Die forstliche Standortskartierung beschreibt und klassifiziert Waldstandorte und ist die Entscheidungsgrundlage vieler Waldbesitzender für eine rationelle und umweltbewusste Waldbewirtschaftung, da sie wesentlichen Einfluss auf die Baumartenwahl und die weitere Bestandsbehandlung hat. Daher wurden über mehrere Jahrzehnte hinweg im Privat- und Kör-perschaftswald in Bayern die forstlichen Standorte in einzeln abgegrenzten Kartiergebieten erkundet und dabei die Standortsfaktoren Klima, Lage und Boden erfasst und beschrieben Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) beabsichtigt nun die Karten der terrestrischen Standortskartierung verschiedener Kartiergebiete in Bayern zu digitalisieren. Ziel der gegenständlichen Ausschreibung ist es das heterogene Kartenmaterial in ein einheitliches Format umzuwandeln und so im forstlichen geographischen Informationssystem mit einheitlicher Datenstruktur zusammenzuführen. Der Auftraggeber stellt eingescannte Standortskarten (zum Teil auch georeferenziert) in den Formaten PDF, JPG und TIFF als Grundlage der Digitalisierung zur Verfügung. Als Endprodukt sollen für jedes Kartiergebiet qualitätsgeprüfte, vollständig vektorisierte und GIS-fähige Shapefiles zur Verfügung stehen. Diese sollen als Datengrundlage für weitere Projekte dienen. Bei dem Ausschreibungsgegenstand handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Mindest- und Höchstmenge an zu bearbeitenden Daten. Die Mindestabnahmemenge ist gesondert in den besonderen Vertragsbedingungen geregelt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 1 Jahr mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 6 Monaten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-29.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: DigiStok - Digitalisierung Standortskarten (LWF)
Referenznummer: 2023AI000005
Kurze Beschreibung:
“Die forstliche Standortskartierung beschreibt und klassifiziert Waldstandorte und ist die Entscheidungsgrundlage vieler Waldbesitzender für eine rationelle...”
Kurze Beschreibung
Die forstliche Standortskartierung beschreibt und klassifiziert Waldstandorte und ist die Entscheidungsgrundlage vieler Waldbesitzender für eine rationelle und umweltbewusste Waldbewirtschaftung, da sie wesentlichen Einfluss auf die Baumartenwahl und die weitere Bestandsbehandlung hat. Daher wurden über mehrere Jahrzehnte hinweg im Privat- und Kör-perschaftswald in Bayern die forstlichen Standorte in einzeln abgegrenzten Kartiergebieten erkundet und dabei die Standortsfaktoren Klima, Lage und Boden erfasst und beschrieben
Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) beabsichtigt nun die Karten der terrestrischen Standortskartierung verschiedener Kartiergebiete in Bayern zu digitalisieren. Ziel der gegenständlichen Ausschreibung ist es das heterogene Kartenmaterial in ein einheitliches Format umzuwandeln und so im forstlichen geographischen Informationssystem mit einheitlicher Datenstruktur zusammenzuführen. Der Auftraggeber stellt eingescannte Standortskarten (zum Teil auch georeferenziert) in den Formaten PDF, JPG und TIFF als Grundlage der Digitalisierung zur Verfügung. Als Endprodukt sollen für jedes Kartiergebiet qualitätsgeprüfte, vollständig vektorisierte und GIS-fähige Shapefiles zur Verfügung stehen. Diese sollen als Datengrundlage für weitere Projekte dienen.
Bei dem Ausschreibungsgegenstand handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Mindest- und Höchstmenge an zu bearbeitenden Daten. Die Mindestabnahmemenge ist gesondert in den besonderen Vertragsbedingungen geregelt.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 1 Jahr mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 6 Monaten.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Digitalisierte Kartenerstellung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die forstliche Standortskartierung beschreibt und klassifiziert Waldstandorte und ist die Entscheidungsgrundlage vieler Waldbesitzender für eine rationelle...”
Beschreibung der Beschaffung
Die forstliche Standortskartierung beschreibt und klassifiziert Waldstandorte und ist die Entscheidungsgrundlage vieler Waldbesitzender für eine rationelle und umweltbewusste Waldbewirtschaftung, da sie wesentlichen Einfluss auf die Baumartenwahl und die weitere Bestandsbehandlung hat. Daher wurden über mehrere Jahrzehnte hinweg im Privat- und Kör-perschaftswald in Bayern die forstlichen Standorte in einzeln abgegrenzten Kartiergebieten erkundet und dabei die Standortsfaktoren Klima, Lage und Boden erfasst und beschrieben
Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) beabsichtigt nun die Karten der terrestrischen Standortskartierung verschiedener Kartiergebiete in Bayern zu digitalisieren. Ziel der gegenständlichen Ausschreibung ist es das heterogene Kartenmaterial in ein einheitliches Format umzuwandeln und so im forstlichen geographischen Informationssystem mit einheitlicher Datenstruktur zusammenzuführen. Der Auftraggeber stellt eingescannte Standortskarten (zum Teil auch georeferenziert) in den Formaten PDF, JPG und TIFF als Grundlage der Digitalisierung zur Verfügung. Als Endprodukt sollen für jedes Kartiergebiet qualitätsgeprüfte, vollständig vektorisierte und GIS-fähige Shapefiles zur Verfügung stehen. Diese sollen als Datengrundlage für weitere Projekte dienen.
Bei dem Ausschreibungsgegenstand handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Mindest- und Höchstmenge an zu bearbeitenden Daten. Die Mindestabnahmemenge ist gesondert in den besonderen Vertragsbedingungen geregelt.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 1 Jahr mit einer einmaligen Verlängerungsoption von 6 Monaten.
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Zusätzliche Informationen:
“Schätzmenge 155.000 Hektar, Höchstmenge 200.000 Hektar”
Dauer: 1.5 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-01 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 82
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
“„Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung RUS (Oberschwelle)
Information zu statistischen Angaben
Vereinbarung zur...”
„Es sind folgende Erklärung durch die Bieter abzugeben:
Eigenerklärung RUS (Oberschwelle)
Information zu statistischen Angaben
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Das Verfahren ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Höchstwert, der gemäß der Rahmenvereinbarung durchzuführenden Werkleistungen ist eine Digitalisierung von 200.000 Hektar.
Wird der Höchstwert überschritten, so endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit:
• der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1GWB, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung“
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 044-129415 (2024-02-29)
Auftragsbekanntmachung (2024-03-20) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-11 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 80
“Im Rahmen eines Korrekturzyklus stellen wir den Bietern in den Anlagen der Vergabeunterlagen exemplarisch einen Scan einer Standortskarte in...”
Im Rahmen eines Korrekturzyklus stellen wir den Bietern in den Anlagen der Vergabeunterlagen exemplarisch einen Scan einer Standortskarte in durchschnittlicher Qualität zur Verfügung, damit diese den zeitlichen, technischen und monetären Aufwand der Digitalisierung anhand dieser Beispielkarte besser abschätzen können. Hierbei handelt es sich um Privatwald in der Nähe der Stadt Teuschnitz.
Diese Standortskarte darf nur für den o.g. Zweck verwendet werden und muss nach Ablauf der Bieterfrist wieder gelöscht werden.
Das Ergebnis der Digitalisierung dieser Beispielkarte wird im Rahmen der Angebotsabgabe nicht gefordert. Sollte dieses doch mit dem eingereichten Angebot mit hochgeladen werden, wird dieses in der Wertung in keiner Weise berücksichtigt.
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Quelle: OJS 2024/S 058-170020 (2024-03-20)