Durchführung des On-Demand-Verkehrs in der Stadt Limburg an der Lahn (Fahrdienstleistung)

Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH

Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen die Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Limburg an der Lahn. Bei dem ODV handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr („Pooling“), der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV. Einsatzzeit p.a. auf Basis von einem zeitgleichen Einsatz von 2-5 Regelfahrzeugen: Gerundete 23.306 Fahrpersonalstunden Verkehrstag / Bedienzeit Montag – Donnerstag 6.00-24.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Montag – Donnerstag 0.00-1.15 Uhr (am Folgetag) mit 2 Regelfahrzeugen Freitag 6.00-19.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Freitag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 5 Regelfahrzeugen Samstag 6.00-19.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Samstag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 5 Regelfahrzeugen Sonn- und Feiertag 6.00-19.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Sonn- und Feiertag 19.00-1.15 Uhr (am Folgetag) mit 4 Regelfahrzeugen Um die Fahrdienstleistung ausführen zu können, bekommt der Auftragnehmer vom Auftraggeber 8 Elektrofahrzeuge (Kleinbusse, max. 8 Sitzplätze zur Fahrgastbeförderung zzgl. Fahrer) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ferner erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber unentgeltlich Smartphones inkl. einer speziell entwickelte ODV-Software zur Entgegennahme der Fahrtaufträge inkl. Routingvorgaben hinsichtlich der einzelnen Fahrtaufträge. Die Energiekosten der Fahrzeuge übernimmt der Auftraggeber. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer bei Bedarf weitere Fahrzeuge inkl. Personal als kurzzeitige Verstärker einsetzen. Die kurzzeitigen Verstärkerfahrten erfolgen Fahrtweise. Hierzu kann der Auftragnehmer sowohl eigene (vorab mit dem Auftraggeber) abgestimmte Fahrzeuge verwenden (mindestens 4 Sitze je Fahrzeug) oder die vom Auftraggeber gestellten Reservefahrzeuge nutzen. Verkehrstag / Bedienzeiten Verstärker Montag – Donnerstag 6.00-24.00 Uhr mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz Freitag 6.00-19.00 Uhr mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz Freitag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz Samstag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz geschätzte Einsatzzeit für Verstärker pro Kalenderjahr: 860 Stunden

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-08-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung des On-Demand-Verkehrs in der Stadt Limburg an der Lahn (Fahrdienstleistung)
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen die Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Limburg an der Lahn. Bei dem ODV handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr („Pooling“), der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV. Einsatzzeit p.a. auf Basis von einem zeitgleichen Einsatz von 2-5 Regelfahrzeugen: Gerundete 23.306 Fahrpersonalstunden Verkehrstag / Bedienzeit Montag – Donnerstag 6.00-24.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Montag – Donnerstag 0.00-1.15 Uhr (am Folgetag) mit 2 Regelfahrzeugen Freitag 6.00-19.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Freitag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 5 Regelfahrzeugen Samstag 6.00-19.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Samstag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 5 Regelfahrzeugen Sonn- und Feiertag 6.00-19.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Sonn- und Feiertag 19.00-1.15 Uhr (am Folgetag) mit 4 Regelfahrzeugen Um die Fahrdienstleistung ausführen zu können, bekommt der Auftragnehmer vom Auftraggeber 8 Elektrofahrzeuge (Kleinbusse, max. 8 Sitzplätze zur Fahrgastbeförderung zzgl. Fahrer) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ferner erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber unentgeltlich Smartphones inkl. einer speziell entwickelte ODV-Software zur Entgegennahme der Fahrtaufträge inkl. Routingvorgaben hinsichtlich der einzelnen Fahrtaufträge. Die Energiekosten der Fahrzeuge übernimmt der Auftraggeber. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer bei Bedarf weitere Fahrzeuge inkl. Personal als kurzzeitige Verstärker einsetzen. Die kurzzeitigen Verstärkerfahrten erfolgen Fahrtweise. Hierzu kann der Auftragnehmer sowohl eigene (vorab mit dem Auftraggeber) abgestimmte Fahrzeuge verwenden (mindestens 4 Sitze je Fahrzeug) oder die vom Auftraggeber gestellten Reservefahrzeuge nutzen. Verkehrstag / Bedienzeiten Verstärker Montag – Donnerstag 6.00-24.00 Uhr mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz Freitag 6.00-19.00 Uhr mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz Freitag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz Samstag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz geschätzte Einsatzzeit für Verstärker pro Kalenderjahr: 860 Stunden
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Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: E31614173
Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen die Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Limburg an der Lahn. Bei dem ODV handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr („Pooling“), der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV. Einsatzzeit p.a. auf Basis von einem zeitgleichen Einsatz von 2-5 Regelfahrzeugen: Gerundete 23.306 Fahrpersonalstunden Verkehrstag / Bedienzeit Montag – Donnerstag 6.00-24.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Montag – Donnerstag 0.00-1.15 Uhr (am Folgetag) mit 2 Regelfahrzeugen Freitag 6.00-19.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Freitag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 5 Regelfahrzeugen Samstag 6.00-19.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Samstag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 5 Regelfahrzeugen Sonn- und Feiertag 6.00-19.00 Uhr mit 3 Regelfahrzeugen Sonn- und Feiertag 19.00-1.15 Uhr (am Folgetag) mit 4 Regelfahrzeugen Um die Fahrdienstleistung ausführen zu können, bekommt der Auftragnehmer vom Auftraggeber 8 Elektrofahrzeuge (Kleinbusse, max. 8 Sitzplätze zur Fahrgastbeförderung zzgl. Fahrer) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ferner erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber unentgeltlich Smartphones inkl. einer speziell entwickelte ODV-Software zur Entgegennahme der Fahrtaufträge inkl. Routingvorgaben hinsichtlich der einzelnen Fahrtaufträge. Die Energiekosten der Fahrzeuge übernimmt der Auftraggeber. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer bei Bedarf weitere Fahrzeuge inkl. Personal als kurzzeitige Verstärker einsetzen. Die kurzzeitigen Verstärkerfahrten erfolgen Fahrtweise. Hierzu kann der Auftragnehmer sowohl eigene (vorab mit dem Auftraggeber) abgestimmte Fahrzeuge verwenden (mindestens 4 Sitze je Fahrzeug) oder die vom Auftraggeber gestellten Reservefahrzeuge nutzen. Verkehrstag / Bedienzeiten Verstärker Montag – Donnerstag 6.00-24.00 Uhr mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz Freitag 6.00-19.00 Uhr mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz Freitag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz Samstag 19.00-3.15 Uhr (am Folgetag) mit 2 Verstärkerfahrzeugen zum bedarfsweisen Einsatz geschätzte EInsatzzeit für Verstärker pro Kalenderjahr: 860 Stunden
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Zusätzliche Informationen:
Angebotsabgabe: Bitte überprüfen Sie beim Hochladebericht, dass Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen wurde und ob die angegebene Dateigröße Ihren hochgeladenen Dateien entspricht, - Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen, - Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der genannten Nachweise und Erklärungen (unternehmensbezogene Unterlagen) vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen, - Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform https://www.subreport.de/E31614173 zu stellen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Stadt: Stadt LImburg an der Lahn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Limburg-Weilburg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Stadt: Limburg an der Lahn

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter dürfen nicht anwesend sein.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-09-26 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen nicht anwesend sein.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV). Eine Verpflichtung der Vergabestelle besteht hierzu nicht.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Page 4/9 Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Bescheinigung in Steuersachen: Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 26.06.2024.
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Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit: Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 26.06.2024.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen: Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen (ÖPNV-Bus-/ Ruf-bus-/ AST-/ ALF-/ Bedarfs-Verkehre / On-Demand-Verkehre) im öffentlichen Li-nienverkehr mit Kraftfahrzeugen (nicht: Mietwagen-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werksverkehre) und / oder im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs gem. Freistellungs-Verordnung (vgl. Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes), falls in Deutschland erbracht: gem. §§ 42, 44 PBefG und gem. Freistellungs-Verordnung; nicht: gem. §§ 42a, 43, 45-49 PBefG; (Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43, 45-49 PBefG werden nicht berücksichtigt); zulässig ist jedoch ein On-Demand-Verkehr, der gem. § 2 Abs. 6 bzw. Abs. 7 PBefG i.V.m. § 49 PBefG von der zuständigen Genehmi-gungsbehörde als Bestandteil des ÖPNV konzessioniert wurde (ÖPNV-Pooling-Konzept). Benannt werden können Verkehrsleistungen seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre (2021, 2022, 2023) vor dem Termin zur Angebotsabgabe. Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Referenzen, die nicht angegeben werden, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Leistungen, die für den Auftraggeber erbracht werden. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. 1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Busverkehrsleistungen […]“: Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet. 2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad einer Referenz“: Die Vergleichbarkeit gilt als erfüllt, wenn entweder ein Referenzprojekt über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 44 PBefG oder ein Referenzprojekt über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 42 PBefG oder ein Referenzprojekt im freigestellten Schülerverkehr durchgeführt wurden. Die Referenzprojekte müssen über einen Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten im Referenzzeitraum (2021, 2022, 2023) erbracht worden sein. Bei Vorlage mehrerer Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
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Fachliche Eignung: Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungsleihe: Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages bzw. Betriebsführungsübertragungsvertrages (jeweils nebst Anlagen) erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag sowie als Anlage zum Betriebsführungsübertragungsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, das mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag sowie zum Betriebsführungsübertragungsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen gelten für Einzelbieter und Bietergemeinschaften gleichermaßen.
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Verpflichtungserklärung HVTG: Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
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Erklärung Bietergemeinschaft: Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtungserklärungen der Mitglieder der Bietergemeinschaft, siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
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Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: nicht einschlägig
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angebote, die zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, § 57 Abs. 1 VgV oder § 7 Abs. 3 HVTG , sowie § 17 Abs. 2, 3 HVTG erfüllen, werden ausgeschlossen. Angebote, die fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB erfüllen, können ausgeschlossen werden; auf ergänzende Regelungen zum Ausschluss in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH
Nationale Registrierungsnummer: AG Wetzlar, HRB 2426
Postanschrift: Karl-Kellner-Ring 49
Postleitzahl: 35576
Postort: Wetzlar
Region: Lahn-Dill-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: IGDB GmbH
E-Mail: ausschreibung@igdb.de 📧
Telefon: +49 61035067220 📞
Fax: +49 61035067121 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E31614173 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E31614173 🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 107342-2024
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151126603 📞
Fax: +49 611327648534 📠
URL: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 160-495358 (2024-08-16)