Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kap. 3.3.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Kap. 3.3.4.1 ATLAS-Zertifizierung (EK-07-A)
Der Bieter hat unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 6 die "ATLAS-Zertifizierung" nachzuweisen!
- ATLAS-Einfuhr (EK-07.1-A)
- ATLAS-Ausfuhr (EK-07.2-A)
Kap. 3.3.4.2 Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl (EK-08-A, EK-09-A)
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur Anzahl seiner Beschäftigten in den letzten drei Geschäftsjahren (2021-2023) mit dem Angebot vorlegen.
Die Angaben müssen sich auf die folgenden Beschäftigtenkategorien beziehen:
a) Gesamt-Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) (EK-08-A)
b) IT-Mitarbeiter (EK-09-A)
Mindestanforderung:
Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen der letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens die folgende Anzahl an Mitarbeitern je Kategorie beschäftigt gewesen sein (Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden):
- mindestens [50] Gesamt-Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) (EK-08-A)
- mindestens [20] IT-Mitarbeiter (EK-09-A)
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 7 "Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl" vorzunehmen.
Kap. 3.3.4.3 Unternehmensreferenzen (EK-10-A)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Der Bieter ist spezialisiert auf Software-Dienstleistungen als SaaS-Leistung zur Optimierung und Digitalisierung von Zoll- und Außenwirtschaftsprozessen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen des Bieters nachzuweisen.
Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten drei Jahren in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Leistungsempfänger inkl. Referenzansprechpartnern und Telefonnummern (ggf. anonymisiert),
- Angaben zum Auftragszeitraum,
- aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter erbracht hat,
- Auftragsvolumen (Auftragswert und zeitlicher Umfang in Beratertagen),
- Angaben, wie viele Mitarbeiter mit der Leistungserbringung beschäftigt waren,
- Angabe, über die Anzahl der Vorgänge, die im Referenzprojekt abgebildet wurde.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in dem gegenständlichen Auftrag folgende Referenzen einzureichen (Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden):
- Drei (3) Referenzen für den Leistungsbereich "Implementierung von Zoll- und Außenwirtschaftssoftware" idealerweise in Gesellschaften aus der Wissenschaft, Lehre und/oder der öffentlichen Verwaltung. Alternativ eignen sich auch Referenzen der Industrie.
Im Falle von BG werden die Referenznachweise der Mitgliedunternehmen zusammen betrachtet ("addiert").
Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Bei den Referenzen darf es sich auch um laufende Projekte handeln, welche bis zum 30.04.2024 noch nicht abgeschlossen, allerdings begonnen sind.
Die jeweils erbrachten Leistungen sind kurz darzustellen. Die ausführliche Darstellung jeder Referenz im oben beschriebenen Sinne hat neben den Angaben in Anlage 5 Abschnitt 8 sowie unter Verwendung des Deckblattes (Anhang zur Anlage 5), auf jeweils ca. einer (1) DIN-A4-Seite inkl. Abbildungen zu erfolgen. Angebote, die nicht die vorgenannten Mindestanforderungen aufweisen, werden ausgeschlossen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft werden die Referenznachweise der Mitgliedsunternehmen zusammen betrachtet ("addiert"). Eine Addition erfolgt ausschließlich hinsichtlich der Anzahl der Referenznachweise. Eine inhaltliche Addition der Referenznachweise findet nicht statt. Die vorgelegten Referenznachweise müssen daher für sich genommen jeweils die Mindestanforderung erfüllen.
Kap. 3.3.4.4 Zertifizierung nach ISO 27001 (EK-11-A )
Der Bieter erfüllt die Anforderungen an die Norm ISO 27001 zum Management und der Minimierung von Informationssicherheitsrisiken. Dies ist unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 9 nachzuweisen.
Ein C5-Testat gemäß Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (Basiskriterien) des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik ist nicht erforderlich.