Auftragsbekanntmachung (2024-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Coburg - Amt 11 - Hard- und Software für die Verwaltung und Coburger Schulen 2024
Referenznummer: 1200-0452-2024/001002
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Hard- und Software für die Verwaltung und Coburger Schulen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von Hard- und Software für die Verwaltung und Coburger Schulen
Benötigt wird u.a. folgende Hard- und Software, auf die Losweise geboten werden...”
Beschreibung der Beschaffung
Beschaffung von Hard- und Software für die Verwaltung und Coburger Schulen
Benötigt wird u.a. folgende Hard- und Software, auf die Losweise geboten werden kann:
Notebooks, Monitore, iPads inkl. Zubehör und MDM-Lizenzen,Tafel-Beamer-Kombis, Cisco Switche & AccessPoints (inkl. Lizenzen)
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte
der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte
der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im
Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung
der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung
nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht
berücksichtigt.
Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten:
03.08.2024
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Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2024-12-09 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): CPU-Taktfrequenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): CPU-Generation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anschlüsse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herstellergarantie/Service (Reparierbarkeit, Aufrüstbarkeit)
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 55.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herstellergarantie/Service
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-13 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-13 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1906e3d1fa6-1b5e3b0f2ac484c3”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
91522 Ansbach
Deutschland
Telefon: +49 98153-1277
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse:http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 136-423340 (2024-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte
der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im
Rahmen einer Zusammenarbeit...”
Zusätzliche Informationen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte
der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im
Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung
der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung
nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht
berücksichtigt.
Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten:
03.08.2024
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-10-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: M.IT Connect GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE132282304
Postanschrift: Emil-Kemmer-Str. 11
Postleitzahl: 96103
Postort: Hallstadt
Region: Bamberg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@m-it-conect.de📧
Telefon: +49 095196240📞
Fax: +49 09519624500 📠
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SanData EDV-Systemhaus GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 133537392
Postanschrift: Nürnberger Str. 11
Postleitzahl: 95448
Postort: Bayreuth
Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: d.boehm@sandata.de📧
Telefon: +49 92156073026📞
Fax: +49 92156073040 📠
8️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ACP TechRent GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE367133660
Postanschrift: Ernst-Krenek-Gasse 4
Postleitzahl: 1230
Postort: Wien
Region: Wien 🏙️
Land: Österreich 🇦🇹
E-Mail: techrent.ausschreibungen@acp.de📧
Telefon: +43 18130000800📞
Fax: +43 18130000800 📠
9️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG - Vertrieb IT-Lösungen
Nationale Registrierungsnummer: DE146587381
Postanschrift: Hochhäuser Str. 8
Postleitzahl: 97941
Postort: Tauberbischofsheim
Region: Main-Tauber-Kreis🏙️
E-Mail: ausschreibung.vit@vs-moebel.de📧
Telefon: +49 934188333📞
Fax: +49 934188119 📠
1️⃣0️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣1️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
Name: GeT IT GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE315754386
Postanschrift: Aufeld 1
Postleitzahl: 95326
Postort: Kulmbach
Region: Kulmbach🏙️
E-Mail: support@get-it.gmbh📧
Telefon: +49 92217035500📞
Fax: +49 92217035599 📠
1️⃣2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ACP IT Solutions AG (Vormals SWS Computersysteme AG)
Nationale Registrierungsnummer: DE130960959
Postanschrift: Brückenstr. 34
Postleitzahl: 94051
Postort: Hauzenberg
Region: Passau, Landkreis🏙️
E-Mail: burkhard.beyer@swsnet.de📧
Telefon: +49 91114886200📞
Fax: +49 91114886299 📠
1️⃣3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Coburg - Amt für Informations- und Kommunikationstechnik
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Nationale Registrierungsnummer: t: 0981531277
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2024/S 227-710740 (2024-11-19)