Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Beschaffung von Lizenzen für die webbasierte Testung (SaaS) zur Eignungsfeststellung im Rahmen von Personalauswahlverfahren der Polizei Hamburg sowie Hosting, Wartung und Pflege des Testsystems mit den erforderlichen technischen Bedingungen mit Möglichkeit des Zugriffs durch Bewerbende online von zu Hause aus. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren (3 Jahre mit einmaliger Verlängerungsoption um 12 Monate für den Auftraggeber). Der bei Rahmenverträgen bereits in der EU-Bekanntmachung anzugebende Höchstwert beträgt 150 % des bezuschlagten Auftragswerts. D.h. der Auftraggeber wird maximal bis zum Höchstwert von 150% der Gesamtangebotssumme Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-19.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitales Testsystem zur psychologischen Eignungsdiagnostik für die Polizei Hamburg
Referenznummer: DP-2024000027
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Beschaffung von Lizenzen für die webbasierte Testung (SaaS) zur Eignungsfeststellung im Rahmen von Personalauswahlverfahren der Polizei Hamburg sowie Hosting, Wartung und Pflege des Testsystems mit den erforderlichen technischen Bedingungen mit Möglichkeit des Zugriffs durch Bewerbende online von zu Hause aus.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren (3 Jahre mit einmaliger Verlängerungsoption um 12 Monate für den Auftraggeber).
Der bei Rahmenverträgen bereits in der EU-Bekanntmachung anzugebende Höchstwert beträgt 150 % des bezuschlagten Auftragswerts. D.h. der Auftraggeber wird maximal bis zum Höchstwert von 150% der Gesamtangebotssumme Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen.
Gegenstand dieses Rahmenvertrages ist die Beschaffung von Lizenzen für die webbasierte Testung (SaaS) zur Eignungsfeststellung im Rahmen von Personalauswahlverfahren der Polizei Hamburg sowie Hosting, Wartung und Pflege des Testsystems mit den erforderlichen technischen Bedingungen mit Möglichkeit des Zugriffs durch Bewerbende online von zu Hause aus.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren (3 Jahre mit einmaliger Verlängerungsoption um 12 Monate für den Auftraggeber).
Der bei Rahmenverträgen bereits in der EU-Bekanntmachung anzugebende Höchstwert beträgt 150 % des bezuschlagten Auftragswerts. D.h. der Auftraggeber wird maximal bis zum Höchstwert von 150% der Gesamtangebotssumme Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Der Rahmenvertrag verlängert sich einmalig automatisch um 12 weitere Monate, wenn er nicht durch den Auftraggeber 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag und hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Der Rahmenvertrag verlängert sich einmalig automatisch um 12 weitere Monate, wenn er nicht durch den Auftraggeber 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gem. Bewertungsmatrix
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Hamburg
🏙️
Postleitzahl: 22297
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-19 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-04-04 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Es werden Mindestanforderungen an die Eignung im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gestellt.: Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie
ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
1. Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, dass der Auftragsgegenstand mindestens folgendes zum Gegenstand hatte: • Umsetzung eines Referenzprojektes mit dem vom Bieter angebotenen Testsystem mit einer Anbindung an ein nicht bietereigenes Bewerbungsmanagementsystem mittels Schnittstelle und
•Durchführung von mindestens 850 Testungen in einem Jahr über das angebotene Testsystem für einen Einzelkunden.
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen,
• wenn die o.g. Mindestanforderungen in einem produktiven System umgesetzt wurden.
Hinweis: Es ist nicht notwendig, dass der Bieter die o.g. Mindestanforderungen in einer Referenz erfüllt. Es ist ebenfalls möglich, die o.g. Mindestanforderungen separat in unterschiedlichen Referenzen zu erbringen.
2. Personalqualifikation: [Auswertung der Angaben zur Personalqualifikation (eVergabe Kriterium 2.2.2.3.)] Im Bereich der Personalqualifikation wurden folgende Mindestanforderungen festgelegt: • mindestens eine Beraterin/ ein Berater, die/der für die Auftragsdurchführung zur Verfügung steht, verfügt über eine gültige Personenlizenz E gemäß DIN 33430
und • mindestens eine Person, die für die Auftragsdurchführung zur Verfügung steht, verfügt über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Umsetzung von elektronischen eignungsdiagnostischen Verfahren.
Der Bieter bestätigt im eVergabe Kriterium 2.2.2.3.1 (Personalqualifikation 1) und im eVergabe Kriterium 2.2.2.3.2 (Personalqualifikation 2), dass die o.g. Personalqualifikationen erfüllt werden.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Es werden Mindestanforderungen an die Eignung im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gestellt.: Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie
ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters festgelegt:
1. Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, dass der Auftragsgegenstand mindestens folgendes zum Gegenstand hatte: • Umsetzung eines Referenzprojektes mit dem vom Bieter angebotenen Testsystem mit einer Anbindung an ein nicht bietereigenes Bewerbungsmanagementsystem mittels Schnittstelle und
•Durchführung von mindestens 850 Testungen in einem Jahr über das angebotene Testsystem für einen Einzelkunden.
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen,
• wenn die o.g. Mindestanforderungen in einem produktiven System umgesetzt wurden.
Hinweis: Es ist nicht notwendig, dass der Bieter die o.g. Mindestanforderungen in einer Referenz erfüllt. Es ist ebenfalls möglich, die o.g. Mindestanforderungen separat in unterschiedlichen Referenzen zu erbringen.
2. Personalqualifikation: [Auswertung der Angaben zur Personalqualifikation (eVergabe Kriterium 2.2.2.3.)] Im Bereich der Personalqualifikation wurden folgende Mindestanforderungen festgelegt: • mindestens eine Beraterin/ ein Berater, die/der für die Auftragsdurchführung zur Verfügung steht, verfügt über eine gültige Personenlizenz E gemäß DIN 33430
und • mindestens eine Person, die für die Auftragsdurchführung zur Verfügung steht, verfügt über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Umsetzung von elektronischen eignungsdiagnostischen Verfahren.
Der Bieter bestätigt im eVergabe Kriterium 2.2.2.3.1 (Personalqualifikation 1) und im eVergabe Kriterium 2.2.2.3.2 (Personalqualifikation 2), dass die o.g. Personalqualifikationen erfüllt werden.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
• dem Auftragneh. ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport,
• Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG),
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
• dem Auftragneh. ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport,
• Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG),
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Nationale Registrierungsnummer: 825ee8f3-cd43-4d39-83ca-0f6607503c62
Abteilung: Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)
Postanschrift: Postfach 301741
Postleitzahl: 20306
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231690📞
Fax: +49 40427923080 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 057-168255 (2024-03-19)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-10+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 933ede10-c7fb-493b-9120-c855ab92f0fd-01
Quelle: OJS 2024/S 072-214995 (2024-04-10)