Lieferung, Implementierung und Wartung einer digitalen Entlassmanagement- und Überleitungsplattform. Das UKS plant die Etablierung eines zentralen Entlassmanagemants als ePlatform . Die Entlassungen sowie die bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt sollen damit sichergestellt werden. Hierzu arbeiten Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten und Klinischer Sozialdienst in unseren Kliniken eng zusammen. Die Anforderungen an ein strukturiertes und standardisiertes Entlassmanagement gemäß Rahmenvertrag (nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V) müssen hierbei berücksichtigt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-03.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitale Entlassmanagement- und Überleitungsplattform
Referenznummer: III.A.1/DD001-24
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Implementierung und Wartung einer digitalen Entlassmanagement- und Überleitungsplattform. Das UKS plant die Etablierung eines zentralen...”
Kurze Beschreibung
Lieferung, Implementierung und Wartung einer digitalen Entlassmanagement- und Überleitungsplattform. Das UKS plant die Etablierung eines zentralen Entlassmanagemants als ePlatform . Die Entlassungen sowie die bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt sollen damit sichergestellt werden. Hierzu arbeiten Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten und Klinischer Sozialdienst in unseren Kliniken eng zusammen. Die Anforderungen an ein strukturiertes und standardisiertes Entlassmanagement gemäß Rahmenvertrag (nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V) müssen hierbei berücksichtigt werden.
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Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.10 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: III.A.1/DD001-24
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung, Implementierung und Wartung einer digitalen Entlassmanagement- und Überleitungsplattform. Das UKS plant die Etablierung eines zentralen...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung, Implementierung und Wartung einer digitalen Entlassmanagement- und Überleitungsplattform. Das UKS plant die Etablierung eines zentralen Entlassmanagemants als ePlatform . Die Entlassungen sowie die bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt sollen damit sichergestellt werden. Hierzu arbeiten Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten und Klinischer Sozialdienst in unseren Kliniken eng zusammen. Die Anforderungen an ein strukturiertes und standardisiertes Entlassmanagement gemäß Rahmenvertrag (nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V) müssen hierbei berücksichtigt werden.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket📦
Postanschrift: Kirrberger Straße 100
Postleitzahl: 66424
Stadt: Homburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Saarpfalz-Kreis🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-06 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-09-06 13:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-08-30 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Gemäß der gesetzlichen Regelungen § 56 VgV” Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe dazu Anlage "Eignungskriterien ZELM", welche vollständig auszufüllen ist: - Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Siehe dazu Anlage "Eignungskriterien ZELM", welche vollständig auszufüllen ist: - Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) ********************** - Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind ******* Bietergemeinschaft/ Nachauftragsnehmer/ Eignungsleihe: - Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise (Basisinformation des Unternehmens und Eigenerklärung Ausschlussgründen) von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. - Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind; b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). - Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung die Namen der Nachunternehmer einschl. der Eigenerklärung jedes Nachunternehmers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen. ******** Nachweis über die Eintragung in einem Berufs -oder Handelsregister (z.B.) Handelsregisterauszug) (§122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m §44 Abs. 1VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 201/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe dazu Anlage " Eignungskriterien ZELM", welche vollständig auszufüllen ist: - Referenzen: (Mindestanforderung) Mindestens 3 Referenzen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe dazu Anlage " Eignungskriterien ZELM", welche vollständig auszufüllen ist: - Referenzen: (Mindestanforderung) Mindestens 3 Referenzen von Maximalversorgern/Unikliniken mit mind. 1.000 Betten, die die Digitale Entlassplattformlösung zu Ausschreibungsbeginn mind. 3 Jahre aktiv im Betrieb haben - Zertifizierungen: Der Bieter hat folgende Nachweise einzureichen (Mindestanforderung): Der Auftragnehmer ist nach ISO 27001 oder gleichwertig zertifiziert.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
“Siehe dazu Anlage "Eignungskriterien ZELM", welche vollständig auszufüllen ist: Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe dazu Anlage "Eignungskriterien ZELM", welche vollständig auszufüllen ist: Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind zusätzlich auf Anforderung folgende Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen. - die ausgefüllte Tariftreueerklärung (siehe Vergabeunterlagen) ********************************* Der Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2023, 2022, 2021) ist anzugeben. Es ist kein Mindestumsatz erforderlich. ********************************* Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen EUR für Personen-, 1 Million EUR für Sachschaden und 100.000 EUR für Vermögensschäden oder Bescheinigung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). - Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: bankr-nat
corruption
crime-org
distorsion
envir-law
finan-laund
fraud
human-traffic
insolvency
labour-law
liq-admin
misrepresent
partic-confl
prep-confl
prof-misconduct
sanction
socsec-law
socsec-pay
susp-act
tax-pay
terr-offence
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
“nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (17) “nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
“nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
“nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
“nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
“nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
“nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
“nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
“nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
“nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
“nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
“nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
“nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
“nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
“nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
“nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
“nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
“nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4LHQ7M” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47.
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Saarpfalz-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014994📞
Fax: +49 6815013506 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47..
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Saarpfalz-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014994📞
Fax: +49 6815013506 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Saarpfalz-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014994📞
Fax: +49 6815013506 📠 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 152-473232 (2024-08-03)
Auftragsbekanntmachung (2024-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.10 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-21 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-21 13:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-09-21 13:00:00 📅
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-22+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Procedure
Neuer Wert
Text:
“1. Eignungskriterien Das folgende Kriterium wurden gestrichen: - 1.8: Der Auftragnehmer ist nach ISO 27001 oder gleichwertig zertifiziert Das folgende...”
Text
1. Eignungskriterien Das folgende Kriterium wurden gestrichen: - 1.8: Der Auftragnehmer ist nach ISO 27001 oder gleichwertig zertifiziert Das folgende Kriterium wurden aufgenommen: - 1.8: Der Anbieter besitzt ein C5-Testat. Das folgende Kriterium wurden verändert: - 1.6 Referenzen: Mindestens 3 Referenzen von Maximalversorgern/Unikliniken mit mind. 1.000 Betten, die die Digitale Entlassplattformlösung zu Angebotsabgabe mind. 12 Monate aktiv im Einsatz haben mit kumulativ folgenden Anforderungen: (statt vorher: 3 Jahre) - 2. die Schnittstelle/n für die Dokumentenübernahme (automatisch oder halbautomatisch) aus einem Klinikinformationsystem implementiert haben - (statt vorher: i. s. h. med. Klinikinformationssystem) 2. Leistungsverzeichnis Die folgenden Kriterien wurden gestrichen: - 1.1.6: Die Digitale Plattform erlaubt die Suche nach Reha-Plätzen komplett an gesetzliche Krankenkassen als zuständiger Kostenträger zu delegieren. Das heißt, dass Klinikmitarbeiter:innen die Eingabe des Patientenprofils und der Antragsdaten übernehmen. Die Suche nach einem Reh-Platz durch Sachbearbeiter:innen der zuständigen Krankenversicherung dann auch über die Digitale Plattformlösung erfolgen. Die Mitteilung von Wunschkliniken (Patenientenwahl- und -wunschrecht) an den Kostenträger ist möglich. - 1.2.2: Die Digitale Plattform ermöglicht den Ende-zu-Ende-verschlüsselten Austausch von Nachrichten und Dateien mit den Ansprechpartner:innen zuständiger Kostenträger für Fälle der Anschlussrehabilitation. Es soll sich hierbei explizit um mehr als eine Transportverschlüsselung handeln. Das Verschlüsselungskonzept beinhaltet, dass der Auftragnehmer serverseitig zu keiner Zeit auf die Nachrichten unverschlüsselt zugreifen kann. - 1.2.3: Die Digitale Plattform bietet einen sicheren Gruppenchat mit dem zuständigen Aufnahmemanager einer Rehaklinik, dem Krankenhausanwender und dem zuständigen Sachbearbeiter des Kostenträgers für die pragmatische Klärung von Problemen im Falle einer Anschlussrehabilitation. Es soll sich hierbei explizit um mehr als eine Transportverschlüsselung handeln. Das Verschlüsselungskonzept beinhaltet, dass der Auftragnehmer serverseitig zu keiner Zeit auf die Nachrichten unverschlüsselt zugreifen kann. - 1.2.5: Nach dem Prinzip wie in Ziffer 1.2.4. aufgeführt, bietet die Digitale Plattform eine funktionierende, offene Schnittstelle, welche die notwendigen Daten in einem strukturierten Format für angebundene GKV-Kostenträger bereitstellt. Die Mindestanforderung ist hierbei die strukturierte Übermittlung der Daten des Antrags auf Anschlussrehabilitation. Anmerkung: Anträge sollen explizit nicht nur als PDF sendbar sein. Ein Versand per elektronischem Fax oder E-Mail ist aus Datenschutzgründen nicht akzeptabel. - 1.2.6: Diese offenen Schnittstellen an Leistungserbringer und GKV-Kostenträgern befolgen die Interoperabilitätsstandards des KHZGs und basieren entsprechend auf HL7 FHIR Technologie. Für die Schnittstelle an Kostenträger wird zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, dass die Daten in von den GKV-Kostenträgern vorgeschriebenen proprietären Formaten übertragen werden. - 1.2.7: Die Datenübertragung über die Schnittstellen zur Datenübertragung an Leistungserbringer und Kostenträger wird zu jeder Zeit komplett Ende-zu-Ende-verschlüsselt durchgeführt, sodass der Auftragnehmer zu keiner Zeit serverseitig Zugriff auf die Inhalte hat. - 1.11.2: Der Bieter hat mit Krankenversicherungen (GKV) ein bestehendes, rechtswirksames Vertragsverhältnis zur Delegierung von Suchanfragen im Rahmen der Anschlussheilbehandlung sowie der digitalen, verschlüsselten, Datenübertragung von Antragsdaten. Anzahl: < 5 = 0 Punkte > 5 = 5 Punkte > 10 = 10 Punkte > 15 = 15 Punkte > 20 = 20 Punkte > 25 = 25 Punkte Folgende Kriterien wurden verändert: - Bei den Punkten 2.1, 2.2, 2.5, 2.6 wurde der Umfang des Konzepts jeweils von 3 auf 8 Seiten erweitert. - Bei den Punkten 2.3 & 2.4 wurde der Umfang des Konzepts jeweils von 1 auf 3 Seiten erweitert. - Punkt 1.9.2 wurde von einem Muss- und Bewertungskriterium zu einem Bewertungskriterium. - Punkt 1.10.1 wurde von einem Muss- und Bewertungskriterium zu einem Bewertungskriterium. Folgendes Kriterium wurde aufgenommen: - Punkt 1.5.6: Das genutzte Rechenzentrum ist nach ISO 27001 oder gleichwertig zertifiziert. 3. Zuschlagskriterien - Von einer maximal zu erreichenden Punktzahl von 1.000 Punkten auf 975 Punkte. - Qualität (70%) von 700 Punkten auf 675 Punkte. 4. Angebotsfrist - Erweitert auf den 21.09.2024
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Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2024-08-22 📅
Andere zusätzliche Informationen
“Leistungsverzeichnis, Eignungs- und Zuschlagskriterien angepasst; Angebotsfrist verlängert von 06.09.2024 auf 21.09.2024.”
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 906bda93-a6d7-4eb5-97af-e12011a044ec-01
Quelle: OJS 2024/S 164-506126 (2024-08-22)
Auftragsbekanntmachung (2024-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.10 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe dazu Anlage " Eignungskriterien ZELM", welche vollständig auszufüllen ist: - Referenzen: (Mindestanforderung) Mindestens 3 Referenzen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe dazu Anlage " Eignungskriterien ZELM", welche vollständig auszufüllen ist: - Referenzen: (Mindestanforderung) Mindestens 3 Referenzen von Maximalversorgern/Unikliniken mit mind. 1.000 Betten, die die Digitale Entlassplattformlösung zu Ausschreibungsbeginn mind. 3 Jahre aktiv im Betrieb haben Referenzen mit jeweils zwei der genannten Schnittstellen sind ausreichend: - stationäre Pflegeeinrichtungen - ambulante Pflegedienste - Rehaeinrichtungen - Sanitätshäuser/Homecareanbieter - Zertifizierungen: Der Bieter hat folgende Nachweise einzureichen (Mindestanforderung): Der Auftragnehmer ist nach ISO 27001 oder gleichwertig zertifiziert. Sowohl der Anbieter als auch der hoster der Anwendung (Rechenzentrum) besitzt ein C5-Testat. Unternehmen, die sich aktuell nachweislich im Zertifizierungsprozess befinden und das C5-Testat zum Projektstart vorweisen können, werden zur zugelassen. Es muss gewährleistet werden, dass sowohl der Projektstart, als auch der Projektabschluss in 2025 liegen. Das Zertifikat muss somit vor Zuschlagserteilung noch vorgelegt werden.
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-12+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Procedure
Neuer Wert
Text:
“Dokument Eignungskriterien wurde neu abgestellt. Änderungen sind in rot geschrieben.” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2024-09-12 📅
Andere zusätzliche Informationen
“In der Referenzanforderung unter dem Punkt 1.7, Dokument "Eignungskriterien ZELM" werden Schnittstellen zu stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten...”
Andere zusätzliche Informationen
In der Referenzanforderung unter dem Punkt 1.7, Dokument "Eignungskriterien ZELM" werden Schnittstellen zu stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegedienste, Rehaeinrichtungen und Homecareanbietern gefordert. Da eine Anforderung mit vier Schnittstellen in einer Referenz eher unüblich ist, möchten wir höflich anfragen, ob es ausreichend wäre, eine Referenz mit zwei dieser Schnittstellen nachzuweisen. Referenzen mit jeweils zwei der genannten Schnittstellen sind ausreichend. Im Hinblick auf die festgelegten einzureichenden Unterlagen möchten wir darauf hinweisen, dass sich nahe alle Anbieter im Bereich des FTB 2 derzeit im Zertifizierungsprozess für das C5-Testat befinden. Gehen wir Recht in der Annahme, dass das Kriterium entsprechend angepasst wird, sodass auch Unternehmen, die sich aktuell nachweislich im Zertifizierungsprozess befinden und das C5-Testat zum Projektstart vorweisen können, zur Teilnahme an der Ausschreibung zugelassen werden? Korrekt, es muss gewährleistet sein dass sowohl Projektstart als auch Projektabschluss in 2025 liegen müssen um Sanktionen und eventuelle Fördermittelrückzahlungen im Rahmen des KHZG zu vermeiden.
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Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d5f56abc-0020-4141-8c39-3747ce9e4709-01
Quelle: OJS 2024/S 179-551331 (2024-09-12)
Auftragsbekanntmachung (2024-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.10 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Siehe dazu Anlage " Eignungskriterien ZELM", welche vollständig auszufüllen ist: - Referenzen: (Mindestanforderung) Mindestens 3 Referenzen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Siehe dazu Anlage " Eignungskriterien ZELM", welche vollständig auszufüllen ist: - Referenzen: (Mindestanforderung) Mindestens 3 Referenzen von Maximalversorgern/Unikliniken mit mind. 1.000 Betten, die die Digitale Entlassplattformlösung zu Ausschreibungsbeginn mind. 3 Jahre aktiv im Betrieb haben Referenzen mit jeweils zwei der genannten Schnittstellen sind ausreichend: - stationäre Pflegeeinrichtungen - ambulante Pflegedienste - Rehaeinrichtungen - Sanitätshäuser/Homecareanbieter - Zertifizierungen: Der Bieter hat folgende Nachweise einzureichen (Mindestanforderung): Der Auftragnehmer ist nach ISO 27001 oder gleichwertig zertifiziert. Sowohl der Anbieter als auch der hoster der Anwendung (Rechenzentrum) besitzt ein C5-Testat. Unternehmen, die sich aktuell nachweislich im Zertifizierungsprozess befinden und das C5-Testat zum Projektstart vorweisen können, werden zur zugelassen. Es muss gewährleistet werden, dass sowohl der Projektstart, als auch der Projektabschluss in 2025 liegen. Dieses Testat muss zum Produktivstart in 2025 vorliegen. Falls bisher kein C5-Testat erteilt wurde ist nachzuweisen, dass man sich bereits im Auditprozess mit einem nachvollziehbaren Terminplan befindet. Es ist anzugeben, zu welchem Zeitpunkt das Testat erwartet wird.
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-13+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Procedure
Neuer Wert
Text:
“Dieses Testat muss zum Produktivstart in 2025 vorliegen. Falls bisher kein C5-Testat erteilt wurde ist nachzuweisen, dass man sich bereits im Auditprozess...”
Text
Dieses Testat muss zum Produktivstart in 2025 vorliegen. Falls bisher kein C5-Testat erteilt wurde ist nachzuweisen, dass man sich bereits im Auditprozess mit einem nachvollziehbaren Terminplan befindet. Es ist anzugeben, zu welchem Zeitpunkt das Testat erwartet wird.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2024-09-13 📅
Andere zusätzliche Informationen
“Dieses Testat muss zum Produktivstart in 2025 vorliegen. Falls bisher kein C5-Testat erteilt wurde ist nachzuweisen, dass man sich bereits im Auditprozess...”
Andere zusätzliche Informationen
Dieses Testat muss zum Produktivstart in 2025 vorliegen. Falls bisher kein C5-Testat erteilt wurde ist nachzuweisen, dass man sich bereits im Auditprozess mit einem nachvollziehbaren Terminplan befindet. Es ist anzugeben, zu welchem Zeitpunkt das Testat erwartet wird.
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Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 37db4afb-a75f-41fd-a5f3-e9fccfaed5ec-01
Quelle: OJS 2024/S 180-553862 (2024-09-13)