Drive Lock Lizenzen für Knappschaftsrankenhäuser

Knappschaft Kliniken Solution

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der erforderlichen Lizenzen und Dienstleistungen zur Einführung der Endpoint Security Lösung der Fa. DriveLock mit der die IT-Sicherheitsvorgaben in Bezug auf BSI und Kritis vollständig erfüllt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-07-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Drive Lock Lizenzen für Knappschaftsrankenhäuser
Referenznummer: KKSG_2024JBA009
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der erforderlichen Lizenzen und Dienstleistungen zur Einführung der Endpoint Security Lösung der Fa. DriveLock mit der die IT-Sicherheitsvorgaben in Bezug auf BSI und Kritis vollständig erfüllt werden.
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Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Beschreibung
Interne Kennung: KKSG_2024JBA009
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der erforderlichen Lizenzen und Dienstleistungen zur Einführung der Endpoint Security Lösung der Fa. DriveLock mit der die IT-Sicherheitsvorgaben in Bezug auf BSI und Kritis vollständig erfüllt werden. Alle Leistungsinhalte in Bezug auf z.B. Lizenzbedingungen und Service ergeben sich aus der jeweiligen Artikelnummer von DriveLock. Die Leistungsinhalte und Servicebedingungen sind einsehbar in den diesen Vergabeunterlagen beigefügten Dateien "Cloud Subscription - M2 Service Agreement", "DriveLock Support Level Agreement (Version: 01/2024)" und "Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Leistungen der DriveLock SE (Stand 08/2022)". Es werden keine ergänzenden vertraglichen Verpflichtungen in der Ausschreibung festgelegt. Beschafft werden jeweils 7.500 Device und Application Control Lizenzen, sowie 1.000 Encryption 2-Go Lizenzen, jeweils für 3 Jahre. Bei der angegebenen Anzahl handelt es sich um eine verbindliche Mindestabnahmemenge. Die Bestellung erfolgt nach Zuschlag. Die Abrechnung und Zahlung der Gesamtsumme für die Mindestabnahme erfolgt nach Zuschlag und muss in 2024 abgewickelt sein. Die Mindestabnahmemenge der Device und Application Control Lizenzen beträgt jeweils 7.500 Lizenzen. Der Auftraggeber hat das Recht, jeweils bis zu 1.000 weitere Device und Application Control Lizenzen zum gleichen Angebotspreis (Einzelpreis in EUR) innerhalb der 3-jährigen Vertragslaufzeit zu beziehen (Option). Die Mindestabnahmemenge der Encryption 2-Go Lizenzen beträgt 1.000 Lizenzen. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu 3.000 weitere Encryption 2-Go Lizenzen zum gleichen Angebotspreis (Einzelpreis in EUR) innerhalb der 3-jährigen Vertragslaufzeit zu beziehen (Option). Die Einzelpreise gelten auch für Nachkäufe innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren ab Zuschlag. Die Laufzeit der Lizenzen aus Nachkäufen muss mit den ursprünglich bestellten Lizenzen harmonisiert werden. Die Kosten reduzieren sich analog zur Restlaufzeit. Die Berechnung der Restlaufzeit und Kosten muss in der Rechnung genau dargestellt werden. Die Lizenzen werden nicht direkt von Drive Lock, sondern von Handelspartnern vertrieben. Der Auftragnehmer muss berechtigter Handelspartner sein und wird mit dem Verkauf beauftragt (Vertriebswettbewerb).
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Art des Vertrags: Lieferungen
Postanschrift: In der Schornau 23-25
Postleitzahl: 44892
Stadt: Bochum
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 3 Jahre
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-20 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-08-20 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-08-20 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Nachweis über Autorisierter als Partner / Reseller für die angebotenen Lizenzen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Nachweis über Autorisierter als Partner / Reseller für die angebotenen Lizenzen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Knappschaft Kliniken Solution
Nationale Registrierungsnummer: 00001831
Postanschrift: In der Schornau 23-25
Postleitzahl: 44892
Postort: Bochum
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: jonas.baier@kk-sg.de 📧
Telefon: +49 2342992870 📞
URL: https://www.kk-sg.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.kk-sg.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMLHG02/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMLHG02 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DMLHG02 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4DMLHG02
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 02289499163
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 141-436933 (2024-07-19)