Die Kreise Höxter, Lippe und Paderborn (Auftraggeber) sind für ihre Kreisgebiete nach § 6 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) Träger des Rettungsdienstes. Sie unterhalten einheitliche Leitstellen für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst (§ 4 Abs. 4 BHKG) sowie eine Anzahl an Rettungswachen nach dem jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan. Die genannten Auftraggeber schreiben gemeinschaftlich für den Bevölkerungsschutz die Lieferung der Dienst- und Schutzkleidung für den Rettungsdienst als Rahmenvereinbarung aus. Es handelt sich um drei Einzelaufträge, die an einen einzigen Anbieter vergeben werden, aber separat von jedem der Auftraggeber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-07.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienst- und Schutzkleidung für den Rettungsdienst der Kreise Höxter, Lippe und Paderborn
Referenznummer: VIS 197/2024
Kurze Beschreibung:
Die Kreise Höxter, Lippe und Paderborn (Auftraggeber) sind für ihre Kreisgebiete nach § 6 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) Träger des Rettungsdienstes. Sie unterhalten einheitliche Leitstellen für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst (§ 4 Abs. 4 BHKG) sowie eine Anzahl an Rettungswachen nach dem jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan.
Die genannten Auftraggeber schreiben gemeinschaftlich für den Bevölkerungsschutz die Lieferung der Dienst- und Schutzkleidung für den Rettungsdienst als Rahmenvereinbarung aus.
Es handelt sich um drei Einzelaufträge, die an einen einzigen Anbieter vergeben werden, aber separat von jedem der Auftraggeber.
Die Kreise Höxter, Lippe und Paderborn (Auftraggeber) sind für ihre Kreisgebiete nach § 6 Abs. 1 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) Träger des Rettungsdienstes. Sie unterhalten einheitliche Leitstellen für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst (§ 4 Abs. 4 BHKG) sowie eine Anzahl an Rettungswachen nach dem jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan.
Die genannten Auftraggeber schreiben gemeinschaftlich für den Bevölkerungsschutz die Lieferung der Dienst- und Schutzkleidung für den Rettungsdienst als Rahmenvereinbarung aus.
Es handelt sich um drei Einzelaufträge, die an einen einzigen Anbieter vergeben werden, aber separat von jedem der Auftraggeber.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schutz- und Sicherheitskleidung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistung umfasst die Nach- und Ersatzlieferungen der gesamten Dienst- und Schutzkleidung der einzelnen Kreisgebiete für insgesamt drei Jahre. Optional besteht die Möglichkeit, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Eine Erstausstattung entfällt bei dieser Ausschreibung, da alle drei Auftraggeber über einen Grundbestand verfügen. Der geschätzte Bedarf ist in der jeweiligen Anlage 1, für jedes Kreisgebiet einzeln, beschrieben.
Die Auftraggeber gehen insgesamt bei ihren aktuellen Schätzungen von
ca. 7.100 Hosen,
ca. 1.360 Hardshell Jacken,
ca. 3.050 Softshell Jacken,
ca. 250 Westen,
ca. 5.900 Polo-Shirts und
ca. 5.800 Sweat-Jacken
aus, die über den Zeitraum von 3 bis optional 4 Jahren abgerufen werden.
Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag.
Kopfbedeckungen, Brillen, Handschuhe und Schuhe sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die zu liefernde Schutzkleidung muss den folgenden Vorschriften, in ihrer aktuell gültigen Fassung, entsprechen:
- Anforderungen aus der DGUV Regel 105-003 in Bezug zu der Aufbereitung mit industrieller Desinfektionswäsche nach EN ISO 15797, Verfahren Tabelle 1/2 mit auf 60°C reduzierter Waschtemperatur und Tumblertrocknung bei 60°C
- DIN EN 14058 Schutzkleidung
- EN ISO 20471+ A1:2016 Klasse 2 ab der kleinsten, lieferbaren Größe
- Oberstoff gemäß EN 13758-1+A1:2006 UPF 50+
- Anforderungen aus der DGUV Regel 105-003 in Bezug auf den Widerstand gegen Entflammung EN 13274-4, Verfahren 3, eine Sekunde Standzeit in Flamme
- DIN EN ISO 15797 Desinfizierende Industriewäsche
- DIN EN ISO 15797 Wasch- Trocknungszyklen
- EN 13274-4 Verf3 Widerstand gegen Entflammung
- Kennzeichnung der Jacke gemäß EN ISO 13688 + A1
- Regenturmtest in Anlehnung an EN 14360
- Vorlage eines Untersuchungsnachweises / Prüfberichtes zur Erfüllung der Warnschutzklasse 3 in Kombination der Artikel (Warnschutzanzug)
- EU 2016-425 PSA Verordnung
Die Grundfarben sind leuchtgelb (fluoreszierend) und rot. Alle Reflexstreifen sind in 3M Scotchlite Reflective Material (oder gleichwertig), mind. 50mm breit, durch Thermotransfer auf die Kleidung aufzubringen (nahtlos auf dem Gewebe).
Jegliches Kleidungstück muss industriewäschetauglich sein.
Soweit es sich um Baumwollstoffe (z.B. bei Poloshirt und Sweatjacken) handelt, darf der Anbau/die Produktion der Fasern nicht mit gesundheitlichen, umweltgefährdenden oder umweltschädlichen Risiken verbunden sein.
Die Einhaltung der ökologischen Mindestkriterien ist durch ÖKO-TEX® Standard 100 oder ein vergleichbares Zertifikat nachzuweisen.
Die Leistung umfasst die Nach- und Ersatzlieferungen der gesamten Dienst- und Schutzkleidung der einzelnen Kreisgebiete für insgesamt drei Jahre. Optional besteht die Möglichkeit, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Eine Erstausstattung entfällt bei dieser Ausschreibung, da alle drei Auftraggeber über einen Grundbestand verfügen. Der geschätzte Bedarf ist in der jeweiligen Anlage 1, für jedes Kreisgebiet einzeln, beschrieben.
Die Auftraggeber gehen insgesamt bei ihren aktuellen Schätzungen von
ca. 7.100 Hosen,
ca. 1.360 Hardshell Jacken,
ca. 3.050 Softshell Jacken,
ca. 250 Westen,
ca. 5.900 Polo-Shirts und
ca. 5.800 Sweat-Jacken
aus, die über den Zeitraum von 3 bis optional 4 Jahren abgerufen werden.
Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag.
Kopfbedeckungen, Brillen, Handschuhe und Schuhe sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die zu liefernde Schutzkleidung muss den folgenden Vorschriften, in ihrer aktuell gültigen Fassung, entsprechen:
- Anforderungen aus der DGUV Regel 105-003 in Bezug zu der Aufbereitung mit industrieller Desinfektionswäsche nach EN ISO 15797, Verfahren Tabelle 1/2 mit auf 60°C reduzierter Waschtemperatur und Tumblertrocknung bei 60°C
- DIN EN 14058 Schutzkleidung
- EN ISO 20471+ A1:2016 Klasse 2 ab der kleinsten, lieferbaren Größe
- Oberstoff gemäß EN 13758-1+A1:2006 UPF 50+
- Anforderungen aus der DGUV Regel 105-003 in Bezug auf den Widerstand gegen Entflammung EN 13274-4, Verfahren 3, eine Sekunde Standzeit in Flamme
- DIN EN ISO 15797 Desinfizierende Industriewäsche
- DIN EN ISO 15797 Wasch- Trocknungszyklen
- EN 13274-4 Verf3 Widerstand gegen Entflammung
- Kennzeichnung der Jacke gemäß EN ISO 13688 + A1
- Regenturmtest in Anlehnung an EN 14360
- Vorlage eines Untersuchungsnachweises / Prüfberichtes zur Erfüllung der Warnschutzklasse 3 in Kombination der Artikel (Warnschutzanzug)
- EU 2016-425 PSA Verordnung
Die Grundfarben sind leuchtgelb (fluoreszierend) und rot. Alle Reflexstreifen sind in 3M Scotchlite Reflective Material (oder gleichwertig), mind. 50mm breit, durch Thermotransfer auf die Kleidung aufzubringen (nahtlos auf dem Gewebe).
Jegliches Kleidungstück muss industriewäschetauglich sein.
Soweit es sich um Baumwollstoffe (z.B. bei Poloshirt und Sweatjacken) handelt, darf der Anbau/die Produktion der Fasern nicht mit gesundheitlichen, umweltgefährdenden oder umweltschädlichen Risiken verbunden sein.
Die Einhaltung der ökologischen Mindestkriterien ist durch ÖKO-TEX® Standard 100 oder ein vergleichbares Zertifikat nachzuweisen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Höxter
🏙️
Dauer: 36 Monate Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung: Verlängerungsoption um 1 Jahr
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität von Material und Verarbeitung, Ästhetik und Qualität nach durchgeführten Mindestwaschzyklen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Tragekomfort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der garantierten Mindestwaschzyklen bei voller Funktionsfähigkeit
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-10 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-10 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 80 Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-12-10 09:00:00 📅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 aufgeführt.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 aufgeführt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers nebst Einverständnis, dass der Kunde kontaktiert werden darf
Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2015, oder vergleichbar
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers nebst Einverständnis, dass der Kunde kontaktiert werden darf
Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2015, oder vergleichbar
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Artikel 5k der EU Verordnung 833/2014 verbieten Verträge mit:
• russischen Staatsangehörigen oder in Russland niedergelassenen Unternehmen, Organisationen oder Einrichtungen sowie Unternehmen und Organisationen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von diesen gehalten werden, und mit Personen, die in deren Namen ein Angebot abgeben oder einen Vertrag erfüllen
• jedweder Person, unabhängig von dem Ort ihrer Niederlassung oder ihrer Staatsangehörigkeit, die Aufträge mit Hilfe von russischen oder in russischer Eigentümerschaft befindlichen Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, erfüllt oder die die Absicht hat, Aufträge in dieser Weise zu erfüllen, wenn auf diese Wirtschaftsteilnehmer mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Dies ist zu beachten und wird über die Eigenerklärung Sanktionen abgefragt.
Artikel 5k der EU Verordnung 833/2014 verbieten Verträge mit:
• russischen Staatsangehörigen oder in Russland niedergelassenen Unternehmen, Organisationen oder Einrichtungen sowie Unternehmen und Organisationen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von diesen gehalten werden, und mit Personen, die in deren Namen ein Angebot abgeben oder einen Vertrag erfüllen
• jedweder Person, unabhängig von dem Ort ihrer Niederlassung oder ihrer Staatsangehörigkeit, die Aufträge mit Hilfe von russischen oder in russischer Eigentümerschaft befindlichen Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, erfüllt oder die die Absicht hat, Aufträge in dieser Weise zu erfüllen, wenn auf diese Wirtschaftsteilnehmer mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Dies ist zu beachten und wird über die Eigenerklärung Sanktionen abgefragt.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Insolvenz
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung krimineller Vereinigungen
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Rein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: c528f1a3-c1de-4417-a2ee-4df303a90390
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Lippe
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-07+00:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 219-685240 (2024-11-07)