Deutsch-Brasilianischer Agrarpolitischer Dialog, Phase II

GFA Consulting Group GmbH

Seit 2021 fördert das BMEL den Deutsch-Brasilianischen Agrarpolitischen Dialog (APD) im Rahmen des BKP mit dem Ziel, dass politisch Verantwortliche sowie Fach- und Führungskräfte im deutschen und brasilianischen Agrar- und Ernährungssektor über ein besseres gegenseitiges Verständnis in zentralen agrarpolitischen Fragen haben und zur Konzeption und Weiterentwicklung klimaschonender und agrarökologischer Praktiken beitragen. Die Minister Özdemir (BMEL), Fávaro (MAPA) und Teixeira (MDA) beschlossen im Rahmen der 2. Deutsch-Brasilianischen Regierungskonsultationen im Dezember 2023 die Fortsetzung des APDs. Das BMEL möchte mit dem APD die Weiterentwicklung einer nachhaltigen, agrarökologischen, klimafreundlichen und ernährungssichernden Landwirtschaft in Brasilien und überregional in Lateinamerika unterstützen. Das Projekt setzt hierfür im Rahmen von vier Ergebnisbereichen (EB) Aktivitäten um, die inhaltlich und hinsichtlich ihrer Wirkungen eng verbunden sind und in ihrer Methodik den Grundprinzipien eines inklusiven Ansatzes gem. den Leitlinien der Feministischen Außenpolitik und der Agararökologie folgen und diese in der Durchführung berücksichtigen. Spezielle Aufmerksamkeit wird der Entwicklung des Programms zur ökologischen Rehabilitierung von Weideflächen durch die Bereitstellung von Fachexpertise innerhalb des EB 1 zukommen. Im EB 2 liegt der Fokus auf dem Recht auf Nahrung und der Förderung von Modellen der überbetrieblichen Zusammenarbeit im ländlichen Raum. Unter dem EB 3 wird der Ökolandbau und Bioökonomie durch den bilateralen Austausch zu Beratungsdienstleistungen im Ökobereich gestärkt. In EB 4 führt das Projekt den geschätzten Dialog und die fachliche Beratung zum Thema Entwaldungsfreier Lieferketten, EUDR und Rückverfolgbarkeitssysteme weiter fort, um Transparenz und Verständnis beider Länder zu diesen Themen zu erhöhen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-05-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-05-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Deutsch-Brasilianischer Agrarpolitischer Dialog, Phase II
Referenznummer: BRA 24-01
Kurze Beschreibung:
Seit 2021 fördert das BMEL den Deutsch-Brasilianischen Agrarpolitischen Dialog (APD) im Rahmen des BKP mit dem Ziel, dass politisch Verantwortliche sowie Fach- und Führungskräfte im deutschen und brasilianischen Agrar- und Ernährungssektor über ein besseres gegenseitiges Verständnis in zentralen agrarpolitischen Fragen haben und zur Konzeption und Weiterentwicklung klimaschonender und agrarökologischer Praktiken beitragen. Die Minister Özdemir (BMEL), Fávaro (MAPA) und Teixeira (MDA) beschlossen im Rahmen der 2. Deutsch-Brasilianischen Regierungskonsultationen im Dezember 2023 die Fortsetzung des APDs. Das BMEL möchte mit dem APD die Weiterentwicklung einer nachhaltigen, agrarökologischen, klimafreundlichen und ernährungssichernden Landwirtschaft in Brasilien und überregional in Lateinamerika unterstützen. Das Projekt setzt hierfür im Rahmen von vier Ergebnisbereichen (EB) Aktivitäten um, die inhaltlich und hinsichtlich ihrer Wirkungen eng verbunden sind und in ihrer Methodik den Grundprinzipien eines inklusiven Ansatzes gem. den Leitlinien der Feministischen Außenpolitik und der Agararökologie folgen und diese in der Durchführung berücksichtigen. Spezielle Aufmerksamkeit wird der Entwicklung des Programms zur ökologischen Rehabilitierung von Weideflächen durch die Bereitstellung von Fachexpertise innerhalb des EB 1 zukommen. Im EB 2 liegt der Fokus auf dem Recht auf Nahrung und der Förderung von Modellen der überbetrieblichen Zusammenarbeit im ländlichen Raum. Unter dem EB 3 wird der Ökolandbau und Bioökonomie durch den bilateralen Austausch zu Beratungsdienstleistungen im Ökobereich gestärkt. In EB 4 führt das Projekt den geschätzten Dialog und die fachliche Beratung zum Thema Entwaldungsfreier Lieferketten, EUDR und Rückverfolgbarkeitssysteme weiter fort, um Transparenz und Verständnis beider Länder zu diesen Themen zu erhöhen.
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Produkte/Dienstleistungen: Veranstaltung von Seminaren 📦
Beschreibung
Interne Kennung: BRA 24-01
Menge: 0
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 346 900 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Seit 2021 fördert das BMEL den Deutsch-Brasilianischen Agrarpolitischen Dialog (APD) im Rahmen des BKP mit dem Ziel, dass politisch Verantwortliche sowie Fach- und Führungskräfte im deutschen und brasilianischen Agrar- und Ernährungssektor über ein besseres gegenseitiges Verständnis in zentralen agrarpolitischen Fragen haben und zur Konzeption und Weiterentwicklung klimaschonender und agrarökologischer Praktiken beitragen. Die Minister Özdemir (BMEL), Fávaro (MAPA) und Teixeira (MDA) beschlossen im Rahmen der 2. Deutsch-Brasilianischen Regierungskonsultationen im Dezember 2023 die Fortsetzung des APDs. Das BMEL möchte mit dem APD die Weiterentwicklung einer nachhaltigen, agrarökologischen, klimafreundlichen und ernährungssichernden Landwirtschaft in Brasilien und überregional in Lateinamerika unterstützen. Das Projekt setzt hierfür im Rahmen von vier Ergebnisbereichen (EB) Aktivitäten um, die inhaltlich und hinsichtlich ihrer Wirkungen eng verbunden sind und in ihrer Methodik den Grundprinzipien eines inklusiven Ansatzes gem. den Leitlinien der Feministischen Außenpolitik und der Agararökologie folgen und diese in der Durchführung berücksichtigen. Spezielle Aufmerksamkeit wird der Entwicklung des Programms zur ökologischen Rehabilitierung von Weideflächen durch die Bereitstellung von Fachexpertise innerhalb des EB1 zukommen. Im EB 2 liegt der Fokus auf dem Recht auf Nahrung und der Förderung von Modellen der überbetrieblichen Zusammenarbeit im ländlichen Raum. Unter dem EB 3 wird der Ökolandbau und Bioökonomie durch den bilateralen Austausch zu Beratungsdienstleistungen im Ökobereich gestärkt. In EB 4 führt das Projekt den geschätzten Dialog und die fachliche Beratung zum Thema Entwaldungsfreier Lieferketten, EUDR und Rückverfolgbarkeitssysteme weiter fort, um Transparenz und Verständnis beider Länder zu diesen Themen zu erhöhen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort: Das Projekt wird in Deutschland und Brasilien durchgeführt.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die angegebene Laufzeit enthält eine optionale 12-monatige Verlängerung durch den Auftraggeber.
Vergabekriterien
Kriterium: siehe Verfahrensbeschreibung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Details siehe Verfahrensbeschreibung. Der Nettowert des Auftrags liegt oberhalb des Schwellenwertes in § 106 GWB i.V.m. Art. 4.d der Richtlinie 2014/24/EU. Anwendbar sind daher die Vergabevorschriften des 4. Teils des GWB.
Rechtsgrundlage:
Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: Der Auftrag wird im Offenen Verfahren gemäß §119 Abs. 2 und 3 GWB iVm §§ 14 Abs. 2, 15 VgV vergeben. Er betrifft „soziale und andere besondere Dienstleistungen“ im Sinne von §130 GWB i.V.m. § 64 ff. VgV.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-07 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-06-07 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
1) Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weitere Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte). (A) 2) Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen über das Projekt hinausgehenden wirtschaftlichen Interessen verfolgt, die den Interessen des Projektes und des Auftraggebers entgegenstehen können (Ausschluss von Interessenskollisionen). (A) 3) Formfreie Eigenerklärung, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen bzw. gemäß §125 GWB eine Selbstreinigung stattgefunden hat. (A) 4) Formfreie Eigenerklärung nach § 19 MiLoG (Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns). (A) 5) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz). (A) 6) Formfreie Eigenerklärung nach § 21 SchwarzArbG (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung). (A) 7) Formfreie Eigenerklärung nach § 98c AufenthaltsG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet). (A) Wir weisen darauf hin, dass der Bieter bereits mit dem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister mit einreichen kann. Anderenfalls wird diese Auskunft im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eingeholt bzw. vom Bieter angefordert. Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei der Registerbehörde nach § 6 WRegG, sobald § 6 WRegG anzuwenden ist, machen. 8) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft. (A) 9) sofern zutreffend: Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu übernehmenden Leistungsteils. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Subunternehmer, die wesentliche Leistungsbestandteile erbringen, zu benennen und es sind eine rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen, sowie die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Eignung (3.2.1 und 3.2.2) für den Subunternehmer vorzulegen (vgl. 1.4). (A) 10) sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe nach § 47 VgV (d.h. Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung). (A)
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage eines Auszugs der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister. Aktueller Auszug erforderlich.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Referenzen über mindestens 5 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Beratungsleistungen im Agrarsektor oder in der Agrarwissenschaft außerhalb Deutschlands (im Zeitraum der letzten 8 Jahre). - Referenzen über mindestens 3 Jahre Erfahrung im lateinamerikanischen Raum (im Zeitraum der letzten 8 Jahre); - Referenzen über Erfahrung mit der Betreuung und Durchführung internationaler Agrarprojekte mit Langzeitfachkräften (im Zeitraum der letzten 5 Jahre). Betrachtet wird jeweils die Summe der Zeiträume verschiedener, auch zeitlich überlappender, Referenzen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahre. Der Bietergesamtumsatz muss in den letzten drei (abgeschlossenen) Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 200.000 EUR pro Jahr betragen haben.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: GFA Consulting Group GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE118655931
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buero-berlin@gfa-group.de 📧
Telefon: 004930275817421 📞
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=658482 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die gesamte Summe von 07.2024 inklusive Verlängerung bis 06.2028 beträgt demnach bis zu ca. 2.346.900,00 EUR netto
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76 53113 Bonn Tel.: +49228/9499-0 +49228-9499-562 +49228-9499-568 Fax: +49228/9499-400 +49228/9499-163 Email: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: www.bundeskartellamt.de wenden. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterle-gene Bewerber/ Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „§ 160, Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Ange-bot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-, oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 088-267179 (2024-05-03)