Gegenstand der Maßnahme ist der Druck des BGHM-Magazins. Das BGHM-Magazin informiert die Mitgliedsunternehmen und Versicherten über aktuelle Themen rund um den Arbeitsschutz. Dieses Magazin erscheint sechsmal jährlich jeweils in den Monaten Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember mit einer Auflage von jeweils etwa 210.000 Exemplaren und umfasst in der Regel 32 Seiten. Die Abgabe des Magazins erfolgt an die Bezieher seitens der Auftraggeberin kostenlos. Alle Vereinbarungen haben eine Laufzeit von ca. 24 Monaten, beginnend zum 01.07.2024, spätestens mit Zuschlagsentscheidung und endend zum 31.06.2026. Optional besteht die Möglichkeit den Vertrag, um zweimal jeweils 1 Jahr zu verlängern. Das Auftragsvolumen wird von der Auftraggeberin auf ca. 182.00 Euro netto jährlich geschätzt. Für die gesamte Laufzeit der Vereinbarungen von 4 Jahren, inkl. der optionalen Verlängerungen, schätzt die Auftraggeberin das Auftragsvolumen auf ca. 728.000,00 Euro netto. Maximal würden während der gesamten Laufzeit der Vereinbarungen 5.544.000 Zeitschriften versandt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-04.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druck BGHM Magazin
Referenznummer: 2024-011a-EU-ABKOM
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Maßnahme ist der Druck des BGHM-Magazins.
Das BGHM-Magazin informiert die Mitgliedsunternehmen und Versicherten über aktuelle Themen rund um den Arbeitsschutz.
Dieses Magazin erscheint sechsmal jährlich jeweils in den Monaten Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember mit einer Auflage von jeweils etwa 210.000 Exemplaren und umfasst in der Regel 32 Seiten.
Die Abgabe des Magazins erfolgt an die Bezieher seitens der Auftraggeberin kostenlos.
Alle Vereinbarungen haben eine Laufzeit von ca. 24 Monaten, beginnend zum 01.07.2024, spätestens mit Zuschlagsentscheidung und endend zum 31.06.2026.
Optional besteht die Möglichkeit den Vertrag, um zweimal jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Das Auftragsvolumen wird von der Auftraggeberin auf ca. 182.00 Euro netto jährlich geschätzt.
Für die gesamte Laufzeit der Vereinbarungen von 4 Jahren, inkl. der optionalen Verlängerungen, schätzt die Auftraggeberin das Auftragsvolumen auf ca. 728.000,00 Euro netto.
Maximal würden während der gesamten Laufzeit der Vereinbarungen 5.544.000 Zeitschriften versandt werden.
Gegenstand der Maßnahme ist der Druck des BGHM-Magazins.
Das BGHM-Magazin informiert die Mitgliedsunternehmen und Versicherten über aktuelle Themen rund um den Arbeitsschutz.
Dieses Magazin erscheint sechsmal jährlich jeweils in den Monaten Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember mit einer Auflage von jeweils etwa 210.000 Exemplaren und umfasst in der Regel 32 Seiten.
Die Abgabe des Magazins erfolgt an die Bezieher seitens der Auftraggeberin kostenlos.
Alle Vereinbarungen haben eine Laufzeit von ca. 24 Monaten, beginnend zum 01.07.2024, spätestens mit Zuschlagsentscheidung und endend zum 31.06.2026.
Optional besteht die Möglichkeit den Vertrag, um zweimal jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Das Auftragsvolumen wird von der Auftraggeberin auf ca. 182.00 Euro netto jährlich geschätzt.
Für die gesamte Laufzeit der Vereinbarungen von 4 Jahren, inkl. der optionalen Verlängerungen, schätzt die Auftraggeberin das Auftragsvolumen auf ca. 728.000,00 Euro netto.
Maximal würden während der gesamten Laufzeit der Vereinbarungen 5.544.000 Zeitschriften versandt werden.
Produkte/Dienstleistungen: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 728 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2024-011a-EU-ABKOM
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Digitaldruck📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist der noch auszuschreibende Auftragnehmer zur Distribution der Magazine. Die Angabe des Erfüllungsortes erfolgt hilfsweise.
Postanschrift: Issac-Fulda-Allee 18
Postleitzahl: 55124
Stadt: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 4 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Möglichkeit den Rahmenvertrag optional um 2 x 1 Jahr bis zur Höchstlaufzeit von 4 Jahren, voraussichltich bis zum 30.06.2028 zu verlängern.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-14 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-04-04 📅
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-05-14 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-05-07 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Betreibshaftpflichtversicherung,
Ansprechperson für das laufende Geschäft,
Unternehmensdarstellung,
Papiermuster (auf Anforderung)
Unterlagen zur Eignungsleihe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignung zur Berufsausübung: Dokument 05_Angebotsformblatt: HRA- / HRB-Nummer (mit Angabe des zuständigen Registergerichts) / Umsatzsteuer-ID (Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt)
Dokument 06_Eignungskriterien: Eigenerklärung zu den Ausschlusskriterien § 123,124 GWB
Unternehmensdarstellung
Eignung zur Berufsausübung: Dokument 05_Angebotsformblatt: HRA- / HRB-Nummer (mit Angabe des zuständigen Registergerichts) / Umsatzsteuer-ID (Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt)
Dokument 06_Eignungskriterien: Eigenerklärung zu den Ausschlusskriterien § 123,124 GWB
Unternehmensdarstellung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Umsatzzahlen, Betriebshaftpflichtversicherung: Dokument 07_Eignung mit:
Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Betriebshaftpflichtversicherung
Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung über das Dokument 07_Eignung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Refernzen: Der Bieter hat mindestens jeweils eine nachprüfbare Referenz von 3 verschiedenen Referenzgebern der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen.
Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten.
Die BGHM sollte hierbei höchstens einmal als Referenz genannt werden.
Hinweis:
Bei den personenbezogenen Daten handelt sich lediglich um Funktionsträgerdaten, vor deren Übermittlung an die Auftraggeberin durch die Verantwortlichen/n die entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Bitte stellen Sie daher sicher, dass die aufgeführten Auftraggeber auch damit einverstanden sind als Referenzgeber (mit Namensnennung, insbesondere der Ansprechperson sowie deren Telefonnummer) benannt zu werden.
Die Angebotsfrist hierfür ist ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für alle Bieterinnen/Bieter.
Sind nicht alle geforderten Angaben vorhanden, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden und die Bieterin/der Bieter kann vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Gleiches gilt für die Angabe von Referenzen ohne die Möglichkeit, diese Referenzen bei den Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen. Dies führt dazu, dass die Auftraggeberin nicht in der Lage ist die Leistungsfähigkeit tatsächlich festzustellen.
Refernzen: Der Bieter hat mindestens jeweils eine nachprüfbare Referenz von 3 verschiedenen Referenzgebern der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen.
Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten.
Die BGHM sollte hierbei höchstens einmal als Referenz genannt werden.
Hinweis:
Bei den personenbezogenen Daten handelt sich lediglich um Funktionsträgerdaten, vor deren Übermittlung an die Auftraggeberin durch die Verantwortlichen/n die entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Bitte stellen Sie daher sicher, dass die aufgeführten Auftraggeber auch damit einverstanden sind als Referenzgeber (mit Namensnennung, insbesondere der Ansprechperson sowie deren Telefonnummer) benannt zu werden.
Die Angebotsfrist hierfür ist ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für alle Bieterinnen/Bieter.
Sind nicht alle geforderten Angaben vorhanden, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden und die Bieterin/der Bieter kann vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Gleiches gilt für die Angabe von Referenzen ohne die Möglichkeit, diese Referenzen bei den Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen. Dies führt dazu, dass die Auftraggeberin nicht in der Lage ist die Leistungsfähigkeit tatsächlich festzustellen.
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
+ 16 weitere
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer…
… kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen…
… Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von…
… Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von…
… arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
… umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 228 9499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der
Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der
Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 069-203898 (2024-04-04)
Auftragsbekanntmachung (2024-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 728 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-10+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Dieses Magazin erscheint sechsmal jährlich jeweils in den Monaten Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember mit einer Auflage von jeweils etwa 210.000 Exemplaren und umfasst in der Regel 28 Seiten.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2024-04-10 📅
Andere zusätzliche Informationen
Der Umfang des zu druckenten BGHM-Magazins beträgt statt 32 Seiten nunmehr 28 Seiten.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 0953c7b9-4ea3-4ec6-b4aa-1097470bc025-01
Quelle: OJS 2024/S 072-215037 (2024-04-10)