Asklepios beschafft im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens, basierend auf dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), ein Clinical Decision Support Systems (CDSS). Das zertifizierte CDSS soll dazu beitragen, häufig auftretende und mit einer hohen Mortalität verbundene Krankheitsbilder mithilfe von KI-Modellen zu erkennen und in Echtzeit entsprechende Warnungen direkt in die Krankenhausinformationssysteme (KIS) zu übermitteln. Dabei wird für jedes ausgewählte Krankheitsbild ein eigenständiges KI-Modell (nachfolgend auch als „Modell“ bezeichnet) eingesetzt, um eine präzise und zielgerichtete Unterstützung bei der klinischen Entscheidungsfindung zu gewährleisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-11-15.
Auftragsbekanntmachung (2024-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einführung Clinical Decision Support Systems für die Früherkennung klinischer Krankheitsbilder
Referenznummer: 976-23 I
Kurze Beschreibung:
“Asklepios beschafft im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens, basierend auf dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), ein Clinical...”
Kurze Beschreibung
Asklepios beschafft im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens, basierend auf dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), ein Clinical Decision Support Systems (CDSS). Das zertifizierte CDSS soll dazu beitragen, häufig auftretende und mit einer hohen Mortalität verbundene Krankheitsbilder mithilfe von KI-Modellen zu erkennen und in Echtzeit entsprechende Warnungen direkt in die Krankenhausinformationssysteme (KIS) zu übermitteln. Dabei wird für jedes ausgewählte Krankheitsbild ein eigenständiges KI-Modell (nachfolgend auch als „Modell“ bezeichnet) eingesetzt, um eine präzise und zielgerichtete Unterstützung bei der klinischen Entscheidungsfindung zu gewährleisten.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Medizinsoftwarepaket📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Asklepios beschafft im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens, basierend auf dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), ein Clinical...”
Beschreibung der Beschaffung
Asklepios beschafft im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens, basierend auf dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), ein Clinical Decision Support Systems (CDSS). Das zertifizierte CDSS soll dazu beitragen, häufig auftretende und mit einer hohen Mortalität verbundene Krankheitsbilder mithilfe von KI-Modellen zu erkennen und in Echtzeit entsprechende Warnungen direkt in die Krankenhausinformationssysteme (KIS) zu übermitteln. Dabei wird für jedes ausgewählte Krankheitsbild ein eigenständiges KI-Modell (nachfolgend auch als „Modell“ bezeichnet) eingesetzt, um eine präzise und zielgerichtete Unterstützung bei der klinischen Entscheidungsfindung zu gewährleisten.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für Analyse-, Wissenschafts-, Mathematik- oder Prognosezwecke📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort bzgl. der Bedingungen zur Datenverarbeitung finden sich im Leistungsverzeichnis und im EVB-IT Cloudvertrag inkl. Anlagen.”
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Automatische Verlängerung des Vertrags bzgl. Pflegeleistungen um jeweils 12 Monate.” Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Aufgrund der engen zeitlichen Bindung der förderrechtlichen Vorgaben muss die Beauftragung (Erteilung des Zuschlags) noch in diesem Jahr, 2024, erfolgen....”
Beschleunigtes Verfahren
Aufgrund der engen zeitlichen Bindung der förderrechtlichen Vorgaben muss die Beauftragung (Erteilung des Zuschlags) noch in diesem Jahr, 2024, erfolgen. Wenn dies gewährleistet werden soll, ist eine Einhaltung der standardmäßigen Frist unmöglich (vgl. § 15 Abs. 3 VgV).
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-02 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. je Schadensfall mit aktueller...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. je Schadensfall mit aktueller Gültigkeit; alternativ Eigenerklärung gem. Ziff. 2.1 07_Erklärung_zur_Eignung. Nachweis über Einreichung des Nachweises.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (oder der Bietergemeinschaft) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (oder der Bietergemeinschaft) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens EUR 1.500.000,00 netto. Der Nachweis erfolgt über die Eigenerklärung in Formular 07_Erklärung_zur_Eignung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfolgt durch die Angabe von Referenzen mit Einreichung des vollständig ausgefüllten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit erfolgt durch die Angabe von Referenzen mit Einreichung des vollständig ausgefüllten Formblatts „Referenzen“.
In diesem Formblatt benennt der Bieter mindestens drei Referenzen über vergleichbare, in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erbrachte Aufträge mit Angabe des Werts, des Auftragsgegenstands, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des Empfängers. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie hinsichtlich der Art und Weise der Leistungserbringung diesem Auftrag derart ähneln, dass eine fundierte Beurteilung der Fähigkeiten des Bieters im Hinblick auf diesen Auftrag erfolgen kann.
Aufgrund der Einzigartigkeit des vorliegenden Auftrags ist es ausreichend wenn die Referenzen die Lieferung und Implementierung klinischer Software zur Verarbeitung von Patientendaten bei Maximalversorgern zum Inhalt haben.
Sämtliche in dem Formblatt abgefragten Informationen sind anzugeben; fehlende Informationen können zum Ausschluss eines Bieters
von dem weiteren Verfahren führen.
“Die Auftraggeber sind keine öffentlichen Auftraggeber i.S.d. Gesetzes, da die in § 99 GWB abschließend normierten Voraussetzungen bezogen auf die Einordnung...”
Die Auftraggeber sind keine öffentlichen Auftraggeber i.S.d. Gesetzes, da die in § 99 GWB abschließend normierten Voraussetzungen bezogen auf die Einordnung als öffentlicher Auftraggeber nicht vorliegen. Die Auftraggeber sind jedoch Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach voraussichtlich durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-)Vergaberechts verpflichtet. Die Bindung an das (Kartell-)Vergaberecht ohne im Übrigen öffentlicher Auftraggeber i.S.d. GWB zu sein, führt nicht dazu, dass der Weg zu den Nachprüfungsinstanzen i.S.d. GWB eröffnet wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB
Nationale Registrierungsnummer: DE207557681
Postanschrift: Friedrichstraße 185-190
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: it-beschaffung@leinemann-partner.de📧
Telefon: +49 302064190📞
URL: https://www.leinemann-partner.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Auftraggeber sind keine öffentlichen Auftraggeber i.S.d. Gesetzes, da die in § 99 GWB abschließend normierten Voraussetzungen bezogen auf die Einordnung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Auftraggeber sind keine öffentlichen Auftraggeber i.S.d. Gesetzes, da die in § 99 GWB abschließend normierten Voraussetzungen bezogen auf die Einordnung als öffentlicher Auftraggeber nicht vorliegen. Die Auftraggeber sind jedoch Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach voraussichtlich durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-)Vergaberechts verpflichtet. Die Bindung an das (Kartell-)Vergaberecht ohne im Übrigen öffentlicher Auftraggeber i.S.d. GWB zu sein, führt nicht dazu, dass der Weg zu den Nachprüfungsinstanzen i.S.d. GWB eröffnet wird.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 224-701057 (2024-11-15)