An der Erstellung und dem Vertrieb der Zeitschrift „arbeit & gesundheit“ sind verschiedene Akteure beteiligt. Herausgeber der Zeitschrift ist der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Abnehmer der Zeitschrift sind die BGW sowie verschiedene weitere Trägerinnen und Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung. Abonnenten der Zeitschrift sind Versicherte der BGW und der weiteren Trägerinnen und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die DGUV beauftragt die Redaktions- und Druckdienstleistungen für die Erstellung der Zeitschrift. Die Aufträge über Distributions- und Versanddienstleistungen werden nicht von der DGUV, sondern von den Abnehmern selbst vergeben. Distribution umfasst hier das versandfertige Verpacken und Adressieren der Zeitschriften. Versand umfasst die bundesweite Auslieferung der verpackten und adressierten Zeitschriften an die einzelnen Abonnenten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Distribution und Versand der Zeitschrift „arbeit & gesundheit“
Kurze Beschreibung:
An der Erstellung und dem Vertrieb der Zeitschrift „arbeit & gesundheit“ sind verschiedene Akteure beteiligt.
Herausgeber der Zeitschrift ist der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Abnehmer der Zeitschrift sind die BGW sowie verschiedene weitere Trägerinnen und Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung. Abonnenten der Zeitschrift sind Versicherte der BGW und der weiteren Trägerinnen und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die DGUV beauftragt die Redaktions- und Druckdienstleistungen für die Erstellung der Zeitschrift.
Die Aufträge über Distributions- und Versanddienstleistungen werden nicht von der DGUV, sondern von den Abnehmern selbst vergeben.
Distribution umfasst hier das versandfertige Verpacken und Adressieren der Zeitschriften.
Versand umfasst die bundesweite Auslieferung der verpackten und adressierten Zeitschriften an die einzelnen Abonnenten.
An der Erstellung und dem Vertrieb der Zeitschrift „arbeit & gesundheit“ sind verschiedene Akteure beteiligt.
Herausgeber der Zeitschrift ist der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Abnehmer der Zeitschrift sind die BGW sowie verschiedene weitere Trägerinnen und Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung. Abonnenten der Zeitschrift sind Versicherte der BGW und der weiteren Trägerinnen und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die DGUV beauftragt die Redaktions- und Druckdienstleistungen für die Erstellung der Zeitschrift.
Die Aufträge über Distributions- und Versanddienstleistungen werden nicht von der DGUV, sondern von den Abnehmern selbst vergeben.
Distribution umfasst hier das versandfertige Verpacken und Adressieren der Zeitschriften.
Versand umfasst die bundesweite Auslieferung der verpackten und adressierten Zeitschriften an die einzelnen Abonnenten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Postdienste im Zusammenhang mit Zeitungen und Zeitschriften📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1.0 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 2024-11 Los 1
Titel: Distribution und Versand der Zeitschrift "arbeit & gesundheit" Los 1: Distribution
Beschreibung der Beschaffung:
Distribution umfasst hier das versandfertige Verpacken und Adressieren der Zeitschriften. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang der Distribution (Los 1) ergeben sich aus Ziffer 4 dieser Leistungsbeschreibung.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Dauer: 14 Monate Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-15 📅
Datum des Endes: 2026-01-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 5
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin kann die Vertragslaufzeit maximal fünf Mal um jeweils 12 Monate verlängern. Diese Verlängerungsoption um 12 Monate kann bis 3 Monate vor Vertragsablauf von der Auftraggeberin durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin ausgeübt werden.
Die Auftraggeberin kann die Vertragslaufzeit maximal fünf Mal um jeweils 12 Monate verlängern. Diese Verlängerungsoption um 12 Monate kann bis 3 Monate vor Vertragsablauf von der Auftraggeberin durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin ausgeübt werden.
2️⃣
Interne Kennung: 2024-11 Los 2
Titel: Distribution und Versand der Zeitschrift "arbeit & gesundheit" Los 2 Versand
Beschreibung der Beschaffung:
Versand umfasst die bundesweite Auslieferung der verpackten und adressierten Zeitschriften an die einzelnen Abonnenten. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang des Versands (Los 2) ergeben sich aus Ziff. 4 dieser Leistungsbeschreibung.
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 70.0
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-23 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-23 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-08-22 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-09-23 12:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV zu verzichten.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, Mittelwert)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung, - dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB vorliegen. - über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. - dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB beim Bietenden, Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. -dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG vorliegen. Soweit eine Ausschlussvoraussetzung gegeben ist, sind nähere Angaben zu machen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist weiterer Nachweis zu führen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Eigenerklärung, - dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB vorliegen. - über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt. - dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB beim Bietenden, Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen. -dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG vorliegen. Soweit eine Ausschlussvoraussetzung gegeben ist, sind nähere Angaben zu machen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist weiterer Nachweis zu führen. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de📧
Telefon: 040 202071537📞
URL: http://www.bgw-online.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E72428363🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E72428363🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0000000000000000
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 165-510919 (2024-08-22)