Das Ministerium für Soziales, Jugend. Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - Integrationsamt des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) möchte die Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein vergeben. Gem. § 185 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) i. V. m. § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Schleswig-Holstein Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Diese Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Schleswig-Holsteins durchgeführt werden. Ein wichtiges Instrument zum Erreichen der Ziele ist die Beschäftigung von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen in Inklusionsbetrieben nach § 215 ff. SGB IX. Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Abs. 2 SGB IX geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Die Förderung als Inklusionsbetrieb setzt voraus, dass mindestens 30 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind, deren Teilhabe an einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen sollte in der Regel 50 % nicht überschreiten. Für eine Förderung müssen in Schleswig-Holstein mindestens fünf Personen der Zielgruppe beschäftigt werden. Inklusionsbetriebe unterliegen einer mehrdimensionalen Erwartungshaltung. Gefragt sind sowohl wirtschaftliche Effektivität und gesellschaftliche Wertschöpfung als auch eine angemessene Beschäftigungskultur. Gängige Kennzahlensysteme greifen hier zu kurz bzw. bilden die Leistungen der Inklusionsbetriebe nur unzureichend ab. Das Integrationsamt Schleswig-Holstein hat die ausgeschriebene Leistung zunächst in der Form eines Projektes erprobt. Im Rahmen des Modellprojektes wurde die Jahresabschlüsse der geförderten Inklusionsbetriebe analysiert. Es wurden betriebsbezogene Einzelberichte über die wirtschaftliche, personelle und inklusive Situation der Betriebe erstellt. Aufgrund der Erstellung der Einzelberichte entfällt für die Inklusionsbetriebe das jährliche Berichtswesen an das Integrationsamt. Die Projektdauer hat gezeigt, dass eine betriebswirtschaftliche und fachliche begleitende Beratung zum Erfolg der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen und dem Erhalt der Arbeitsplätze beiträgt. Das Projekt läuft zum 31.12.2024 aus. Eine Fortführung ist geplant. Aufgrund des förmlichen Vergaberechts muss die Fortführung des Projektes ausgeschrieben werden. Ziel dieses Projektes soll es auch weiterhin sein, einen laufenden Überblick / Einblick über die bestehenden Inklusionsbetriebe aus betriebswirtschaftlicher, aber auch aus fachlich / sozialer Sicht hinsichtlich ihrer Inklusionsleistung zu bekommen. Das bisher entwickelte Monitoringsystem soll ohne Informationsverlust fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Dieses soll die betriebswirtschaftliche Situation und die jeweiligen inklusiven Personalkonzepte abbilden und bewerten. Darüber hinaus soll die Verlängerung der betriebswirtschaftlichen und fachlichen begleitenden Beratung die Inklusionsbetriebe bei der Bewältigung der seit 4 Jahren anhaltenden Wirtschaftskrisen (Corona, Ukraine, Inflation und Personalmangel) und der damit verbundenen betriebswirtschaftlichen Herausforderungen unterstützen. Es sollen die bestehenden Inklusionsbetriebe, aber auch ggf. Neugründungen sowie auch das Integrationsamt selbst in fachlichen und wirtschaftlichen Fragen unterstützt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein
Referenznummer: ZV-L8-24-1129000-412.06
Kurze Beschreibung:
“Das Ministerium für Soziales, Jugend. Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - Integrationsamt des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) möchte die...”
Kurze Beschreibung
Das Ministerium für Soziales, Jugend. Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - Integrationsamt des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) möchte die Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein vergeben.
Gem. § 185 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) i. V. m. § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Schleswig-Holstein Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Diese Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Schleswig-Holsteins durchgeführt werden.
Ein wichtiges Instrument zum Erreichen der Ziele ist die Beschäftigung von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen in Inklusionsbetrieben nach § 215 ff. SGB IX. Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Abs. 2 SGB IX geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Die Förderung als Inklusionsbetrieb setzt voraus, dass mindestens 30 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind, deren Teilhabe an einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen sollte in der Regel 50 % nicht überschreiten. Für eine Förderung müssen in Schleswig-Holstein mindestens fünf Personen der Zielgruppe beschäftigt werden.
Inklusionsbetriebe unterliegen einer mehrdimensionalen Erwartungshaltung. Gefragt sind sowohl wirtschaftliche Effektivität und gesellschaftliche Wertschöpfung als auch eine angemessene Beschäftigungskultur. Gängige Kennzahlensysteme greifen hier zu kurz bzw. bilden die Leistungen der Inklusionsbetriebe nur unzureichend ab.
Das Integrationsamt Schleswig-Holstein hat die ausgeschriebene Leistung zunächst in der Form eines Projektes erprobt. Im Rahmen des Modellprojektes wurde die Jahresabschlüsse der geförderten Inklusionsbetriebe analysiert. Es wurden betriebsbezogene Einzelberichte über die wirtschaftliche, personelle und inklusive Situation der Betriebe erstellt. Aufgrund der Erstellung der Einzelberichte entfällt für die Inklusionsbetriebe das jährliche Berichtswesen an das Integrationsamt.
Die Projektdauer hat gezeigt, dass eine betriebswirtschaftliche und fachliche begleitende Beratung zum Erfolg der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen und dem Erhalt der Arbeitsplätze beiträgt. Das Projekt läuft zum 31.12.2024 aus. Eine Fortführung ist geplant. Aufgrund des förmlichen Vergaberechts muss die Fortführung des Projektes ausgeschrieben werden.
Ziel dieses Projektes soll es auch weiterhin sein, einen laufenden Überblick / Einblick über die bestehenden Inklusionsbetriebe aus betriebswirtschaftlicher, aber auch aus fachlich / sozialer Sicht hinsichtlich ihrer Inklusionsleistung zu bekommen. Das bisher entwickelte Monitoringsystem soll ohne Informationsverlust fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Dieses soll die betriebswirtschaftliche Situation und die jeweiligen inklusiven Personalkonzepte abbilden und bewerten.
Darüber hinaus soll die Verlängerung der betriebswirtschaftlichen und fachlichen begleitenden Beratung die Inklusionsbetriebe bei der Bewältigung der seit 4 Jahren anhaltenden Wirtschaftskrisen (Corona, Ukraine, Inflation und Personalmangel) und der damit verbundenen betriebswirtschaftlichen Herausforderungen unterstützen.
Es sollen die bestehenden Inklusionsbetriebe, aber auch ggf. Neugründungen sowie auch das Integrationsamt selbst in fachlichen und wirtschaftlichen Fragen unterstützt werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Ministerium für Soziales, Jugend. Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - Integrationsamt des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) möchte die...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Ministerium für Soziales, Jugend. Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - Integrationsamt des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) möchte die Durchführung einer betriebswirtschaftlichen und fachlich begleitenden Beratung von Inklusionsbetrieben in Schleswig-Holstein vergeben.
Gem. § 185 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) i. V. m. § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Schleswig-Holstein Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Diese Maßnahmen müssen im Zuständigkeitsbereich Schleswig-Holsteins durchgeführt werden.
Ein wichtiges Instrument zum Erreichen der Ziele ist die Beschäftigung von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen in Inklusionsbetrieben nach § 215 ff. SGB IX. Inklusionsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 154 Abs. 2 SGB IX geführte Betriebe oder Abteilungen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Die Förderung als Inklusionsbetrieb setzt voraus, dass mindestens 30 % der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind, deren Teilhabe an einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Der Anteil der schwerbehinderten Menschen sollte in der Regel 50 % nicht überschreiten. Für eine Förderung müssen in Schleswig-Holstein mindestens fünf Personen der Zielgruppe beschäftigt werden.
Inklusionsbetriebe unterliegen einer mehrdimensionalen Erwartungshaltung. Gefragt sind sowohl wirtschaftliche Effektivität und gesellschaftliche Wertschöpfung als auch eine angemessene Beschäftigungskultur. Gängige Kennzahlensysteme greifen hier zu kurz bzw. bilden die Leistungen der Inklusionsbetriebe nur unzureichend ab.
Das Integrationsamt Schleswig-Holstein hat die ausgeschriebene Leistung zunächst in der Form eines Projektes erprobt. Im Rahmen des Modellprojektes wurde die Jahresabschlüsse der geförderten Inklusionsbetriebe analysiert. Es wurden betriebsbezogene Einzelberichte über die wirtschaftliche, personelle und inklusive Situation der Betriebe erstellt. Aufgrund der Erstellung der Einzelberichte entfällt für die Inklusionsbetriebe das jährliche Berichtswesen an das Integrationsamt.
Die Projektdauer hat gezeigt, dass eine betriebswirtschaftliche und fachliche begleitende Beratung zum Erfolg der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen und dem Erhalt der Arbeitsplätze beiträgt. Das Projekt läuft zum 31.12.2024 aus. Eine Fortführung ist geplant. Aufgrund des förmlichen Vergaberechts muss die Fortführung des Projektes ausgeschrieben werden.
Ziel dieses Projektes soll es auch weiterhin sein, einen laufenden Überblick / Einblick über die bestehenden Inklusionsbetriebe aus betriebswirtschaftlicher, aber auch aus fachlich / sozialer Sicht hinsichtlich ihrer Inklusionsleistung zu bekommen. Das bisher entwickelte Monitoringsystem soll ohne Informationsverlust fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Dieses soll die betriebswirtschaftliche Situation und die jeweiligen inklusiven Personalkonzepte abbilden und bewerten.
Darüber hinaus soll die Verlängerung der betriebswirtschaftlichen und fachlichen begleitenden Beratung die Inklusionsbetriebe bei der Bewältigung der seit 4 Jahren anhaltenden Wirtschaftskrisen (Corona, Ukraine, Inflation und Personalmangel) und der damit verbundenen betriebswirtschaftlichen Herausforderungen unterstützen.
Es sollen die bestehenden Inklusionsbetriebe, aber auch ggf. Neugründungen sowie auch das Integrationsamt selbst in fachlichen und wirtschaftlichen Fragen unterstützt werden.
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Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Sollte während der regulären Laufzeit der Bedarf am Monitoring der Inklusionsbetriebe weiterhin bestehen, so wird eine Verlängerungsoption von weiteren...”
Beschreibung der Optionen
Sollte während der regulären Laufzeit der Bedarf am Monitoring der Inklusionsbetriebe weiterhin bestehen, so wird eine Verlängerungsoption von weiteren zweiunddreißig Monaten bis zum 31.08.2030 in Betracht gezogen. Die Entscheidung zur Verlängerungsoption wird bis zum 30.06.2027 getroffen und mit einem Zuwendungsbescheid bewilligt. Die konkrete Aufgabenbeschreibung für die eventuelle Verlängerungsoption ergibt sich aus den Inhalten des Zuwendungsbescheides.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachexpertise Zielgruppe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-23 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-26 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“6. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
6. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
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8. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der
Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den letzten drei Jahren (2021 - 2023).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“9. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
9. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
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10. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen maximal 6 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2021 - 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen in den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Arbeitsbereichen unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
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11. Eigenerklärung mit Nachweis über Benennung einer vorzuhaltenden geeigneten Beraterin oder eines geeigneten Beraters in einem Stellenumfang von 0,75 VZÄ-Stellen und einer zweiten qualifizierten Beraterin oder eines zweiten qualifizierten Beraters im Umfang von mindestens einer 0,5 VZÄ Stelle unter Berücksichtigung einer adäquaten Vertretungsregelung.
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12. Nachweis über abgeschlossenes Hochschulstudium mindestens einer der unter 11. aufgeführten Berater/innen.
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13. Nachweis über betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie mehrjährige Erfahrungen mit der Durchführung von betriebswirtschaftlichen Firmenberatungen mindestens einer der unter 11. aufgeführten Berater/innen.
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14. Nachweis über Kenntnisse in der systemischen Organisationsentwicklung und Change-Management Überprüfung und Weiterentwicklung von Geschäftsprozessen und Weiterentwicklung der Organisation mindestens einer der unter 11. aufgeführten Berater/innen.
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15. Eigenerklärung mit Nachweis über mindestens dreijährige Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Monitoringprojekten.
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16. Eigenerklärung mit Nachweis über mindestens dreijährige nachgewiesene praktische Kenntnisse und Erfahrungen in der betriebswirtschaftlichen Beratung von Non-Profit-Organisationen, insbesondere mit gemeinnützigen Zielsetzungen (gGmbH) und Inklusionsbetrieben.
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17. Eigenerklärung mit Nachweis über mindestens dreijährige nachgewiesene Kenntnisse über die Beschäftigungsmöglichkeiten und Förderung von Menschen mit erheblichen behinderungsbedingten Einschränkungen.
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18. Eigenerklärung mit Nachweis über Kenntnisse und Erfahrungen in der Organisationsentwicklung.
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19. Eigenerklärung über Bereitschaft zur Mitarbeit in Netzwerkstrukturen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.
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20. Eigenerklärung über Bereitschaft und Fähigkeit zu selbstständigen Außendiensten und dem Aufbau eines Büro-Standortes in Schleswig-Holstein
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Arbeitsgemeinschaft (mindestens GbR)”
“Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge,...”
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform:www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: 1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt)mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt). 2. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung). 3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. 4. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. 5. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Nationale Registrierungsnummer: 01-2002-79-FB412
Postanschrift: Küterstrasse 30
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: e-vergabe-beschaffung@gmsh.de📧
Telefon: +49 4315991940📞
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informationsund Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 137-426046 (2024-07-15)