Bei dem On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Taunussteinhandelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr, der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Taunusstein und teilweise darüber hinaus (Bediengebiet: 67 km2) durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV. Die Bedienzeiten des ODV umfassen im Betriebsszenario „Standardbeauftragung“ mit ca. 18.000 Betriebsstunden p.a. die nachfolgend dargestellten Bedienzeitengruppen: Verkehrstag Bedienzeit Montag – Samstag 05:30 – 22:00 Uhr Montag – Samstag (Nacht) 22:00 Uhr – 05:30 Uhr (Folgetag) Sonn- und Feiertag 05:30 – 22:00 Uhr Sonn- und Feiertag Nacht 22:00 Uhr – 05:30 Uhr (Folgetag) Maßgeblich sind das jeweils vom Auftraggeber bestellte Betriebsszenario gemäß Ziffer 3.4 Abs. 2 lit. d) der Anlage zum Verkehrsvertrag „Leistungsbeschreibung“ sowie die jeweils aktuelle Anlage zum Verkehrsvertrags „Betriebsstunden“. Um die Fahrdienstleistung ausführen zu können, bekommt der Auftragnehmer vom Auftraggeber die notwendigen Fahrzeuge (Kleinbusse, max. acht Sitzplätze zur Fahrgastbeförderung zzgl. Fahrer) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ferner erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber unentgeltlich Smartphones inkl. einer speziell entwickelten ODV-Software (je Fahrzeug 1 Smartphone) zur Entgegennahme der Fahrtaufträge inkl. Routingvorgaben hinsichtlich der einzelnen Fahrtaufträge.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung des On-Demand-Verkehrs in der Stadt Taunusstein (Fahrdienstleistung)
Referenznummer: 4820
Kurze Beschreibung:
“Bei dem On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Taunussteinhandelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr, der als öffentliche Nahverkehrsleistung...”
Kurze Beschreibung
Bei dem On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Taunussteinhandelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr, der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Taunusstein und teilweise darüber hinaus (Bediengebiet: 67 km2) durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots.
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV.
Die Bedienzeiten des ODV umfassen im Betriebsszenario „Standardbeauftragung“ mit ca. 18.000 Betriebsstunden p.a. die nachfolgend dargestellten Bedienzeitengruppen:
Verkehrstag Bedienzeit
Montag – Samstag 05:30 – 22:00 Uhr
Montag – Samstag (Nacht) 22:00 Uhr – 05:30 Uhr (Folgetag)
Sonn- und Feiertag 05:30 – 22:00 Uhr
Sonn- und Feiertag Nacht 22:00 Uhr – 05:30 Uhr (Folgetag)
Maßgeblich sind das jeweils vom Auftraggeber bestellte Betriebsszenario gemäß Ziffer 3.4 Abs. 2 lit. d) der Anlage zum Verkehrsvertrag „Leistungsbeschreibung“ sowie die jeweils aktuelle Anlage zum Verkehrsvertrags „Betriebsstunden“.
Um die Fahrdienstleistung ausführen zu können, bekommt der Auftragnehmer vom Auftraggeber die notwendigen Fahrzeuge (Kleinbusse, max. acht Sitzplätze zur Fahrgastbeförderung zzgl. Fahrer) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ferner erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber unentgeltlich Smartphones inkl. einer speziell entwickelten ODV-Software (je Fahrzeug 1 Smartphone) zur Entgegennahme der Fahrtaufträge inkl. Routingvorgaben hinsichtlich der einzelnen Fahrtaufträge.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bei dem On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Taunussteinhandelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr, der als öffentliche Nahverkehrsleistung...”
Beschreibung der Beschaffung
Bei dem On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Taunussteinhandelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr, der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Taunusstein und teilweise darüber hinaus (Bediengebiet: 67 km2) durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots.
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV.
Die Bedienzeiten des ODV umfassen im Betriebsszenario „Standardbeauftragung“ mit ca. 18.000 Betriebsstunden p.a. die nachfolgend dargestellten Bedienzeitengruppen:
Verkehrstag Bedienzeit
Montag – Samstag 05:30 – 22:00 Uhr
Montag – Samstag (Nacht) 22:00 Uhr – 05:30 Uhr (Folgetag)
Sonn- und Feiertag 05:30 – 22:00 Uhr
Sonn- und Feiertag Nacht 22:00 Uhr – 05:30 Uhr (Folgetag)
Maßgeblich sind das jeweils vom Auftraggeber bestellte Betriebsszenario gemäß Ziffer 3.4 Abs. 2 lit. d) der Anlage zum Verkehrsvertrag „Leistungsbeschreibung“ sowie die jeweils aktuelle Anlage zum Verkehrsvertrags „Betriebsstunden“.
Um die Fahrdienstleistung ausführen zu können, bekommt der Auftragnehmer vom Auftraggeber die notwendigen Fahrzeuge (Kleinbusse, max. acht Sitzplätze zur Fahrgastbeförderung zzgl. Fahrer) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ferner erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber unentgeltlich Smartphones inkl. einer speziell entwickelten ODV-Software (je Fahrzeug 1 Smartphone) zur Entgegennahme der Fahr-taufträge inkl. Routingvorgaben hinsichtlich der einzelnen Fahrtaufträge.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Ort der Leistung: Rheingau-Taunus-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2 x 1 Jahr bis zum 31.12.2027 bzw. bis zum 31.12.2028. Die Ausübung des...”
Beschreibung der Optionen
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2 x 1 Jahr bis zum 31.12.2027 bzw. bis zum 31.12.2028. Die Ausübung des Optionsrechts erfolgt jeweils bis zum 31.08.2026 bzw. bis zum 31.08.2027.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 23.09.2024.
- Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 23.09.2024.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen (ÖPNV-Bus-/ Ruf-bus-/ AST-/ ALF-/ Bedarfs-Verkehre / On-Demand-Verkehre) im öffentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen (ÖPNV-Bus-/ Ruf-bus-/ AST-/ ALF-/ Bedarfs-Verkehre / On-Demand-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (nicht : Mietwagen / Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werksverkehre) und / oder im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs gem. Freistellungs-Verordnung (vgl. Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes), falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG und gem. Freistellungs-Verordnung; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; (Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt); zulässig ist jedoch ein On-Demand-Verkehr, der gem. § 2 Abs. 6 bzw. Abs. 7 PBefG i.V.m. § 49 PBefG von der zuständigen Genehmigungsbehörde als Bestandteil des ÖPNV konzessioniert wurde (ÖPNV-Pooling-Konzept).
Benannt werden können Verkehrsleistungen seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre (2021, 2022, 2023) vor dem in Ziffer 7 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es sind mindestens zwei vergleichbare, bereits erbrachte Verkehrsleistungen gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben. Referenzen, die nicht angegeben werden, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Leistungen, die für den Auftraggeber erbracht werden.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe der o.g. Verkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
1. Mindestanforderungen an die Vorgabe „Angabe im „Rollgeschäft“ erbrachte Verkehrsleistungen […]“:
Die vorgelegte Referenz muss von dem Unternehmen erbracht worden sein, welches das Angebot abgibt. Erfolgt die Leistungserbringung der Referenzleistung bei einer GbR, GmbH, KG, OHG, etc. von den „Gesellschaftern“ des Unternehmens (z.B. Gesellschafter A stellt das Fahrpersonal, Gesellschafter B stellt die Fahrzeuge, Gesellschafter C führt alle administrativen und technischen Tätigkeiten durch), wird die Referenz mit ihrem Erklärungsgehalt als zulässig gewertet.
2. Mindestanforderungen an die Vorgabe „vergleichbar hoher Schwierigkeits-grad einer Referenz“:
Die Vergleichbarkeit gilt je Referenzprojekt als erfüllt, wenn jeweils entweder ein Referenzprojekt über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten gemäß § 44 PBefG oder ein Referenzprojekt über die Erbringung von Personenverkehrs-diensten gemäß § 42 PBefG oder ein Referenzprojekt im freigestellten Schüler-verkehr durchgeführt wurden. Die Referenzprojekte müssen jeweils über einen Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten im Referenzzeitraum (2021, 2022, 2023) erbracht worden sein.
Bei Vorlage von mehr als den mindestens geforderten zwei Referenzen (max. 4) werden diese kumulativ betrachtet. Detaillierte Anforderung an die zu erteilen-den Angaben siehe Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen.
D.h. Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen.
D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unter-nehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Bieters (Personaldisposition): Angaben zu technischen Mitteln und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Bieters (Personaldisposition): Angaben zu technischen Mitteln und Unternehmensstrukturen bezüglich der Personaldisposition der Fahrpersonale (Eigenerklärung, maximal 3 DIN A 4 – Seiten, maximal 12pt Schriftgröße, Zeilenabstand maximal 1,5 Zeilen), bspw. Beschreibung des Einsatzes der Personalabteilung oder Fahrdienstleitung zur Gewährleistung der vertragskonformen Betriebsdurchführung, technische Gewährleistung des pünktlichen Dienstantritts über Meldung per App o.ä.
Aus der Beschreibung muss ersichtlich sein, dass der Bieter über organisatorische und technische Mittel verfügt, um den vertragskonformen Einsatz der Fahrpersonale mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten zu lassen, insbesondere hinsichtlich des pünktlichen Dienstantritts sowie einer Vertretungsregelung im Urlaubs-, Krankheits- oder sonstigen Abwesenheitsfall
- Beschreibung der technischen Ausrüstung des Bieters: Software zur Betriebsablaufsteuerung (Dienstplanung, Fahrzeugverwaltung).
Aus der Beschreibung muss ersichtlich sein, dass der Bieter über Software verfügt, die den vertragskonformen Einsatz der Fahrpersonale mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lässt (Eigenerklärung, maximal 3 DIN A 4 – Seiten, maximal 12pt Schriftgröße, Zeilenabstand maximal 1,5 Zeilen).
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV)
Nationale Registrierungsnummer: Amtsgericht Wiesbaden HRB 16394
Postleitzahl: 65232
Postort: Taunusstein
Region: Rheingau-Taunus-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@igdb.de📧
Telefon: 000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E62655673🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E62655673🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +496151126603📞
Fax: +49611327648534 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +496151126603📞
Fax: +49611327648534 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Ergeht eine Mitteilung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. GWB. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 230-721612 (2024-11-22)