Temporäre Personalbedarfe - Ausschreibung eines Rahmenvertrags für Zeitarbeit zur Deckung von temporären Personalbedarfen im BfAA (Ausweitung auf weitere Abteilungen)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-25.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BfAA RV Zeitarbeitskräfte
Reference number: VV-2024-0088
Kurze Beschreibung:
“Temporäre Personalbedarfe - Ausschreibung eines Rahmenvertrags für Zeitarbeit zur Deckung von temporären Personalbedarfen im BfAA (Ausweitung auf weitere...”
Kurze Beschreibung
Temporäre Personalbedarfe - Ausschreibung eines Rahmenvertrags für Zeitarbeit zur Deckung von temporären Personalbedarfen im BfAA (Ausweitung auf weitere Abteilungen)
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es ist angedacht, den jeweiligen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren abzuschließen. Die Anzahl der abzurufenden Zeitarbeitskräfte verteilt sich...”
Beschreibung der Beschaffung
Es ist angedacht, den jeweiligen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren abzuschließen. Die Anzahl der abzurufenden Zeitarbeitskräfte verteilt sich dabei auf insgesamt max. 288 Einsatzmonate verteilt auf 4 Jahre.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-28 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-28 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt (siehe hierzu die Auflistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt (siehe hierzu die Auflistung der Unterlagen im Formularblatt Anlage 20 Firmenbogen). Als Nachweis der Zuverlässigkeit sind die nachfolgenden Anlagen auszufüllen, zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen: - Auszug aus dem Handelsregister - Eigenerklärung zur Verschwiegenheit während der Vertragsausführung - Erklärung Einhaltung ILO Kernarbeitsnormen - Erklärung Sicherheitsüberprüfung - Erlärung Vertraulichkeit - Erlaubnis zur Arbeitsnehmer*Innenüberlassung - Unbedenklichkeitsbescheinigung - Einzel-Arbeitnehmer*Innenüberlassungsvertrag - Anlage Zeiterfassung - Nachweis Zertifikat Arbeitsschutz (z.B. SCP-Zertifikat oder gleichwertig) - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 € - Referenzen (mind. 3 der Leistungsbeschreibung vergleichbare Referenzen in den letzten 3 Jahren) - Nachweis zur Mitgliedschaft im Bundesarbeitsgeberverband der Personaldienst-leister e.V. oder im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. - Preisblatt BfAA RV Zeitarbeitskräfte
“Entfällt” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 084-252270 (2024-04-25)
Auftragsbekanntmachung (2024-05-27) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-31 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-31 09:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Fristverlängerung der Angebotsfrist”
Quelle: OJS 2024/S 102-312868 (2024-05-27)