CSAF-Tools for Producing Parties (ToPP)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Es werden Werkzeuge für Erstellung von CSAF-Dokumenten benötigt, die die Nutzung von CSAF und die Erstellung von CSAF-Dokumenten vereinfachen. Die Komplexität soll durch vorkonfigurierte Eingaben reduziert und ein geführtes Ausfüllen der Advisory-Informationen ermöglicht werden. Darüber hinaus soll eine Produktdatenbank entwickelt werden, die mit dem Wizard interagieren kann. Der Wizard soll mit und ohne die hier zu entwickelnde Produktdatenbank funktionieren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-10-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: CSAF-Tools for Producing Parties (ToPP)
Referenznummer: P654
Kurze Beschreibung:
Es werden Werkzeuge für Erstellung von CSAF-Dokumenten benötigt, die die Nutzung von CSAF und die Erstellung von CSAF-Dokumenten vereinfachen. Die Komplexität soll durch vorkonfigurierte Eingaben reduziert und ein geführtes Ausfüllen der Advisory-Informationen ermöglicht werden. Darüber hinaus soll eine Produktdatenbank entwickelt werden, die mit dem Wizard interagieren kann. Der Wizard soll mit und ohne die hier zu entwickelnde Produktdatenbank funktionieren.
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Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: P654
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptsächlich beim Auftragnehmer
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 6 Monate
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
AP 4 ist eine optionale Leistung. Diese muss angeboten werden, der Auftraggeber (AG) verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-18 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-11-19 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV zulässig.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eignungskriterien: 1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 2) Referenzen weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Nationale Registrierungsnummer: 991-07335-68
Postanschrift: Postfach 200363
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: http://www.bsi.bund.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=721387 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=721387 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 94990 📞
Fax: +49 228 9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 201-622381 (2024-10-11)