Durch den vorliegenden Vertrag soll auf Grundlage der Sächsischen Hygienekontrolle-Ausbildungs- und Prüfungsordnung und des sächsischen Lehrplanes (Curriculum) die Ausbildung und Prüfung der Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure neu aufgebaut und in mehreren Ausbildungslehrgängen ausgeführt werden. Der Bildungseinrichtung obliegt gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 Sächsische Hygienekontrolle-Ausbildungs- und Prüfungsordnung die Verantwortung für die Organisation und Koordination der theoretischen Ausbildung. Der Auftragnehmer hat den Lehrplan anhand der Vorgaben der Hygienekontrolle-Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu erstellen, die Ausbildung vorzubereiten, die Organisation geeigneter Räumlichkeiten und Lehrpersonals vorzunehmen sowie die Durchführung mehrerer Ausbildungslehrgänge zu übernehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung der theoretischen Ausbildung der Hygienekontrolleure Sachsen
Referenznummer: #53/24
Kurze Beschreibung:
“Durch den vorliegenden Vertrag soll auf Grundlage der Sächsischen Hygienekontrolle-Ausbildungs- und Prüfungsordnung und des sächsischen Lehrplanes...”
Kurze Beschreibung
Durch den vorliegenden Vertrag soll auf Grundlage der Sächsischen Hygienekontrolle-Ausbildungs- und Prüfungsordnung und des sächsischen Lehrplanes (Curriculum) die Ausbildung und Prüfung der Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure neu aufgebaut und in mehreren Ausbildungslehrgängen ausgeführt werden.
Der Bildungseinrichtung obliegt gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 Sächsische Hygienekontrolle-Ausbildungs- und Prüfungsordnung die Verantwortung für die Organisation und Koordination der theoretischen Ausbildung. Der Auftragnehmer hat den Lehrplan anhand der Vorgaben der Hygienekontrolle-Ausbildungs- und Prüfungsordnung zu erstellen, die Ausbildung vorzubereiten, die Organisation geeigneter Räumlichkeiten und Lehrpersonals vorzunehmen sowie die Durchführung mehrerer Ausbildungslehrgänge zu übernehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer übernimmt die Vorbereitung und Durchführung der theoretischen Ausbildung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure gemäß der...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer übernimmt die Vorbereitung und Durchführung der theoretischen Ausbildung der Hygienekontrolleurinnen und -kontrolleure gemäß der Sächsischen Hygienekontrolleure-Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Der Auftragnehmer stellt in Sachsen geeignete Lehrräume inklusive Moderations- und Präsentationstechnik sowie Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Der Auftragnehmer organisiert die Durchführung des Unterrichts durch Lehrpersonal.
Ablauf und Veranstaltungsmanagement theoretische Ausbildung siehe Ziffer 4.2 Teil A der Leistungsbeschreibung
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Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-18 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zugänglichkeit des theoretischen Ausbildungsstandortes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 45.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-18 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Um als geeignet zu gelten, muss beim Auftragnehmer an der Bildungseinrichtung aktuell mindestens ein Angebot in der theoretischen Berufsausbildung in einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Um als geeignet zu gelten, muss beim Auftragnehmer an der Bildungseinrichtung aktuell mindestens ein Angebot in der theoretischen Berufsausbildung in einer Berufsgruppe mit vergleichbaren, z.B. medizinisch-technischen, Inhalten bestehen (Referenzen der letzten 3 Jahre - ab 01.01.2021).
Zudem muss es sich bei dem Bieter um eine Behörde im Sinne des § 1 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz handeln. Dies ist durch Angabe der Rechtsform und den die Rechtsform begründenden Rechtsvorschriften nachzuweisen.
Das Nichterfüllen der Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Bieters.
Der Bieter hat die Angaben als Eigenerklärungen im Formblatt »05 Erklärung Referenzen« anzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 093-282155 (2024-05-13)