Für die Stadt Kempten soll durch das Kemptener Kommunalunternehmen, der Neubau einer Dreifachsporthalle mit einer Hallenfläche von 27m x 45m auf dem Flurstück 967 durchgeführt werden. Die östlich des Hildegardis-Gymnasiums (HGG) gelegene Sporthalle soll als Schul- u. Vereinssporthalle genutzt werden. Die Erschließung der Sporthalle soll für Fußgänger und Radfahrer durch den Park sowohl von der Lindauer als auch von der Reichlinstraße möglich sein. Ebenso wird ein kurzer Weg vom Gymnasium zur Halle für die Schüler gefordert. Dem zugrunde liegt ein Raumprogramm für folgende Funktionsbereiche: Eingangsbereich Foyer Spielfeld Nebenräume Sanitärbereich Verkehrsflächen Sonstiges Dreifach-Sporthalle: Geschossfläche: vsl. ca. 4.302 m² Brutto-Grundfläche (BGF): vsl. 3.185 m² Brutto-Rauminhalt (BRI): vsl. ca. 31.433 m² KGR 300: ca. 17.000.000 brutto KGR 400: ca. 3.500.000 brutto (Stand 21.09.2023)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: DGNB-Audit
Referenznummer: DSK-761
Kurze Beschreibung:
Für die Stadt Kempten soll durch das Kemptener Kommunalunternehmen, der Neubau einer Dreifachsporthalle mit einer Hallenfläche von 27m x 45m auf dem Flurstück 967 durchgeführt werden. Die östlich des Hildegardis-Gymnasiums (HGG) gelegene Sporthalle soll als Schul- u. Vereinssporthalle genutzt werden. Die Erschließung der Sporthalle soll für Fußgänger und Radfahrer durch den Park sowohl von der Lindauer als auch von der Reichlinstraße möglich sein. Ebenso wird ein kurzer Weg vom Gymnasium zur Halle für die Schüler gefordert.
Dem zugrunde liegt ein Raumprogramm für folgende Funktionsbereiche:
Eingangsbereich
Foyer
Spielfeld
Nebenräume
Sanitärbereich
Verkehrsflächen
Sonstiges
Dreifach-Sporthalle:
Geschossfläche: vsl. ca. 4.302 m²
Brutto-Grundfläche (BGF): vsl. 3.185 m²
Brutto-Rauminhalt (BRI): vsl. ca. 31.433 m²
KGR 300: ca. 17.000.000 brutto
KGR 400: ca. 3.500.000 brutto
(Stand 21.09.2023)
Für die Stadt Kempten soll durch das Kemptener Kommunalunternehmen, der Neubau einer Dreifachsporthalle mit einer Hallenfläche von 27m x 45m auf dem Flurstück 967 durchgeführt werden. Die östlich des Hildegardis-Gymnasiums (HGG) gelegene Sporthalle soll als Schul- u. Vereinssporthalle genutzt werden. Die Erschließung der Sporthalle soll für Fußgänger und Radfahrer durch den Park sowohl von der Lindauer als auch von der Reichlinstraße möglich sein. Ebenso wird ein kurzer Weg vom Gymnasium zur Halle für die Schüler gefordert.
Dem zugrunde liegt ein Raumprogramm für folgende Funktionsbereiche:
Eingangsbereich
Foyer
Spielfeld
Nebenräume
Sanitärbereich
Verkehrsflächen
Sonstiges
Dreifach-Sporthalle:
Geschossfläche: vsl. ca. 4.302 m²
Brutto-Grundfläche (BGF): vsl. 3.185 m²
Brutto-Rauminhalt (BRI): vsl. ca. 31.433 m²
KGR 300: ca. 17.000.000 brutto
KGR 400: ca. 3.500.000 brutto
(Stand 21.09.2023)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: DSK-761
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 87439
Stadt: Kempten
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 33 Monate Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-02 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-10-02 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-23 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, können nachgefordert werden. (§ 16a EU VOB/A)
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für den/die verantwortlichen Berufsangehörigen (Inhaber, Geschäftsführer -
je nach Rechtsform des Bewerbers) ist der Nachweis zu erbringen, dass er/sie zum Führen
der Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in Hinblick auf die vertragsgegenständliche
Leistung der Ausschreibung in Deutschland berechtigt ist/sind (§ 75 Abs. 3 VgV). -
UNTERNEHMENSEINTRAGUNG Ist das Unternehmen in den einschlägigen Berufs- oder
Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen, dann ist diese
beizulegen. Falls nein, reicht eine Erläuterung aus, weshalb dies nicht möglich ist.
Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland laut Verordnung (EU) 2022/576 d fällt.
Für den/die verantwortlichen Berufsangehörigen (Inhaber, Geschäftsführer -
je nach Rechtsform des Bewerbers) ist der Nachweis zu erbringen, dass er/sie zum Führen
der Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in Hinblick auf die vertragsgegenständliche
Leistung der Ausschreibung in Deutschland berechtigt ist/sind (§ 75 Abs. 3 VgV). -
UNTERNEHMENSEINTRAGUNG Ist das Unternehmen in den einschlägigen Berufs- oder
Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen, dann ist diese
beizulegen. Falls nein, reicht eine Erläuterung aus, weshalb dies nicht möglich ist.
Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland laut Verordnung (EU) 2022/576 d fällt.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen.
Der Abschluss der Leistung darf nicht länger zurückliegen als der 01.01.2019.
Referenzkriterien für die Auswahl sind: - Leistung - Aufgabenstellung Leistungsgegenstand - Brutto-Grundfläche (BGF) in m²
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung i.H. folgender
Deckungssummen je Versicherungsfall zu erbringen bzw. eine entsprechende Bestätigung
des Versicherungsgebers für den Auftragsfall vorzulegen: - Personenschäden: mind.
1.500.000 EUR (Mindestanforderung); - Sonstige Schäden: mind. 1.500.000 EUR
(Mindestanforderung).
Mindestens drei Referenzen mit vergleichbaren Leistungen.
Der Abschluss der Leistung darf nicht länger zurückliegen als der 01.01.2019.
Referenzkriterien für die Auswahl sind: - Leistung - Aufgabenstellung Leistungsgegenstand - Brutto-Grundfläche (BGF) in m²
Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung i.H. folgender
Deckungssummen je Versicherungsfall zu erbringen bzw. eine entsprechende Bestätigung
des Versicherungsgebers für den Auftragsfall vorzulegen: - Personenschäden: mind.
1.500.000 EUR (Mindestanforderung); - Sonstige Schäden: mind. 1.500.000 EUR
(Mindestanforderung).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A.
2) Eigenerklärung nach Art. 5 k) Abs. 1 EU-VO Nr. 833/2014 i. d. F. v. Art. 1 Ziff. 23 EU-VO 2022/576.
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A.
2) Eigenerklärung nach Art. 5 k) Abs. 1 EU-VO Nr. 833/2014 i. d. F. v. Art. 1 Ziff. 23 EU-VO 2022/576.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 172-530647 (2024-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 83728.70 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 1
Verfahren
Gewichtungsart: Rangfolge
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: DSK-761
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-11-04 📅
Titel: DGNB-Audit
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 83728.70 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: en+c GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: en+c GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 26975
Postanschrift: Gögginger Straße 93
Postleitzahl: 86199
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@en-c.de📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 530647-2024
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 215-672425 (2024-11-04)