Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kap. 3.3.4.1 Qualitätssicherung (EK-07-A)
Die Bieter haben unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 6 zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in ihrem Unternehmen bestehen (EK-07-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
Kap. 3.3.4.2 Informationssicherheitsmanagement (EK-08-A)
Der Bieter muss über ein Informationssicherheits-Management-System (ISMS) verfügen. Dies ist ein Qualitätssicherungssystem für das Management von Informationssicherheit. (Weiteres s. Kap. 3.3.4.2) Der Bieter kann dies z. B. durch eine gültige Zertifizierung gem. ISO/IEC 27001 oder vergleichbare Standards wie bspw. BSI Grundschutz oder SOC 2II nachweisen oder sein ISMS beschreiben und explizit auf die in diesem Kapitel 3.3.4.2 genannten Aspekte eingehen. Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 7 vorzunehmen).
Kap. 3.3.4.3 Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl (EK-09-A)
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur Anzahl seiner Beschäftigten in den letzten drei Geschäftsjahren (2021 - 2023) mit dem Angebot vorlegen. Die Angaben müssen sich auf die folgenden Beschäftigtenkategorien beziehen:
- Gesamt-Mitarbeiter (inklusive der u. g. Rollen)
- Projektleiter
- IT-Consultants
- IT-Experten
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 8 "Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl" vorzunehmen.
Kap. 3.3.4.4 Unternehmensreferenzen (EK-10-A bis EK-12-A)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. (Weiteres s. Kap. 3.3.4.4!)
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden):
a) 3 Referenzen für folgende Leistungsbereiche, wobei jede Referenz alle Bereiche abdecken sollte (EK-10-A)
i. "Betrieb und Betreuung von mindestens 500 physikalischen Endgeräten inkl. Peripherie und Client Software",
ii. "Betrieb und Betreuung von mindestens 100 Servern und 15 Serverapplikationen"
iii. "Betrieb eines First und Second Level Supports, jeweils mit Lösungskompetenz und mindestens 1000 Tickets im Monat"
b) 3 Referenzen für den Leistungsbereich "Betrieb und Betreuung einer virtuellen Arbeitsplatzumgebung (Server, virtuelle Clients und Software/Desktops) mit mindestens in Summe 1000 Shared und Dedicated Desktops" (EK-11-A),
c) 3 Referenzen für den Leistungsbereich "Projektleistungen zur Weiterentwicklung der Arbeitsplatzumgebung insb. der virtuellen Arbeitsplatzumgebung" mit mindestens 100 Personentagen Eigenleistung (EK-12-A).
Es ist dabei möglich, eine Referenz zum Nachweis verschiedener erbachter Leistungen gemäß der vorge-nannten Punkte a) bis c) zu benennen (Weiteres s. im Kap. 3.3.4.4!)
Die Referenzen müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein oder noch weiterhin laufen; bei noch laufenden Referenzen müssen diese bei den Betriebsreferenzen (Ziffer a und b) seit mindestens 1 Jahr laufen, bei den Projektreferenzen (Ziffer c) müssen diese bereits im genannten Umfang von 100 Personentagen erbracht worden sein; der Projektstart darf vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden). Weiteres s. im Kap. 3.3.4.4!
Kap. 3.3.4.5 Unternehmenszertifizierung Microsoft (EK-13-A)
Das Unternehmen muss gelisteter Partner bei Microsoft in mindestens einem zu den Leistungen passenden Themengebiet sein und somit mindestens über eine entsprechende aktuelle Unternehmenszertifizierung verfügen, beispielsweise
- Microsoft Solutions Partner Business Applications
- Microsoft Solutions Partner Digital & App Innovation
- Microsoft Solutions Partner Infrastructure (Azure)
- Microsoft Solutions Partner Modern Work
- Microsoft Solutions Partner Security
- Microsoft Solutions Partner Microsoft Cloud
oder eine gleichwertige Unternehmenszertifizierungen von Microsoft
Der Nachweis ist durch Zertifizierungsurkunde zu erbringen. Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 10 "Unternehmenszertifizierung Microsoft" vorzunehmen.
Kap. 3.3.4.6 Unternehmenszertifizierung Citrix (EK-14-A)
Das Unternehmen muss mindestens eine der folgende, aktuelle Unternehmenszertifizierung als "Citrix Partner" für nachgewiesene Kompetenz und Fachkenntnisse nachweisen:
- Solution Advisor
- Service Provider
- System Integrator
Der Nachweis ist durch Zertifizierungsurkunde zu erbringen.
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 11 "Vertragspartner Citrix" vorzunehmen.