Busverkehrsleistungen - Linienbündel 6 - Verkehrsraum Rankbach

Landratsamt Böblingen

Die Busverkehrsleistungen sind im Verkehrsraum Rankbach zu erbringen und werden in zwei Lose aufgeteilt, die wie folgt zu beschreiben sind: Los 1: Linie 745 Magstadt - Maichingen (-Sindelfingen) Linie 745A Schülerverkehr Magstadt - Maichingen - Sindelfingen Los 2: Linie 748 Universität - Sindelfingen - Maichingen - Grafenau - Ostelsheim Linie 748A Schülerverkehr Ostelsheim - Schafhausen - Grafenau - Maichingen - Sindelfingen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-05-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Busverkehrsleistungen - Linienbündel 6 - Verkehrsraum Rankbach
Referenznummer: VA2024 - 005
Kurze Beschreibung:
Die Busverkehrsleistungen sind im Verkehrsraum Rankbach zu erbringen und werden in zwei Lose aufgeteilt, die wie folgt zu beschreiben sind: Los 1: Linie 745 Magstadt - Maichingen (-Sindelfingen) Linie 745A Schülerverkehr Magstadt - Maichingen - Sindelfingen Los 2: Linie 748 Universität - Sindelfingen - Maichingen - Grafenau - Ostelsheim Linie 748A Schülerverkehr Ostelsheim - Schafhausen - Grafenau - Maichingen - Sindelfingen
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Linie 745 Magstadt - Maichingen (-Sindelfingen) Linie 745A Schülerverkehr Magstadt - Maichingen - Sindelfingen
Beschreibung der Beschaffung:
Das Linienbündel ist wie folgt zu beschreiben Linie 745 Magstadt - Maichingen (-Sindelfingen) Linie 745A Schülerverkehr Magstadt - Maichingen - Sindelfingen In diesem Bündel gibt es drei Fahrplanzustände: Zustand 1: 01.01.2025 - 14.09.2025 Zustand 2: 15.09.2025 - 30.06.2029 Zustand 3: ab 01.07.2029 Der Fahrplanzustand 2 berücksichtigt, dass die S-Bahn-Linie S60 ab der Inbetriebnahme der S-Bahn-Station Stuttgart Mittnachtstraße (vsl. am 15.09.2025) bzw. des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes "Stuttgart 21" (vsl. im Dezember 2025) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Maichingen, Magstadt und Sindelfingen bekommen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist vorläufig und wird während der Vertragslaufzeit erneut durch den Auftraggeber ge-prüft und ggf. im Rahmen von Zu-, Ab- und Umbestellungen angepasst. Leistungsbeschreibung Zif. 2.2.7 Umweltstandards Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebe-ne Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Anstatt von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. In den Fahrplanzuständen 1 und 2 gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 3 Fahrzeugen folgende Mindestvorgabe: > Einsatz von mindestens 2 "emissionsfreien Fahrzeug" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen muss das Fahrzeug mindestens 75.000 Fahrplankilome-ter pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Im Fahrplanzustand 3 (Option) gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 4 Fahrzeugen folgende Mindestvorgabe: > Einsatz von mindestens 2 "emissionsfreien Fahrzeug" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen muss das Fahrzeug mindestens 75.000 Fahrplankilome-ter pro Kalenderjahr eingesetzt werden. 2.2.8 Besonderheiten bei Tarif und Vertrieb Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den jeweils gültigen Tarif anzuwenden und die vertriebli-chen Vorgaben zu beachten: Für Fahrten innerhalb des VVS-Verbundgebietes gilt der VVS-Tarif
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Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Böblingen 🏙️
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2033
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Fahrplanzustand 3 ab 01.07.2029 bildet die Option ab die Linie 745 mit der Linie 715 (Stadtverkehr Böblingen / Sindelfingen) zu verknüpfen. Über die Umsetzung der Option ent-scheidet der Auftraggeber im Jahr 2027. In der Wertung wird die Option der Hinzunahme der Linie 715 pauschal mit 50 % berücksichtigt.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Linie 748 Universität - Sindelfingen - Maichingen - Grafenau - Ostelsheim Linie 748A Schülerverkehr Ostelsheim - Schafhausen - Grafenau - Maichingen - Sindelfingen
Beschreibung der Beschaffung:
Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linie S60 ab der Inbetriebnahme der S-Bahn-Station Stutt-gart Mittnachtstraße (vsl. am 15.09.2025) bzw. des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes "Stuttgart 21" (vsl. im Dezember 2025) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Maichingen und Univer-sität bekommen. Das Linien- und Fahrplankonzept aller Linien ist ab diesem Zeitpunkt unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden Anforderungen an die geän-derten Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahnen erneut zu prüfen und ggf. anzupassen. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 bei-gefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Leistungsbeschreibung Ziff. 2.2.4 Besondere Fahrzeugausstattung Linie 748 Alle betroffenen Fahrten Überlandbestuhlung (Erläuterung in der Leistungsbeschreibung). 2.2.7 Umweltstandards Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebe-ne Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Anstatt von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer ange-nommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 5 Fahrzeugen folgende Mindestvorgabe: > Einsatz von mindestens 2 "sauberen Fahrzeugen" gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des Saub-FahrzeugBeschG, zusammen muss das Fahrzeug mindestens 100.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. 2.2.8 Tarif und Vertrieb Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den jeweils gültigen Tarif anzuwenden und die vertrieblichen Vorgaben zu beachten: ? für Fahrten innerhalb des LK Calw gilt der VGC-Tarif ? für Fahrten innerhalb des VVS-Verbundgebietes gilt der VVS-Tarif ? für Verbundgrenzen überschreitende Fahrten bis zur Haltestelle Calwer Str. in Ostelsheim gilt der VVS-Tarif. Für darüberhinausgehende Fahrten gilt der bwtarif. Zwischen den Zonen 74, 75, 751, 752 und 753 gilt im Binnenverkehr der VVS-Tarif. 2.2.9 Besonderheiten im verbundüberschreitenden Verkehr Da es sich bei dem Bündel BB6 Los 2 um ein verbundüberschreitendes Bündel handelt, ist die Anlage St15 der Standards (Fahrzeugdesign und Ausstattung im VVS) in adaptierter Form um-zusetzen: ? Statt der alleinigen Verwendung des VVS-Logos sind die beiden Verbund-Logos von VVS und VGC nebeneinander zu verwenden. Das VGC-Logo ist ebenso wie das VVS-Logo in inverser Form zu verwenden (z.B. weiß auf schwarzem Grund). ? Statt der Verwendung der fünf Landkreis-Logos der VVS-Verbundlandkreise (Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr) sind die Landkreis-Logos der Landkreise Böblingen und Calw zu verwenden. Die Landkreis-Logos sind entsprechend der Anlage St15 invers zu verwenden (z.B. weiß auf schwarzem Grund) Es werden vom Auftragnehmer in räumlich und zeitlich klar definierten Bereichen Bereitstellungszeiten gefordert. Die Bereitstellungszeit definiert, wie viele Minuten das Fahrpersonal und das Fahrzeug am Abfahrtssteig vor der im Fahrplan dargestellten Abfahrtszeit bereitstehen muss, Fahrgäste einsteigen lassen muss und bereits Tickets verkaufen muss. Bereitstellungszeiten sind gem. Ziff. 1.2 nicht als Fahrplanstunden aufgeführt. Fordert der Auftraggeber allerdings während der Genehmigungsdauer eine Ausweitung der Bereitstellungszeiten, so erfordert dies eine Zubestellung und die zusätzlichen Bereitstellungsminuten sind als zusätzliche Fahrplanminuten zu vergüten. Bereitstellungszeiten sind dem Fahrpersonal klar zu kommunizieren, z.B. durch eine deutlich sichtbare Darstellung auf der Fahrerkarte. Linie 748, Haltestelle Vahingen Universität, Bereitstellungszeit Jeweils 1 Minute vor der fahrplanmäßigen Abfahrtszeit, Zeitraum Mo-Fr 7 Uhr bis 21 Uhr
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Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
Leistungsbeschreibung: Begrenzung der Zu-/Abbestellrechte Die Fahrplanfortschreibung darf nur in dem Umfang erfolgen, wie sich der Auftragswert ohne Berücksichtigung der Preisdynamisierung nach § 14 Vertrag um maximal 25% erhöhen oder ermäßigen würde. Bedarfs-/Eventualposition: Die Linie 745 wird mit der Linie 715 verknüpft: Linie 745 Magstadt - Maichingen - Sindelfingen ZOB Aus verkehrlichen Gründen ist es sinnvoll die ausgeschriebene Linie 745 mit der Linie 715 (derzeit Teil des Stadtverkehrs Böblingen / Sindelfingen) zu verknüpfen. Da die Genehmigung des Stadtverkehrs noch bis 30.06.2029 läuft, kann die Verknüpfung erst zum 01.07.2029 hergestellt werden. Weiterhin muss mit der Gemeinde Magstadt und der Stadt Sindelfingen über die Verknüpfung verhandelt werden.
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-14 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-14 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-06-14 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-06-04 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: keine
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Der Auftragnehmer hat für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung und einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 100 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug ist dem Auftraggeber vor Betriebsaufnahme bzw. vor dem Einsatz des jeweiligen Fahrzeugs sowie zu Beginn jedes Kalenderjahres in Kopie nachzuweisen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Die Eigenerklärung RUS-Sanktionen gem. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 der Verordnung (EU) 2024/745 des Rates vom 23. Februar 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, ist mit dem Angebot einzureichen. Mit dem Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht vor dem 14.03.2024 datiert) beizufügen. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat ist eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche vorzulegen. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, ist eine formlose Erklärung vorzulegen, weshalb keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Verpflichtungserklärung nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 (Tariftreueerklärung) bzw.§ 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) LTMG sind abzugeben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Es ist mindestens eine Referenz über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen nachzuweisen. Umweltstandards Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Anstatt von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Rechtzeitiges Bereitstellen der Fahrzeugflotte Die Fahrzeugflotte steht spätestens einen Monat vor der Betriebsaufnahme beim Auftragnehmer bereit und ist spätestens zwei Wochen vor Betriebsaufnahme dem Auftraggeber bzw. dem VVS zur endgültigen Freigabe vorzuführen. Zu diesem Zeitpunkt müssen in den Fahrzeugen alle erforderlichen Ausstattungsgegenstände und Beistellteile funktionsfähig vorhanden sein. Wenn die Zuschlagserteilung später als sechs Monate vor der Inbetriebnahme erfolgt, muss die Fahrzeugflotte spätestens fünf Monate nach Zuschlagserteilung zur endgültigen Freigabe vorgeführt werden. (Leistungsbeschreibung Ziff. 2.3.7) Schulungen des Fahrpersonals Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Teilnahme des Fahrpersonals an den Schulungen durch Vorlage von Teilnahmebestätigungen bei Bedarf nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, jederzeit die Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/59/EG und der vorgegebenen Tagesschulungen durch Einsichtnahme in die Schulungsnachweise zu überprüfen. (Ziff. 2.3.8 Leistungsbeschreibung)
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe losweise Angaben
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Böblingen
Nationale Registrierungsnummer: DE 145 047 086
Postanschrift: Parkstraße 16
Postleitzahl: 71034
Postort: Böblingen
Region: Böblingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Amt 11 - Finanzen
E-Mail: i.stobbe@lrabb.de 📧
Telefon: +49 70316632213 📞
Fax: +49 703166392213 📠
URL: https://www.lrabb.de/site/LRA-BB-2018/node/3302942?QUERYSTRING=Ausschreibungen 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.lrabb.de/site/LRA-BB-2018/node/3302942?QUERYSTRING=Ausschreibungen 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0YM6Y134J8009/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0YM6Y134J8009 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0YM6Y134J8009 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 77
Maximale Verlängerungen: 0

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM6Y134J8009 Zuschlagskriterien Los 1 und Los 2 (losspezifische Details siehe AzA): Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Dabei ist der Angebotspreis nicht allein ausschlaggebend. Maßgeblich für die Wertung sind die im Folgenden genannten Zuschlagskriterien, die jeweils in der genannten Größenordnung in die Bewertung einfließen: - Zuschlagskriterium 1: der Angebotspreis (inkl. Zubestellszenario) zu 70%, - Zuschlagskriterium 2: vom Bieter angebotene Mehrleistungen zu 5%, - Zuschlagskriterium 3: die vom Bieter angebotene Mindesteigenerbringungsquote zu 10%, - Zuschlagskriterium 4: die vom Bieter angebotene bessere Fahrzeugumwelteigenschaften zu 15%. Für jeden Prozentpunkt wird 1 Punkt vergeben. Die Bewertung der einzelnen Zuschlagskriterien wird im Folgenden beschrieben. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Angebotspreis.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 15 - Vergabekammer
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 091-274392 (2024-05-07)
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