Digitalisierung der Schulen im Stadtgebiet Landshut im Rahmen der dBIR Regio-Förderung Die Ausschreibung enthält folgende Lose: LOS 1 - Server, USV, Backup-System, Netzwerktechnik LOS 2 - Medientechnik LOS 3 - Telepräsenz-Avatar LOS 4 - 3D-Drucker LOS 5 – IT-Komponenten
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitalisierung der öffentlichen Schulen der Stadt Landshut (dBIR Regio)
Referenznummer: 2024-016
Kurze Beschreibung:
“Digitalisierung der Schulen im Stadtgebiet Landshut im Rahmen der dBIR Regio-Förderung
Die Ausschreibung enthält folgende Lose:
LOS 1 - Server, USV,...”
Kurze Beschreibung
Digitalisierung der Schulen im Stadtgebiet Landshut im Rahmen der dBIR Regio-Förderung
Die Ausschreibung enthält folgende Lose:
LOS 1 - Server, USV, Backup-System, Netzwerktechnik
LOS 2 - Medientechnik
LOS 3 - Telepräsenz-Avatar
LOS 4 - 3D-Drucker
LOS 5 – IT-Komponenten
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Server📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Schulstandorte und Lieferung:
Für die öffentlichen Schulen der Stadt Landshut soll ein Schulisches Rechenzentrum angeschafft werden.
Bitte beachten Sie,...”
Beschreibung der Beschaffung
Schulstandorte und Lieferung:
Für die öffentlichen Schulen der Stadt Landshut soll ein Schulisches Rechenzentrum angeschafft werden.
Bitte beachten Sie, dass bei einzelnen Geräten (Abschnitte im LV) unterschiedliche Lieferadressen gefordert sein könnten. Weitere anfallende Lieferkosten müssen bei den Geräten einkalkuliert und mitbepreist werden.
Die Lieferung erfolgt an folgende Adresse und ist min. 24h Stunden vorher anzukündigen.
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung, Inbetriebnahme und Konfiguration:
Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle zu erfolgen:
Stadt Landshut
Schulverwaltungsamt
Luitpoldstr. 27...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung, Inbetriebnahme und Konfiguration:
Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle zu erfolgen:
Stadt Landshut
Schulverwaltungsamt
Luitpoldstr. 27 b
84034 Landshut
Der Gefahrenübergang erfolgt erst mit Übernahme der gelieferten Komponenten vor Ort.
Das Präsentationssystem im mobilen Rack muss betriebsfertig versandt werden. Sämtliche Verkabelungen müssen vorab montiert und installiert werden.
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung, Inbetriebnahme und Konfiguration:
Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle zu erfolgen:
Stadt Landshut
Schulverwaltungsamt
Luitpoldstr. 27...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung, Inbetriebnahme und Konfiguration:
Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle zu erfolgen:
Stadt Landshut
Schulverwaltungsamt
Luitpoldstr. 27 b
840324 Landshut
Der Gefahrenübergang erfolgt erst mit Übernahme der gelieferten Komponenten vor Ort.
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle zu erfolgen:
Stadt Landshut
Schulverwaltungsamt
Luitpoldstr. 27 b
840324 Landshut
Der Gefahrenübergang erfolgt...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle zu erfolgen:
Stadt Landshut
Schulverwaltungsamt
Luitpoldstr. 27 b
840324 Landshut
Der Gefahrenübergang erfolgt erst mit Übernahme der gelieferten Komponenten vor Ort.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-28 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/24282962-a145-496b-87eb-919a04aa04fd/suitabilitycriteria” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat zu Nachweis der wirtschaftl. und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von...”
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, näher bezeichnete geeignete Referenzen über
VERGLEICHBARE DIENSTLEISTUNGEN...”
“Die Unternehmens- bzw. Registerangaben im Angebots- bzw. Bieterassistenten (Workflowpunkt „Eignungskriterien“) hinterlegten Angaben sind vollständig...”
Die Unternehmens- bzw. Registerangaben im Angebots- bzw. Bieterassistenten (Workflowpunkt „Eignungskriterien“) hinterlegten Angaben sind vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen bzw. mit einzureichen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Stadt Landshut für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbes. gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WregG), § 150 a Gewerbeordnung (GewO), § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind diese Informationen für jedes Mitglied mit einem eigenständigen und separaten Dokument im Angebots- bzw. Bieterassistenten (Workflowpunkt „Anlagen“) einzureichen. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die folgenden Erklärungen im Angebots- bzw. Bieterassistenten (Workflowpunkt „Eignungskriterien“) zu erklären.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 041-120553 (2024-02-26)
Auftragsbekanntmachung (2024-03-07) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Server📦
“Die Compliance List (V2) wurde aktualisiert. Die aktuelle Version der Compliance List (V3) ist im Angebots- bzw. Bieterassistent unter "Anlagen" aufgeführt....”
Die Compliance List (V2) wurde aktualisiert. Die aktuelle Version der Compliance List (V3) ist im Angebots- bzw. Bieterassistent unter "Anlagen" aufgeführt. Da es sich um keine wesentliche Änderung der Ausschreibungsunterlagen handelt, bleibt die Angebotsfrist davon unberührt.
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Quelle: OJS 2024/S 060-177050 (2024-03-22)