Der BLB NRW schreibt zentral für alle Dienststellen des Landes NRW (Bedarfsstellen) als auch für sich selbst den Bedarf an Verbrauchsmaterialien der Produkthauptgruppen Leuchtmittel, Elektrozubehör, Hygienebedarf, Reinigungsbedarf sowie Ungezieferbekämpfungsmittel aus. Mit den bezuschlagten Lieferanten wird ein Rahmenvertrag geschlossen. Den Bedarfsstellen werden die Daten der Verbrauchsmaterialen nach Zuschlagserteilung in dem webbasierten Bestellsystems des Einkaufskataloges NRW (VKA), aus dem alle Dienststellen des Landes NRW (einschließlich des BLB NRW mit seinen sieben Niederlassungen) abrufen, zur Verfügung gestellt. Die Bedarfsstellen rufen Ihren Bedarf jeweils direkt über den Einkaufskatalog NRW ab und bestimmen Art und Umfang der Lieferungen sowie die Anlieferstelle selbst.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BLB NRW/Z/Verbrauchsmaterial_100-23-00486
Referenznummer: 100-23-00486
Kurze Beschreibung:
Der BLB NRW schreibt zentral für alle Dienststellen des Landes NRW (Bedarfsstellen) als auch für sich selbst den Bedarf an Verbrauchsmaterialien der Produkthauptgruppen Leuchtmittel, Elektrozubehör, Hygienebedarf, Reinigungsbedarf sowie Ungezieferbekämpfungsmittel aus.
Mit den bezuschlagten Lieferanten wird ein Rahmenvertrag geschlossen.
Den Bedarfsstellen werden die Daten der Verbrauchsmaterialen nach Zuschlagserteilung in dem webbasierten Bestellsystems des Einkaufskataloges NRW (VKA), aus dem alle Dienststellen des Landes NRW (einschließlich des BLB NRW mit seinen sieben Niederlassungen) abrufen, zur Verfügung gestellt.
Die Bedarfsstellen rufen Ihren Bedarf jeweils direkt über den Einkaufskatalog NRW ab und bestimmen Art und Umfang der Lieferungen sowie die Anlieferstelle selbst.
Der BLB NRW schreibt zentral für alle Dienststellen des Landes NRW (Bedarfsstellen) als auch für sich selbst den Bedarf an Verbrauchsmaterialien der Produkthauptgruppen Leuchtmittel, Elektrozubehör, Hygienebedarf, Reinigungsbedarf sowie Ungezieferbekämpfungsmittel aus.
Mit den bezuschlagten Lieferanten wird ein Rahmenvertrag geschlossen.
Den Bedarfsstellen werden die Daten der Verbrauchsmaterialen nach Zuschlagserteilung in dem webbasierten Bestellsystems des Einkaufskataloges NRW (VKA), aus dem alle Dienststellen des Landes NRW (einschließlich des BLB NRW mit seinen sieben Niederlassungen) abrufen, zur Verfügung gestellt.
Die Bedarfsstellen rufen Ihren Bedarf jeweils direkt über den Einkaufskatalog NRW ab und bestimmen Art und Umfang der Lieferungen sowie die Anlieferstelle selbst.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Hygienepapier📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 8
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 8
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Los 1 Leuchtmittel
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Leuchtmitteln, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Angebotene Artikel der Produktgruppe Leuchtmittel müssen den jeweiligen einschlägigen nationalen und europäischen Normen und Richtlinien oder gleichwertigen Regelungen entsprechen sowie CE-Kennzeichnungen enthalten.
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Leuchtmitteln, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Angebotene Artikel der Produktgruppe Leuchtmittel müssen den jeweiligen einschlägigen nationalen und europäischen Normen und Richtlinien oder gleichwertigen Regelungen entsprechen sowie CE-Kennzeichnungen enthalten.
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Lampen und Leuchten📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
s. Zuschlagskriterien
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Postleitzahl: 40470
Stadt: Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-01 📅
Datum des Endes: 2027-02-28 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Los 2 Elektrozubehör
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Elektrozubehör, welches über den Einkaufskatalog des Landes NRW von
Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt wird.
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Los 3 Hygienepapier
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienepapier, welches über den Einkaufskatalog des Landes NRW von den Dienststellen des Landes NRW und vom BLB NRW bestellt wird.
Produktanforderung Hygienepapiere
Die angebotenen Hygienepapiere müssen das Umweltzeichen "Blauer Engel" für Hygienepapier (RAL-UZ 5) oder ein gleichwertiges Umweltzeichen tragen.
Jedes andere geeignete Beweismittel, welches die Kriterien des Blauen Engels belegen, wird ebenfalls akzeptiert, sofern der Bieter aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweisbar keine Möglichkeit hatte, das Umweltzeichen Blauer Engel oder ein gleichwertiges Umweltzeichen zu erlangen (§ 34 Abs. 5 VgV)
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienepapier, welches über den Einkaufskatalog des Landes NRW von den Dienststellen des Landes NRW und vom BLB NRW bestellt wird.
Produktanforderung Hygienepapiere
Die angebotenen Hygienepapiere müssen das Umweltzeichen "Blauer Engel" für Hygienepapier (RAL-UZ 5) oder ein gleichwertiges Umweltzeichen tragen.
Jedes andere geeignete Beweismittel, welches die Kriterien des Blauen Engels belegen, wird ebenfalls akzeptiert, sofern der Bieter aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweisbar keine Möglichkeit hatte, das Umweltzeichen Blauer Engel oder ein gleichwertiges Umweltzeichen zu erlangen (§ 34 Abs. 5 VgV)
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Los 4 Flächenhygiene & Schutzausrüstung
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienemittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist.
Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Ungezieferbekämpfungsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen.
Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten.
Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen.
Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienemittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist.
Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Ungezieferbekämpfungsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen.
Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten.
Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen.
Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
Produkte/Dienstleistungen: Körperpflegeprodukte📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Los 5 Reinigungsmittel
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Reinigungsmittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für
die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist.
Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Ungezieferbekämpfungsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen.
Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten.
Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der
REACH-Verordnung entsprechen.
Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
Angebotene Artikel der Produktgruppen müssen die Gütezeichen entsprechend des Leistungsverzeichnisses oder ein gleichwertiges Umweltzeichen aufweisen.
Jeder andere geeignete Nachweis, welches die Anforderungen des jeweiligen Güte-zeichens belegen, wird ebenfalls akzeptiert, sofern der Bieter/AN aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweisbar keine Möglichkeit hatte, das ge-forderte Gütezeichen oder ein gleichwertiges Umweltzeichen zu erlangen (§ 34 Abs. 5 VgV).
s. Anlage 10 - Eigenerklärung Gütezeichen
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Reinigungsmittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für
die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist.
Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Ungezieferbekämpfungsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen.
Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten.
Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der
REACH-Verordnung entsprechen.
Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
Angebotene Artikel der Produktgruppen müssen die Gütezeichen entsprechend des Leistungsverzeichnisses oder ein gleichwertiges Umweltzeichen aufweisen.
Jeder andere geeignete Nachweis, welches die Anforderungen des jeweiligen Güte-zeichens belegen, wird ebenfalls akzeptiert, sofern der Bieter/AN aus Gründen, die ihm nicht zugerechnet werden können, nachweisbar keine Möglichkeit hatte, das ge-forderte Gütezeichen oder ein gleichwertiges Umweltzeichen zu erlangen (§ 34 Abs. 5 VgV).
s. Anlage 10 - Eigenerklärung Gütezeichen
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsmittel📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
6️⃣
Interne Kennung: 6
Titel: Los 6 Reinigungsgeräte
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Reinigungsgeräten, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
7️⃣
Interne Kennung: 7
Titel: Los 7 Ungezieferbekämpfungsmittel
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Ungezieferbekämpfungsmittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist.
Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel,Desinfektionsmittel, Ungezieferbekämpfungsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen.
Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten.
Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen.
Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Ungezieferbekämpfungsmittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden.
Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist.
Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel,Desinfektionsmittel, Ungezieferbekämpfungsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen.
Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten.
Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen.
Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
8️⃣
Interne Kennung: 8
Titel: Los 8 Körperhygiene& -Zubehör
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienemittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden. Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist. Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Ungezieferbekämpfungsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten. Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen. Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Lieferung von Hygienemittel, welche über den Einkaufskatalog des Landes NRW von Dienststellen des Landes NRW und dem BLB NRW bestellt werden. Sofern Produkte nur durch berufsmäßige Verwender mit Sachkunde oder sachkundige Verwender angewandt werden dürfen, ist dies in dem Artikelkatalog anzugeben. Ebenso ist anzugeben, sofern das Produkt nur für die gewerbliche Verwendung vorgesehen ist. Für alle chemischen und biologischen Produkte (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Ungezieferbekämpfungsmittel usw.) hat der Lieferant zusätzlich Sicherheitsdatenblätter im pdf-Format zur Verfügung zu stellen. Die europaweit geltenden Biozid-, CLP- und REACH-Verordnungen sind zwingend für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte zu beachten. Die Sicherheitsdatenblätter müssen den Anforderungen der CLP- und der REACH-Verordnung entsprechen. Biozidprodukte mit so genannten Neuwirkstoffen müssen über eine Zulassung verfügen. Biozidprodukte mit Altwirkstoffen können Übergangsregelungen in Anspruch nehmen und benötigen zu bestimmten Stichtagen eine Zulassung, um weiterhin verkehrsfähig zu sein. Produkte, die ggf. während der Vertragslaufzeit verboten werden bzw. nicht mehr verkehrsfähig sind, sind unverzüglich durch andere, zugelassene Produkte, zu ersetzen. Die Verordnung über Biozidprodukte ist entsprechend zwingend zu beachten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-20 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 102 Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-09-20 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-06 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gem. § 56 VgV
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss im Mittel der anzugebenden drei Geschäftsjahre mind. das 1-Fache der Angebotssumme p.a. betragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Umsatzangaben aus den 3 Jahren eine
Mindestanforderung darstellt, d. h. eine mindestens dreijährige Existenz des Unternehmens verlangt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss im Mittel der anzugebenden drei Geschäftsjahre mind. das 1-Fache der Angebotssumme p.a. betragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Umsatzangaben aus den 3 Jahren eine
Mindestanforderung darstellt, d. h. eine mindestens dreijährige Existenz des Unternehmens verlangt ist.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Sonstiges: siehe Unternehmensfragebogen; siehe Zuschlagskriterien
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: In Form einer Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU) und über die Wahrung des Geheimwettbewerbs (Unternehmensfragebogen), die den Vergabeunterlagen als Formular beigefügt sind. Für die vor Zuschlagserteilung erforderliche Abfrage beim Wettbewerbsregister sind die erforderlichen Daten auf Anfrage vom Bestbieter beizubringen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind beim Einsatz von Nachunternehmen oder im Falle der Eignungsleihe auch vom Nachunternehmen beizubringen.
Nach Artikel 5k der Verordnung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen und im Vergabeverfahren unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.
Das Verbot erstreckt sich auch auf mittelbar am Auftrag beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher eines Bewerbers oder Bieters, soweit ihr Anteil, gemessen am Auftragswert, zehn Prozent übersteigt
Eignung zur Berufsausübung: In Form einer Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU) und über die Wahrung des Geheimwettbewerbs (Unternehmensfragebogen), die den Vergabeunterlagen als Formular beigefügt sind. Für die vor Zuschlagserteilung erforderliche Abfrage beim Wettbewerbsregister sind die erforderlichen Daten auf Anfrage vom Bestbieter beizubringen. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind beim Einsatz von Nachunternehmen oder im Falle der Eignungsleihe auch vom Nachunternehmen beizubringen.
Nach Artikel 5k der Verordnung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen und im Vergabeverfahren unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.
Das Verbot erstreckt sich auch auf mittelbar am Auftrag beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher eines Bewerbers oder Bieters, soweit ihr Anteil, gemessen am Auftragswert, zehn Prozent übersteigt
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Es sind mindestens 1 Referenz anzugeben. Die Referenz muss:
- vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein
- aus einem aktuellen Vertragsverhältnis stammen oder bei beendeten Verträgen darf das Vertragsende nicht mehr als 36 Monate zurück liegen
- eine bisherige Leistungserbringung von mindestens 12 Monaten aufweisen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Es sind mindestens 1 Referenz anzugeben. Die Referenz muss:
- vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein
- aus einem aktuellen Vertragsverhältnis stammen oder bei beendeten Verträgen darf das Vertragsende nicht mehr als 36 Monate zurück liegen
- eine bisherige Leistungserbringung von mindestens 12 Monaten aufweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Referenzen: Es sind mindestens 1 Referenz anzugeben. Die Referenz muss:
- vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein
- aus einem aktuellen Vertragsverhältnis stammen oder bei beendeten Verträgen darf das Vertragsende nicht mehr als 36 Monate zurück liegen
- eine bisherige Leistungserbringung von mindestens 12 Monaten aufweisen.
Referenzen: Es sind mindestens 1 Referenz anzugeben. Die Referenz muss:
- vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein
- aus einem aktuellen Vertragsverhältnis stammen oder bei beendeten Verträgen darf das Vertragsende nicht mehr als 36 Monate zurück liegen
- eine bisherige Leistungserbringung von mindestens 12 Monaten aufweisen.
Umsatz: Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss im Mittel der anzugebenden drei Geschäftsjahre mind. das 1-Fache der Angebotssumme p.a. betragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Umsatzangaben aus den 3 Jahren eine
Mindestanforderung darstellt, d. h. eine mindestens dreijährige Existenz des Unternehmens verlangt ist.
Umsatz: Der Gesamtumsatz des Unternehmens muss im Mittel der anzugebenden drei Geschäftsjahre mind. das 1-Fache der Angebotssumme p.a. betragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Umsatzangaben aus den 3 Jahren eine
Mindestanforderung darstellt, d. h. eine mindestens dreijährige Existenz des Unternehmens verlangt ist.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vorgaben des TVgG NRW zu Mindestlohn/Tariftreue sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 (2) i.V.m. 129 GWB. Besondere Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1F1M7404
Unter https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Um am Verfahren vollumfänglich teilnehmen zu können sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist.
Die Vertragsbedingungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit der Zuschlagserteilung wird der Vertrag mit allen Anlagen wirksam.
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Der Lieferant hat unmittelbar nach Zuschlagserteilung einen elektronischen Artikel-katalog mit Nettopreisen auf der Basis seines Auftragsleistungsverzeichnisses für den Import in den Einkaufskatalog NRW (VKA) zu erstellen. Dieser elektronische Artikelkatalog muss den vom AG vorgegebenen Vorlagen (Anlage 3) entsprechen.
Kommt der Lieferant seinen Pflichten nach §3.1 "Lieferung der Katalogdaten" und 3.4 "Lieferungsbedingungen" nicht nach und hat er diese Pflichtverletzung zu vertreten, fällt eine Vertragsstrafe an, welche den AG bzw. für ihn den Besteller berechtigt, von der in Rechnung gestellten Vergütung in Abzug zu bringen.
Der Lieferant ist verpflichtet, auch Kleinmengen zu liefern. Ab einem Bestellwert von 30,00 EUR netto erfolgen Lieferungen (Lieferadressen gemäß Anlage 2 in Verbindung mit § 10) frei Verwendungsstelle. Für Bestellungen, die diesen Mindestbestellwert nicht erreichen, kann der Lieferant einen Mindermengenzuschlag von 5, - EUR netto je Lieferung in Rechnung stellen.
Der Lieferant ist berechtigt, für beim Kunden verbleibende Paletten einen Pfandbetrag in Rechnung zu stellen.
Preisänderung im Falle einer Epidemie oder Pandemie gem. §10 (3) der Vertragsbedingungen.
Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.
Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
Unter https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/company/welcome.do finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Um am Verfahren vollumfänglich teilnehmen zu können sind ein Login und eine vorherige Registrierung erforderlich, soweit das Unternehmen nicht bereits registriert ist.
Die Vertragsbedingungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mit der Zuschlagserteilung wird der Vertrag mit allen Anlagen wirksam.
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Der Lieferant hat unmittelbar nach Zuschlagserteilung einen elektronischen Artikel-katalog mit Nettopreisen auf der Basis seines Auftragsleistungsverzeichnisses für den Import in den Einkaufskatalog NRW (VKA) zu erstellen. Dieser elektronische Artikelkatalog muss den vom AG vorgegebenen Vorlagen (Anlage 3) entsprechen.
Kommt der Lieferant seinen Pflichten nach §3.1 "Lieferung der Katalogdaten" und 3.4 "Lieferungsbedingungen" nicht nach und hat er diese Pflichtverletzung zu vertreten, fällt eine Vertragsstrafe an, welche den AG bzw. für ihn den Besteller berechtigt, von der in Rechnung gestellten Vergütung in Abzug zu bringen.
Der Lieferant ist verpflichtet, auch Kleinmengen zu liefern. Ab einem Bestellwert von 30,00 EUR netto erfolgen Lieferungen (Lieferadressen gemäß Anlage 2 in Verbindung mit § 10) frei Verwendungsstelle. Für Bestellungen, die diesen Mindestbestellwert nicht erreichen, kann der Lieferant einen Mindermengenzuschlag von 5, - EUR netto je Lieferung in Rechnung stellen.
Der Lieferant ist berechtigt, für beim Kunden verbleibende Paletten einen Pfandbetrag in Rechnung zu stellen.
Preisänderung im Falle einer Epidemie oder Pandemie gem. §10 (3) der Vertragsbedingungen.
Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul "Kommunikation". Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul "Kommunikation" des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt.
Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen.
Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln·
Nationale Registrierungsnummer: t:02211473055
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
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Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 0📞
Fax: +49 221-1472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 160-495481 (2024-08-15)