Das Verwaltungsgebäude II und das Rathaus der Verbandsgemeinde müssten brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Hierfür sind verschiedene bauliche Maßnahmen nötig. Im Wesentlichen sind gemäß dem Brandschutzkonzept folgende Maßnahmen umzusetzen. Die Brandschutztechnische Unterteilung in Nutzungseinheiten und Sicherstellung der geforderten Rettungswegen, die Anpassung und Ergänzung der sicherheitstechnischen Einrichtungen an die aktuell geltenden Vorschriften sowie die Anpassung des Brandschutzes an die aktuelle Nutzung. Neben den im Brandschutzkonzept vom März 2021 und dem Erläuterungsbericht zur HU Bau vom 12.05.2024 beschriebenen Maßnahmen haben sich seit Beginn der Planung Änderungen ergeben, es wurde eine provisorische Lüftung an der Außenwand des Rathauses angebracht um die Brandgefahr zu minimieren. Außerdem wurde eine Abgasüberwachung im Ratskeller eingebaut. Aufgrund einer geplanten Generalsanierung sollen die Maßnahmen im Restaurant Ratskeller die in der HU Bau beschrieben werden nicht mehr umgesetzt werden. Lediglich der Lüftungskanal durch das Gebäude für eine zukünftige Küche und der Rückbau der provisorischen Lüftung soll wie geplant umgesetzt werden. Zwischenzeitlich wurde außerdem eine Überprüfung der Blitzschutzanlage veranlasst die ergeben hat das auf beiden Gebäuden der Blitzschutz erneuert bzw. hergestellt werden muss. Das Rathaus verfügt über 5 Geschosse (1UG, EG, 1.OG, 2. OG, DG) und hat eine maximale Gebäudeausdehnung von L = 45,10 x B = 14,40 m. Der oberste Fußboden des letzten Aufenthaltgeschosses (2.OG) liegt ca. 8,50m über Geländeoberkante. Das Rathaus steht unter Denkmalpflege und ist durch einen Glasgang im 1. Obergeschoss mit dem Verwaltungsgebäude II verbunden. Das Verwaltungsgebäude II verfügt über 4 Geschosse (1.UG, EG, 1.OG, DG). Die maximale Gebäudeausdehnung beträgt ca. L= 53,22 m x B = 15,98 m, der oberste Fußboden des letzten möglichen Aufenthaltsgeschosses (DG Wohnung) liegt ca. 7,70 m über Geländekante. Der AG beabsichtigt vorliegend, die Leistungsphasen 4 bis 9 der technischen Gebäude Ausrüstung für die Anlagengruppe 1 bis 5 gemäß §§ 53, 55 HOAI zu vergeben. Außerdem ist beabsichtigt, folgende besondere Leistung zu beauftragen: - Anpassung der bestehenden HU Bau inklusive Aktualisierung der Kostenberechnung an die geänderte Situation. Vorgesehene Termine: - Beginn der Leistung = Unmittelbar nach Auftragsvergabe - Baubeginn: entsprechend zu erstellendem Bauzeitenplan - Fertigstellung: entsprechend zu erstellendem Bauzeitenplan
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-20.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Brandschutzmaßnahmen im Rathaus und Verwaltungsgebäude II in Konz (Los 2)
Kurze Beschreibung:
Das Verwaltungsgebäude II und das Rathaus der Verbandsgemeinde müssten brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Hierfür sind verschiedene bauliche Maßnahmen nötig.
Im Wesentlichen sind gemäß dem Brandschutzkonzept folgende Maßnahmen umzusetzen.
Die Brandschutztechnische Unterteilung in Nutzungseinheiten und Sicherstellung der geforderten Rettungswegen, die Anpassung und Ergänzung der sicherheitstechnischen Einrichtungen an die aktuell geltenden Vorschriften sowie die Anpassung des Brandschutzes an die aktuelle Nutzung.
Neben den im Brandschutzkonzept vom März 2021 und dem Erläuterungsbericht zur HU Bau vom 12.05.2024 beschriebenen Maßnahmen haben sich seit Beginn der Planung Änderungen ergeben, es wurde eine provisorische Lüftung an der Außenwand des Rathauses angebracht um die Brandgefahr zu minimieren. Außerdem wurde eine Abgasüberwachung im Ratskeller eingebaut. Aufgrund einer geplanten Generalsanierung sollen die Maßnahmen im Restaurant Ratskeller die in der HU Bau beschrieben werden nicht mehr umgesetzt werden. Lediglich der Lüftungskanal durch das Gebäude für eine zukünftige Küche und der Rückbau der provisorischen Lüftung soll wie geplant umgesetzt werden.
Zwischenzeitlich wurde außerdem eine Überprüfung der Blitzschutzanlage veranlasst die ergeben hat das auf beiden Gebäuden der Blitzschutz erneuert bzw. hergestellt werden muss.
Das Rathaus verfügt über 5 Geschosse (1UG, EG, 1.OG, 2. OG, DG) und hat eine maximale Gebäudeausdehnung von L = 45,10 x B = 14,40 m. Der oberste Fußboden des letzten Aufenthaltgeschosses (2.OG) liegt ca. 8,50m über Geländeoberkante. Das Rathaus steht unter Denkmalpflege und ist durch einen Glasgang im 1. Obergeschoss mit dem Verwaltungsgebäude II verbunden. Das Verwaltungsgebäude II verfügt über 4 Geschosse (1.UG, EG, 1.OG, DG). Die maximale Gebäudeausdehnung beträgt ca. L= 53,22 m x B = 15,98 m, der oberste Fußboden des letzten möglichen Aufenthaltsgeschosses (DG Wohnung) liegt ca. 7,70 m über Geländekante.
Der AG beabsichtigt vorliegend, die Leistungsphasen 4 bis 9 der technischen Gebäude Ausrüstung für die Anlagengruppe 1 bis 5 gemäß §§ 53, 55 HOAI zu vergeben. Außerdem ist beabsichtigt, folgende besondere Leistung zu beauftragen:
- Anpassung der bestehenden HU Bau inklusive Aktualisierung der Kostenberechnung an die geänderte Situation.
Vorgesehene Termine:
- Beginn der Leistung = Unmittelbar nach Auftragsvergabe
- Baubeginn: entsprechend zu erstellendem Bauzeitenplan
- Fertigstellung: entsprechend zu erstellendem Bauzeitenplan
Das Verwaltungsgebäude II und das Rathaus der Verbandsgemeinde müssten brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Hierfür sind verschiedene bauliche Maßnahmen nötig.
Im Wesentlichen sind gemäß dem Brandschutzkonzept folgende Maßnahmen umzusetzen.
Die Brandschutztechnische Unterteilung in Nutzungseinheiten und Sicherstellung der geforderten Rettungswegen, die Anpassung und Ergänzung der sicherheitstechnischen Einrichtungen an die aktuell geltenden Vorschriften sowie die Anpassung des Brandschutzes an die aktuelle Nutzung.
Neben den im Brandschutzkonzept vom März 2021 und dem Erläuterungsbericht zur HU Bau vom 12.05.2024 beschriebenen Maßnahmen haben sich seit Beginn der Planung Änderungen ergeben, es wurde eine provisorische Lüftung an der Außenwand des Rathauses angebracht um die Brandgefahr zu minimieren. Außerdem wurde eine Abgasüberwachung im Ratskeller eingebaut. Aufgrund einer geplanten Generalsanierung sollen die Maßnahmen im Restaurant Ratskeller die in der HU Bau beschrieben werden nicht mehr umgesetzt werden. Lediglich der Lüftungskanal durch das Gebäude für eine zukünftige Küche und der Rückbau der provisorischen Lüftung soll wie geplant umgesetzt werden.
Zwischenzeitlich wurde außerdem eine Überprüfung der Blitzschutzanlage veranlasst die ergeben hat das auf beiden Gebäuden der Blitzschutz erneuert bzw. hergestellt werden muss.
Das Rathaus verfügt über 5 Geschosse (1UG, EG, 1.OG, 2. OG, DG) und hat eine maximale Gebäudeausdehnung von L = 45,10 x B = 14,40 m. Der oberste Fußboden des letzten Aufenthaltgeschosses (2.OG) liegt ca. 8,50m über Geländeoberkante. Das Rathaus steht unter Denkmalpflege und ist durch einen Glasgang im 1. Obergeschoss mit dem Verwaltungsgebäude II verbunden. Das Verwaltungsgebäude II verfügt über 4 Geschosse (1.UG, EG, 1.OG, DG). Die maximale Gebäudeausdehnung beträgt ca. L= 53,22 m x B = 15,98 m, der oberste Fußboden des letzten möglichen Aufenthaltsgeschosses (DG Wohnung) liegt ca. 7,70 m über Geländekante.
Der AG beabsichtigt vorliegend, die Leistungsphasen 4 bis 9 der technischen Gebäude Ausrüstung für die Anlagengruppe 1 bis 5 gemäß §§ 53, 55 HOAI zu vergeben. Außerdem ist beabsichtigt, folgende besondere Leistung zu beauftragen:
- Anpassung der bestehenden HU Bau inklusive Aktualisierung der Kostenberechnung an die geänderte Situation.
Vorgesehene Termine:
- Beginn der Leistung = Unmittelbar nach Auftragsvergabe
- Baubeginn: entsprechend zu erstellendem Bauzeitenplan
- Fertigstellung: entsprechend zu erstellendem Bauzeitenplan
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: E44681756
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Das Verwaltungsgebäude II und das Rathaus der Verbandsgemeinde müssten brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Hierfür sind verschiedene bauliche Maßnahmen nötig.
Im Wesentlichen sind gemäß dem Brandschutzkonzept folgende Maßnahmen umzusetzen.
Die Brandschutztechnische Unterteilung in Nutzungseinheiten und Sicherstellung der geforderten Rettungswegen, die Anpassung und Ergänzung der sicherheitstechnischen Einrichtungen an die aktuell geltenden Vorschriften sowie die Anpassung des Brandschutzes an die aktuelle Nutzung.
Neben den im Brandschutzkonzept vom März 2021 und dem Erläuterungsbericht zur HU Bau vom 12.05.2024 beschriebenen Maßnahmen haben sich seit Beginn der Planung Änderungen ergeben, es wurde eine provisorische Lüftung an der Außenwand des Rathauses angebracht um die Brandgefahr zu minimieren. Außerdem wurde eine Abgasüberwachung im Ratskeller eingebaut. Aufgrund einer geplanten Generalsanierung sollen die Maßnahmen im Restaurant Ratskeller die in der HU Bau beschrieben werden nicht mehr umgesetzt werden. Lediglich der Lüftungskanal durch das Gebäude für eine zukünftige Küche und der Rückbau der provisorischen Lüftung soll wie geplant umgesetzt werden.
Zwischenzeitlich wurde außerdem eine Überprüfung der Blitzschutzanlage veranlasst die ergeben hat das auf beiden Gebäuden der Blitzschutz erneuert bzw. hergestellt werden muss.
Das Rathaus verfügt über 5 Geschosse (1UG, EG, 1.OG, 2. OG, DG) und hat eine maximale Gebäudeausdehnung von L = 45,10 x B = 14,40 m. Der oberste Fußboden des letzten Aufenthaltgeschosses (2.OG) liegt ca. 8,50m über Geländeoberkante. Das Rathaus steht unter Denkmalpflege und ist durch einen Glasgang im 1. Obergeschoss mit dem Verwaltungsgebäude II verbunden. Das Verwaltungsgebäude II verfügt über 4 Geschosse (1.UG, EG, 1.OG, DG). Die maximale Gebäudeausdehnung beträgt ca. L= 53,22 m x B = 15,98 m, der oberste Fußboden des letzten möglichen Aufenthaltsgeschosses (DG Wohnung) liegt ca. 7,70 m über Geländekante.
Der AG beabsichtigt vorliegend, die Leistungsphasen 4 bis 9 der technischen Gebäude Ausrüstung für die Anlagengruppe 1 bis 5 gemäß §§ 53, 55 HOAI zu vergeben. Außerdem ist beabsichtit, folgende besondere Leistungen zu beauftragen:
- Anpassung der bestehenden HU Bau inklusive Aktualisierung der Kostenberechnung an die geänderte Situation.
Vorgesehene Termine:
- Beginn der Leistung = Unmittelbar nach Auftragsvergabe
- Baubeginn: entsprechend zu erstellendem Bauzeitenplan
- Fertigstellung: entsprechend zu erstellendem Bauzeitenplan
Das Verwaltungsgebäude II und das Rathaus der Verbandsgemeinde müssten brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Hierfür sind verschiedene bauliche Maßnahmen nötig.
Im Wesentlichen sind gemäß dem Brandschutzkonzept folgende Maßnahmen umzusetzen.
Die Brandschutztechnische Unterteilung in Nutzungseinheiten und Sicherstellung der geforderten Rettungswegen, die Anpassung und Ergänzung der sicherheitstechnischen Einrichtungen an die aktuell geltenden Vorschriften sowie die Anpassung des Brandschutzes an die aktuelle Nutzung.
Neben den im Brandschutzkonzept vom März 2021 und dem Erläuterungsbericht zur HU Bau vom 12.05.2024 beschriebenen Maßnahmen haben sich seit Beginn der Planung Änderungen ergeben, es wurde eine provisorische Lüftung an der Außenwand des Rathauses angebracht um die Brandgefahr zu minimieren. Außerdem wurde eine Abgasüberwachung im Ratskeller eingebaut. Aufgrund einer geplanten Generalsanierung sollen die Maßnahmen im Restaurant Ratskeller die in der HU Bau beschrieben werden nicht mehr umgesetzt werden. Lediglich der Lüftungskanal durch das Gebäude für eine zukünftige Küche und der Rückbau der provisorischen Lüftung soll wie geplant umgesetzt werden.
Zwischenzeitlich wurde außerdem eine Überprüfung der Blitzschutzanlage veranlasst die ergeben hat das auf beiden Gebäuden der Blitzschutz erneuert bzw. hergestellt werden muss.
Das Rathaus verfügt über 5 Geschosse (1UG, EG, 1.OG, 2. OG, DG) und hat eine maximale Gebäudeausdehnung von L = 45,10 x B = 14,40 m. Der oberste Fußboden des letzten Aufenthaltgeschosses (2.OG) liegt ca. 8,50m über Geländeoberkante. Das Rathaus steht unter Denkmalpflege und ist durch einen Glasgang im 1. Obergeschoss mit dem Verwaltungsgebäude II verbunden. Das Verwaltungsgebäude II verfügt über 4 Geschosse (1.UG, EG, 1.OG, DG). Die maximale Gebäudeausdehnung beträgt ca. L= 53,22 m x B = 15,98 m, der oberste Fußboden des letzten möglichen Aufenthaltsgeschosses (DG Wohnung) liegt ca. 7,70 m über Geländekante.
Der AG beabsichtigt vorliegend, die Leistungsphasen 4 bis 9 der technischen Gebäude Ausrüstung für die Anlagengruppe 1 bis 5 gemäß §§ 53, 55 HOAI zu vergeben. Außerdem ist beabsichtit, folgende besondere Leistungen zu beauftragen:
- Anpassung der bestehenden HU Bau inklusive Aktualisierung der Kostenberechnung an die geänderte Situation.
Vorgesehene Termine:
- Beginn der Leistung = Unmittelbar nach Auftragsvergabe
- Baubeginn: entsprechend zu erstellendem Bauzeitenplan
- Fertigstellung: entsprechend zu erstellendem Bauzeitenplan
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Trier-Saarburg
🏙️
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer 2.1. bezeichneten Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 3.2. ff. des Vertrages.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität: Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 45 %. Weitere Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Teamwertung: Erreichbare Punktzahl: maximal 15. Gewichtungsfaktor: 15 %. Weitere Details können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-20 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-20 11:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-20 11:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen.
1.6. Erklärungen des Bieters nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz – LTTG).
1.7. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2021/2183 vom 25.08.2021 (ABl. L 444 S. 1).
1.8. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.7. nachweisen.
1.9. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.8. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.10. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.9. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.11. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
„§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
1.12. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1.1. Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners:
- Bei juristischen Personen (bspw. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes.
- Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
1.2. Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Angebot sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft im Falle der Auftragserteilung als Gesamtschuldner haften. Diese muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein.
1.3. Erklärung des Bieters, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.
1.4. Eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB.
1.5. Eine Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen.
1.6. Erklärungen des Bieters nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt (Landestariftreuegesetz – LTTG).
1.7. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß § 75 Abs. 2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22, ber. ABl. 2007 L 271, S. 18, ABl. 2008 L 93, S. 28, ABl. 2009 L 33, S. 49, ABl. 2014 L 305, S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2021/2183 vom 25.08.2021 (ABl. L 444 S. 1).
1.8. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.7. nachweisen.
1.9. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Ziffer 1.1. bis 1.8. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen.
1.10. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffern 1.1. bis 1.9. geforderten Nachweise vorzulegen.
1.11. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebrauch gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weise der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden.
„§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
1.12. Alle Erklärungen/Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 3.1. Referenzen:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2014) im Bereich der Fachplanung technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1. zu § 55 Abs. 3 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• 2 Projekte mit brandschutztechnischen Maßnahmen/Brandschutzplanung;
• ein Projekt bezüglich Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes;
• ein Projekt mit mind. 2.200 m² Bruttogrundfläche (BGF);
• vollständig erbrachte Leistungsphasen 4 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 5;
• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB (siehe unten).
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Referenzprojekts;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Bruttogrundfläche (BGF) in m²;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Anlagengruppen, Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
„§ 99 Öffentliche Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber sind
1. Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen,
2. andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, sofern
a) sie überwiegend von Stellen nach Nummer 1 oder 3 einzeln oder gemeinsam durch Beteiligung oder auf sonstige Weise finanziert werden,
b) ihre Leitung der Aufsicht durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 unterliegt oder
c) mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder zur Aufsicht berufenen Organe durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 bestimmt worden sind;
dasselbe gilt, wenn diese juristische Person einer anderen juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts einzeln oder gemeinsam mit anderen die überwiegende Finanzierung gewährt, über deren Leitung die Aufsicht ausübt oder die Mehrheit der Mitglieder eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht berufenen Organs bestimmt hat,
3. Verbände, deren Mitglieder unter Nummer 1 oder 2 fallen,
4. natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie nicht unter Nummer 2 fallen, in den Fällen, in denen sie für Tiefbaumaßnahmen, für die Errichtung von Krankenhäusern, Sport-, Erholungs- oder Freizeiteinrichtungen, Schul-, Hochschul- oder Verwaltungsgebäuden oder für damit in Verbindung stehende Dienstleistungen und Wettbewerbe von Stellen, die unter die Nummern 1, 2 oder 3 fallen, Mittel erhalten, mit denen diese Vorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert werden.“
3.2. Fachkräfte:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind. Im Unternehmen müssen mindestens 2 Ingenieure im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name, Qualifikation.
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 3.1. Referenzen:
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2014) im Bereich der Fachplanung technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1. zu § 55 Abs. 3 HOAI.
Dabei muss der Bieter in der Gesamtheit der von ihm vorgelegten Referenzprojekte nachweisen, dass insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
• 2 Projekte mit brandschutztechnischen Maßnahmen/Brandschutzplanung;
• ein Projekt bezüglich Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes;
• ein Projekt mit mind. 2.200 m² Bruttogrundfläche (BGF);
• vollständig erbrachte Leistungsphasen 4 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 5;
• ein Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB (siehe unten).
Hierzu sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu jedem Referenzprojekt zu machen:
• Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
• Bezeichnung des Referenzprojekts;
• Datum (Tag) der Inbetriebnahme des Referenzprojekts;
• Angabe der Bruttogrundfläche (BGF) in m²;
• Auflistung der erbrachten Leistungen nach Anlagengruppen, Leistungsphasen und Leistungszeiträumen.
„§ 99 Öffentliche Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber sind
1. Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen,
2. andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, sofern
a) sie überwiegend von Stellen nach Nummer 1 oder 3 einzeln oder gemeinsam durch Beteiligung oder auf sonstige Weise finanziert werden,
b) ihre Leitung der Aufsicht durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 unterliegt oder
c) mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder zur Aufsicht berufenen Organe durch Stellen nach Nummer 1 oder 3 bestimmt worden sind;
dasselbe gilt, wenn diese juristische Person einer anderen juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts einzeln oder gemeinsam mit anderen die überwiegende Finanzierung gewährt, über deren Leitung die Aufsicht ausübt oder die Mehrheit der Mitglieder eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht berufenen Organs bestimmt hat,
3. Verbände, deren Mitglieder unter Nummer 1 oder 2 fallen,
4. natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit sie nicht unter Nummer 2 fallen, in den Fällen, in denen sie für Tiefbaumaßnahmen, für die Errichtung von Krankenhäusern, Sport-, Erholungs- oder Freizeiteinrichtungen, Schul-, Hochschul- oder Verwaltungsgebäuden oder für damit in Verbindung stehende Dienstleistungen und Wettbewerbe von Stellen, die unter die Nummern 1, 2 oder 3 fallen, Mittel erhalten, mit denen diese Vorhaben zu mehr als 50 Prozent subventioniert werden.“
3.2. Fachkräfte:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung, die im Unternehmen beschäftigt sind. Im Unternehmen müssen mindestens 2 Ingenieure im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen oder mindestens 1 Ingenieur im Sinne von Ziffer 1.7. dieser Teilnahmebedingungen und eine gleich qualifizierte Stellvertretung, die zu benennen ist, beschäftigt sein. Hierzu sind die folgenden Angaben zu machen:
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der Mitarbeiter mit technischer Berufsausbildung: Anzahl, Name, Qualifikation.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 072355003000-001-81
Postanschrift: Am Markt 11
Postleitzahl: 54329
Postort: Konz
Region: Trier-Saarburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@konz.de📧
Telefon: +49650183240📞
URL: http://www.konz.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E44681756🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E44681756🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie
ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt
kein Versand der Vergabeunterlagen per Post. 2) Für die Angebotsabgabe sind die
in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und
das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden. 3) Rückfragen von Bietern
werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer 5.1.11)
entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform
beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. 4) Es wird darum gebeten,
Rückfragen bis spätestens 11.12.2024 bei der Vergabestelle einzureichen. 5)
Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von
Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link
geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten. 6) Die
Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet. 7) Die Angebote
sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln.
Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden,
werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte
Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. 8) Zur
Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass die in Ziffer 5.1.12
dieser Bekanntmachung aufgeführte Frist für die Einreichung der Angebote um
10:00 Uhr endet. Der unmittelbar hinter der Angebotsfrist automatisch
aufgeführte Zusatz „(UTC +2)“ betrifft die Angabe bezüglich der
mitteleuropäischen Zeit und verlängert nicht die Uhrzeit des vorgenannten
Fristablaufes für die Angebote. Angebote, die nach Fristablauf (= 18.12.2024,
10:00 Uhr) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt, § 57 Abs. 1 Nr. 1
VgV.
1) Die Vergabeunterlagen erhalten Sie
ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt
kein Versand der Vergabeunterlagen per Post. 2) Für die Angebotsabgabe sind die
in den Vergabeunterlagen enthaltenen Angebotsschreiben, Angebotsbogen und
das Formblatt für Honorarangebot zu verwenden. 3) Rückfragen von Bietern
werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer 5.1.11)
entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform
beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. 4) Es wird darum gebeten,
Rückfragen bis spätestens 11.12.2024 bei der Vergabestelle einzureichen. 5)
Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von
Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link
geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten. 6) Die
Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet. 7) Die Angebote
sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln.
Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden,
werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte
Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. 8) Zur
Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass die in Ziffer 5.1.12
dieser Bekanntmachung aufgeführte Frist für die Einreichung der Angebote um
10:00 Uhr endet. Der unmittelbar hinter der Angebotsfrist automatisch
aufgeführte Zusatz „(UTC +2)“ betrifft die Angabe bezüglich der
mitteleuropäischen Zeit und verlängert nicht die Uhrzeit des vorgenannten
Fristablaufes für die Angebote. Angebote, die nach Fristablauf (= 18.12.2024,
10:00 Uhr) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt, § 57 Abs. 1 Nr. 1
VgV.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: t:06131162234
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +496131162234📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet
ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §
135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet
ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §
135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-22+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 228-712827 (2024-11-20)
Auftragsbekanntmachung (2024-11-25)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-27+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
In folgendem Absatz: 2.1.4 Allgemeine Informationen Verfahrensart Zusätzliche Informationen
Anstatt: Angebote, die nach Fristablauf (= 18.12.2024, 10:00 Uhr) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt, § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Muss es heißen: Angebote, die nach Fristablauf (= 20.12.2024, 10:00 Uhr) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt, § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
In folgendem Absatz: 2.1.4 Allgemeine Informationen Verfahrensart Zusätzliche Informationen
Anstatt: Angebote, die nach Fristablauf (= 18.12.2024, 10:00 Uhr) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt, § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Muss es heißen: Angebote, die nach Fristablauf (= 20.12.2024, 10:00 Uhr) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt, § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Andere zusätzliche Informationen
Unter 2.1.4 Allgemeine Informationen - Verfahrensart - Zusätzliche Informationen, wird der 18.12.2024 als Fristablaufdatum genannt. Das korrekte Datum für den Fristablauf lautet jedoch 20.12.2024, 10:00 Uhr.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 0319af24-92a1-46ff-9480-738f8086c957-01
Quelle: OJS 2024/S 231-722251 (2024-11-25)