Neuausrichtung der Rathaus Zeitung bei Neuvergabe, ab 1.1.2025 Druck der Rathaus Zeitung der Stadt Trier mit jährlich bis zu 22 Ausgaben in einer Auflagenhöhe von aktuell 57.000 Exemplaren sowie der Verteilung an alle Haushalte im Stadtgebiet Trier. Im Rahmen der Neuausschreibung erfährt die Rathaus Zeitung eine Neuausrichtung in folgenden ausschreibungsrelevanten Punkten: Erscheinungsweise: künftig alle zwei Wochen statt wöchentlich Änderung von Format und Layout: Geplant ist, ein wirtschaftliches Format auszuwählen, das sich ggf. vom aktuellen Format unterscheidet. Unabhängig von einer möglichen Formatänderung, wird die Rathaus Zeitung in ihrer Optik modernisiert. Wegfall der amtlichen Bekanntmachungen und des Anzeigenteils: Die amtlichen Bekanntmachungen werden nicht mehr in der Rathaus Zeitung, sondern auf alternativen Wegen, veröffentlicht, um Platz für mehr informativen Inhalt zu schaffen. Ab Januar 2025 muss die Rathaus Zeitung zudem werbefrei sein, d. h. der Anzeigenteil entfällt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-12.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druck und Verteilung der Rathaus Zeitung der Stadt Trier ab 2025
Referenznummer: 20EU/24
Kurze Beschreibung:
Neuausrichtung der Rathaus Zeitung bei Neuvergabe, ab 1.1.2025
Druck der Rathaus Zeitung der Stadt Trier mit jährlich bis zu 22 Ausgaben in einer Auflagenhöhe von aktuell 57.000 Exemplaren sowie der Verteilung an alle Haushalte im Stadtgebiet Trier.
Im Rahmen der Neuausschreibung erfährt die Rathaus Zeitung eine Neuausrichtung in folgenden
ausschreibungsrelevanten Punkten:
Erscheinungsweise: künftig alle zwei Wochen statt wöchentlich
Änderung von Format und Layout: Geplant ist, ein wirtschaftliches Format auszuwählen, das
sich ggf. vom aktuellen Format unterscheidet. Unabhängig von einer möglichen
Formatänderung, wird die Rathaus Zeitung in ihrer Optik modernisiert.
Wegfall der amtlichen Bekanntmachungen und des Anzeigenteils: Die amtlichen
Bekanntmachungen werden nicht mehr in der Rathaus Zeitung, sondern auf alternativen
Wegen, veröffentlicht, um Platz für mehr informativen Inhalt zu schaffen. Ab Januar 2025 muss
die Rathaus Zeitung zudem werbefrei sein, d. h. der Anzeigenteil entfällt.
Neuausrichtung der Rathaus Zeitung bei Neuvergabe, ab 1.1.2025
Druck der Rathaus Zeitung der Stadt Trier mit jährlich bis zu 22 Ausgaben in einer Auflagenhöhe von aktuell 57.000 Exemplaren sowie der Verteilung an alle Haushalte im Stadtgebiet Trier.
Im Rahmen der Neuausschreibung erfährt die Rathaus Zeitung eine Neuausrichtung in folgenden
ausschreibungsrelevanten Punkten:
Erscheinungsweise: künftig alle zwei Wochen statt wöchentlich
Änderung von Format und Layout: Geplant ist, ein wirtschaftliches Format auszuwählen, das
sich ggf. vom aktuellen Format unterscheidet. Unabhängig von einer möglichen
Formatänderung, wird die Rathaus Zeitung in ihrer Optik modernisiert.
Wegfall der amtlichen Bekanntmachungen und des Anzeigenteils: Die amtlichen
Bekanntmachungen werden nicht mehr in der Rathaus Zeitung, sondern auf alternativen
Wegen, veröffentlicht, um Platz für mehr informativen Inhalt zu schaffen. Ab Januar 2025 muss
die Rathaus Zeitung zudem werbefrei sein, d. h. der Anzeigenteil entfällt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Druckerei- und Verteilerdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: 6a67029a-c8d0-4198-b048-8658d3308c71 Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um zwei weitere Jahre.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt
🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Haushaltsverteilung im gesamten Stadtgebiet der Stadt Trier, sowie ca. 9 Adressen (ebenfalls im Stadtgebiet) am Erscheinungstag jeweils mit einer individuellen Stückelung.
Postleitzahl: 54290
Stadt: Trier
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 15 i.V.m. § 14 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-17 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-10 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, Unterlagen, Nachweise, die nachgefordert werden dürfen, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die Unterlagen, Nachweise, etc. nicht innerhalb der angegebenen Frist eingereicht, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, Unterlagen, Nachweise, die nachgefordert werden dürfen, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die Unterlagen, Nachweise, etc. nicht innerhalb der angegebenen Frist eingereicht, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.: -Nachweis über die Eintragung in ein Beruf- oder Handelsregister in Form einer Bescheinigung
Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124_LD oder die einheitliche europäische Eigenerklärung
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.: -Nachweis über die Eintragung in ein Beruf- oder Handelsregister in Form einer Bescheinigung
Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124_LD oder die einheitliche europäische Eigenerklärung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124_LD oder die einheitliche europäische Eigenerklärung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124_LD oder die einheitliche europäische Eigenerklärung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: mindestens 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen mit Angabe der Art der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner und Telefonnummer aus den letzten drei Jahren.
Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124_LD oder die einheitliche europäische Eigenerklärung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: mindestens 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen mit Angabe der Art der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner und Telefonnummer aus den letzten drei Jahren.
Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124_LD oder die einheitliche europäische Eigenerklärung
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV
Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124_LD oder die einheitliche europäische Eigenerklärung.
Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen:
— VHB Formblatt 631 Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot),
— Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm,
— VHB Formblatt 124_Eigenerklärung zur Eignung_LD oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Präqualifikationsnachweis,
— VHB Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
— VHB Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
— Mustererklärungen 1 und 3
— Eigenerklärung RS EU Sanktion.
Bei der Abkürzung VHB handelt es sich um das „Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des
Bundes (ausgenommen Maßnahmen der Straßen- und Wasserbauverwaltungen)“.
Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind auf Anforderung des Auftraggebers einzureichen:
— VHB Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
— Bestätigungen der Eigenerklärungen
Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen:
— VHB Formblatt 631 Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot),
— Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm,
— VHB Formblatt 124_Eigenerklärung zur Eignung_LD oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder Präqualifikationsnachweis,
— VHB Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,
— VHB Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
— Mustererklärungen 1 und 3
— Eigenerklärung RS EU Sanktion.
Bei der Abkürzung VHB handelt es sich um das „Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des
Bundes (ausgenommen Maßnahmen der Straßen- und Wasserbauverwaltungen)“.
Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind auf Anforderung des Auftraggebers einzureichen:
— VHB Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
— Bestätigungen der Eigenerklärungen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 2ef520ea-8b6d-41c7-82ab-2d9be8ace693
Abteilung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 158-488643 (2024-08-12)
Auftragsbekanntmachung (2024-09-11) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: 390e03af-5ae8-48e5-93c1-d1521970709f
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-02 10:45:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-09-25 10:45:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-11+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Änderung betrifft das in Leistungsverzeichnis in den Anlagen der Ausschreibung.
In "Die Rathaus Zeitung - Hintergrund" wurde ein neuer zweiter Absatz eingefügt. In Position 1 wurden Angaben zur Herausgeberin und Bereitstellung der Druckdatei ergänzt. Bezüglich des Finanzierungsmodells wurde ein Halbsatz und ein Satz ergänzt. Die Überschriften und die Anmerkung zur Tabelle "Format" wurden überarbeitet. In "Annahme und Überprüfung der Druckdateien wurden ebenfalls Ergänzungen vorgenommen (Absatz 2 und 3).
Zur Position 2 wurde der Absatz "Verantwortung für die Verteilung" eingefügt. In "Haushaltsverteilung" wurde oberhalb der Tabelle ein Satz zur höheren Gewalt eingefügt. Unterhalb der Tabelle wurden "Beilagen und Verteilung mit anderen Produkten" sowie "Bezug der Rathaus Zeitung per Postversand" eingefügt. Im Punkt "Beschwerdemanagement" wurden ebenfalls Konkretisierungen vorgenommen.
In "Allgemeines betreffend Position 1 und 2" wurden Absätze zur Vertragsdauer, Abrechnung, Preisminderung, Außerordentliches Kündigungsrecht, Kontakt und Beratung, Einbeziehung von AGB und Ersatzansprüche eingefügt.
Aufgrund der Änderung wird die Angebotsfrist und Bindefrist entsprechend verlängert. Die Angebotsfrist endet nun am Mittwoch, dem 02.10.2024 um 10:45 Uhr. Die Bindefrist endet nun am 29.11.2024
Die Änderung betrifft das in Leistungsverzeichnis in den Anlagen der Ausschreibung.
In "Die Rathaus Zeitung - Hintergrund" wurde ein neuer zweiter Absatz eingefügt. In Position 1 wurden Angaben zur Herausgeberin und Bereitstellung der Druckdatei ergänzt. Bezüglich des Finanzierungsmodells wurde ein Halbsatz und ein Satz ergänzt. Die Überschriften und die Anmerkung zur Tabelle "Format" wurden überarbeitet. In "Annahme und Überprüfung der Druckdateien wurden ebenfalls Ergänzungen vorgenommen (Absatz 2 und 3).
Zur Position 2 wurde der Absatz "Verantwortung für die Verteilung" eingefügt. In "Haushaltsverteilung" wurde oberhalb der Tabelle ein Satz zur höheren Gewalt eingefügt. Unterhalb der Tabelle wurden "Beilagen und Verteilung mit anderen Produkten" sowie "Bezug der Rathaus Zeitung per Postversand" eingefügt. Im Punkt "Beschwerdemanagement" wurden ebenfalls Konkretisierungen vorgenommen.
In "Allgemeines betreffend Position 1 und 2" wurden Absätze zur Vertragsdauer, Abrechnung, Preisminderung, Außerordentliches Kündigungsrecht, Kontakt und Beratung, Einbeziehung von AGB und Ersatzansprüche eingefügt.
Aufgrund der Änderung wird die Angebotsfrist und Bindefrist entsprechend verlängert. Die Angebotsfrist endet nun am Mittwoch, dem 02.10.2024 um 10:45 Uhr. Die Bindefrist endet nun am 29.11.2024
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4c1df8c1-c58d-4ecc-b5c6-c71823552807-01
Quelle: OJS 2024/S 178-549297 (2024-09-11)