Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) sieht verpflichtende Ausgaben für pflegendes Personal in der betrieblichen Gesundheitsförderung vor. Für größere Einrichtungen (ab 100 Beschäftigte) nach § 107 Absatz 1 SGB V (Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen) und nach § 71 Absatz 1 und 2 SGB XI (ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen) wird durch die Auftraggeberin die Dienstleistung für Maßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung ausgeschrieben. Es sind vom Auftragnehmer 16 Projekte entsprechend der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Arbeitsschritte in Einrichtungen nach § 107 Absatz 1 SGB V und nach § 71 Absatz 1 und 2 SGB XI in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-11.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BGF in der Pflege (04/MA/2024)
Referenznummer: 04/MA/2024
Kurze Beschreibung:
“Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) sieht verpflichtende Ausgaben für pflegendes Personal in der betrieblichen Gesundheitsförderung vor.
Für größere...”
Kurze Beschreibung
Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) sieht verpflichtende Ausgaben für pflegendes Personal in der betrieblichen Gesundheitsförderung vor.
Für größere Einrichtungen (ab 100 Beschäftigte) nach § 107 Absatz 1 SGB V (Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen) und nach § 71 Absatz 1 und 2 SGB XI (ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen) wird durch die Auftraggeberin die Dienstleistung für Maßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung ausgeschrieben.
Es sind vom Auftragnehmer 16 Projekte entsprechend der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Arbeitsschritte in Einrichtungen nach § 107 Absatz 1 SGB V und nach § 71 Absatz 1 und 2 SGB XI in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen durchzuführen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betriebliche Gesundheitsfürsorge📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziele der Dienstleistung sind:
• Aufbau, Implementierung und Stärkung nachhaltiger gesundheitsförderlicher Strukturen und Prozesse in den Einrichtungen im...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziele der Dienstleistung sind:
• Aufbau, Implementierung und Stärkung nachhaltiger gesundheitsförderlicher Strukturen und Prozesse in den Einrichtungen im Sinne der Verhältnisprävention und unter Berücksichtigung der Handlungsfelder und Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention
• Einbindung von CSR- und ESG-Aspekten in die Konzeptstruktur, um das Engagement im BGM bzw. in der Nachhaltigkeit und der sozialen Verantwortung transparent darzustellen und die Einrichtungen bei einer sozial-nachhaltigen Transformation zu unterstützen.
• Implementierung von Prozessen auf Basis eines ganzheitlichen Ansatzes, der in den Einrichtungen Schnittstellen zu bestehenden Prozessen (Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebliches Eingliederungsmanagement) berücksichtigt.
• Qualitative und quantitative Erfassung der Bedarfe und bereits vorhandener Strukturen der Einrichtungen
• Stärkung gesundheitsförderlicher Ressourcen und Fähigkeiten der Pflegekräfte
• Stärkung der Eigenmotivation und Eigeninitiative zu gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen durch Partizipation der in den Einrichtungen beschäftigten Pflegekräfte
• Qualifizierung innerbetrieblicher Multiplikatoren zur Verstetigung nachhaltiger gesundheitsförderlicher Strukturen und Prozesse über das Betreuungsende hinaus sowie
• Aufbau eines Netzwerkes unter Einbindung einer digitalen Projektinfrastruktur zur handlungsfeldübergreifenden Betreuung
Die nach Auftragserteilung von der Auftraggeberin geplante Meilensteinplanung in der Leistungsbeschreibung ist zu beachten.
Die konkreten Projekte werden innerhalb des Vertragszeitraumes beauftragt und lassen sich erst dann von der Auftraggeberin in Inhalt, Umfang und Umsetzungsform präzisieren. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht nicht. So ist es möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung der Umfang der Beauftragungen geringer ausfallen kann. Bei Angaben zu Projekten handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Die absolute Höchstabnahmemenge betreffend der Erbringung von 16 Projekten beträgt für die Grundlaufzeit und für den Zeitraum der optionalen Vertragsverlängerungen jeweils insgesamt 20 % über der als Kalkulationsgrundlage angegebenen Volumen hinausgehend.
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Schulungsprogramm für Gesundheitsmanager/Fachkräfte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Schulungsprogramm zur Beratung und Qualifizierung von betrieblichen Multiplikatoren
Kostenkriterium (Name): Preiskriterium
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-22 10:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 70
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen ("Eigenerklärung zu Ausschlussgründen").
>> Bietergemeinschaften haben die "Eigenerklärung Umsatz", die "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" und die "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die "Eigenerklärung Umsatz" und/oder "Eigenerklärung zu vorhandenen Referenzen" nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung für Eignungsleihe nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der ,Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der ,Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist ("Eigenerklärung Umsatz").
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des
Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung für Eignungsleihe nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) des Bieter aus den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) des Bieter aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Unterauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unterauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Unterauftragnehmers zur Verfügung zu stehen ("Verpflichtungserklärung für Eignungsleihe nach § 47 VgV").
Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
>> Für andere Unterauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit seinen Fähigkeiten tatsächlich zur Verfügung
zu stehen („Verpflichtungserklärung Unter-AN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Unterauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Unter-AN“).
Mindestanforderung:
Es müssen mindestens fünf Referenzen angegeben werden, die mit den zu vergebenden Leistungen übereinstimmen oder vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen dann, wenn die erbrachten Leistungen folgende Anforderungen erfüllen:
• Die Referenzen müssen sich auf unterschiedliche Pflegeprojekten mit Bezug zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) beziehen und müssen aus den Geschäftsjahren 2021 bis 2023 stammen. Diese können sowohl aktuell noch bestehen (aktive Verträge) als auch in den benannten Zeitraum abgeschlossen sein.
• Mindestens zwei Referenzen müssen sich auf Projekte aus dem Krankenhausbereich in verschiedenen Bundesländern beziehen.
• Mindestens zwei Referenzen müssen sich auf Projekte aus der stationären Altenpflege in verschiedenen Bundesländern beziehen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“>> siehe Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40)
>> siehe Eigenerklärung Technologie von L. Ron Hubbard (41)
>> siehe Eigenerklärung Team (43)
>> siehe...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
>> siehe Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40)
>> siehe Eigenerklärung Technologie von L. Ron Hubbard (41)
>> siehe Eigenerklärung Team (43)
>> siehe Eigenerklärung EU-Zertifizierung (44)
“>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot...”
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind u. ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss u. die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt u. unterzeichnet beizufügen.
>> Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen vorzulegen:
> Die Vergabestelle holt für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß WRegG bzw. Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Als öffentlicher Auftraggeber hat sich die Vergabestelle durch die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) bestätigen zu lassen und sicherzustellen, dass an der Vertragserfüllung keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen beteiligt sind, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 aufweisen
>> Dem Angebot sind vom Bieter selbst zu erstellende Konzepte zu benannten Arbeitsschritten beizufügen (siehe Ziffer 3 der BWB).
>> Dem Angebot ist eine vom Bieter erstellte Unternehmensdarstellung beizufügen (siehe Ziffer 4 der BWB).
>> Mit dem Angebot sind folgende weitere Erklärungen und Nachweise im Rahmen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung Sozialdaten (60) vorzulegen (Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen):
Sicherheitskonzept/Löschkonzept - siehe Seite 14 – 18 der AVV (Anlage 1)
Dem Angebot ist das nach den Vorgaben der Auftraggeberin ausgefüllte Sicherheitskonzept beizufügen. Dieses beinhaltet die allgemein bei dem Bieter geltenden Sicherheitsanforderung, welche u.a. in den internen technischen und organisatorischen Maßnahmen des Bieters verankert sind. Sollte ein leistungsbezogenes Sicherheitskonzept verlangt werden, welches integrierte Sicherheitsmaßnahmen bei der Dienstleistung wiedergibt, so wird dies in der Leistungsbeschreibung mit aufgeführt.
Als Bestandteil des Sicherheitskonzepts ist das unter Ziffer 4.1 letzter Anstrich) des Sicherheitskonzepts genannte Löschkonzept beizufügen. Ausreichend ist hierbei ein Auszug aus dem allgemeinen Löschkonzept des Bieters über die Löschungs- und Aufbewahrungsfristen der erhaltenen Datenbestände der IKK classic (u.a. Löschung von Verträgen, Unterlagen zur Vertragsanbahnung, Rechnung, etc.). Sollte das Löschkonzept nicht herausgegeben werden können, so ist eine Erklärung hierzu abzugeben, welche eine Zusicherung der Löschung mit Angabe der Lösch- und Aufbewahrungsfrist enthält.
Der vom Auftragnehmer nach § 4 der AVV zu bestellende Datenschutzbeauftragte/Ansprechpartner ist der Auftraggeberin bereits mit Abgabe des Angebots zu benennen - siehe Seite 22 der AVV (Anlage 5).
Das Sicherheitskonzept dient zur Verifizierung. Ein Angebot, welches die angegebenen Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird wegen der Nichterfüllung von Mindestkriterien ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer teilt die für die Verarbeitung der Sozialdaten der Auftraggeberin vorgesehenen Standorte und Geschäftsräume bereits mit Abgabe des Angebots mit und benennt diese im Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ - siehe Seite 19 der AVV (Anlage 2).
Die „Auflistung der bestehenden Unterauftragsverhältnisse“ - siehe Seite 20 der AVV (Anlage 3) - und die „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ - siehe Seite 21 der AVV (Anlage 4) - sind in jedem Fall einzureichen – gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass keine Unterauftragnehmer im Rahmen des Auftragsverhältnisses eingesetzt werden und dass keine Wartungsverträge im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis bestehen. Dies dient der Klarstellung aus den Anforderungen des Datenschutzes heraus.
>> Im Übrigen sind vom Bieter folgende weitere Eigenerklärungen vorzulegen:
> Eigenerklärung Haftpflichtversicherung (40), worin der Bieter erklärt im Fall der Zuschlagserteilung spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestdeckungssummen verfügt:
- Personenschäden 3.000.000 Euro
- Sachschäden 3.000.000 Euro
- Vermögensschaden 3.000.000 Euro und
- Versicherung gegen Folgen eine Datenschutzverstoßes 3.000.000 Euro.
> Eigenerklärung zur Technologie von L. Ron Hubbard (41)
> Eigenerklärung zu vorgesehenen verantwortlichen Personen mit jeweiliger Qualifikation für die Auftragserfüllung (42)
> Eigenerklärung Team (43)
> Eigenerklärung EU-Zertifizierung (44)
> Eigenerklärung zur Informationssicherheit (63).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: baf5a17e-d2c2-4506-b8b7-686533cad53f
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 200-617244 (2024-10-11)