Auftragsbekanntmachung (2024-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digital Asset Management System
Reference number: ZR3-1133-2024-197-12-DE3
Kurze Beschreibung:
“Entwicklung und Betrieb eines Digital Asset Management Systems für den Deutschen Bundestag”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Entwicklung und Betrieb eines Digital Asset Managament Systems für den Deutschen Bundestages anhand der im Leistungsverzeichnis definierten Anforderungen”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungspunkte (B-Kriterien Leistungsverzeichnis)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 25.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-04 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-04 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Unterlagen, die mit dem Angebotsvordruck vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Unterlagen, die mit dem Angebotsvordruck vorzulegen sind:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU) (Punkt 3.3 des Angebotsvordrucks).
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Aktuelles Zertifikat nach DIN EN ISO 27001 des Cloud-Infrastrukturbetreibers, sofern ein Angebot für die Variante Software as a Service abgegeben wird (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Aktuelle Berichterstattung als Eigenerklärung gemäß der Basiskriterien des Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue C5, sofern ein Angebot für die Variante Software as a Service abgegeben wird. Sollten einige Angaben zu den Basiskriterien aus Sicht des Auftragnehmers erst nach Vertragsabschluss möglich sein, sind diese Kriterien entsprechend kenntlich zu machen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Unterlagen, die von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung direkt eingeholt werden:
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unterlage, die mit dem Angebotsvordruck vorzulegen ist:
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (jährlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unterlage, die mit dem Angebotsvordruck vorzulegen ist:
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (jährlich mindestens 250.000 Euro netto), soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes.
Unterlage, die auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen ist:
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unterlage, die mit dem Angebotsvordruck vorzulegen ist:
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (ab Bekanntmachungsdatum)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unterlage, die mit dem Angebotsvordruck vorzulegen ist:
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (ab Bekanntmachungsdatum) erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen geeignet sein, die erfolgreich abgeschlossene Einführung des angebotenen Digital Asset Management Systems nachzuweisen. Sie können anhand der Kontaktdaten überprüft werden. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen.
“- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf...”
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Nach Angebotsabgabe werden anhand der unter Ziffer 7 der Aufforderung zur Angebotsabgabe beschriebenen Bewertungsmatrix die drei wirtschaftlichsten Angebote ermittelt. Diese werden im ersten Quartal des Jahres 2025 zur Teststellung aufgefordert. Die Teststellung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Aufforderung eingereicht werden. Anhand der Teststellung werden die A-Kriterien und die B-Kriterien der angebotenen Anwendung überprüft. Die Teststellung kann in Absprache mit der Auftraggeberin in den Liegenschaften der Auftraggeberin, vor Ort bei der Bieterin oder auf andere Weise durchgeführt werden.
- Das Digital Asset Management System soll entweder als Software as a Service bei der Auftragnehmerin oder On-Premises beim Internet Service Provider des Deutschen Bundestages betrieben werden.
Wird die Leistung als Software as a Service angeboten, gelten die Ergänzende Vertragsbedingungen für Cloudleistungen- EVB-IT Cloud-AGB - und es wird ein EVB-IT Cloud -Vertrag inklusive des Kriterienkatalogs für Cloudleistungen geschlossen.
Wird die Leistung als On-Premises angeboten, gelten die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines Gesamtsystems (EVB-IT System-AGB) und es wird ein EVB-IT System-Vertrag geschlossen.
- Die Vertragsentwürfe sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Die Bieterin kann die Leistung sowohl als Software as a Service als auch On-Premises anbieten.
- Wird die Leistung sowohl als Software as a Service als auch On-Premises angeboten, müssen zwei Angebote abgegeben werden. Die Angebote werden einzeln in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einbezogen. Das Leistungsverzeichnis muss dabei für jede Variante separat, also zweifach, ausgefüllt werden. Der Angebotsvordruck muss nur einmal ausgefüllt werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 215-673071 (2024-11-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-11) Verfahren Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 073-239341 (2025-04-11)