Computertomographie-Anlage Die Computertomographie-Anlage ist als ein Teil des Systems für zerstörungsfreie Bauteilprüfung im Vorhaben "SpreeTec neXt" vorgesehen. Ihre Beschaffung ist im Technologieprojekt TP5 vorgesehen und bewilligt. Bei der Computertomographie (CT) handelt es sich um ein radiologisches Messverfahren, beim dem die untersuchten Teile aus vollen 360° mit Röntgenstrahlen durchleuchtet werden. Aus den Einzelaufnahmen wird ein digitales 3D-Abbild des gesamten Teils rekonstruiert. Anhand dessen können im Teil verborgen liegende Details, z. B. Defekte wie Poren und Einschlüsse, lokalisiert, vergrößert dargestellt und gemessen werden. CT-Anlagen sind hochgenaue Messgeräte, die Einzelheiten bis auf wenige Mikrometer genau wiedergeben. Weitere Informationen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-01-19.
Auftragsbekanntmachung (2024-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computertomographie-Anlage
Kurze Beschreibung:
Computertomographie-Anlage
Die Computertomographie-Anlage ist als ein Teil des Systems für zerstörungsfreie Bauteilprüfung im Vorhaben "SpreeTec neXt" vorgesehen. Ihre Beschaffung ist im Technologieprojekt TP5 vorgesehen und bewilligt. Bei der Computertomographie (CT) handelt es sich um ein radiologisches Messverfahren, beim dem die untersuchten Teile aus vollen 360° mit Röntgenstrahlen durchleuchtet werden. Aus den Einzelaufnahmen wird ein digitales 3D-Abbild des gesamten Teils rekonstruiert. Anhand dessen können im Teil verborgen liegende Details, z. B. Defekte wie Poren und Einschlüsse, lokalisiert, vergrößert dargestellt und gemessen werden. CT-Anlagen sind hochgenaue Messgeräte, die Einzelheiten bis auf wenige Mikrometer genau wiedergeben.
Weitere Informationen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt Vergabeunterlagen.
Die Computertomographie-Anlage ist als ein Teil des Systems für zerstörungsfreie Bauteilprüfung im Vorhaben "SpreeTec neXt" vorgesehen. Ihre Beschaffung ist im Technologieprojekt TP5 vorgesehen und bewilligt. Bei der Computertomographie (CT) handelt es sich um ein radiologisches Messverfahren, beim dem die untersuchten Teile aus vollen 360° mit Röntgenstrahlen durchleuchtet werden. Aus den Einzelaufnahmen wird ein digitales 3D-Abbild des gesamten Teils rekonstruiert. Anhand dessen können im Teil verborgen liegende Details, z. B. Defekte wie Poren und Einschlüsse, lokalisiert, vergrößert dargestellt und gemessen werden. CT-Anlagen sind hochgenaue Messgeräte, die Einzelheiten bis auf wenige Mikrometer genau wiedergeben.
Weitere Informationen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt Vergabeunterlagen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Nichtmedizinische Röntgenausrüstung📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung: 1 Computertomographie-Anlage gemäß Leistungsbeschreibung
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Nachweis eines Umweltmanagementsystems
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Postanschrift: Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg
Platz der Deutschen Einheit 1
Postleitzahl: 03046
Stadt: Cottbus
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-20 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-02-20 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Qualitätssicherungsverfahren
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Umweltmanagementsystem
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: gemäß Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Bekanntmachungs-ID: CXVZYYDY1NYV57XF
Es gelten die beigefügten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die beigefügten Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg und ggf. Ergänzenden und Besonderen Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Vorsorglich wird insbesondere auf Punkt 1, Nr. 1 der VOL/B mit dem Hinweis verwiesen, dass anderslautende Geschäfts-, Liefer-, oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers nicht Bestandteil des Vertrages werden.
Es gelten die beigefügten Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die beigefügten Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg und ggf. Ergänzenden und Besonderen Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Vorsorglich wird insbesondere auf Punkt 1, Nr. 1 der VOL/B mit dem Hinweis verwiesen, dass anderslautende Geschäfts-, Liefer-, oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers nicht Bestandteil des Vertrages werden.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 015-042723 (2024-01-19)