Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 131, Brücke Schmarler Damm über die DB Strecke 6325 km 119.2+60 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit der Brücke. Die unterführte, zweigleisige, elektrifizierte DB- Strecke 6325 führt von Neustrelitz nach Warnemünde und ist Bestandteil des TEN - Netzes der Deutschen Bahn DB AG. Das Brückenbauwerk befindet sich am Bahn km ca. 119.2+60. Für den Neubau des Brückenbauwerkes werden Planungen an der Bahnanlage für die Baufeldfreimachung und die Anpassung für den Bau- und den Endzustand im Brückenbaubereich notwendig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-04.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bw 131, Ersatzneubau Brücke Schmarler Damm über die DB Strecke 6325 km 119.2+60
Referenznummer: F078/66/24
Kurze Beschreibung:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 131, Brücke Schmarler Damm über die DB Strecke 6325 km 119.2+60 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit der Brücke. Die unterführte, zweigleisige, elektrifizierte DB- Strecke 6325 führt von Neustrelitz nach Warnemünde und ist Bestandteil des TEN - Netzes der Deutschen Bahn DB AG. Das Brückenbauwerk befindet sich am Bahn km ca. 119.2+60. Für den Neubau des Brückenbauwerkes werden Planungen an der Bahnanlage für die Baufeldfreimachung und die Anpassung für den Bau- und den Endzustand im Brückenbaubereich notwendig.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, vertreten durch das Tiefbauamt beabsichtigt den Ersatzneubau des Bw 131, Brücke Schmarler Damm über die DB Strecke 6325 km 119.2+60 aufgrund von Defiziten im Bereich der Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit der Brücke. Die unterführte, zweigleisige, elektrifizierte DB- Strecke 6325 führt von Neustrelitz nach Warnemünde und ist Bestandteil des TEN - Netzes der Deutschen Bahn DB AG. Das Brückenbauwerk befindet sich am Bahn km ca. 119.2+60. Für den Neubau des Brückenbauwerkes werden Planungen an der Bahnanlage für die Baufeldfreimachung und die Anpassung für den Bau- und den Endzustand im Brückenbaubereich notwendig.
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: F078/66/24
Beschreibung der Beschaffung:
- OP Verkehrsanlagen Bahn, Lph. 1-6, Besondere Leistungen (Koordinator Bahnplanung mit Brückenplanung, Erdungsplanung für Bau- und Endzustände, Bauzeitplan und Beeinflussungen des Schienenverkehrs - LST-Planung (Leit- und Sicherungstechnik), Lph. 1-6 - Planung TK (Telekommunikation) Lph. 1-6 - Planung Oberleitungs- und Energieanlagen, Lph. 1-6
- OP Verkehrsanlagen Bahn, Lph. 1-6, Besondere Leistungen (Koordinator Bahnplanung mit Brückenplanung, Erdungsplanung für Bau- und Endzustände, Bauzeitplan und Beeinflussungen des Schienenverkehrs - LST-Planung (Leit- und Sicherungstechnik), Lph. 1-6 - Planung TK (Telekommunikation) Lph. 1-6 - Planung Oberleitungs- und Energieanlagen, Lph. 1-6
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 18106
Stadt: Rostock
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-07 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-08-07 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-08-01 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen können nachgefordert werden
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eigenerklärung zur Eignung - (Fbl. 124 VHB) - § 46 (3) Nr. 10 VgV (Fbl. 235 VHB)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 500.000 EUR gegeben ist.
- § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 500.000 EUR gegeben ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/ Fachkunde für das Leistungsbild Verkehrsanlagen Bahnplanung (Oberbauplanung), Nachweis für mindestens 2 Bearbeiter, welche für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. - § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte 2 Referenzen der letzten 7 Geschäftsjahre nachweisen, einschließlich der Benennung eines jeweiligen Ansprechpartners und Referenzbescheinigungen. LB: Zwei Verkehrsanlagen Bahnplanungen mind. HZ II, in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. HOAI mit Oberbau-Bahnplanungen für Brückenersatzneubauten, wobei die Gleisstrecke unter dem zu ersetzenden Brückenüberbau verläuft. Die unterführte Gleisstrecke muss mindestens eine 2-gleisige elektrifizierte Hauptstrecke sein. - Präqualifikation: Der Bewerber und/ oder Nachunternehmer muss in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein für die Leistungsbilder: -> LB Verkehrsanlagen Bahn -> LB Telekommunikation (TK), -> LB Leit- und Sicherungstechnik (LST) -> LB Oberleitungs- und Energieanlagen - § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Ausbildung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung/ Fachkunde für das Leistungsbild Verkehrsanlagen Bahnplanung (Oberbauplanung), Nachweis für mindestens 2 Bearbeiter, welche für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. - § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens nachfolgend genannte 2 Referenzen der letzten 7 Geschäftsjahre nachweisen, einschließlich der Benennung eines jeweiligen Ansprechpartners und Referenzbescheinigungen. LB: Zwei Verkehrsanlagen Bahnplanungen mind. HZ II, in den Leistungsphasen 1 bis 6 gem. HOAI mit Oberbau-Bahnplanungen für Brückenersatzneubauten, wobei die Gleisstrecke unter dem zu ersetzenden Brückenüberbau verläuft. Die unterführte Gleisstrecke muss mindestens eine 2-gleisige elektrifizierte Hauptstrecke sein. - Präqualifikation: Der Bewerber und/ oder Nachunternehmer muss in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein für die Leistungsbilder: -> LB Verkehrsanlagen Bahn -> LB Telekommunikation (TK), -> LB Leit- und Sicherungstechnik (LST) -> LB Oberleitungs- und Energieanlagen - § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Nach- bzw. Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Architekten und Ingenieure gem. § 75 VgV
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXRBYYQYDH4
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsstelle der Vergabekammern
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 385588-5164📞
Fax: +49 3855884855817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 130-401616 (2024-07-04)