Chemische und physikalische Untersuchungen (Los 1), Gasmessungen (Los 2) sowie Erstellung der Deponiejahrbücher der ehemaligen und laufenden Deponien und des Berichtes zur Abstromsicherung der ehemaligen Deponie Wintersdorf (Los 3) im Landkreis Fürth

Landkreis Fürth

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen: • die fachgerechte Durchführung der chemischen und physikalischen Untersuchungen der ehemaligen und laufenden Deponien im Landkreisgebiet Fürth (Los 1) • die fachgerechte Durchführung der Gasmessungen der ehemaligen und laufenden Deponien im Landkreisgebiet Fürth (Los 2) • das Zusammenführen sämtlicher relevanter Daten für die Erstellung der Deponiejahrbücher der ehemaligen und laufenden Deponien im Landkreisgebiet sowie des Berichtes zur Abstromsicherung der ehemaligen Deponie Wintersdorf (Los 3)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-08-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Chemische und physikalische Untersuchungen (Los 1), Gasmessungen (Los 2) sowie Erstellung der Deponiejahrbücher der ehemaligen und laufenden Deponien und des Berichtes zur Abstromsicherung der ehemaligen Deponie Wintersdorf (Los 3) im Landkreis Fürth
Referenznummer: 804.2024/003613
Kurze Beschreibung:
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen: • die fachgerechte Durchführung der chemischen und physikalischen Untersuchungen der ehemaligen und laufenden Deponien im Landkreisgebiet Fürth (Los 1) • die fachgerechte Durchführung der Gasmessungen der ehemaligen und laufenden Deponien im Landkreisgebiet Fürth (Los 2) • das Zusammenführen sämtlicher relevanter Daten für die Erstellung der Deponiejahrbücher der ehemaligen und laufenden Deponien im Landkreisgebiet sowie des Berichtes zur Abstromsicherung der ehemaligen Deponie Wintersdorf (Los 3)
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Untersuchung von Industrieabfalldeponien 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: 804.2024/003613
Titel: Chemische und physikalische Untersuchungen der ehemaligen und laufenden Deponien im Landkreis Fürth (Los1)
Beschreibung der Beschaffung:
Diverse Untersuchungen der verschiedenen Deponien u.a. - Grundwasseranalytik, Oberflächenanalytik (Deponie Rangau) - Grundwasserpegelstände, Grundwasseranalytik, Sickerwasseranalytik (Deponie Horbach) - Grundwasserpegelstände, Grundwasseranalytik, Sickerwasserstände/-mengen, ggf. Abpumpen von Sickerwasser, ggf. Sickerwasseranalytik, Oberflächenwasseranalytik, Brunnenwasserpegelstände, Brunnenwasseranalytik (ehem. Deponie Wintersdorf) - Grundwasserpegelstände, Grundwasseranalytik, ggf. Sickerwasseranalytik, Oberflächenwasseranalytik (ehem. Deponie Leichendorf) - Grundwasseranalytik, Sickerwasseranalytik (ehem. Deponie Siegelsdorf)
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: verschiedene Deponien im Landkreis Fürth
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Fürth, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerungsoption ist nicht vorgesehen
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Titel: Gasmessungen der ehemaligen und laufenden Deponien im Landkreis Fürth (Los 2)
Beschreibung der Beschaffung:
verschiedene durchzuführende Gasmessungen u.a. Messung der Deponiegaszusammensetzung - Deponiekörper und Wasserwerk, FID - Begehung (ehem. Deponie Wintersdorf) Messung der Deponiegaszusammensetzung, FID-Begehung (ehem. Deponie Leichendorf) Messung der Deponiegaszusammensetzung (ehem. Deponie Siegelsdorf)
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Produkte/Dienstleistungen: Messung oder Überwachung von Bodenverschmutzung 📦
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Keine Verlängerungsoption vorgesehen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Titel: Erstellung der Deponiejahrbücher der ehemaligen und laufenden Deponien und des Berichtes zur Abstromsicherung der ehemaligen Deponie Wintersdorf im Landkreis Fürth (Los 3)
Beschreibung der Beschaffung:
Führen der Deponiejahrbücher für die laufenden Deponien Rangau und Horbach gem. Merkblatt LfU-Deponie-Info 10 Führen der Deponiejahrbücher für die ehemaligen Deponien Wintersdorf, Leichendorf und Siegelsdorf gem. Merkblatt LfU-Deponie-Info 6 Erstellung der Berichtes zur Abstromsicherung der ehemaligen Deponie Wintersdorf
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Deponien im Landkreis Fürth

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-06 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-06 08:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 148 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2024-09-06 08:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Auftraggebers können alle fehlenden Bieterunterlagen
nach Fristablauf nachgefordert werden.
nach Fristablauf nachgereicht werden
nachgefordert werden.
Beschreibung:
Die Sicherheit ist in vier Bürgschaftsurkunden zu leisten durch Übergabe jeweils einer unbedingten, unwiderruflichen, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTODienst-leistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Der Bürge muss auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB verzichten. Jedoch darf sich der Bürge vorbehalten, die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Absatz 2 BGB dann zu erheben, wenn eine fällige Gegenforderung des Auftragnehmers, durch die sich der Auftraggeber befriedigen kann, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Der Bürgschaftsvertrag muss deutschem Recht unterliegen. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag ist der Sitz des Auftraggebers anzugeben. (3) Der Bürgschaftsbetrag jeder Urkunde muss sich auf einen Betrag von einem Viertel von 5,00 % des für die Wertung des Angebotes des Auftragnehmers ermittelten Gesamtwertungspreises für die Grundlaufzeit des Vertrages (vier Jahre) belaufen. Es sind entsprechend der regulären Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2028 vier Bürgschaftsurkunden über den jeweils gleichen, derart berechneten anteiligen Betrag von einem Viertel einzureichen. ]
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenzen: Angabe von mindestens einem Referenzprojekt über die Durchführung von chemischen und physikalischen Untersuchungen an ehemaligen und laufenden Deponien in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr), unter Angabe des Auftragszeitraumes, des Auftragsumfang sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.)
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Angabe der technischen Fachkräfte: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen . Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Nachweise in Form von Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zu Versicherungen: Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (grds. von mindestens 3.000.000,00 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sowie über 500.000,00 EUR für Vermögensschäden oder 3.500.000,00 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden – bei jeweils 2-facher Maximierung pro Jahr) nachzuweisen, durch Vorlage der entsprechenden Policen oder einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung(en). Die Haftpflichtversicherung hat bei Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus dem Auswahlverschulden zu decken Bestehen einer Umwelthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (von mindestens 3.000.000,00 EUR Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach-und mitversicherte Vermögensschäden) nachzuweisen, durch Vorlage der entsprechenden Policen oder einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung(en).
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zertifizierung als qualifiziertes Untersuchungsinstitut: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über die Vertragslaufzeit eine Zertifizierung als qualifizierten Untersuchungsinstitut, welches für die entsprechenden Untersuchungen von der AQS-Leitstelle des Bayerischen Landesamt für Umwelt (Leitstelle für Analytische Qualitätssicherung bei Grund- und Abwasseruntersuchungen) durch eine staatliche Zertifizierung zugelassen ist, aufrechtzuerhalten.
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Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister: Erklärung des Bieters, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Umsatz: Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
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Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß § 43 VgV zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglie-der als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Ver-trages zu bezeichnen (siehe Formblatt L234). Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft, müssen grundsätzlich über die erforderlichen Eignungsnach-weise verfügen und belegen, dass Ausschlussgründe auf sie nicht zutreffen. Bezogen auf die erforderlichen Nachweise der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit gilt dies nur für diejenigen Mitglieder der Bietergemeinschaft, die entsprechende Leistungen erbringen sollen. (2) Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Auf Verlangen des Auftraggebers bzw. der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Sicherheit ist in vier Bürgschaftsurkunden zu leisten durch Übergabe jeweils einer unbedingten, unwiderruflichen, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTODienst-leistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Der Bürge muss auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB verzichten. Jedoch darf sich der Bürge vorbehalten, die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Absatz 2 BGB dann zu erheben, wenn eine fällige Gegenforderung des Auftragnehmers, durch die sich der Auftraggeber befriedigen kann, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Der Bürgschaftsvertrag muss deutschem Recht unterliegen. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag ist der Sitz des Auftraggebers anzugeben. (3) Der Bürgschaftsbetrag jeder Urkunde muss sich auf einen Betrag von einem Viertel von 5,00 % des für die Wertung des Angebotes des Auftragnehmers ermittelten Gesamtwertungspreises für die Grundlaufzeit des Vertrages (vier Jahre) belaufen. Es sind entsprechend der regulären Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2028 vier Bürgschaftsurkunden über den jeweils gleichen, derart berechneten anteiligen Betrag von einem Viertel einzureichen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
§123 Abs. 1 GWB
§ 124 GWB
Konkurs: § 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter§ 124 GWB
§ 123 Abs. 1 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Vorschriften: §124 GWB
Vergleichsverfahren: § 124 GWB
§ 123 Abs. 4 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Fürth
Nationale Registrierungsnummer: 09573000-61210000-84
Postanschrift: Im Pinderpark 2
Postleitzahl: 90513
Postort: Zirndorf
Region: Fürth, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@lra-fue.bayern.de 📧
Telefon: +4991197731208 📞
Adresse des Käuferprofils: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av22db62-eu 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av22db62-eu 🌏
Teilnahme-URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av22db62-eu 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av22db62-eu 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Abteilung: Vergabekammer Nordbayern
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49981531227 📞
Körper überprüfen
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1)Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 151-469473 (2024-08-02)