Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizbehörden. Die Postdienstleistung umfasst den Abhol-Service des gesamten Postausgangs (darin enthalten Briefe bis 20g, von 21g-50g, von 51g-500g, von 501g-1.000g und Sondergrößen bis 1.000g, sowie Übergabe-Einschreiben, Einwurfeinschreiben, Einschreiben-Eigenhändig und Einschreiben mit Rückschein) sowie den Bring-Service sämtlicher an die jeweiligen Justizbehörden adressierter Postsendungen, einschließlich der Leerung von Postfächern der betreffenden Justizbehörden, sowie die Abholung der Fundbriefe bei der Deutschen Post AG für die jeweiligen Justizbehörden. Die Anlieferung der Briefsendungen aus den Postfächern hat Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr zu erfolgen. Die jeweiligen Behördenleitungen können im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer abweichende Zeiten vereinbaren Der Abhol-Service beinhaltet die Abholung bei den jeweiligen Justizbehörden, ggf. auch bei den Außenstellen, den Aufdruck eines Klischees (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. der jeweiligen Behördenleitung), die Frankierung und Zustellung gegenüber dem Adressaten innerhalb Deutschlands, die Frankierung und Beförderung von Briefsendungen in das Ausland zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG, Abholung der freigemachten Gefangenenpost bei den jeweiligen Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafvollzugsanstalt zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG. Die Abholung hat Montag bis Donnerstag zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr und Freitag zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr zu erfolgen. Die jeweiligen Behördenleitungen können im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer abweichende Zeiten vereinbaren. Nachunternehmer sind keine Niederlegungsstellen i.S.d. § 181 ZPO. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich am nächsten Werktag an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Alle Briefsendungen innerhalb Deutschlands müssen spätestens am dritten Werktag nach dem Tag der Abholung beim Empfänger abgeliefert werden. Die Zustellung hat auch am Samstag zu erfolgen. Bedingung: gültige Lizenz gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-16.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungsvertrag Beförderung von Briefsendungen für das sächsische Justizressort
Referenznummer: E 1420-VI.3-8/23
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizbehörden. Die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von Briefsendungen teilnehmender sächsischer Justizbehörden. Die Postdienstleistung umfasst den Abhol-Service des gesamten Postausgangs (darin enthalten Briefe bis 20g, von 21g-50g, von 51g-500g, von 501g-1.000g und Sondergrößen bis 1.000g, sowie Übergabe-Einschreiben, Einwurfeinschreiben, Einschreiben-Eigenhändig und Einschreiben mit Rückschein) sowie den Bring-Service sämtlicher an die jeweiligen Justizbehörden adressierter Postsendungen, einschließlich der Leerung von Postfächern der betreffenden Justizbehörden, sowie die Abholung der Fundbriefe bei der Deutschen Post AG für die jeweiligen Justizbehörden. Die Anlieferung der Briefsendungen aus den Postfächern hat Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr zu erfolgen. Die jeweiligen Behördenleitungen können im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer abweichende Zeiten vereinbaren
Der Abhol-Service beinhaltet die Abholung bei den jeweiligen Justizbehörden, ggf. auch bei den Außenstellen, den Aufdruck eines Klischees (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. der jeweiligen Behördenleitung), die Frankierung und Zustellung gegenüber dem Adressaten innerhalb Deutschlands, die Frankierung und Beförderung von Briefsendungen in das Ausland zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG, Abholung der freigemachten Gefangenenpost bei den jeweiligen Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafvollzugsanstalt zu den Einlieferungsstellen der Deutschen Post AG. Die Abholung hat Montag bis Donnerstag zwischen 13:00 Uhr und 16:00 Uhr und Freitag zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr zu erfolgen. Die jeweiligen Behördenleitungen können im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer abweichende Zeiten vereinbaren.
Nachunternehmer sind keine Niederlegungsstellen i.S.d. § 181 ZPO.
Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich am nächsten Werktag an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Alle Briefsendungen innerhalb Deutschlands müssen spätestens am dritten Werktag nach dem Tag der Abholung beim Empfänger abgeliefert werden. Die Zustellung hat auch am Samstag zu erfolgen.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Postbeförderung auf der Straße📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
Los B1: Briefsendungen Landgerichtsbezirk Dresden (Oberlandesgericht Dresden, Landesjustizkasse Chemnitz-Abholstandort Landesrechenzentrum Dresden, Landgericht Dresden mit der Außenstelle des Sozialen Dienstes, Amtsgericht Dresden mit Außenstelle, Amtsgericht Dippoldiswalde, Amtsgericht Meißen mit Außenstelle, Amtsgericht Pirna, Amtsgericht Riesa, Verwaltungsgericht Dresden, Arbeitsgericht Dresden, Sozialgericht Dresden mit Außenstelle, Generalstaatsanwaltschaft nebst Abholstandort Landesrechenzentrum Dresden, Staatsanwaltschaft Dresden mit den Zweigstellen in Meißen und Pirna, Justizvollzugsanstalt Dresden, Justizvollzugsanstalt Zeithain)
Sendungsmenge insgesamt im Los 1: 2.152.483 Stück
darin enthalten:
Briefe bis 20g 1.791.207 Stück
Briefe von 21g bis 50g 161.190 Stück
Briefe von 51g bis 500g 180.451 Stück
Briefe von 501 g bis 1.000g 19.306 Stück
Briefe bis 1.000g -Sondergrößen - 329 Stück
Versendung in das Ausland 1% der gesamten Sendungsmenge 21.525 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 1 kann der Anlage 10-Behördenverzeichnis entnommen werden.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Dienstleistung umfasst die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der teilnehmenden sächsischen Justizbehörden in das gesamte Gebiet der...”
Zusätzliche Informationen
Die Dienstleistung umfasst die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der teilnehmenden sächsischen Justizbehörden in das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschlands und mit einem geringen Anteil in das Ausland.
allgemeine Beschreibung: siehe 2.1 Verfahren, Beschreibung
Los B2 Briefsendungen Landgerichtsbezirk Leipzig (Landgericht Leipzig mit Verfassungsgerichtshof, mit Außenstelle des Sozialen Diensts der Justiz beim Landgericht Leipzig, Amtsgericht Leipzig mit Außenstelle, Sächsisches Finanzgericht, Amtsgericht Eilenburg, Amtsgericht Grimma mit Außenstelle, Amtsgericht Torgau mit Zweigstelle Oschatz, Verwaltungsgericht Leipzig, Arbeitsgericht Leipzig, Sozialgericht Leipzig, Staatsanwaltschaft Leipzig mit den Zweigstellen in Grimma und Torgau, Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus, Justizvollzugsanstalt Torgau, Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen)
Sendungsmenge insgesamt im Los 2: 1.214.476 Stück
darin enthalten:
Briefe bis 20g 811.232 Stück
Briefe von 21g bis 50g 203.005 Stück
Briefe von 51g bis 500g 187.737 Stück
Briefe von 501 g bis 1.000g 12.373 Stück
Briefe bis 1.000g -Sondergrößen - 128 Stück
Versendung in das Ausland 1,4 % der gesamten Sendungsmenge 17.003 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 2 kann der Anlage 10-Behördenverzeichnis entnommen werden.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: B3 Briefsendungen Landgerichtsbezirk Zwickau
Beschreibung der Beschaffung:
“allgemeine Beschreibung: siehe 2.1 Verfahren Beschreibung
Los B3 Briefsendungen Landgerichtsbezirk Zwickau (Landgericht Zwickau mit Außenstelle des Sozialen...”
Beschreibung der Beschaffung
allgemeine Beschreibung: siehe 2.1 Verfahren Beschreibung
Los B3 Briefsendungen Landgerichtsbezirk Zwickau (Landgericht Zwickau mit Außenstelle des Sozialen Dienstes der Justiz beim Landgericht Zwickau, Amtsgericht Zwickau mit Außenstellen, Amtsgericht Auerbach, Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, Amtsgericht Plauen, Staatsanwaltschaft Zwickau mit Zweigstelle Plauen, Arbeitsgericht Zwickau, Justizvollzugsanstalt Zwickau
Sendungsmenge insgesamt im Los 3: 555.934 Stück
darin enthalten:
Briefe bis 20g 373.789 Stück
Briefe von 21g bis 50g 103.393 Stück
Briefe von 51g bis 500g 74.304 Stück
Briefe von 501 g bis 1.000g 4.440 Stück
Briefe bis 1.000g -Sondergrößen - 8 Stück
Versendung in das Ausland 1,2 % der gesamten Sendungsmenge 6.672 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 3 kann der Anlage 10-Behördenverzeicricht Zwickau, Justizvollzugsanstalt Zwickau
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004
Titel: B4 Briefsendungen Landgerichtsbezirk Chemnitz
Beschreibung der Beschaffung:
“allgemeine Beschreibung: siehe 2.1 Verfahren, Beschreibung
Los B4 Briefsendungen Landgerichtsbezirk Chemnitz (Landgericht Chemnitz mit Außenstelle des...”
Beschreibung der Beschaffung
allgemeine Beschreibung: siehe 2.1 Verfahren, Beschreibung
Los B4 Briefsendungen Landgerichtsbezirk Chemnitz (Landgericht Chemnitz mit Außenstelle des Sozialen Dienstes der Justiz beim Landgericht Chemnitz, Landesjustizkasse Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, Amtsgericht Aue-Bad Schlema mit Zweigstelle Stollberg, Amtsgericht Döbeln mit Zweigstelle Hainichen, Amtsgericht Freiberg mit Außenstelle, Amtsgericht Marienberg, Sächsisches Landesarbeitsgericht, Arbeitsgericht Chemnitz, Verwaltungsgericht Chemnitz, Sächsisches Landessozialgericht, Sozialgericht Chemnitz, Staatsanwaltschaft Chemnitz, Justizvollzugsanstalt Chemnitz, Justizvollzugsanstalt Waldheim, Ausbildungszentrum Bobritzsch)
Sendungsmenge insgesamt im Los 4: 1.192.754 Stück
darin enthalten:
Briefe bis 20g 884.246 Stück
Briefe von 21g bis 50g 149.072 Stück
Briefe von 51g bis 500g 149.179 Stück
Briefe von 501 g bis 1.000g 10.243 Stück
Briefe bis 1.000g -Sondergrößen - 15 Stück
Versendung in das Ausland 1,5 % der gesamten Sendungsmenge 17.892 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 4 kann der Anlage 10-Behördenverzeichnis entnommen werden.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: LOT-0005
Titel: B5 Briefsendungen Landgerichtsbezirk Görlitz
Beschreibung der Beschaffung:
“allgemeine Beschreibung: siehe 2.1 Verfahren, Beschreibung
Los B5 Briefsendungen Landgerichtsbezirk Görlitz (Landgericht Görlitz mit Außenkammer Bautzen und...”
Beschreibung der Beschaffung
allgemeine Beschreibung: siehe 2.1 Verfahren, Beschreibung
Los B5 Briefsendungen Landgerichtsbezirk Görlitz (Landgericht Görlitz mit Außenkammer Bautzen und dem Sozialen Dienst der Justiz beim Landgericht Görlitz sowie mit der Außenstelle Bautzen, Amtsgericht Görlitz, Amtsgericht Bautzen, Amtsgericht Hoyerswerda, Amtsgericht Kamenz, Amtsgericht Weißwasser mit Außenstelle, Amtsgericht Zittau mit Zweigstelle Löbau, Arbeitsgericht Bautzen, Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Justizvollzugsanstalt Bautzen, Justizvollzugsanstalt Görlitz)
Sendungsmenge insgesamt im Los 5: 519.560 Stück
darin enthalten:
Briefe bis 20g 340.956 Stück
Briefe von 21g bis 50g 86.157 Stück
Briefe von 51g bis 500g 86.717 Stück
Briefe von 501 g bis 1.000g 5.196 Stück
Briefe bis 1.000g -Sondergrößen - 533 Stück
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-25 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-26 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 99
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-03-26 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.”
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bieter haben die Anlage 3 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben
• Firma, Geschäftsführer/Inhaber, ggf. vertretungsberechtigter Bearbeiter zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Bieter haben die Anlage 3 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben
• Firma, Geschäftsführer/Inhaber, ggf. vertretungsberechtigter Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz
• bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsname
• Kontaktdaten Ansprechpartner nebst Erreichbarkeit
• Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Handelsregisterauszug ist beizufügen, Bieter aus dem Ausland legen einen vergleichbaren Nachweis ihres Herkunftslandes vor)
• USt-ID
• Angaben zu Unterauftragnehmern
• Besitz einer entsprechenden Lizenz der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Postdienst-leistungen für die im Vertragsentwurf und den Preisblättern genannten Postsendungen (Kopie der Lizenz ist dem Angebot beizufügen, siehe Anlage 3)
• Arbeitsgemeinschaften und sonstige Bietergemeinschaften füllen bitte für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein eigenes Formblatt aus. Es sind alle Mitglieder anzugeben sowie eines ihrer Mitglieder ist als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bestimmen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen.
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will (Unterauftragnehmer), ist dies in Anlage 3 Bieterangaben zu vermerken und die Anlage 9 Verzeichnis der Unterauftragnehmer (UAN) ist entsprechend auszufüllen. Die Liste (Anlage 9 Verzeichnis der Unterauftragnehmer) derjenigen Unterauftragnehmer, die mit der Abholung der Sendungen in den Behörden und/oder für die Zustellungen beim Empfänger beauftragt werden, kann bereits ausgefüllt bei Abgabe des Angebotes mit eingereicht werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Die Vergabestelle wird entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV jedoch vor Zuschlagserteilung von den Unternehmen/Bietern, die in die engere Wahl gekommen sind, die ausgefüllte Liste der UAN abfordern. Die Vorlage hat dann unverzüglich binnen einer Frist von fünf Tagen zu erfolgen.
Bei einer sehr hohen Anzahl von Unterauftragnehmern (ab 1.000) kann von einer Vorlage der ausgefüllten Anlage 9 Verzeichnis der Unterauftragnehmer abgesehen werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Für diesen Fall hat der Bieter bei Abgabe des Angebotes eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, dass nur Unterauftragnehmer beauftragt werden, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. Sollte ein Unterauftragnehmer diese Voraussetzungen im laufenden Vertragszeitraum nicht mehr erfüllen, ist er unverzüglich als Unterauftragnehmer nicht mehr einzusetzen (vgl. § 36 VgV).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bietererklärung (Anlage 2), dass:
- über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bietererklärung (Anlage 2), dass:
- über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
- sich das bietende Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- das bietende Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
- der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf dessen Eignung abgegeben hat
- die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht Die jeweiligen Behördenleitungen können im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer abweichende Zeiten vereinbarenvorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist,
- die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 € gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen,
- einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt,
- der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt
Kann die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), wird um Eintragung der Gründe gebeten.
Bieterangaben (Anlage 3)
• Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
• zum Gesamtumsatz in den letzten drei Jahre, einschließlich der Angabe des Umsatzes im vakanten Tätigkeitsbereich
• zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
• Bei welchem Versicherungsunternehmen ist die Versicherung abgeschlossen, bzw. wird für den Fall des Zuschlages abgeschlossen? Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
• Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen - pro Versicherungsfall; mindestens 2.000.000 € pro Personenschäden für jede einzelne Person, mindestens 250.000 € für Sachschäden und mindestens 250.000 € für Vermögensschäden. Der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen.
Arbeitsgemeinschaften und sonstige Bietergemeinschaften füllen bitte für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein eigenes Formblatt aus. Es sind alle Mitglieder anzugeben sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bestimmen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen.
Unterauftragnehmer (Anlage 9)
• Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern- für die Abhol- und Bring-Service
Im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern, ist folgendes zu beachten:
Die Liste (Anlage 9 Verzeichnis der Unterauftragnehmer) derjenigen Unterauftragnehmer, die mit der Abholung der Sendungen in den Behörden und/oder für die Zustellungen beim Empfänger beauftragt werden, kann bereits ausgefüllt bei Abgabe des Angebotes mit eingereicht werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Die Vergabestelle wird entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV jedoch vor Zuschlagserteilung von den Unternehmen/Bietern, die in die engere Wahl gekommen sind, die ausgefüllte Liste der UAN abfordern. Die Vorlage hat dann unverzüglich binnen einer Frist von fünf Tagen zu erfolgen.
Bei einer sehr hohen Anzahl von Unterauftragnehmern (ab 1.000) kann von einer Vorlage der ausgefüllten Anlage 9 Verzeichnis der Unterauftragnehmer abgesehen werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Für diesen Fall hat der Bieter bei Abgabe des Angebotes eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, dass nur Unterauftragnehmer beauftragt werden, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. Sollte ein Unterauftragnehmer diese Voraussetzungen im laufenden Vertragszeitraum nicht mehr erfüllen, ist er unverzüglich als Unterauftragnehmer nicht mehr einzusetzen (vgl. § 36 VgV).
“Bieterangaben (Anlage 3)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
• Namentliche Nennung eines Ansprechpartners des Auftragnehmers
• drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bieterangaben (Anlage 3)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
• Namentliche Nennung eines Ansprechpartners des Auftragnehmers
• drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren
• Besitz einer entsprechenden Lizenz der Bundesnetzagentur zur gewerbsmäßigen Beförderung von Postsendungen für die im Vertragsentwurf und den Preisblättern genannten Postsendungen, dazu ist die Kopie der Lizenz einzureichen (Anlage 3 Bieterangaben)
• Beschreibung des Betriebsablaufes und der Betriebsorganisation (unter Beifügung geeigneter Unterlagen)
• Benennung der Kriterien, die für die Auswahl und Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeiter, Erscheinungsbild (Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?)
• Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller Unterauftragnehmer vorzulegen.
• Angaben zum Reklamationsmanagement
• Ist die Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
Arbeitsgemeinschaften und sonstige Bietergemeinschaften füllen bitte für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein eigenes Formblatt aus. Es sind alle Mitglieder anzugeben sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bestimmen. Die Vollmacht des Vertreters der Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Angebot einzureichen.
Eigenerklärung (Anlage 5)
• Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen
• Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
Alle hier genannten Anlagen nebst den weiter geforderten Dokumenten sind mit dem Angebot einzureichen. Hinsichtlich der Anlage 9, diese kann bereits mit eingereicht werden, muss aber nicht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: nati-ground
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Es sind...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Es sind entsprechende Eigenerklärungen abzugeben.
“Die Dienstleistung umfasst die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der teilnehmenden sächsischen Justizbehörden in das gesamte Gebiet der...”
Zusätzliche Informationen
Die Dienstleistung umfasst die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der teilnehmenden sächsischen Justizbehörden in das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschlands und mit einem geringen Anteil in das Ausland.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 036-106327 (2024-02-16)
Auftragsbekanntmachung (2024-03-21) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-02 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-03 15:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-04-03 15:00:00 📅
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-21+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Verlängerung der Angebotsfrist auf den 2. April 2024, § 20 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 VgV”
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d3ec4052-a1b6-471d-bb9d-5e473d0a4f69-01
Quelle: OJS 2024/S 059-174970 (2024-03-21)