Auftragsbekanntmachung (2024-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einführung eines Lernmanagementsystems inklusive Autorentool
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Lernmanagementsystems inklusive Autorentool für den Landkreis Heidekreis.”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Lernmanagementsystems inklusive Autorentool für den Landkreis Heidekreis.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Heidekreis”
Ort der Leistung: Heidekreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-01 📅
Datum des Endes: 2029-01-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftrag wird für einen Leistungszeitraum von vier Jahren ausgeschrieben. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.02.2025 und endet am 31.01.2029. Im...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftrag wird für einen Leistungszeitraum von vier Jahren ausgeschrieben. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.02.2025 und endet am 31.01.2029. Im gegenseitigen Einvernehmen kann der Vertrag sich jeweils um ein Jahr bis zum 31.01.2031 verlängern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation des Lernmanagementsystems 40 %
Bieter, deren Angebote die dargestellten Mindestanforderungen, diese sind mit einer Beschreibung des Lernmanagementsystem zu belegen, erfüllen, erhalten die Möglichkeit, ihr Lernmanagementsystem zu präsentieren. Für die Präsentationen wird ein Zeitrahmen von jeweils
maximal einer Stunde je Bieter vorgesehen. Die Präsentationen finden Eingang in die Angebotswertung (s. Formblatt Zuschlagskriterien).
Die Präsentationen werden voraussichtlich in der 50 KW und 51 KW als Videokonferenzen stattfinden. Die endgültigen Termine werden kurzfristig zwischen dem Landkreis Heidekreis und den Bietern abgestimmt.
Eine Vergütung für die Präsentation wird nicht gewährt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-20 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-20 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet.
Erklärung, dass der Bieter keine Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, er sich insbesondere nicht an Preisabsprachen beteiligt hat bzw. beteiligen wird. Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht o . § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, o gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht o . § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, o gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder o gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
Erklärung, dass der Bieter nicht in den letzten 3 Jahren wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs.1 LkSG aufgeführten Pflichten mit einer Geldbuße von175.000 € oder mehr belegt worden ist. Erklärung, dass gegen den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorliegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153306📞
Fax: +49 4131152943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153306📞
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 198-610971 (2024-10-08)