Für das im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von der Europäischen Kommission genehmigte Programm "EFRE 2021-2027 Rheinland- Pfalz" schreibt die Verordnung (EU) 2021/1060 (im Folgenden Dach-VO), die den rechtlichen Rahmen der EFRE-Förderperiode 2021-2027 vorgibt, im Laufe der Programmumsetzung unter anderem folgende Schritte vor: Evaluierungen gem. Art. 44 Dach-VO: Grundlage bildet der bereits erstellte Evaluierungsplan für das EFRE-Programm 2021-2027. Halbzeitüberprüfung gem. Art. 18, Abs. 1 Dach-VO: Die Fortschritte des Programms in Bezug auf das Erreichen seiner Ziele (einschließlich der Querschnittsziele) sollen untersucht werden. Sollten die Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung zu einer Anpassung des Programms führen, so muss nach Art. 18, Abs. 3 Dach-VO ein Änderungsantrag eingereicht werden. Abschließender Leistungsbericht gem. Art. 43 Dach-VO: Es soll bewertet werden, ob die Programmziele erreicht worden sind. Diese Leistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2024-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: EFRE-Förderperiode 2021-2027 in Rheinland-Pfalz: Begleitevaluation, Halbzeitüberprüfung, Änderungsantrag EFRE-Programm und abschließender Leistungsbericht
Referenznummer: 045-0004#2024/0012-0801 8106
Kurze Beschreibung:
“Für das im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von der Europäischen Kommission genehmigte Programm "EFRE 2021-2027 Rheinland-...”
Kurze Beschreibung
Für das im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von der Europäischen Kommission genehmigte Programm "EFRE 2021-2027 Rheinland- Pfalz" schreibt die Verordnung (EU) 2021/1060 (im Folgenden Dach-VO), die den rechtlichen Rahmen der EFRE-Förderperiode 2021-2027 vorgibt, im Laufe der Programmumsetzung unter anderem folgende Schritte vor: Evaluierungen gem. Art. 44 Dach-VO: Grundlage bildet der bereits erstellte Evaluierungsplan für das EFRE-Programm 2021-2027. Halbzeitüberprüfung gem. Art. 18, Abs. 1 Dach-VO: Die Fortschritte des Programms in Bezug auf das Erreichen seiner Ziele (einschließlich der Querschnittsziele) sollen untersucht werden. Sollten die Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung zu einer Anpassung des Programms führen, so muss nach Art. 18, Abs. 3 Dach-VO ein Änderungsantrag eingereicht werden. Abschließender Leistungsbericht gem. Art. 43 Dach-VO: Es soll bewertet werden, ob die Programmziele erreicht worden sind. Diese Leistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Offenen Verfahrens. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die EFRE Förderperiode 2021-2027 ist, wie schon die vorangegangene Förderperiode 2014-2020, stark ergebnisorientiert umzusetzen. Die Erfolgskontrolle...”
Beschreibung der Beschaffung
Die EFRE Förderperiode 2021-2027 ist, wie schon die vorangegangene Förderperiode 2014-2020, stark ergebnisorientiert umzusetzen. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch die Halbzeitüberprüfung, aber auch durch Evaluierungen. Die Evaluierungen bewerten die Programmauswirkungen auf Grundlage der Programmindikatoren und -ziele. Auf dieser Basis erfolgt eine detaillierte Analyse, inwieweit das Programm relevant, wirksam, effizient und mit anderen EU-Politikbereichen kohärent ist. Die Evaluierungen sollen Erkenntnisse und Probleme sowie Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Maßnahmen und ihres Wirkungsgrades beschreiben. Zudem soll die EFRE-Verwaltungsbehörde bei der Erstellung von Änderungsanträgen gem. Art. 24 Dach-VO und der Erstellung des abschließenden Leistungsberichts unterstützt werden. Die Leistungen sind in deutscher Sprache zu erbringen und gliedern sich in folgende separate, fachlich jedoch eng miteinander verknüpfte und teilweise aufeinander aufbauende Module: 1. Evaluierungen wie im Evaluierungsplan des EFRE-Programms 2021-2027 festgelegt. 2. Halbzeitüberprüfung des EFRE-Programms 2021-2027. 3. Änderungsantrag des EFRE-Programms 2021-2027. 4. Abschließender Leistungsbericht des EFRE-Programms 2021-2027. Die Module werden als Gesamtauftrag ausgeschrieben. Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-17 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung EU-Sanktionen: Von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen sind: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung EU-Sanktionen: Von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen sind: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50% unmittelbar oder mittelbar von einer dieser Organisationen gehalten werden und - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter dem ersten und zweiten Spiegelstrich genannten Organisationen handeln. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer und Unterauftragnehmerinnen, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt. Die "Eigenerklärung EU-Sanktionen" ist von allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Der Bieter/die Bieterin muss über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine/ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Der Bieter/die Bieterin muss über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Ausrüstung verfügen. Über das Unternehmen des Bieters/der Bieterin darf kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet worden sein. Die Eröffnung eines solchen darf nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden sein. Das Unternehmen darf nicht faktisch zahlungsunfähig sein. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Fachkunde und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind vom Bieter folgende Angaben zu machen: 1. Der Bieter verfügt über Kenntnisse der europäischen und der nationalen Strukturpolitik sowie Aufgaben und Funktionsweisen der Europäischen Strukturfonds, über Kenntnisse der europäischen Innovationspolitik und -förderung sowie über Erfahrungen in Fragen der regionalen Wirtschaftsförderung. Regionalspezifische Kenntnisse über Rheinland-Pfalz sind erwünscht. Als Nachweis ist eine Kurzdarstellung (max. eine DIN A4-Seite) einschlägiger Erfahrungen den Unterlagen beizufügen. 2. Der Bieter hat Erfahrungen mit vergleichbaren Evaluierungen, Überprüfungen und Berichten nachzuweisen. Erforderlich sind Erfahrungen bei der Durchführung von Evaluierungen im Bereich der Europäischen Strukturfonds, der Erstellung von Halbzeitüberprüfungen und Leistungsberichten sowie Expertise in den Bereichen der Programmänderung. Der Nachweis der oben genannten Erfahrungen ist anhand geeigneter Referenzen über die in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen zu erbringen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird unter Bezugnahme auf § 46 Abs. 3 Nr. 1 VGV ausdrücklich darauf hingewiesen, dass darüber hinaus auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die länger als drei Jahre, maximal jedoch fünf Jahre, zurückliegen. 3. Der Bieter muss die Gewähr dafür bieten, dass er die Überprüfungen als auch die Berichtserstellung objektiv, neutral und ausschließlich nach sachlichen Kriterien durchführt. Hierzu haben Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer das Formblatt "Eigenerklärung zur Unabhängigkeit" abzugeben. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung"...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten. Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG). Die Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot die "Scientology-Schutzerklärung" vorzulegen. Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAY9KX” Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: t:06131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 082-245485 (2024-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 045-0004#2024/0012-0801 8106 - Vergabebekanntmachung
Kurze Beschreibung:
“Für das im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von der Europäischen Kommission genehmigte Programm "EFRE 2021-2027 Rheinland-...”
Kurze Beschreibung
Für das im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von der Europäischen Kommission genehmigte Programm "EFRE 2021-2027 Rheinland- Pfalz" schreibt die Verordnung (EU) 2021/1060 (im Folgenden Dach-VO), die den rechtlichen Rahmen der EFRE-Förderperiode 2021-2027 vorgibt, im Laufe der Programmumsetzung unter anderem folgende Schritte vor: Evaluierungen gem. Art. 44 Dach-VO: Grundlage bildet der bereits erstellte Evaluierungsplan für das EFRE-Programm 2021-2027. Halbzeitüberprüfung gem. Art. 18, Abs. 1 Dach-VO: Die Fortschritte des Programms in Bezug auf das Erreichen seiner Ziele (einschließlich der Querschnittsziele) sollen untersucht werden. Sollten die Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung zu einer Anpassung des Programms führen, so muss nach Art. 18, Abs. 3 Dach-VO ein Änderungsantrag eingereicht werden. Abschließender Leistungsbericht gem. Art. 43 Dach-VO: Es soll bewertet werden, ob die Programmziele erreicht worden sind. Diese Leistungen sind Gegenstand dieses Auftrags.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 516 525 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 516 525 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 494 760 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die EFRE Förderperiode 2021-2027 ist, wie schon die vorangegangene Förderperiode 2014-2020, stark ergebnisorientiert umzusetzen. Die Erfolgskontrolle...”
Beschreibung der Beschaffung
Die EFRE Förderperiode 2021-2027 ist, wie schon die vorangegangene Förderperiode 2014-2020, stark ergebnisorientiert umzusetzen. Die Erfolgskontrolle erfolgt durch die Halbzeitüberprüfung, aber auch durch Evaluierungen. Die Evaluierungen bewerten die Programmauswirkungen auf Grundlage der Programmindikatoren und -ziele. Auf dieser Basis erfolgt eine detaillierte Analyse, inwieweit das Programm relevant, wirksam, effizient und mit anderen EU-Politikbereichen kohärent ist. Die Evaluierungen sollen Erkenntnisse und Probleme sowie Möglichkeiten zur weiteren Verbesserung der Maßnahmen und ihres Wirkungsgrades beschreiben. Zudem soll die EFRE-Verwaltungsbehörde bei der Erstellung von Änderungsanträgen gem. Art. 24 Dach-VO und der Erstellung des abschließenden Leistungsberichts unterstützt werden. Die Leistungen sind in deutscher Sprache zu erbringen und gliedern sich in folgende separate, fachlich jedoch eng miteinander verknüpfte und teilweise aufeinander aufbauende Module: 1. Evaluierungen wie im Evaluierungsplan des EFRE-Programms 2021-2027 festgelegt. 2. Halbzeitüberprüfung des EFRE-Programms 2021-2027. 3. Änderungsantrag des EFRE-Programms 2021-2027. 4. Abschließender Leistungsbericht des EFRE-Programms 2021-2027. Die Module wurden als Gesamtauftrag ausgeschrieben und vergeben.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-29 📅
Datum des Endes: 2031-03-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 045-0004#2024/0012-0801 8106
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-07-29 📅
Titel: EFRE-Förderperiode 2021-2027 in Rheinland-Pfalz: Begleitevaluation, Halbzeitüberprüfung, Änderungsantrag EFRE-Programm und abschließender Leistungsbericht
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 516 525 💰
Niedrigstes Angebot: 494 760 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 516 525 EUR 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Wert ohne MwSt., der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird: 191 700 EUR 💰
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Prognos AG
Nationale Registrierungsnummer: DE122787052
Postanschrift: Goethestraße 85
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen@prognos.com📧
Telefon: +49 30 520059-210📞