D-Ticket Semester als digitales Ticket

Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH

Ausstellung und Verwaltung des digitalen Deutschlandsemestertickets im RMV-Gebiet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-04-17 Auftragsbekanntmachung
2024-04-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: D-Ticket Semester als digitales Ticket
Kurze Beschreibung:
Ausstellung und Verwaltung des digitalen Deutschlandsemestertickets im RMV-Gebiet.
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 438DTicket
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-21 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen (§ 55 VgV).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 17 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen (§ 55 VgV).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Für etwaige Nachforderungen gilt § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: (1) Der Bieter weist seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Erklärungen nach: • Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie den Umsatz der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist. Sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht, sind die entsprechenden Umsätze seit Unternehmensgründung vorzulegen. • Erklärung, dass a) keine erheblichen oder wiederholten Rückstände an Steuern oder an Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, die aus der Unternehmenstätigkeit resultieren; b) ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten; c) die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind; d) der Bieter sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. • Erklärung über das Bestehen einer Unternehmenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von je 1.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ist eine entsprechende Versicherung nicht vorhanden, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. (2) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so ist die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der in Absatz 1 verlangten Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanzielle Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen. Diese Verpflichtungserklärung ist mit dem Angebot vorzulegen. (3) Gleiches gilt für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit / fachliche Eignung: (1) Der Bieter weist seine fachliche Eignung durch die Vorlage folgender Dokumente und Angaben nach: • Kurze Unternehmensbeschreibung, die unter anderem Angaben zur Mitarbeiterzahl und zum Portfolio beinhaltet. • Vorlage einer Liste mit aussagekräftigen Referenzen, die erkennen lassen, dass der Bieter (Projekt-)Erfahrung in nachstehenden Bereichen hat: a) Ausstellung von Semestertickets in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschulen mit mehr als 20.000 Studierenden b) technische Anforderungen von deutschen Hochschulen im Bereich Authentifizierung von Studierenden c) administrative und datenschutzrechtliche Bestimmungen von deutschen Hochschulen Zu jedem Buchstaben benennt der Bieter mindestens drei abgeschlossene Referenzprojekte der letzten 3 Jahre. Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben umfassen: • detaillierte Beschreibung der Leistungen (differenziert nach eigenen Leistungen sowie Leistungen von Nachunternehmern), • Auftraggeber (Name, Adresse, Kontaktdaten, ggf. Ansprechpartner), • Leistungszeitraum und -volumen. (2) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf dieje-nige eines Dritten, hat er die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in Absatz 1 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann (vgl. § 47 Absatz 1 Satz 1 VgV). (3) Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 2 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den AG ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den vorstehenden Vorgaben nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakultative Aus-schlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakul-tative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. (4) Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Mitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft nur aus, wenn diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der entsprechenden Leistung zuständig sein sollen. Wenn entsprechende Nachweise nur für einzelne Mitglieder vorgelegt werden, ist dies mit dem Angebot darzulegen. (5) Die o. g. Dokumente sind mit dem Angebot einzureichen.
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Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Es sind keine Beschaffer aus weiteren Ländern vorhanden. Diese Angabe erfolgt nur, da es sich um ein Pflichtfeld handelt.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ein zwingender Ausschluss erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe nach § 123 GWB. Ein fakultativer Ausschluss erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Bieter erklären das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit Abgabe des Formulars B 1.1 der Vergabeunterlagen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage B 3.2 bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE113847810
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabemanagement
E-Mail: vergabemanagement@rmv.de 📧
Telefon: +49 6192 264636 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe-rmv.de/E49175276 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe-rmv.de/E49175276 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen stehen registrierungsfrei zum Abruf auf der Vergabeplattform (s.u.) zur Verfügung. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Unternehmen. Für die aktive Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine vorherige Registrierung des Unternehmens auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://vergabe-rmv.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung und aktiver E-Mail-Adresse erforderlich. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte Unternehmen automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und die Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet. (2) Der Bewerber legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärung gemäß Anlage B 2.1 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 5 Absatz 1 HVTG). Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmern oder Verleihunternehmen legt der Bewerber zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage B 2.1 der Vergabeunterlagen seiner Nach- und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bekannt sind. (3) Der Bieter legt mit seinem Angebot die Erklärung i.S.d. Artikels 5k Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 gemäß Anlage B 2.2 vor. Im Falle von Eignungsleihe oder bei Bildung von Bewerbergemeinschaften ist die in Absatz 7 genannte Erklärung gemäß Anlage B 2.2 von allen Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151 126603 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 077-231474 (2024-04-17)
Auftragsbekanntmachung (2024-04-30)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit / fachliche Eignung: (1) Der Bieter weist seine fachliche Eignung durch die Vorlage folgender Dokumente und Angaben nach: • Kurze Unternehmensbeschreibung, die unter anderem Angaben zur Mitarbeiterzahl und zum Portfolio beinhaltet. • Vorlage einer Liste mit aussagekräftigen Referenzen, die erkennen lassen, dass der Bieter (Projekt-)Erfahrung in nachstehenden Bereichen hat: a) Ausstellung von Semestertickets in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschulen mit mehr als 20.000 Studierenden b) technische Anforderungen von deutschen Hochschulen im Bereich Authentifizierung von Studierenden c) administrative und datenschutzrechtliche Bestimmungen von deutschen Hochschulen Zu jedem Buchstaben benennt der Bieter mindestens drei abgeschlossene Referenzprojekte der letzten 3 Jahre oder zuvor abgeschlossene und inzwischen in den laufenden Betrieb übergegangene Projekte. Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben umfassen: • detaillierte Beschreibung der Leistungen (differenziert nach eigenen Leistungen sowie Leistungen von Nachunternehmern), • Auftraggeber (Name, Adresse, Kontaktdaten, ggf. Ansprechpartner), • Leistungszeitraum und -volumen. (2) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf dieje-nige eines Dritten, hat er die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in Absatz 1 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann (vgl. § 47 Absatz 1 Satz 1 VgV). (3) Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 2 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den AG ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den vorstehenden Vorgaben nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakultative Aus-schlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakul-tative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. (4) Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Mitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft nur aus, wenn diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der entsprechenden Leistung zuständig sein sollen. Wenn entsprechende Nachweise nur für einzelne Mitglieder vorgelegt werden, ist dies mit dem Angebot darzulegen. (5) Die o. g. Dokumente sind mit dem Angebot einzureichen.
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Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-30+02:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Andere zusätzliche Informationen
Konkretisierung der Eignungskriterien (Punkt 14.3 (1) - Nachweis zur fachlichen Eignung des Bieters)
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 75cd31e5-e19c-41d2-a836-e1e311107e19-01
Quelle: OJS 2024/S 086-262571 (2024-04-30)