Beratung und Unterstützung des Auswärtigen Amtes durch einen Datenexperten bei der Fortführung des Climate-Conflict-Vulnerability-Index-Projektes (CCVI)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-01.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Climate-Conflict-Vulnerability-Index-Projekt
Reference number: VV-2024-0186
Kurze Beschreibung:
“Beratung und Unterstützung des Auswärtigen Amtes durch einen Datenexperten bei der Fortführung des Climate-Conflict-Vulnerability-Index-Projektes (CCVI)”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Klimatologische Dienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beratung und Unterstützung des Auswärtigen Amtes durch einen Datenexperten bei der Fortführung des Climate-Conflict-Vulnerability-Index-Projektes (CCVI)
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Beratung und Unterstützung des Auswärtigen Amtes durch einen Datenexperten bei der Fortführung des Climate-Conflict-Vulnerability-Index-Projektes (CCVI)
Die Laufzeit des Vertrages soll vom 01.09.2024-31.12.2025 sein.
Details der geforderten Leistung siehe Datei Leistungsbeschreibung.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:freelance#
entfällt”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenanalyse📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“entfällt” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungspunktzahl, RWM, Schwankungsbereich 10%
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-01 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
-Eigenerklärung zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.
-Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eignung) nach 123, 124
GWB, ggf. Nachweis der Heilung nach § 125 GWB, Angaben für Abfrage beim
Wettbewerbsregister im Bundeskartellamt .
-Erklärung Ermittlung Unternehmen mit Bezug zu Russland (Artikel 5 k) Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 128-394583 (2024-07-01)
Auftragsbekanntmachung (2024-07-23) Verfahren Administrative Informationen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Angeboteinreichung wird neben Deutsch auch in Englisch zugelassen.”
Quelle: OJS 2024/S 143-444902 (2024-07-23)