Im Rahmen des Projekts "DZNE - Ausstattung Konferenzräume" werden ausgewählte Konferenz- und Besprechungsräume in Bonn, Magdeburg und Tübingen mit moderner AV-Kommunikationstechnik ausgestattet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-11.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: DZNE - Ausstattung Konferenzräume
Reference number: PR563739
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des Projekts "DZNE - Ausstattung Konferenzräume" werden ausgewählte Konferenz- und Besprechungsräume in
Bonn, Magdeburg und Tübingen mit moderner...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des Projekts "DZNE - Ausstattung Konferenzräume" werden ausgewählte Konferenz- und Besprechungsräume in
Bonn, Magdeburg und Tübingen mit moderner AV-Kommunikationstechnik ausgestattet.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Videokonferenzeinrichtungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des Projekts "DZNE - Ausstattung Konferenzräume" werden ausgewählte Konferenz- und Besprechungsräume in Bonn, Magdeburg und Tübingen mit moderner...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Projekts "DZNE - Ausstattung Konferenzräume" werden ausgewählte Konferenz- und Besprechungsräume in Bonn, Magdeburg und Tübingen mit moderner AV-Kommunikationstechnik ausgestattet. Dabei ist teilweise die Integration von bereits vorhandener AV-Technik vorgesehen. Für weitere Standorte der DZNE sind Lieferleistungen zu erbringen. Insgesamt werden acht Räume am Standort Bonn für die Nutzung hybrider Besprechungen ausgestattet. In Tübingen und in Magdeburg wird jeweils ein Tagungsraum für hybride Veranstaltungen ausgestattet. Der Zugriffe auf die AV-Systeme erfolgt dabei jeweils über eine einfach und intuitiv zu gestaltende Steuerung.
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Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Tübingen, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Vorpommern-Greifswald🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Ulm, Stadtkreis🏙️
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-06-04 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise, Personalkonzept und Terminverlaufsplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Praktische Erfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-13 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“siehe Vergabeunterlagen” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Vergabeunterlagen” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“siehe Vergabeunterlagen”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499400 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 073-218579 (2024-04-11)