Einsatz einer neuen CAFM-Software zur Ablösung der Anwendung ALLFA TT, einer neuen Software für die Durchführung einer mobilen Inventur beweglicher Einrichtungen, Raum- und Ressourcenmanagement sowie einer Software für das Besuchermanagement.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-21.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: CAFM-Software inkl. mobile Inventur, Raum- und Ressourcenmanagement, Besuchermanagement
Referenznummer: EU 24-003 CAFM-Software inkl. mobile Inventur, Raum- und Ressourcenmanagement, Besuchermanagement
Kurze Beschreibung:
“Einsatz einer neuen CAFM-Software zur Ablösung der Anwendung ALLFA TT, einer neuen Software für die Durchführung einer mobilen Inventur beweglicher...”
Kurze Beschreibung
Einsatz einer neuen CAFM-Software zur Ablösung der Anwendung ALLFA TT, einer neuen Software für die Durchführung einer mobilen Inventur beweglicher Einrichtungen, Raum- und Ressourcenmanagement sowie einer Software für das Besuchermanagement.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Einsatz einer neuen CAFM-Software zur Ablösung der Anwendung ALLFA TT und einer neuen Software für die Durchführung einer mobilen Inventur beweglicher Einrichtungen.”
Beschreibung der Beschaffung
Einsatz einer neuen CAFM-Software zur Ablösung der Anwendung ALLFA TT und einer neuen Software für die Durchführung einer mobilen Inventur beweglicher Einrichtungen.
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Software für das Raum- und Ressourcenmanagement” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Software für das Besuchermanagement” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-26 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-29 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“• Ausschreibungsanerkennung als Eigenerklärung
• Umsatzentwicklung in den letzten drei Geschäftsjahren als Eigenerklärung
• Unternehmenszertifizierungen als...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
• Ausschreibungsanerkennung als Eigenerklärung
• Umsatzentwicklung in den letzten drei Geschäftsjahren als Eigenerklärung
• Unternehmenszertifizierungen als Eigenerklärung
(DIN EN ISO 9001 - Qualitätsmanagement,
DIN EN ISO 14001 - Umweltmanagement,
ISO 27001 - Informationssicherheits-Managementsystem)
• Russlandgeschäft als Eigenerklärung
• Nachweis Leistungsfähigkeit als Eigenerklärung
• Referenzen - mindestens drei Referenzen des Unternehmens über Projekte mit vergleichbarer Aufgabenstellung in den letzten drei Jahren sowie Benennung eines Ansprechpartners/ einer Ansprechpartnerin mit Telefonkontakt als Eigenerklärung
• Organisation und Zusammenarbeit als Eigenerklärung
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL):...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131 15-2943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 123-377635 (2024-06-21)