpackung fabrikneu geliefert werden. Die Ware darf zuvor nicht im Besitz eines anderen Endkunden gewesen oder auf andere Weise verwendet worden sein.
Im Rahmen dieses Vertrages werden keine Preise für einzelne Komponenten oder Produkte festgelegt. Es wird lediglich ein Rabattsatz auf alle Extron Produkte festgelegt.
4.1.1 Hardware-Ersatz
Sämtliche Kosten für einen Tausch von defekter Hardware und für im Rahmen einer Fehlerana-lyse als fehlerhaft vermutete Hardware, einschließlich Transport- und Verpackungskosten so-wie das Transportrisiko trägt der Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer hat den Lieferscheinen die Seriennummern der Geräte aus der Lieferung beizufügen.
5 Auftrags-, Liefer- und Rechnungsbedingungen
5.1 Währung
Vertragswährung ist der Euro (EUR); alle Aufträge, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind in Euro zu erstellen.
5.2 Preisbildung
Die Preisbildung erfolgt über die offizielle, Euro-basierende Preisliste des Herstellers für den deutschen Raum, auf die die für diesen Bezugsvertrag angebotenen Rabattsätze Anwendung finden. Die jeweils aktuelle Preisliste ist dem AG durch den AN elektronisch als PDF-Datei zur Verfügung zu stellen. Wird durch den Hersteller eine neue Preisliste ausgegeben ist diese in-nerhalb von 10 Werktagen durch den AN an den AG zu übermitteln (elektronisch als PDF-Datei).
Beim Erscheinen neuer Produkte, welche noch nicht in der aktuellen UVP-Preisliste aufgeführt sind, sind die entsprechenden UVP-Preise innerhalb von 10 Werktagen nach der Bekanntgabe durch den Hersteller vom AN an den AG elektronisch zu übermitteln. Die auf die Preise der UVP-Preisliste gewährten Rabatte gelten in diesem Fall automatisch auch für diese neuen Produkte.
5.3 Sonstige Bedingungen
Aufträge zu diesem Vertrag werden ausschließlich schriftlich erteilt. Die Abwicklung erfolgt über Einzelaufträge, für die keine Gebühren oder Mindermengenaufschläge erhoben werden können. Aufträge, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind in Euro zu erstellen. Die Aufträge sind binnen 5 Werktagen nach Auftragseingang schriftlich unter Angabe der Auftragsnummer des Auftraggebers, des Auftragseingangsdatums, sowie des voraussichtlichen Lieferdatums zu bestätigen.
Rechnungsstellungen werden erst nach vollständiger Lieferung eines Auftrages wirksam. Als Rechnungsdatum gilt das Datum der Rechnung, frühestens jedoch der Tag der mängelfreien vollständigen Lieferung. Die Ware ist frei Verwendungsstelle auf Risiko des Auftragnehmers in bestimmungsgemäßen Verpackungen zu liefern.
Der Auftragnehmer hat den Lieferscheinen die Seriennummern der Geräte aus der Lieferung beizufügen.
Das Zahlungsziel für Rechnungen ist 30 Tage, besondere Rabatte sowie Skonto für frühere Zahlungen können gesondert angeboten werden.
Die AG kann den AN mit der Montage, Konfiguration und Inbetriebnahme der über diesen Rahmenvertrag beschafften Produkte in seinen Liegenschaften beauftragen. Für diese Dienstleistung kann der AN den im Angebot angegebenen Stundensatz und ggfls, Fahrtkostenpauschale fordern. Vor-Ort-Einsätze müssen innerhalb von 2 Stunden mit eigenen Mitarbeitern des Auftragnehmers ausgeführt werden, wobei mind. 1 Mitarbeiter über
die "Extron Control Professional Zertifizierung" verfügen muss, da bei einem technischen Ausfall der Medientechnik, in einem Hörsaal oder Seminarraum, der Lehrbetrieb unterbrochen ist und dieser kurzfristig wiederherzustellen ist.
Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung von Vor-Ort-Leistungen die TAB der Medientechnik zu berücksichtigen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Parteien Münster.
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Postanschrift: Universität Münster
Schlossplatz 2
Postleitzahl: 48149
Stadt: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 24 Monaten. Der Vertrag kann zweimalig für 12 Monate im beiderseitigen Einverständnis verlängert werden. Er verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 24 Monaten. Der Vertrag kann zweimalig für 12 Monate im beiderseitigen Einverständnis verlängert werden. Er verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn er nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-07 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 29 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-11-07 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-30 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Es wird nur ein fehlender Versicherungs-/Haftpflichtnachweis nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 521 / 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe mit Angebot einreichen.
523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 mit Angebot einreichen.
Nachweis über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Mit dem Angebot mittels Dritterklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 521 / 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe mit Angebot einreichen.
523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 mit Angebot einreichen.
Nachweis über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung. Mit dem Angebot mittels Dritterklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Nachweis über mind. 1 Mitarbeiter mit der aktuell (2024) gültigen Zertifizierung "Extron Control Professional"und Erklärung, dass diese für den Vertragszeitraum erhalten bleibt.
Erklärung zur Einhaltung der TAB AVM (Nr. 3 und 4)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Nachweis über mind. 1 Mitarbeiter mit der aktuell (2024) gültigen Zertifizierung "Extron Control Professional"und Erklärung, dass diese für den Vertragszeitraum erhalten bleibt.
Erklärung zur Einhaltung der TAB AVM (Nr. 3 und 4)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
531 / 531 EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung. Mit dem Angebot, mittels Eigenerklärung.
533a EU 533b EU Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge / Eignungsleihe. Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung.
534a EU 534b EU Erklärung Bieter Eignungsleihe. Mit dem Angebot, mittels Eigenerklärung.
531 / 531 EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung. Mit dem Angebot, mittels Eigenerklärung.
533a EU 533b EU Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge / Eignungsleihe. Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung.
534a EU 534b EU Erklärung Bieter Eignungsleihe. Mit dem Angebot, mittels Eigenerklärung.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDY1PJMKW7F
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Alberecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48128
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 196-605316 (2024-10-07)