Bei den Leistungen handelt es sich um Unterhalts- und Grundreinigung (LOS1) und Glas- und Rahmenreinigung (LOS2) im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Würzburg. Bei dem Gebäude der BGW Bezirksverwaltung Würzburg handelt es sich um ein Verwaltungsgebäude mit 3 Gebäudeteilen - Gebäudeteile 1 - Röntgenring 2, Gebäudeteile 2 - Marcusstraße 7 sowie im Gebäudeteil 3 - Röntgenring 3. Die zu reinigenden Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von ca. 5.105,00 qm (ohne KG/TG).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-28.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BGW Bezirksverwaltung Würzburg - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Kurze Beschreibung:
“Bei den Leistungen handelt es sich um Unterhalts- und Grundreinigung (LOS1) und Glas- und Rahmenreinigung (LOS2) im Objekt der BGW Bezirksverwaltung...”
Kurze Beschreibung
Bei den Leistungen handelt es sich um Unterhalts- und Grundreinigung (LOS1) und Glas- und Rahmenreinigung (LOS2) im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Würzburg.
Bei dem Gebäude der BGW Bezirksverwaltung Würzburg handelt es sich um ein Verwaltungsgebäude mit 3 Gebäudeteilen -
Gebäudeteile 1 - Röntgenring 2, Gebäudeteile 2 - Marcusstraße 7 sowie im Gebäudeteil 3 - Röntgenring 3.
Die zu reinigenden Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von ca. 5.105,00 qm (ohne KG/TG).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Büroreinigung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei den Leistungen handelt es sich um Unterhalts- und Grundreinigung (LOS1) im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Würzburg.
Bei dem Gebäude der BGW...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei den Leistungen handelt es sich um Unterhalts- und Grundreinigung (LOS1) im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Würzburg.
Bei dem Gebäude der BGW Bezirksverwaltung Würzburg handelt es sich um ein Verwaltungsgebäude mit 3 Gebäudeteilen -
Gebäudeteile 1 - Röntgenring 2, Gebäudeteile 2 - Marcusstraße 7 sowie im Gebäudeteil 3 - Röntgenring 3.
Die zu reinigenden Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von ca. 5.105,00 qm (ohne KG/TG).
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Ort der Leistung: Würzburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei den Leistungen handelt es sich um Glas- und Rahmenreinigung (LOS2) im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Würzburg.
Bei dem Gebäude der BGW...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei den Leistungen handelt es sich um Glas- und Rahmenreinigung (LOS2) im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Würzburg.
Bei dem Gebäude der BGW Bezirksverwaltung Würzburg handelt es sich um ein Verwaltungsgebäude mit 3 Gebäudeteilen -
Gebäudeteile 1 - Röntgenring 2, Gebäudeteile 2 - Marcusstraße 7 sowie im Gebäudeteil 3 - Röntgenring 3 mit 5 Geschossen.
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Ort der Leistung: Würzburg, Landkreis🏙️ Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-29 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-29 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bieterin/Der Bieter muss je nach Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bieterin/Der Bieter muss je nach Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i.S.d. § 47 VgV) sind die Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften und anderen Unternehmen abzugeben, soweit sich die Bieterin/der Bieter für die Erfüllung des Eignungskriteriums der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung auf das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Die Bieterin/der Bieter muss - wenn möglich - den in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Jahresgesamtumsatz (netto) angeben. Eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Die Bieterin/der Bieter muss - wenn möglich - den in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Jahresgesamtumsatz (netto) angeben. Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
2. Die Bieterin/der Bieter muss - wenn möglich - den erzielten Umsatz mit Leistungen in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im vorgenannten Sinne in jedem der letzten drei abgeschlossenen Jahre ist keine Mindestanforderung.
3. Die Bieterin/Der Bieter hat eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über den Betrag von 2 Mio. € als Mindeststandard abgeschlossen. Für den Fall von Bietergemeinschaften genügt es, dass alle Mitglieder gemeinsam die Deckungssumme zur Erfüllung des Mindeststandards erreichen.
Für diese Erklärungen ist das Formblatt „Eignung/Eigenerklärungen der Bieterin/des Bieters zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage“ (vgl. Anlage 4, vgl. Ziff. 1 und Ziff. 2.2 der „Bewerbungsbedingungen“, Anlage 2) auszufüllen.
Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i.S.d. § 47 VgV) sind die entsprechenden Angaben (Anlage 4) von den Mitgliedern der Bietergemeinschaften und den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich die Bieterin/der Bieter für die Erfüllung des Eignungskriteriums der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Die Bieterin/der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Die Bieterin/der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
2. Die Bieterin/der Bieter muss über geeignete Referenzen ausgeführter Aufträge aus den letzten drei Jahren verfügen.
Hierzu ist das Formblatt in Anlage 4 (vgl. Ziff. 2.2 und 2.5 sowie zu Referenzen Ziff. 2.3.2 der „Bewerbungsbedingungen“, Anlage 2) zu verwenden.
Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i.S.d. § 47 VgV) sind die entsprechenden Angaben (Anlage 4) von den Mitgliedern der Bietergemeinschaften und den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich die Bieterin/der Bieter für die Erfüllung des Eignungskriteriums der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Obwohl in BT-743 "erforderliche" eingetragen,
ist laut hiesiger Verordnung dies NICHT "erforderlich", sondern stattdessen
ist die elektronische Rechnung "zulässig".”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Obwohl in BT-743 "erforderliche" eingetragen,
ist laut hiesiger Verordnung dies NICHT "erforderlich", sondern stattdessen
ist die elektronische Rechnung "zulässig".