Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München

Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München

Für die in der Anlage 1 genannten Postausgangsstellen ist ab 01.07.2024 der Versand von Briefen und Einschreiben durchzuführen. Dieser Vertrag regelt für die in dieser Anlage genannten Gerichte und Justizvollzugsanstalten die Postabholung, die Postvorbereitung sowie den Transport und die Zustellung von Briefsendungen. Ausgenommen sind förmliche Postzustellungsaufträge. Diese sind durch die Auftragnehmerin lediglich zusammen mit der Briefpost bei den Postausgangsstellen abzuholen und bei einer beliebigen Postdienststelle im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzuliefern. Die sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung von Briefdienstleistungen ist für viele gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungen von Briefen können für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu ernsthaften Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass die Zustellung von Briefen für die in der Anlage 1 genannten Gerichte und Justizvollzugsanstalten auf einem sehr hohen Quali-tätsniveau ausgeführt und gleichzeitig, dass das Ziel der Wirtschaftlichkeit angemessen berücksichtigt wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-02-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München
Referenznummer: 2024000018
Kurze Beschreibung:
Für die in der Anlage 1 genannten Postausgangsstellen ist ab 01.07.2024 der Versand von Briefen und Einschreiben durchzuführen. Dieser Vertrag regelt für die in dieser Anlage genannten Gerichte und Justizvollzugsanstalten die Postabholung, die Postvorbereitung sowie den Transport und die Zustellung von Briefsendungen. Ausgenommen sind förmliche Postzustellungsaufträge. Diese sind durch die Auftragnehmerin lediglich zusammen mit der Briefpost bei den Postausgangsstellen abzuholen und bei einer beliebigen Postdienststelle im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzuliefern. Die sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung von Briefdienstleistungen ist für viele gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungen von Briefen können für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu ernsthaften Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen. Dieser Vertrag soll gewährleisten, dass die Zustellung von Briefen für die in der Anlage 1 genannten Gerichte und Justizvollzugsanstalten auf einem sehr hohen Quali-tätsniveau ausgeführt und gleichzeitig, dass das Ziel der Wirtschaftlichkeit angemessen berücksichtigt wird.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 54d4e381-321b-495d-ac08-58e03a8ca553
Zusätzliche Informationen:
Die Höchstmenge für den maximalen Vertragszeitraum (vier Jahre) umfasst 10.696.100 Briefpostsendungen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, längstens jedoch bis zum 30.06.2028, falls er nicht gekündigt wird.
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 80335
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-18 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 104 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-11 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/e0d9a57f-45e4-421c-9cd8-11a63ceb6588/suitabilitycriteria Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert verwendet werden. - Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden, - Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen, - Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet; sie sind zwecks Vollständigkeit aber zu beantworten. 1. statistische Angaben K1.1: Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular "Informationen zu statistischen Angaben". K1.2: [I] Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)? K1.3: [I] Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht. 2. Angaben Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister K2.1: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anzufordern. K2.2: Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Daher sind durch den Bieter Angaben zu folgenden Punkten zu machen: K2.3: [I] Name des Unternehmens K2.4: [I] Angaben zur Postanschrift K2.5: [I] Angaben zur Rechtsform K2.6: [I] Registerangaben (inländische oder ausländische Register bzw. Angaben zu Gesellschaftern; ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer) 3. Eigenerklärungen: K3.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt. - Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. - Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt. - Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt. werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet. werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. - Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. - Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. - Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/e0d9a57f-45e4-421c-9cd8-11a63ceb6588/suitabilitycriteria K3.2: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt. 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft. 2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. K3.3: [A] Im Falle einer Beteiligung als Bewerber- oder Bietergemeinschaft: Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche Unternehmen den Inhalt der Eigenerklärungen zur Kenntnis genommen und bestätigt haben. K3.4: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen. 4. Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB 4.1: [I] Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den Bieter zulässig. 5. Verfügen Sie über eine Lizenz zur Postbeförderung nach §§ 5, 6 des Postgesetzes (PostG)? (A-Kriterium) 6. Legen Sie als Nachweis zum Ausschlusskriterium K5 eine Kopie der Lizenzurkunde der Bundesnetzagentur (BNetzA) vor, indem Sie diese Ihrem Angebot unter "Eigene Anlagen" beifügen. (I-Kriterium) 7. Wie hoch war Ihr Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren? Weisen Sie den Anteil des Bereichs für die Ausführung des Briefversands separat aus. (I-Kriterium) 8. Wie viele Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern) haben bzw. hatten Sie in den letzten drei Geschäftsjahren beschäftigt? Wie viele dieser Beschäftigten (untergliedert w. o.) arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren? Wie hoch ist der Anteil der seit mindestens drei Jahren in Ihrem Unternehmen tätigen Bediensteten, die regelmäßig mit der Ausführung des Briefversands beschäftigt sind? (I-Kriterium) 9. Stellen Sie Ihre Organisations- sowie Ihre Infrastruktur dar und beschreiben Sie, über welche logistische Infrastruktur (Transport-, Sortierzentralen o.ä.) Sie ggf. in Kooperation mit anderen (Nach-) Unternehmen verfügen. Geben Sie ferner an, über welche Transportmittel (Pkw, Lkw, Bahn, Flugzeuge etc.) Sie bzw. Ihre Kooperationspartner bzw. Unterauftragnehmer verfügen und zur Auftragserfüllung einzusetzen beabsichtigen. Aus den Darstellungen muss hervorgehen, dass Sie ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen die vertraglichen Anforderungen erfüllen können. (B-Kriterium) 10. Benennen Sie maximal drei Referenzen über Vertragsverhältnisse, die mit der Art und dem Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Bitte benennen Sie gleichzeitig die jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (insbesondere die Telefonnummern). Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben bei dem Referenzgeber zu verifizieren. Bewertet wird jede Referenz für sich. Für das Erreichen der Maximalpunktzahl reicht eine sehr gute Referenz aus. Defizite können mit einer anderen Referenz nicht ausgeglichen werden. Bei der Bewertung liegt der Fokus auf der Vergleichbarkeit hinsichtlich Umfang, Inhalt, Dauer und Komplexität. Aus Ihrer Antwort müssen diese Anforderungen daher eindeutig zu entnehmen sein. (B-Kriterium) Der Bieter muss bei den B-Kriterien Nrn. 9 und 10 insgesamt mindestens sechs von zehn möglichen Punkten erreichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München
Nationale Registrierungsnummer: 351b4fe3-a47c-4c14-91e3-b091bba192cf
Postanschrift: Prielmayerstraße 5
Postleitzahl: 80335
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@olg-m.bayern.de 📧
Telefon: +49 8955971618 📞
Fax: +49 9621964210981 📠
URL: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Öffentliche Ordnung und Sicherheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e0d9a57f-45e4-421c-9cd8-11a63ceb6588 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/e0d9a57f-45e4-421c-9cd8-11a63ceb6588 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen: - Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. - Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 033-095562 (2024-02-14)