Das zu sanierende heute denkmalgeschützte Gebäude KWM 30 befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerk Mitte, in 01067 Dresden. Das Gebäude stammt aus den 1828/29er Jahren und wurde für den Betrieb von elektrischen Schaltanlagen errichtet. Seit 1996 ist das Gebäude ungenutzt. Es ist geplant, das vollständig in Massivbauweise errichtete Gebäude unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Auflagen grundhaft zu sanieren, umzubauen und einer neuen Nutzung zuzuführen. Die ehemalige Schaltanlage des Kraftwerkes Mitte in Dresden soll eine neue innere Tragstruktur erhalten und zu einem Bürogebäude umgebaut werden. Es besteht aus einem dreigeschossigen, ca. 43 m langen und 19 m breiten dreischiffigem Hallengebäude und zwei schmalen querliegenden Kopfbauten an den Giebeln für die Erschließung. Hauptabmessungen Gebäude: Grundfläche: ca. 49 x 19 m; Traufhöhe: ca. 15,0 m; Höhe oberste Geschossdecke: ca. 12 m über OK Gelände.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-23.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ehem. HKW Dresden-Mitte, KWM 30 Schaltanlage; VE 430 RLT
Referenznummer: 701.5/L/24
Kurze Beschreibung:
“Das zu sanierende heute denkmalgeschützte Gebäude KWM 30 befindet sich
auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerk Mitte, in 01067 Dresden. Das Gebäude...”
Kurze Beschreibung
Das zu sanierende heute denkmalgeschützte Gebäude KWM 30 befindet sich
auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerk Mitte, in 01067 Dresden. Das Gebäude stammt
aus den 1828/29er Jahren und wurde für den Betrieb von elektrischen Schaltanlagen errichtet.
Seit 1996 ist das Gebäude ungenutzt. Es ist geplant, das vollständig in Massivbauweise
errichtete Gebäude unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Auflagen grundhaft zu
sanieren, umzubauen und einer neuen Nutzung zuzuführen. Die ehemalige Schaltanlage des
Kraftwerkes Mitte in Dresden soll eine neue innere Tragstruktur erhalten und zu einem
Bürogebäude umgebaut werden. Es besteht aus einem dreigeschossigen, ca. 43 m langen
und 19 m breiten dreischiffigem Hallengebäude und zwei schmalen querliegenden Kopfbauten
an den Giebeln für die Erschließung. Hauptabmessungen Gebäude: Grundfläche: ca. 49 x 19
m; Traufhöhe: ca. 15,0 m; Höhe oberste Geschossdecke: ca. 12 m über OK Gelände.
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Produkte/Dienstleistungen: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Installation Lüftungstechnik mit folgenden Hauptkomponenten:
-geteiltes Zentralgerät ca. 8.000 m³/h (Teilklimaanlage)
-Verteilnetz ca. 400m² Kanal eckig und...”
Beschreibung der Beschaffung
Installation Lüftungstechnik mit folgenden Hauptkomponenten:
-geteiltes Zentralgerät ca. 8.000 m³/h (Teilklimaanlage)
-Verteilnetz ca. 400m² Kanal eckig und 600m² Formteile; ca. 440m
Kanal rund und 200 Formteile
-ca. 70 Volumenstromregler konst./var.
-ca. 70 Schalldämpfer
-ca. 100 Luftauslässe versch. Größen
-ca. 25 Brandschutzklappen
-Wärmedämmung des Netzes z.T. mit Miwo, Kautschuk und z.T.
Blechmantel
-1 Prozessfortluftnetz mit Dachventilator 200m³/h und Kanalnetz DN80
-WC-Abluft mit Dachventiilator 700m³/h nd Kanalnetz
-Prozesskühlung mit Rohrventilator 4.700 m³/h und Kanalnetz
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauleistungen im Hochbau📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Industriedenkmalen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Modernisierung von Altbauten📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-08 📅
Datum des Endes: 2025-09-02 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-24 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Auf die Bieteröffentlichkeit beim Öffnungstermin wird verzichtet.
Nach VOB/A § 14 EU (6) wird den Bietern nach dem Öffnungstermin die die
Zusammenstellung...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Auf die Bieteröffentlichkeit beim Öffnungstermin wird verzichtet.
Nach VOB/A § 14 EU (6) wird den Bietern nach dem Öffnungstermin die die
Zusammenstellung der Angebote unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Vorlage Eintragung Handelsregister oder Handwerkerrolle (*)
b) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (*): (*) kann entfallen sofern
- ein Nachweis der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Vorlage Eintragung Handelsregister oder Handwerkerrolle (*)
b) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (*): (*) kann entfallen sofern
- ein Nachweis der Eintragung in das PQ-Verzeichnis vorliegt
und
- die dort gültige Eintragung dem geforderten Kriterium gerecht wird
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (*)
b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB (*)
c)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (*)
b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB (*)
c) Eigenerklärung zur finanziellen Situation (*)
d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (*)
e) Nachweis einer Haftpflichtversicherung (*): (*) kann entfallen sofern
- ein Nachweis der Eintragung in das PQ-Verzeichnis vorliegt
und
- die dort gültige Eintragung dem geforderten Kriterium gerecht wird
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Referenzen
b) Anzahl AK
c) Bauleiter
d) Nachunternehmer: a) Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Referenzen
b) Anzahl AK
c) Bauleiter
d) Nachunternehmer: a) Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (*);
b) Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem techn. Leitungspersonal (*);
c) das für die Leitung und Aufsicht der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende Personal und dessen Qualifizierung;
d) Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden soll. Für die Nachunternehmer sind auf gesondertes Verlangen alle geforderten Unterlagen wie für den AN in Bezug auf die Eignungskriterien "Eignung zur Berufsausübung" sowie "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" einzureichen.
(*) kann entfallen
- sofern ein Nachweis der Eintragung in das PQ-Verzeichnis vorliegt
und
- die dort gültige Eintragung dem geforderten Kriterium gerecht wird
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
“1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.
sachsenenergie.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.:...”
1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www.
sachsenenergie.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 701.5/L/24).
Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen
kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle
Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.
sachsenenergie.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier
Registrierung entfällt Vorgenanntes. 2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine
Kostenerstattung 3) bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der
BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss
einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene
Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Die
Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor,
ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§
1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer
Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen
wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird
jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird
oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für
jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht
deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt
werden (geforderter Mindeststandard). 4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine
Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines
Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller
Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge. 5) Die Nichteinhaltung der in der
Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards
("Eigenerklärung") führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes. 6) Bieter haben die
Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu
überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten,
Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so
hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der
Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 7) Bieter haben Verstöße gegen
Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer
Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen
Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig. 8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage
vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. 9) Verlangte Nachweise
für die Beurteilung der Eignung: Als Nachweis der Eignung ist auch die Eintragung in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
zulässig. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen,
dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen
(Eigenerklärung zur Eignung, liegt den Vergabeunterlagen bei).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771040📞
URL: https://lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 081-242461 (2024-04-23)