Auftragsbekanntmachung (2024-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dieselbelieferung 2025 SFT BRV
Referenznummer: X-EVB-2024-0017
Kurze Beschreibung:
“Diesellieferung SFT BRV”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Dieselkraftstoff (EN 590)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“700.000 Liter”
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme)🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-11 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Geforderte Erklärungen gem. NTVergG: )”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Innerhalb von 24 Tagen ohne Abzug”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-weser GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB120001
Postleitzahl: 27404
Postort: Zeven
Region: Rotenburg (Wümme)🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: thomas.kueck@evb-elbe-weser.de📧
Telefon: +49 1622336955📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 200-617151 (2024-10-11)