Es ist die Dritte Sozialberichterstattung (3. SBE) des Freistaates Sachsen zu erstellen. Die 3. SBE soll den jeweiligen Entscheidungsträgern eine Ergänzung kommunaler Planungen für sozialpolitische Entscheidungen liefern. Die Leistung besteht aus dem Arbeitspaket 1 (siehe Ziffer 2.1 Teil A der Leistungsbeschreibung) und dem Arbeitspaket 2 (siehe Ziffer 2.2 Teil A der Leistungsbeschreibung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-16.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dritte Sozialberichterstattung des Freistaates Sachsen
Referenznummer: #175/23
Kurze Beschreibung:
“Es ist die Dritte Sozialberichterstattung (3. SBE) des Freistaates Sachsen zu erstellen. Die 3. SBE soll den jeweiligen Entscheidungsträgern eine Ergänzung...”
Kurze Beschreibung
Es ist die Dritte Sozialberichterstattung (3. SBE) des Freistaates Sachsen zu erstellen. Die 3. SBE soll den jeweiligen Entscheidungsträgern eine Ergänzung kommunaler Planungen für sozialpolitische Entscheidungen liefern.
Die Leistung besteht aus dem Arbeitspaket 1 (siehe Ziffer 2.1 Teil A der Leistungsbeschreibung) und dem Arbeitspaket 2 (siehe Ziffer 2.2 Teil A der Leistungsbeschreibung).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es soll die Dritte Sozialberichterstattung des Freistaates Sachsen erstellt werden. Sie soll den jeweiligen Entscheidungsträgern eine Ergänzung kommunaler...”
Beschreibung der Beschaffung
Es soll die Dritte Sozialberichterstattung des Freistaates Sachsen erstellt werden. Sie soll den jeweiligen Entscheidungsträgern eine Ergänzung kommunaler Planungen für sozialpolitische Entscheidungen liefern.
Die Leistung besteht aus dem Arbeitspaket 1 (siehe Ziffer 2.1 Teil A der Leistungsbeschreibung) und dem Arbeitspaket 2 (siehe Ziffer 2.2 Teil A der Leistungsbeschreibung).
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-18 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche Abdeckung der Leistungsanforderungen und deren Plausibilität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und methodische Vorgehensweise und zugehöriger Arbeits- bzw. Zeitplan und deren Plausibilität für das ausgeschriebene Projekt
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ergänzende Vorschläge für Datengrundlagen und/oder für Vorausberechnungen von Entwicklungen und Bedarfen, für Szenarien und inhaltliche Schwerpunktsetzung und deren Plausibilität
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Innovativität des Konzeptes und dessen Plausibilität
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 20.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-20 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen
Der Bieter ist aufgefordert, seine Kompetenzen und die Kompetenzen der Projektmitarbeiter durch Referenzprojekte und Referenzpublikationen in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen
Der Bieter ist aufgefordert, seine Kompetenzen und die Kompetenzen der Projektmitarbeiter durch Referenzprojekte und Referenzpublikationen in aussagekräftigen Curricula Vitae nachzuweisen. Einschlägige methodische Kompetenzen, insbesondere mit Blick auf die Formulierung und Umsetzung von wissenschaftlichen Erhebungs- und Analysedesigns, der Modellbildung und Simulation sowie der Erarbeitung von gesellschaftlichen und ökonomischen Prognoserechnungen sollten insbesondere mit Hilfe von Publikationen auf Basis von Peer-Review oder ähnlichen der wissenschaftlichen Praxis entsprechenden Verfahren belegt werden.
Die Angaben des Bieters erfolgen als Eigenerklärungen. Der Bieter wird gebeten, die einzelnen Curricula Vitae für jedes Mitglied des Projektteams als Anlagen dem Formblatt »05 Erklärung Referenzen« beizufügen.
Leistungsspektrum
Der Bieter muss über ein der Ausschreibung entsprechendes Leistungsspektrum verfügen (Formblatt »06 Erklärung Leistungsspektrum«). Zwingend erforderlich ist die Darstellung des Leistungsspektrums im Hinblick auf
- die Schaffung einer datenbasierten, methodisch sauberen Darstellung und Diskussion der aktuellen (und zu erwartenden) Entwicklung der demografischen, sozialen und ökonomischen Lagen des Freistaates Sachsen.
- die Erstellung und Diskussion komplexer Prognoseberechnungen zur Beantwortung der zentralen Frage des zweiten Arbeitspaketes: Wie werden wir 2040 leben?
Eingesetztes Personal (Projektteam)
Schließlich müssen die vom Bieter zur Bearbeitung eingesetzten Personen über die Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen, die für die ausgeschriebenen Leistungen notwendig sind (Formblatt »07 Erklärung Projektteam«). So bedarf es des Nachweises eines multiprofessionellen Teams mit einem breiten wissenschaftlichen, insbesondere volkswirtschaftlichen, sozialwissenschaftlichen, gesundheitsökonomischen, demografischen, sozialgeografischen sowie mathematischen Sachverstand.
Es wird gefordert, dass die Bieter ihr Projektteam namentlich benennen. Das Projektteam wird vertraglich fest vereinbart (s. Ziffer 5.9 Teil B der Leistungsbeschreibung) und muss über den gesamten Projektzeitraum zur Verfügung stehen. Änderungen im Projektteam sind nur aus wichtigem Grund, z. B. bei Ausscheiden des Mitarbeiters, möglich. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich für qualifizierten und gleichwertigen Ersatz zu sorgen, sich mit dem Auftraggeber hierüber abzustimmen und einen reibungslosen Übergang der Aufgaben des ausscheidenden Mitarbeiters auf das neue Teammitglied sicherzustellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 096-293097 (2024-05-16)