Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich zwischen 2021 und 2027 im Rahmen von Interreg B an sechs transnationalen Kooperationsprogrammen. Ziel der Interreg-B-Programme ist es, die Entwicklung des jeweiligen Programmraums durch transnationale Projekte unter anderem in den Bereichen Innovation und Digitalisierung, Energie und Klimawandel, Umwelt und Ressourceneffizienz, Verkehr und Mobilität sowie Raumentwicklung und Governance zu fördern. In der aktuellen Förderperiode gibt es viele transnationale Projekte, die mit integrierten Ansätzen wichtige Ergebnisse vor Ort adressieren. In staaten- und zum Teil fachübergreifender Zusammenarbeit werden dabei zahlreiche innovative Lösungen für die Herausforderungen der räumlichen Entwicklung erarbeitet und umgesetzt. Um die Ergebnisse der transnationalen Projekte, insbesondere die von besonderem Bundesinteresse, für die Akteure der Raumentwicklung auf Bundes- und Landesebene, aber auch auf regionaler und kommunaler Ebene nutzbar zu machen und Synergieeffekte zu erzielen, bedarf es einer wirksamen adressatenbezogenen Fachöffentlichkeitsarbeit. Diese unterstützt den Wissenstransfer und verdeutlicht die Möglichkeiten und Ergebnisse transnationaler Zusammenarbeit. Gleichzeitig sollen neue Akteure als Antragssteller und Nutzer für die transnationale Zusammenarbeit gewonnen werden. Ab 2028 beginnt eine neue siebenjährige EU-Förderperiode. Die Europäische Kommission wird 2025 die Vorschläge für die neuen Verordnungen für die Europäische Struktur- und Investitionspolitik (ESIF) vorlegen, in denen auch die Grundlagen für Interreg B nach 2027 geregelt werden. Bereits jetzt hat die Diskussion um die Ausgestaltung der transnationalen Zusammenarbeit im Rahmen von Interreg nach 2027 begonnen. Die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) hat in ihrem Beschluss zur Stärkung der territorialen Dimension in der Kohäsionspolitik 2028 – 2034 vom 6.9.2023 bekräftigt, dass sich die Ausrichtung der Kohäsionspolitik auf grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Programme sowie die Geografie der Programme bewährt hat und Ausdruck der territorialen Bedarfe von Seiten aller beteiligten Regionen hat. Interreg solle daher in den bewährten Strängen fortgeführt werden, die sich deutlich unterscheiden und gegenseitig ergänzen. Auch die Arbeitsgruppe Interreg B unter Vorsitz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) spricht sich in ihrem Entwurf des Arbeitspapiers „Technische Vorschläge zu Interreg B 2028-2034“ dafür aus, dass Interreg wegen seines hohen europäischen Mehrwerts wesentlicher Bestandteil der Kohäsionspolitik bleiben müsse. Zur weiteren Stärkung der räumlichen Wirksamkeit von Interreg B sollte die Verordnung mit den Zielen der Territorialen Agenda 2030 „A future for all places“ verknüpft werden. Es besteht ein besonderes Bundesinteresse, dass die künftigen transnationalen Programme ein breites Spektrum deutscher Partner (insbesondere kommunale und regionale Akteure) ansprechen und dass diese ihre eigenen raumentwicklungsbezogenen Projekte in einen europäischen Kontext stellen. Daher ist es wichtig, Programm- und (potentielle) Projektakteure, Multiplikatoren und Stakeholder in Konsultationsprozesse zur Ausrichtung der Kohäsionspolitik ab 2028 einzubeziehen und die Fachöffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen frühzeitig zu informieren. Ziel des Projektes ist die Unterstützung des BMWSB / BBSR im Bereich der transnationalen Zusammenarbeit. Im Rahmen des Auftrags soll der Ergebnistransfer und die Fachöffentlichkeitsarbeit unterstützt werden. Das Projekt wird in zwei Losen bearbeitet, die der Vermittlung des Mehrwerts transnationaler Zusammenarbeit und der Gewinnung neuer Zielgruppen als Antragssteller und Nutzer für die transnationale Zusammenarbeit dienen: LOS 1 Kommunikation und Fachöffentlichkeitsarbeit LOS 2 Bundeskonferenz zur transnationalen Zusammenarbeit
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-19.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit - Kommunikation und Ergebnistransfer für Interreg B und das Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit
Referenznummer: 10.08.09.13-24.5
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich zwischen 2021 und 2027 im Rahmen von Interreg B an sechs transnationalen Kooperationsprogrammen. Ziel der Interreg-B-Programme ist es, die Entwicklung des jeweiligen Programmraums durch transnationale Projekte unter anderem in den Bereichen Innovation und Digitalisierung, Energie und Klimawandel, Umwelt und Ressourceneffizienz, Verkehr und Mobilität sowie Raumentwicklung und Governance zu fördern. In der aktuellen Förderperiode gibt es viele transnationale Projekte, die mit integrierten Ansätzen wichtige Ergebnisse vor Ort adressieren. In staaten- und zum Teil fachübergreifender Zusammenarbeit werden dabei zahlreiche innovative Lösungen für die Herausforderungen der räumlichen Entwicklung erarbeitet und umgesetzt. Um die Ergebnisse der transnationalen Projekte, insbesondere die von besonderem Bundesinteresse, für die Akteure der Raumentwicklung auf Bundes- und Landesebene, aber auch auf regionaler und kommunaler Ebene nutzbar zu machen und Synergieeffekte zu erzielen, bedarf es einer wirksamen adressatenbezogenen Fachöffentlichkeitsarbeit. Diese unterstützt den Wissenstransfer und verdeutlicht die Möglichkeiten und Ergebnisse transnationaler Zusammenarbeit. Gleichzeitig sollen neue Akteure als Antragssteller und Nutzer für die transnationale Zusammenarbeit gewonnen werden.
Ab 2028 beginnt eine neue siebenjährige EU-Förderperiode. Die Europäische Kommission wird 2025 die Vorschläge für die neuen Verordnungen für die Europäische Struktur- und Investitionspolitik (ESIF) vorlegen, in denen auch die Grundlagen für Interreg B nach 2027 geregelt werden. Bereits jetzt hat die Diskussion um die Ausgestaltung der transnationalen Zusammenarbeit im Rahmen von Interreg nach 2027 begonnen. Die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) hat in ihrem Beschluss zur Stärkung der territorialen Dimension in der Kohäsionspolitik 2028 – 2034 vom 6.9.2023 bekräftigt, dass sich die Ausrichtung der Kohäsionspolitik auf grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Programme sowie die Geografie der Programme bewährt hat und Ausdruck der territorialen Bedarfe von Seiten aller beteiligten Regionen hat. Interreg solle daher in den bewährten Strängen fortgeführt werden, die sich deutlich unterscheiden und gegenseitig ergänzen. Auch die Arbeitsgruppe Interreg B unter Vorsitz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) spricht sich in ihrem Entwurf des Arbeitspapiers „Technische Vorschläge zu Interreg B 2028-2034“ dafür aus, dass Interreg wegen seines hohen europäischen Mehrwerts wesentlicher Bestandteil der Kohäsionspolitik bleiben müsse. Zur weiteren Stärkung der räumlichen Wirksamkeit von Interreg B sollte die Verordnung mit den Zielen der Territorialen Agenda 2030 „A future for all places“ verknüpft werden. Es besteht ein besonderes Bundesinteresse, dass die künftigen transnationalen Programme ein breites Spektrum deutscher Partner (insbesondere kommunale und regionale Akteure) ansprechen und dass diese ihre eigenen raumentwicklungsbezogenen Projekte in einen europäischen Kontext stellen. Daher ist es wichtig, Programm- und (potentielle) Projektakteure, Multiplikatoren und Stakeholder in Konsultationsprozesse zur Ausrichtung der Kohäsionspolitik ab 2028 einzubeziehen und die Fachöffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen frühzeitig zu informieren.
Ziel des Projektes ist die Unterstützung des BMWSB / BBSR im Bereich der transnationalen Zusammenarbeit. Im Rahmen des Auftrags soll der Ergebnistransfer und die Fachöffentlichkeitsarbeit unterstützt werden. Das Projekt wird in zwei Losen bearbeitet, die der Vermittlung des Mehrwerts transnationaler Zusammenarbeit und der Gewinnung neuer Zielgruppen als Antragssteller und Nutzer für die transnationale Zusammenarbeit dienen:
LOS 1 Kommunikation und Fachöffentlichkeitsarbeit
LOS 2 Bundeskonferenz zur transnationalen Zusammenarbeit
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich zwischen 2021 und 2027 im Rahmen von Interreg B an sechs transnationalen Kooperationsprogrammen. Ziel der Interreg-B-Programme ist es, die Entwicklung des jeweiligen Programmraums durch transnationale Projekte unter anderem in den Bereichen Innovation und Digitalisierung, Energie und Klimawandel, Umwelt und Ressourceneffizienz, Verkehr und Mobilität sowie Raumentwicklung und Governance zu fördern. In der aktuellen Förderperiode gibt es viele transnationale Projekte, die mit integrierten Ansätzen wichtige Ergebnisse vor Ort adressieren. In staaten- und zum Teil fachübergreifender Zusammenarbeit werden dabei zahlreiche innovative Lösungen für die Herausforderungen der räumlichen Entwicklung erarbeitet und umgesetzt. Um die Ergebnisse der transnationalen Projekte, insbesondere die von besonderem Bundesinteresse, für die Akteure der Raumentwicklung auf Bundes- und Landesebene, aber auch auf regionaler und kommunaler Ebene nutzbar zu machen und Synergieeffekte zu erzielen, bedarf es einer wirksamen adressatenbezogenen Fachöffentlichkeitsarbeit. Diese unterstützt den Wissenstransfer und verdeutlicht die Möglichkeiten und Ergebnisse transnationaler Zusammenarbeit. Gleichzeitig sollen neue Akteure als Antragssteller und Nutzer für die transnationale Zusammenarbeit gewonnen werden.
Ab 2028 beginnt eine neue siebenjährige EU-Förderperiode. Die Europäische Kommission wird 2025 die Vorschläge für die neuen Verordnungen für die Europäische Struktur- und Investitionspolitik (ESIF) vorlegen, in denen auch die Grundlagen für Interreg B nach 2027 geregelt werden. Bereits jetzt hat die Diskussion um die Ausgestaltung der transnationalen Zusammenarbeit im Rahmen von Interreg nach 2027 begonnen. Die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) hat in ihrem Beschluss zur Stärkung der territorialen Dimension in der Kohäsionspolitik 2028 – 2034 vom 6.9.2023 bekräftigt, dass sich die Ausrichtung der Kohäsionspolitik auf grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Programme sowie die Geografie der Programme bewährt hat und Ausdruck der territorialen Bedarfe von Seiten aller beteiligten Regionen hat. Interreg solle daher in den bewährten Strängen fortgeführt werden, die sich deutlich unterscheiden und gegenseitig ergänzen. Auch die Arbeitsgruppe Interreg B unter Vorsitz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) spricht sich in ihrem Entwurf des Arbeitspapiers „Technische Vorschläge zu Interreg B 2028-2034“ dafür aus, dass Interreg wegen seines hohen europäischen Mehrwerts wesentlicher Bestandteil der Kohäsionspolitik bleiben müsse. Zur weiteren Stärkung der räumlichen Wirksamkeit von Interreg B sollte die Verordnung mit den Zielen der Territorialen Agenda 2030 „A future for all places“ verknüpft werden. Es besteht ein besonderes Bundesinteresse, dass die künftigen transnationalen Programme ein breites Spektrum deutscher Partner (insbesondere kommunale und regionale Akteure) ansprechen und dass diese ihre eigenen raumentwicklungsbezogenen Projekte in einen europäischen Kontext stellen. Daher ist es wichtig, Programm- und (potentielle) Projektakteure, Multiplikatoren und Stakeholder in Konsultationsprozesse zur Ausrichtung der Kohäsionspolitik ab 2028 einzubeziehen und die Fachöffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen frühzeitig zu informieren.
Ziel des Projektes ist die Unterstützung des BMWSB / BBSR im Bereich der transnationalen Zusammenarbeit. Im Rahmen des Auftrags soll der Ergebnistransfer und die Fachöffentlichkeitsarbeit unterstützt werden. Das Projekt wird in zwei Losen bearbeitet, die der Vermittlung des Mehrwerts transnationaler Zusammenarbeit und der Gewinnung neuer Zielgruppen als Antragssteller und Nutzer für die transnationale Zusammenarbeit dienen:
LOS 1 Kommunikation und Fachöffentlichkeitsarbeit
LOS 2 Bundeskonferenz zur transnationalen Zusammenarbeit
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 201680.67 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Interne Kennung: 10.08.09.13-24.5.1
Titel: LOS 1 Kommunikation und Fachöffentlichkeitsarbeit
Geschätzter Wert ohne MwSt: 117647.06 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Das Los 1 knüpft an das Projekt „Ergebnistransfer und Fachöffentlichkeitsarbeit für Interreg und das
Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit“ (Az 10.08.90-21.2) an, das bis Ende Juli 2024 läuft. Mit dem
Los 1 soll die laufende Kommunikations- und Fachöffentlichkeitsarbeit fortgesetzt werden. Dazu sollen bewährte
Produkte genutzt, weiterentwickelt und umgesetzt werden.
Der Vertrag für Los 1 soll bis zum 15.07.2025 laufen, mit einer Option für eine 12-monatige Verlängerung vom
16.07.2025 bis 15.07.2026 unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die
im Rahmen einer Verlängerung zu erbringenden Leistungen sind als optionale Leistungsbausteine anzubieten
und zu kalkulieren.
Der Vertrag für Los 1 wird zunächst für 10 Monate abgeschlossen (fixer Bestandteil, vorgesehener Beginn 16.
September 2024)
Es besteht die Option zur einmaligen Verlängerung des Vertrages um 12 Monate.
Der Auftraggeber entscheidet innerhalb der Projektlaufzeit, jedoch bis spätestens einen Monat vor Ende der
Projektlaufzeit über die Beauftragung der optionalen Verlängerung (Art und Umfang). Bis dahin ist der Anbieter
an sein Angebot gebunden.
Der Auftragnehmer übernimmt folgende Kommunikationsarbeiten im Bereich der transnationalen
Zusammenarbeit. Alle Arbeiten sind eng mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Das Los 1 knüpft an das Projekt „Ergebnistransfer und Fachöffentlichkeitsarbeit für Interreg und das
Bundesprogramm Transnationale Zusammenarbeit“ (Az 10.08.90-21.2) an, das bis Ende Juli 2024 läuft. Mit dem
Los 1 soll die laufende Kommunikations- und Fachöffentlichkeitsarbeit fortgesetzt werden. Dazu sollen bewährte
Produkte genutzt, weiterentwickelt und umgesetzt werden.
Der Vertrag für Los 1 soll bis zum 15.07.2025 laufen, mit einer Option für eine 12-monatige Verlängerung vom
16.07.2025 bis 15.07.2026 unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die
im Rahmen einer Verlängerung zu erbringenden Leistungen sind als optionale Leistungsbausteine anzubieten
und zu kalkulieren.
Der Vertrag für Los 1 wird zunächst für 10 Monate abgeschlossen (fixer Bestandteil, vorgesehener Beginn 16.
September 2024)
Es besteht die Option zur einmaligen Verlängerung des Vertrages um 12 Monate.
Der Auftraggeber entscheidet innerhalb der Projektlaufzeit, jedoch bis spätestens einen Monat vor Ende der
Projektlaufzeit über die Beauftragung der optionalen Verlängerung (Art und Umfang). Bis dahin ist der Anbieter
an sein Angebot gebunden.
Der Auftragnehmer übernimmt folgende Kommunikationsarbeiten im Bereich der transnationalen
Zusammenarbeit. Alle Arbeiten sind eng mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-16 📅
Datum des Endes: 2026-07-15 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: siehe Leistungsbeschreibung
Vergabekriterien
Kriterium:
Zuschlagskriterien gemäß Vergabeunterlagen Datei "Zuschlagskriterien xx.xx Los 1"
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 10.08.09.13-24.5.2
Titel: LOS 2 Bundeskonferenz zur transnationalen Zusammenarbeit
Geschätzter Wert ohne MwSt: 84033.61 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Nach Halbzeit der aktuellen Programmperiode 2021-2027 soll Anfang Juni 2025 (voraussichtlich am 3. Juni) eine
Bundeskonferenz zur Transnationalen Zusammenarbeit (eintägig, ca. 200 Teilnehmer) für alle sechs Interreg BProgramme
mit deutscher Beteiligung in Berlin durchgeführt werden. Mit der Konferenz soll die „Interreg-Familie“,
d.h. Projektakteure und Programmverantwortliche in Bund und Ländern adressiert werden, aber auch neue
Zielgruppen als Antragssteller und Nutzer (insbesondere kommunale und regionale Behörden) für die
transnationale Zusammenarbeit gewonnen werden. Damit dies gelingen kann, sind wichtige Multiplikatoren, wie
etwa kommunale Spitzenverbände und (Bundes-)Verbände aktiv einzubeziehen. Die Einbeziehung von Akteuren
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Interreg A) und von Interreg Europe kann darüber hinaus dazu
beitragen, Synergieeffekte zu erzielen.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Information, Austausch und Vernetzung. Inhaltlich soll es um das
Aufzeigen des Mehrwertes der transnationalen Zusammenarbeit bzw. eine Bewerbung der „Marke Interreg“
gehen. Dies umfasst zum einen den Rückblick auf Geleistetes und die bisherigen Erfolge der transnationalen
Zusammenarbeit in der aktuellen Förderperiode mit praxisnahen Themen und guten Projektbeispielen und zum
anderen das Aufzeigen und die Diskussion der Perspektiven der transnationalen Zusammenarbeit ab 2028.
Der Auftragnehmer hat die Veranstaltung in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem BMWSB zu konzipieren
und ist für die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung verantwortlich
(siehe hierzu auch 2.2. Veranstaltungen). Es wird erwartet, dass der Bieter
im Angebot auch Vorschläge für unterhaltsame Elemente vorsieht, insbesondere für Projektpräsentationen
(etwa die Ausschreibung und Durchführung eines Project Slams, Pecha Kucha –Präsentationen oder
anderes)
in der Konzeption die Einbeziehung vieler Akteure und Elemente für eine starke interaktive Beteiligung der
Teilnehmenden (z.B. mit Mentimeter, Publikumsbeiträge, Dialogformate oder anderes) vorsieht
auch Raum für Vernetzung und Austausch der Teilnehmenden zum Ausklang der Veranstaltung vorsieht.
Nach Halbzeit der aktuellen Programmperiode 2021-2027 soll Anfang Juni 2025 (voraussichtlich am 3. Juni) eine
Bundeskonferenz zur Transnationalen Zusammenarbeit (eintägig, ca. 200 Teilnehmer) für alle sechs Interreg BProgramme
mit deutscher Beteiligung in Berlin durchgeführt werden. Mit der Konferenz soll die „Interreg-Familie“,
d.h. Projektakteure und Programmverantwortliche in Bund und Ländern adressiert werden, aber auch neue
Zielgruppen als Antragssteller und Nutzer (insbesondere kommunale und regionale Behörden) für die
transnationale Zusammenarbeit gewonnen werden. Damit dies gelingen kann, sind wichtige Multiplikatoren, wie
etwa kommunale Spitzenverbände und (Bundes-)Verbände aktiv einzubeziehen. Die Einbeziehung von Akteuren
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit (Interreg A) und von Interreg Europe kann darüber hinaus dazu
beitragen, Synergieeffekte zu erzielen.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Information, Austausch und Vernetzung. Inhaltlich soll es um das
Aufzeigen des Mehrwertes der transnationalen Zusammenarbeit bzw. eine Bewerbung der „Marke Interreg“
gehen. Dies umfasst zum einen den Rückblick auf Geleistetes und die bisherigen Erfolge der transnationalen
Zusammenarbeit in der aktuellen Förderperiode mit praxisnahen Themen und guten Projektbeispielen und zum
anderen das Aufzeigen und die Diskussion der Perspektiven der transnationalen Zusammenarbeit ab 2028.
Der Auftragnehmer hat die Veranstaltung in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem BMWSB zu konzipieren
und ist für die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung verantwortlich
(siehe hierzu auch 2.2. Veranstaltungen). Es wird erwartet, dass der Bieter
im Angebot auch Vorschläge für unterhaltsame Elemente vorsieht, insbesondere für Projektpräsentationen
(etwa die Ausschreibung und Durchführung eines Project Slams, Pecha Kucha –Präsentationen oder
anderes)
in der Konzeption die Einbeziehung vieler Akteure und Elemente für eine starke interaktive Beteiligung der
Teilnehmenden (z.B. mit Mentimeter, Publikumsbeiträge, Dialogformate oder anderes) vorsieht
auch Raum für Vernetzung und Austausch der Teilnehmenden zum Ausklang der Veranstaltung vorsieht.
Zuschlagskriterien gemäß Vergabeunterlagen Datei "Zuschlagskriterien xx.xx Los 2"
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Postleitzahl: 53179
Stadt: Bonn
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-06 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-08-06 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-07-31 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Angebotsunterlagen, welche sich auf
die Zuschlagskriterien beziehen sind von einer Nachforderung
ausgeschlossen. Fehlende Angebotsunterlagen zu den Eignungskriterien
können bei Bedarf nachgefordert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterien: Wertung anhand des vorliegenden PDF Dokumentes "Eignungskriterien xx.xx Los 1"
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB (vgl. Eigenerklärung im Angebotsformular)
Bezug des Bieters zu Russland (vgl. beiliegende Erklärung zu den Russlandsanktionen)
Eignungskriterien gemäß der Vergabeunterlagen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Nationale Registrierungsnummer: 991-10648-23
Postleitzahl: 53179
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ip2@bbr.bund.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=695685🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
weitere verbindliche Regelungen siehe Dokument "Informationen zur Vergabe"
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 120-369248 (2024-06-19)