BV IS Augsburg 2025 Wdh.

Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf i

BV IS Augsburg 2025 Wdh. ehm. Los 4; 14; 15; 16; 17; 18 und 21

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-11-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-11-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: BV IS Augsburg 2025 Wdh.
Referenznummer: 13-24-00628
Kurze Beschreibung: BV IS Augsburg 2025 Wdh. ehm. Los 4; 14; 15; 16; 17; 18 und 21
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von praktischen Ärzten 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 7
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 7

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: AA Kempten-Memmingen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Ab dem 01.04.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie der Familienkasse und den Jobcentern (JC) Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 7 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 1: AA Kempten-Memmingen inkl. Gst Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.04.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose ist eine Mehrfachnennung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes sowie deren/dessen Vertretung uneingeschränkt möglich. Der Zuschlag kann auf mehrere oder alle bebotenen Lose erfolgen. Auch in diesen Fällen muss unter Berücksichtigung der bereits bestehenden anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen des Bieters/der Bieterin eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung realistisch möglich sein. Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt aufgrund gemeinsamer Planung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu fest vereinbarten Terminen. Grundsätzlich ist der Auftraggeber angehalten, zusammenhängende Einsatzzeiten von mindestens vier Stunden zu vereinbaren. Im Ausnahmefall können je nach Bedarf des Auftraggebers auch kürzere Einsatzzeiten oder ein einzelner Einsatz erforderlich werden. Die verbindliche Festlegung eines Termins erfolgt spätestens bis zehn Arbeitstage vor dem Einsatztermin. Zu diesem Zeitpunkt verbindlich vereinbarte, jedoch später vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen können vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 87435
Stadt: Kempten-Memmingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 69 Monate
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: JC Kempten
Beschreibung der Beschaffung:
Ab dem 01.04.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie der Familienkasse und den Jobcentern (JC) Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 7 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 2: JC Kempten Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.04.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose ist eine Mehrfachnennung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes sowie deren/dessen Vertretung uneingeschränkt möglich. Der Zuschlag kann auf mehrere oder alle bebotenen Lose erfolgen. Auch in diesen Fällen muss unter Berücksichtigung der bereits bestehenden anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen des Bieters/der Bieterin eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung realistisch möglich sein. Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt aufgrund gemeinsamer Planung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu fest vereinbarten Terminen. Grundsätzlich ist der Auftraggeber angehalten, zusammenhängende Einsatzzeiten von mindestens vier Stunden zu vereinbaren. Im Ausnahmefall können je nach Bedarf des Auftraggebers auch kürzere Einsatzzeiten oder ein einzelner Einsatz erforderlich werden. Die verbindliche Festlegung eines Termins erfolgt spätestens bis zehn Arbeitstage vor dem Einsatztermin. Zu diesem Zeitpunkt verbindlich vereinbarte, jedoch später vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen können vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.
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Stadt: JC Kempten
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: JC Lindau
Beschreibung der Beschaffung:
Ab dem 01.04.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie der Familienkasse und den Jobcentern (JC) Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 7 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 3: JC Lindau Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.04.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose ist eine Mehrfachnennung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes sowie deren/dessen Vertretung uneingeschränkt möglich. Der Zuschlag kann auf mehrere oder alle bebotenen Lose erfolgen. Auch in diesen Fällen muss unter Berücksichtigung der bereits bestehenden anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen des Bieters/der Bieterin eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung realistisch möglich sein. Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt aufgrund gemeinsamer Planung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu fest vereinbarten Terminen. Grundsätzlich ist der Auftraggeber angehalten, zusammenhängende Einsatzzeiten von mindestens vier Stunden zu vereinbaren. Im Ausnahmefall können je nach Bedarf des Auftraggebers auch kürzere Einsatzzeiten oder ein einzelner Einsatz erforderlich werden. Die verbindliche Festlegung eines Termins erfolgt spätestens bis zehn Arbeitstage vor dem Einsatztermin. Zu diesem Zeitpunkt verbindlich vereinbarte, jedoch später vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen können vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.
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Postleitzahl: 88131
Stadt: JC Lindau
Ort der Leistung: Lindau (Bodensee) 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004
Titel: JC Ostallgäu
Beschreibung der Beschaffung:
Ab dem 01.04.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie der Familienkasse und den Jobcentern (JC) Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 7 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 4: JC Ostallgäu Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.04.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose ist eine Mehrfachnennung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes sowie deren/dessen Vertretung uneingeschränkt möglich. Der Zuschlag kann auf mehrere oder alle bebotenen Lose erfolgen. Auch in diesen Fällen muss unter Berücksichtigung der bereits bestehenden anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen des Bieters/der Bieterin eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung realistisch möglich sein. Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt aufgrund gemeinsamer Planung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu fest vereinbarten Terminen. Grundsätzlich ist der Auftraggeber angehalten, zusammenhängende Einsatzzeiten von mindestens vier Stunden zu vereinbaren. Im Ausnahmefall können je nach Bedarf des Auftraggebers auch kürzere Einsatzzeiten oder ein einzelner Einsatz erforderlich werden. Die verbindliche Festlegung eines Termins erfolgt spätestens bis zehn Arbeitstage vor dem Einsatztermin. Zu diesem Zeitpunkt verbindlich vereinbarte, jedoch später vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen können vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.
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Postleitzahl: 86807
Stadt: JC Ostallgäu
Ort der Leistung: Ostallgäu 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

5️⃣
Interne Kennung: LOT-0005
Titel: JC Memmingen
Beschreibung der Beschaffung:
Ab dem 01.04.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie der Familienkasse und den Jobcentern (JC) Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 7 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 5: JC Memmingen Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.04.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose ist eine Mehrfachnennung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes sowie deren/dessen Vertretung uneingeschränkt möglich. Der Zuschlag kann auf mehrere oder alle bebotenen Lose erfolgen. Auch in diesen Fällen muss unter Berücksichtigung der bereits bestehenden anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen des Bieters/der Bieterin eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung realistisch möglich sein. Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt aufgrund gemeinsamer Planung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu fest vereinbarten Terminen. Grundsätzlich ist der Auftraggeber angehalten, zusammenhängende Einsatzzeiten von mindestens vier Stunden zu vereinbaren. Im Ausnahmefall können je nach Bedarf des Auftraggebers auch kürzere Einsatzzeiten oder ein einzelner Einsatz erforderlich werden. Die verbindliche Festlegung eines Termins erfolgt spätestens bis zehn Arbeitstage vor dem Einsatztermin. Zu diesem Zeitpunkt verbindlich vereinbarte, jedoch später vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen können vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.
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Postleitzahl: 87779
Stadt: JC Memmingen
Ort der Leistung: Memmingen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005

6️⃣
Interne Kennung: LOT-0006
Titel: JC Unterallgäu
Beschreibung der Beschaffung:
Ab dem 01.04.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie der Familienkasse und den Jobcentern (JC) Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 7 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 6: JC Unterallgäu Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.04.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose ist eine Mehrfachnennung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes sowie deren/dessen Vertretung uneingeschränkt möglich. Der Zuschlag kann auf mehrere oder alle bebotenen Lose erfolgen. Auch in diesen Fällen muss unter Berücksichtigung der bereits bestehenden anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen des Bieters/der Bieterin eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung realistisch möglich sein. Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt aufgrund gemeinsamer Planung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu fest vereinbarten Terminen. Grundsätzlich ist der Auftraggeber angehalten, zusammenhängende Einsatzzeiten von mindestens vier Stunden zu vereinbaren. Im Ausnahmefall können je nach Bedarf des Auftraggebers auch kürzere Einsatzzeiten oder ein einzelner Einsatz erforderlich werden. Die verbindliche Festlegung eines Termins erfolgt spätestens bis zehn Arbeitstage vor dem Einsatztermin. Zu diesem Zeitpunkt verbindlich vereinbarte, jedoch später vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen können vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.
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Postleitzahl: 87782
Stadt: JC Unterallgäu
Ort der Leistung: Unterallgäu 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006

7️⃣
Interne Kennung: LOT-0007
Titel: FamKa Kempten
Beschreibung der Beschaffung:
Ab dem 01.04.2025 muss für den Internen Service Augsburg mit den Agenturen für Arbeit (AA) Kempten-Memmingen inkl. Geschäftsstellen (Gst) sowie der Familienkasse und den Jobcentern (JC) Kempten, Lindau, Ostallgäu, Memmingen und Unterallgäu die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Die Leistung wird in 7 Losen vergeben. Es kann ein Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Los 7: FamKa Kempten Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.04.2025; die Leistung endet zum 31.12.2030. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose ist eine Mehrfachnennung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes sowie deren/dessen Vertretung uneingeschränkt möglich. Der Zuschlag kann auf mehrere oder alle bebotenen Lose erfolgen. Auch in diesen Fällen muss unter Berücksichtigung der bereits bestehenden anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen des Bieters/der Bieterin eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung realistisch möglich sein. Die Erbringung der Dienstleistung erfolgt aufgrund gemeinsamer Planung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu fest vereinbarten Terminen. Grundsätzlich ist der Auftraggeber angehalten, zusammenhängende Einsatzzeiten von mindestens vier Stunden zu vereinbaren. Im Ausnahmefall können je nach Bedarf des Auftraggebers auch kürzere Einsatzzeiten oder ein einzelner Einsatz erforderlich werden. Die verbindliche Festlegung eines Termins erfolgt spätestens bis zehn Arbeitstage vor dem Einsatztermin. Zu diesem Zeitpunkt verbindlich vereinbarte, jedoch später vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen können vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde wird bei Ärztinnen/Ärzten als gegeben angesehen, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen, § 3 DGUV Vorschrift 2. Abweichend davon genügt der Nachweis der erforderlichen Fachkunde unter den Voraussetzungen des § 6 DGUV Vorschrift 2. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsvezeichnis zu entnehmen.
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Stadt: FamKa Kempten
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
Beschreibung
Ort der Leistung: Postleitzahl: 86165
Stadt: Interner Service Augsburg inkl. Gst
AA Kempten- Memmingen inkl. Gst

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: entfällt
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-19 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: entfällt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: entfällt
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck C.1) - Erklärung zum Verzicht auf Kündigungen nach § 627 Abs. 1 BGB (Vordruck C.5)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerberbzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unterneh-men keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Nationale Registrierungsnummer: DE811458858
Postanschrift: Regensburger Str. 104
Postleitzahl: 90478
Postort: Nürnberg
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: service-haus.einkauf-infrastruktur@arbeitsagentur.de 📧
Telefon: +49 911-179-5722 📞
Fax: +49 911-179-908051 📠
URL: http://www.evergabe-online.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Sozialwesen
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=730835 🌏
Teilnahme-URL: http://www.evergabe-online.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: http://www.evergabe-online.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 9499-0 📞
Fax: +49 228-9499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 225-703722 (2024-11-18)