Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2024 bis 2026 und 2027 sowie 2028 (optional) der Goethe-Universität Frankfurt am Main und ihrer verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
In Anwendung des § 96 Abs. 2 HessHG i.V. mit § 12 Hess StiftG wird, in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, als Stiftungsaufsicht der Goethe-Universität, ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses beauftragt. Weiterhin wird ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses der im Leistungsverzeichnis (Teil B der Vergabeunterlage) aufgeführten, verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften, beauftragt. Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind dem Leistungsverzeichnis (Teil B der Vergabeunterlage) und der Anlagen hierzu (Teil B - Anlagen 1 - 8), zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-08.
Auftragsbekanntmachung (2024-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2024 bis 2026 und 2027 sowie 2028 (optional) der Goethe-Universität Frankfurt am Main und ihrer verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Referenznummer: 9.40.15 VgV EM1-FC-01-23
Kurze Beschreibung:
In Anwendung des § 96 Abs. 2 HessHG i.V. mit § 12 Hess StiftG wird, in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, als Stiftungsaufsicht der Goethe-Universität, ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses beauftragt. Weiterhin wird ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses der im Leistungsverzeichnis (Teil B der Vergabeunterlage) aufgeführten, verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften, beauftragt. Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind dem Leistungsverzeichnis (Teil B der Vergabeunterlage) und der Anlagen hierzu (Teil B - Anlagen 1 - 8), zu entnehmen.
In Anwendung des § 96 Abs. 2 HessHG i.V. mit § 12 Hess StiftG wird, in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, als Stiftungsaufsicht der Goethe-Universität, ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses beauftragt. Weiterhin wird ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses der im Leistungsverzeichnis (Teil B der Vergabeunterlage) aufgeführten, verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften, beauftragt. Nähere Informationen zum Leistungsumfang sind dem Leistungsverzeichnis (Teil B der Vergabeunterlage) und der Anlagen hierzu (Teil B - Anlagen 1 - 8), zu entnehmen.
Produkte/Dienstleistungen: Rechnungslegung und -prüfung📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: 9.40.15 VgV EM1-FC-01-23
Beschreibung der Beschaffung:
Prüfungsdienstleistungen von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfergesellschaften, zur Prüfung und Testierung von Jahresabschlüssen der Goethe-Universität sowie aktuell sieben, mit der Auftraggeberin verbundener Unternehmen, bzw. Beteiligungsgesellschaften .
Prüfungsdienstleistungen von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfergesellschaften, zur Prüfung und Testierung von Jahresabschlüssen der Goethe-Universität sowie aktuell sieben, mit der Auftraggeberin verbundener Unternehmen, bzw. Beteiligungsgesellschaften .
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postanschrift: Johann Wolfgang Goethe-Universität
Theodor-W.-Adorno-Platz 1
Postleitzahl: 60323
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-01 📅
Datum des Endes: 2027-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
Es handelt sich um eine absehbar dauerhaft zu erbringende Dienstleistung für die Auftraggeberin und die mit Ihr verbundenen Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften, die regelmäßig ausgeschrieben wird.
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Optional kann der Vertragszeitraum, unter Beibehaltung aller bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, nach Wahl des Auftraggebers, zwei Mal, um jeweils 12 Monate, oder einmalig, um 24 Monate, bis maximal 31.10.2029, verlängert werden. Der Auftraggeber ist berechtigt diese Option einseitig auszuüben.
Optional kann der Vertragszeitraum, unter Beibehaltung aller bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen, nach Wahl des Auftraggebers, zwei Mal, um jeweils 12 Monate, oder einmalig, um 24 Monate, bis maximal 31.10.2029, verlängert werden. Der Auftraggeber ist berechtigt diese Option einseitig auszuüben.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: siehe Vergabeunterlage
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität und Qualität des Realisierungskonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: siehe Vergabeunterlage
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-16 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Angebotseröffnung erfolgt im DTVP-System durch zwei Mitarbeitende der Vergabestelle des Auftraggebers (Einkaufsmanagement)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Zur Angebotsöffnung sind keine Personen, außer den befugten Bevollmächtigten des Auftraggebers, zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 11 Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Aufgrund des erheblichen Initialaufwandes für den Auftraggeber und den Auftragnehmer, sowie des recht preisstabilen Marktes, beträgt die maximale Vertagslaufzeit (inkl. Verlängerungsoption) 5 Jahre.
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-04-16 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Die Angebotseröffnung erfolgt im DTVP-System durch zwei Mitarbeitende der Vergabestelle des Auftraggebers (Einkaufsmanagement)
Zusätzliche Informationen:
Zur Angebotsöffnung sind keine Personen, außer den befugten Bevollmächtigten des Auftraggebers, zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-03-27 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Soweit dies vergaberechtlich zulässig ist, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung fehlender Angebotsunterlagen und Nachweise, vor.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Sanktionsvoraussetzungen: Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: - Eine Unternehmensdarstellung, die die Rechtsform, den Gegenstand und die Größe des Unternehmens, den Sitz des Unternehmens, die Größe und Sitz betreuender Niederlassungen hierzu, sowie die Eigenschaft des Auftragnehmers, als Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft i.S. von § 319 Abs. 1 HGB und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S. von § 319 Abs. 2-4 HGB, ausweist. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen/ Vorliegen zwingender (§123 GWB), bzw. fakultativer (§124 GWB) Ausschlussgründe, und entsprechend durchgeführter, geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens, i.S. des § 125 GWB - Eigenerklärung zur Einhaltung des AGG - Eigenerklärung über die Entrichtung der Steuern und Sozialversicherungsabgaben - Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Entrichtung der berufsgenossenschaftlichen Beiträge (sofern für die Unternehmensform des Bieters zutreffend) - Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflohn, bzw. Mindestlohn in der Vertragsausführung, erfüllen wird - Auszug aus dem Handelsregister (in Abhängigkeit der Rechtsform des Bieters), der am Ende der Vorlagefrist (16.04.2024) nicht älter als 90 Tage ist. - Eigenerklärung zur Eintragung im Wettbewerbsregister - Nachweis (Kopie) des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung, mit den anzugebenden Deckungssummen, bzw. Abgabe einer Erklärung des Bieters und der Versicherungsgesellschaft, über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, im Auftragsfalle. - Eigenerklärung zum Vorliegen, bzw. Nichtvorliegen der Sanktionsvoraussetzungen (EU-Russlandsanktionen) - Eigenerklärung zur Anwendungsverpflichtung und Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Alle in dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes bestimmt ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung von nicht wertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier Unterlagen und Nachweisen zu den Eigenerklärungen, vor. Bieter haben dem Auftraggeber solche Unterlagen und Nachweise spätestens 5 Kalendertage nach Anforderung, zur Verfügung zu stellen, bzw. dem Auftraggeber einen Nachweis des Antrags auf Erstellung der geforderten Nachweise, bei den zuständigen Stellen, vorzulegen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Sanktionsvoraussetzungen: Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: - Eine Unternehmensdarstellung, die die Rechtsform, den Gegenstand und die Größe des Unternehmens, den Sitz des Unternehmens, die Größe und Sitz betreuender Niederlassungen hierzu, sowie die Eigenschaft des Auftragnehmers, als Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft i.S. von § 319 Abs. 1 HGB und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S. von § 319 Abs. 2-4 HGB, ausweist. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen/ Vorliegen zwingender (§123 GWB), bzw. fakultativer (§124 GWB) Ausschlussgründe, und entsprechend durchgeführter, geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens, i.S. des § 125 GWB - Eigenerklärung zur Einhaltung des AGG - Eigenerklärung über die Entrichtung der Steuern und Sozialversicherungsabgaben - Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Entrichtung der berufsgenossenschaftlichen Beiträge (sofern für die Unternehmensform des Bieters zutreffend) - Eigenerklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Tariflohn, bzw. Mindestlohn in der Vertragsausführung, erfüllen wird - Auszug aus dem Handelsregister (in Abhängigkeit der Rechtsform des Bieters), der am Ende der Vorlagefrist (16.04.2024) nicht älter als 90 Tage ist. - Eigenerklärung zur Eintragung im Wettbewerbsregister - Nachweis (Kopie) des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung, mit den anzugebenden Deckungssummen, bzw. Abgabe einer Erklärung des Bieters und der Versicherungsgesellschaft, über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, im Auftragsfalle. - Eigenerklärung zum Vorliegen, bzw. Nichtvorliegen der Sanktionsvoraussetzungen (EU-Russlandsanktionen) - Eigenerklärung zur Anwendungsverpflichtung und Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Alle in dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes bestimmt ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung von nicht wertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier Unterlagen und Nachweisen zu den Eigenerklärungen, vor. Bieter haben dem Auftraggeber solche Unterlagen und Nachweise spätestens 5 Kalendertage nach Anforderung, zur Verfügung zu stellen, bzw. dem Auftraggeber einen Nachweis des Antrags auf Erstellung der geforderten Nachweise, bei den zuständigen Stellen, vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Darstellung der Umsatzentwicklung: Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Prüfung und Testierung von Jahresabschlüssen großer Kapitalgesellschaften des öffentlichen Rechts) vergleichbar sind. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters wird unterstellt, wenn ein Mindestumsatz von 500.000 EUR (vor Steuern), pro Geschäftsjahr im maßgeblichen Geschäftsbereich, erzielt wurde. Alle in dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes bestimmt ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung von nicht wertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier Unterlagen und Nachweisen zu den Eigenerklärungen, vor. Bieter haben dem Auftraggeber solche Unterlagen und Nachweise spätestens 5 Kalendertage nach Anforderung, zur Verfügung zu stellen, bzw. dem Auftraggeber einen Nachweis des Antrags auf Erstellung der geforderten Nachweise, bei den zuständigen Stellen, vorzulegen.
Darstellung der Umsatzentwicklung: Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Prüfung und Testierung von Jahresabschlüssen großer Kapitalgesellschaften des öffentlichen Rechts) vergleichbar sind. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters wird unterstellt, wenn ein Mindestumsatz von 500.000 EUR (vor Steuern), pro Geschäftsjahr im maßgeblichen Geschäftsbereich, erzielt wurde. Alle in dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes bestimmt ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung von nicht wertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier Unterlagen und Nachweisen zu den Eigenerklärungen, vor. Bieter haben dem Auftraggeber solche Unterlagen und Nachweise spätestens 5 Kalendertage nach Anforderung, zur Verfügung zu stellen, bzw. dem Auftraggeber einen Nachweis des Antrags auf Erstellung der geforderten Nachweise, bei den zuständigen Stellen, vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Angabe von Referenzprojekten: Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung mindestens 5 Abschlüsse, bei mindestens 3 unterschiedlichen Referenzgebern, vergleichbarer Art* in den letzten 4 Geschäftsjahren** durchgeführt zu haben * Ein Abschluss (Leistung) vergleichbarer Art wird unterstellt, wenn die Leistung, bzw. der Leistungsempfänger, folgende Eigenschaften aufweist: Prüfung und Testierung von Jahresabschlüssen (mindestens 5 Abschlüsse, über alle Referenzen hinweg) großer Kapitalgesellschaften des öffentlichen Rechts i.S. des HGB (auch aus dem kommunalen Bereich), jedoch mindestens eine Referenz (aus der minimalen Anzahl von 3 Referenzen), aus der Durchführung der v.g. Leistungen im Bereich einer öffentlich-rechtlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbarer Größe, bezogen auf: Studierendenzahlen, Bilanzsumme, Beschäftigte und Höhe der Landeszuschüsse, bzw. einer öffentlich-rechtlichen, forschenden Einrichtung in der Bundesrepublik Deutschland, mit vergleichbaren Werten die Bilanzsumme und die Höhe der Landeszuschüsse betreffend. ** Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs, i.S.d. § 46, Abs. 3, Nr. 1 VgV hat der Auftraggeber den Referenzzeitraum auf insgesamt 4 Jahre erweitert. - Eigenerklärung zur Eignungsleihe § 47 VgV) Alle in dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes bestimmt ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung von nicht wertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier Unterlagen und Nachweisen zu den Eigenerklärungen, vor. Bieter haben dem Auftraggeber solche Unterlagen und Nachweise spätestens 5 Kalendertage nach Anforderung, zur Verfügung zu stellen, bzw. dem Auftraggeber einen Nachweis des Antrags auf Erstellung der geforderten Nachweise, bei den zuständigen Stellen, vorzulegen.
Angabe von Referenzprojekten: Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: - Eigenerklärung mindestens 5 Abschlüsse, bei mindestens 3 unterschiedlichen Referenzgebern, vergleichbarer Art* in den letzten 4 Geschäftsjahren** durchgeführt zu haben * Ein Abschluss (Leistung) vergleichbarer Art wird unterstellt, wenn die Leistung, bzw. der Leistungsempfänger, folgende Eigenschaften aufweist: Prüfung und Testierung von Jahresabschlüssen (mindestens 5 Abschlüsse, über alle Referenzen hinweg) großer Kapitalgesellschaften des öffentlichen Rechts i.S. des HGB (auch aus dem kommunalen Bereich), jedoch mindestens eine Referenz (aus der minimalen Anzahl von 3 Referenzen), aus der Durchführung der v.g. Leistungen im Bereich einer öffentlich-rechtlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbarer Größe, bezogen auf: Studierendenzahlen, Bilanzsumme, Beschäftigte und Höhe der Landeszuschüsse, bzw. einer öffentlich-rechtlichen, forschenden Einrichtung in der Bundesrepublik Deutschland, mit vergleichbaren Werten die Bilanzsumme und die Höhe der Landeszuschüsse betreffend. ** Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs, i.S.d. § 46, Abs. 3, Nr. 1 VgV hat der Auftraggeber den Referenzzeitraum auf insgesamt 4 Jahre erweitert. - Eigenerklärung zur Eignungsleihe § 47 VgV) Alle in dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlage geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes bestimmt ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56, Abs. 2 VgV die Nachforderung von nicht wertungsrelevanten Angebotsunterlagen, bzw. fehlerfreier Unterlagen und Nachweisen zu den Eigenerklärungen, vor. Bieter haben dem Auftraggeber solche Unterlagen und Nachweise spätestens 5 Kalendertage nach Anforderung, zur Verfügung zu stellen, bzw. dem Auftraggeber einen Nachweis des Antrags auf Erstellung der geforderten Nachweise, bei den zuständigen Stellen, vorzulegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlage
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftrag kann nur von Wirtschaftsprüfern, bzw. Wirtschaftsprüfergesellschaften i.S. von § 319 Abs. 1 HGB, ausgeführt werden.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen und Controlling, Einkaufsmanagement
Nationale Registrierungsnummer: DE 114 110 511
Postanschrift: Theodor-W.-Adorno-Platz 1
Postleitzahl: 60323
Postort: Frankfurt am Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkaufsmanagement
E-Mail: vergabestelle@dlist.server.uni-frankfurt.de📧
Telefon: +49 69-79819852📞
Fax: +49 69-79817165 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMYH0B0/documents🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMYH0B0🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMYH0B0🌏
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Gültigkeitsdauer des Angebots: 11
Datum des Beginns: 2024-11-01 📅
Datum des Endes: 2027-10-31 📅
Maximale Verlängerungen: 2
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMYH0B0
Kosten aller Art, die Bewerbern oder Bietern, im Rahmen der Beteiligung an dieser Ausschreibung entstehen, werden vom Auftraggeber nicht ersetzt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 615112-6603📞
Fax: +49 615112-5816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Vermeintliche Vergabeverstöße hat der Bewerber/ Bieter unverzüglich, schriftlich, gegenüber dem Auftraggeber, zu rügen. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vermeintliche Vergabeverstöße hat der Bewerber/ Bieter unverzüglich, schriftlich, gegenüber dem Auftraggeber, zu rügen. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-08+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 050-146562 (2024-03-08)